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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

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<strong>Einfuhr</strong>en dürfen nur an bestimmten <strong>Einfuhr</strong>punkten erfolgen sowie an allen sonstigen Punkten, die von der zuständigen<br />

Stelle dafür genehmigt wurden.<br />

Ausnahmen zu den <strong>Einfuhr</strong>bestimmungen:<br />

Explosivstoffe als Bestandteil der normalen Geräte für den Transport, verwendet aus Sicherheitsgründen oder zur<br />

Lebensrettung gemäß den von der zuständigen Behörde festgelegten Mengen <strong>und</strong> Bedingungen.<br />

Eine <strong>Einfuhr</strong> dieser Erzeugnisse per <strong>Post</strong> ist verboten, sofern keine Genehmigung der DGFM vorliegt.<br />

Diese Erzeugnisse dürfen nicht "Im Auftrag von" gesendet werden, der Empfänger muss namentlich genannt werden.<br />

Gebrauchtfahrräder <strong>und</strong> -motorräder:<br />

a) dem betreffenden Material muss ein unwiderrufliches Akkreditiv beiliegen<br />

b) sie müssen mit Hilfe eines geeigneten Transportmittels per Landweg, Seeweg, Wasserweg, oder Luftweg zu ihrem<br />

endgültigen Bestimmungsort in dem Territorium der zuständigen Zollbehörde befördert werden;<br />

c) sie müssen in der ersten Zollzone nach Passieren der Grenzzone verwendet werden.<br />

d) sie müssen argentinischen Bürgern gehören, die dauerhaft in das Land zurückkehren, nachdem sie für mindestes ein Jahr im<br />

Ausland gelebt haben;<br />

e) sie müssen unter die Bestimmungen von Artikel 22 des Gesetztes Nr. 20.957 bezüglich der nationalen Dienste im Ausland<br />

fallen;<br />

f) sie müssen ausländischen Bürgern mit dem Recht auf einen Wohnsitz in Argentinien gehören;<br />

g) sie müssen von der nationalen Zollverwaltung gemäß der zuständigen Gesetzgebung behandelt werden.<br />

Gemäß Artikel 1 der Resolution 790/92 MEYOSP, sind gewerbliche Aktivitäten in Bezug auf das relevante Material zur <strong>Einfuhr</strong><br />

zugelassen, die vor dem 03.07.92 begonnen <strong>und</strong> mit den entsprechenden Unterlagen mit den Daten der Versendung der Waren<br />

hinreichend belegten Verträgen abgeschlossen wurden. Die zuständige Behörde muss sicherstellen, dass die Menge bzw. Qualität<br />

der einzuführenden Waren nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Resolution 790/92 steht.<br />

Zulässige Maßeinheiten:<br />

Waren müssen mit den in Argentinien geltenden Maßeinheiten gekennzeichnet sein. Es ist nicht ausreichend, wenn die in<br />

Argentinien legalen Maßeinheiten parallel zu den dort nicht legalen angegeben werden. Die in Argentinien geltenden Maßeinheiten<br />

sind:<br />

Länge: Meter<br />

Masse: Kilogramm<br />

Geschwindigkeit: Sek<strong>und</strong>e<br />

Stromstärke: Ampere<br />

Temperatur: Kelvin<br />

Lichtstärke: Candela<br />

Stoffmenge: Mol<br />

Für den gesamten Zollbetrieb sind die gemäß dem argentinischen metrischen Maßsystem (SIMELA) rechtsgültigen Einheiten<br />

zwingend anzuwenden.<br />

Sonstiges:<br />

Pakete mit nicht gewerblichen Artikeln, deren FOB-Wert höchstens 900 US $ beträgt, dürfen auf der Gr<strong>und</strong>lage einer<br />

Zollinhaltserklärung eingeführt werden, ohne dass der Empfänger derselben im Importregister erscheinen muss.<br />

Für Sendungen mit nicht gewerblichen Inhalten <strong>und</strong> einem Wert von weniger als 25 US $ werden keine Zollabgaben erhoben.<br />

Sendungen, die mit illegalen Mitteln befördert werden bzw. deren Inhalte zollabgabenpflichtig sind <strong>und</strong> nicht erklärt wurden,<br />

können beschlagnahmt werden bzw. es wird eine Strafe in Höhe des Zollwerts der Waren erhoben, sofern die <strong>Einfuhr</strong> der<br />

Waren nicht verboten ist; in diesem Fall ist nur erstere Lösung anwendbar.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Diese Bestimmung gilt nur für Sendungen, deren Inhalte gewerblicher Natur sind.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Ursprungserklärung(en)<br />

Nur im Falle von Waren, die gemäß den Ländern der lateinamerikanischen Integrationsvereinigung (Latin American<br />

Integration Association) oder der MERCOSOR-Länder ausgetauscht werden.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

Stand: September 2013

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