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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Kasachstan<br />

ISO-Ländercode: KZ<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Kreditbriefen oder Inhaberpapieren, Schecks, verarbeiteten oder unverarbeiteten<br />

Edelmetallen, Edelsteinen, Juwelen <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen oder ausländischen Währungen ist in <strong>Post</strong>sendungen nicht<br />

zugelassen. Bei Verlust oder Beschädigung solcher Sendungen wird jegliche Haftung abgelehnt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />

In <strong>Post</strong>sendungen ist ab 1. Juli 2010 die <strong>Einfuhr</strong> folgender Waren nicht erlaubt:<br />

- Tabak, Tabakprodukte, Rauchermischungen,<br />

- alle Arten von Alkoholprodukten,<br />

- Pflanzen <strong>und</strong> deren Teile in allen Vegetationsformen einschließlich Saatgut,<br />

- Gegenstände von kulturellem Wert.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Militärische Waffen, Schusswaffen <strong>und</strong> Stichwaffen für den zivilen Gebrauch, Munition, besondere technische Vorrichtungen für die<br />

Doppelnutzung (zivil <strong>und</strong> militärisch) sowie Teile <strong>und</strong> Zubehör hiervon; Nuklearmaterial <strong>und</strong> -ausstattungen; radioaktives Material,<br />

Brennstoffe <strong>und</strong> ätzende Materialien; Sprengstoffe <strong>und</strong> explosive oder entflammbare Substanzen, pyrotechnische Gegenstände<br />

(Feuerwerke usw.) <strong>und</strong> andere gefährliche Materialien; Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen <strong>und</strong> deren Vorprodukte; Gifte,<br />

tierische Giftstoffe; lebende Tiere, mit Ausnahme von Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen; seltene tierische <strong>und</strong> pflanzliche<br />

Produkte <strong>und</strong> gefährdete Tiere <strong>und</strong> Pflanzen; verderbliche Lebensmittel; Veröffentlichungen, Drucksachen, audiovisuelles Material<br />

aus Plastik (Videos usw.) mit Propaganda gegen das politische Regime <strong>und</strong> die die Integrität <strong>und</strong> Sicherheit des Staates bedrohen<br />

oder dessen Autorität untergraben könnten; Material, das Krieg, Grausamkeit, Gewalt, soziale, rassische, nationale, religiöse,<br />

genetische oder kastenbedingte Überlegenheit fördert oder jegliches andere unmoralische Material (Pornografie); Gegenstände, die<br />

durch ihre Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für das Leben oder die Ges<strong>und</strong>heit der <strong>Post</strong>beschäftigten darstellen<br />

können oder andere <strong>Post</strong>sendungen oder Anlagen der <strong>Post</strong> verunreinigen oder beschädigen könnten; ausländische Währung;<br />

jeglicher sonstige Gegenstand, dessen Import oder Verkehr im Bestimmungsland verboten ist.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Tiere, Produkte tierischen Ursprungs; Pflanzen, Produkte pflanzlichen Ursprungs; Kunstwerke, Antiquitäten, sonstige<br />

Wertgegenstände (künstlerische, historische, wissenschaftliche oder sonstige); Graburnen, welche die Asche von Verstorbenen<br />

enthalten; Funk- <strong>und</strong> Hochfrequenzgeräte <strong>und</strong> -anlagen; bespielte Bild- <strong>und</strong> Tonträger (Disketten, Video, Audio).<br />

Sonstiges:<br />

Die Anschrift auf Paket <strong>und</strong> Paketkarte muss mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. Außerdem ist eine nähere<br />

Bezeichnung des Bestimmungsorts (z. B. Gebiet, Kreis usw.) erforderlich.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Tieren <strong>und</strong> Produkten tierischen Ursprungs wird die Genehmigung der tierärztlichen Kontrollorgane<br />

Kasachstans benötigt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen <strong>und</strong> Produkten pflanzlichen Ursprungs wird die Genehmigung der für die Überwachung des<br />

Pflanzenschutzes zuständigen Organe Kasachstans benötigt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Kunstwerken, Antiquitäten <strong>und</strong> sonstigen Wertgegenständen (künstlerische, historische, wissenschaftliche <strong>und</strong><br />

sonstige) wird die Genehmigung des Ministeriums für Kultur Kasachstans benötigt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Graburnen, welche die Asche von Verstorbenen enthalten, wird die Bescheinigung einer lokalen Behörde, die<br />

bestätigt, dass die Urnen keine fremden Gegenstände enthalten, benötigt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Funk- <strong>und</strong> Hochfrequenzgeräten <strong>und</strong> -anlagen wird die Genehmigung des Ministeriums für Verkehr <strong>und</strong><br />

Kommunikation Kasachstans benötigt.<br />

Bei der <strong>Einfuhr</strong> bespielter Bild- <strong>und</strong> Tonträger (Disketten, Video, Audio) sind Informationen über die Art des Computers <strong>und</strong> des<br />

Betriebssystems, mit dem die Aufnahmen gemacht wurden, mitzuliefern.<br />

<strong>Post</strong>sendungen, die von Privatpersonen nach Kasachstan geschickt werden <strong>und</strong> Waren enthalten, die nicht für kommerzielle<br />

Zwecke oder Produktionszwecke bestimmt sind, sind von Zöllen befreit, vorausgesetzt, sie wiegen nicht über 31 kg <strong>und</strong> der<br />

Gesamtwert des Sendungsinhalts überschreitet nicht den Gegenwert von 1.000 US-Dollar.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Stand: September 2013

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