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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Kanada<br />

ISO-Ländercode: CA<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor der Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />

Versandes zu vergewissern.<br />

Der Versand von Münzen, Banknoten, Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Schmuckwaren usw. in gewöhnlichen <strong>Post</strong>paketen <strong>und</strong><br />

in Wertpaketen ist nicht zulässig.<br />

Sendungen mit Gegenständen, die in Kanada der Zollkontrolle unterliegen, müssen stets mit dem Namen <strong>und</strong> der Adresse des<br />

Absenders versehen ein. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann zur Rücksendung der Sendung an die Absendeverwaltung<br />

führen.<br />

Alle Sendungen mit Holzverpackung nach Kanada benötigen eine Zertifizierung <strong>und</strong> Kennzeichnung. Nichtkonformen Sendungen<br />

wird in Kanada die <strong>Einfuhr</strong> verweigert <strong>und</strong> auf Kosten der Absendeverwaltung zurückgesandt. Weitere Informationen sind unter<br />

www.ispm-15.com zu erhalten.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere; Kartoffeln, Saatkartoffeln <strong>und</strong> sonstige; Rizinussamen; Aprikosen, Pfirsiche, Nektarinen, einschließlich sonstiger<br />

Früchte, Kerne, Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenteile (geschwefelt); Berberitze, Mahonie <strong>und</strong> Mahoberberis, Rhammus, Corylus (Haselnuss-<br />

Strauch, Haselstrauch <strong>und</strong> Lambertsnuss-Strauch); Baumwolle, gesengte Fasern; feuchte Baumwolle; toter Actinobacullus mallei;<br />

toter Coccidiodes immitis; tote Francisella (Pasteurella); tote Tularensis, tote Pseudomonas pseudomallei; tote Yersenia<br />

(Pasteurella) pestis; alkoholische Getränke; Ethylalkohol; Fischmehl; Sand; humusreicher Boden, Erde; Produkte der Destillation<br />

von Steinkohlenteer; bestimmte anorganische chemische Produkte; bestimmte anorganische <strong>und</strong> organische Verbindungen;<br />

bestimmte organische Erzeugnisse; Produkte der Erdöldestillation; Naphtalin; Phenol; Diesel, Kerosin, Heizöl, Benzin,<br />

Lösungsmittel; Methan; Propan; Schieferöl; menschliches <strong>und</strong> tierische Blut; Enzephalitisvirus; lebender Actinobacullus mallei;<br />

lebender Cocciciodes immitis; lebende Francisella (Pasteurella); lebende Tularensis; Herpes virus simiae; Juninvirus; Lassavirus;<br />

Machupovirus; Marburgvirus; lebende Pseudomonas pseudomallei; Virus für Zeckenerkrankungen; Pocken, große <strong>und</strong> kleine<br />

(Virus); lebende Yersenia (Pasteurella) pestis; Tinkturen für den medizinischen Gebrauch; Ammoniumnitrat; Natriumnitrat;<br />

Farbstoffe; Emaille; Anstrichfarben, Lacke <strong>und</strong> Holzkitt; feuchte Lackharzgr<strong>und</strong>stoffe oder -flocken; Anstrichfarben <strong>und</strong> verwandte<br />

Produkte; Trockenmittel für Anstrichfarben; Tinten; Parfüm (entflammbar); Haarspray; Kosmetikprodukte; Haushaltsbleichmittel;<br />

Bleichpulver; Erzeugnisse für die Möbelpflege; entflammbare Klebstoffe <strong>und</strong> Klebemittel; Schwarzpulver; Photopulver;<br />

rauchschwaches Pulver; Spielzeuge, die über einen eigenen Antrieb verfügen; (explosive) Auslöser; Zündhütchen<br />

(Kleinkalibermunition); Dynamit; Knallkapseln; Zündhütchen; Zündhütchen aus Papier für Spielzeug; Zündschnüre; (explosive)<br />

Sicherheitszündschnüre; Detonationszündschnüre; Anzünder; Sofortsprengzünder; Signalraketen; Raucherzeuger; römische<br />

Kerzen; Knallkapseln; Knallkapseln mit Zündschnur, Feuerwerkskörper; Fontänen (Feuerwerkskörper); Feuerwerksraketen;<br />

magische Kerzen; Signalpatronen; Raketen; pyrotechnische Signalvorrichtungen; pyrotechnische Räder; Signalpatronen;<br />

pyrotechnische Signalartikel; Sicherheitsstreichhölzer; Streichhölzer; Streichhölzer als Scherzartikel; Brennstoff für Feuerzeuge;<br />

Brennstoff für Anzünder; Feueranzünder; Laugen; Terpentin; Pine-Oil; Teeröl; Naphtha; DDT, flüssiges Hexaethyl-Tetraphosphat;<br />

Insektizide; gasförmige Insektizide, Naphthalinkugeln; Fungizide; 2,4-D; Herbizide; Desinfektionsmittel; Pestizide; Schutz gegen<br />

ätzende Stoffe; klopffeste Verbindungen (Motorkraftstoffe); Löschbomben, Varsol; Bremsflüssigkeit; Frostschutzverbindungen;<br />

Startflüssigkeit für Motoren; Fuselöl; PCB; Rostschutzmittel; sodahaltiger Kalk; Masutmodul; Stickstoffmonoxid; Weißsäure;<br />

Guttapercha in Lösung; Leder, Häute usw., die unangenehm riechen; Holzkohle; offene Umschläge, Fensterumschläge, <strong>Post</strong>karten<br />

(als Papiererzeugnisse); nasse Wollabfälle; ölige oder nasse Stoffreste; Edelmetalle; Gold, Goldbarren, Goldstaub; leere<br />

Gasflaschen, deren früherer Inhalt überprüft wurde; Magnesium; Zirkon; Zirkonpulver, Zirkonabfälle; Raketenmotoren;<br />

Löschpatronen; Säure- oder Alkalizellen; Zellbrennstoff; Lithiumzellen; Druckspeicher; verschiedene Alarmvorrichtungen;<br />

Schusswaffen; Bomben, Granaten, Explosivgeschosse; Munition für Kanonen, für Raketenwerfer; Munition für kleinkalibrige<br />

Schusswaffen; Kugeln; Patronen für Verbrennungsmotoren; Starterpatronen für Reaktionsmotoren; Explosivgeschosse mit eigenem<br />

Antrieb; ungelenkte Flugkörper; ungelenkte Flugkörper für Hubschrauber; Sprengnieten; Platzpatronen; Feuerzeuge (Butan).<br />

Hinweis:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Schusswaffen, einschließlich verbotenen <strong>und</strong> limitierten Waffen ist auf dem <strong>Post</strong>weg nicht erlaubt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Nachbildungen von Munition oder inaktiver Munition sowie sonstigen Geräten, die wie Sprengvorrichtungen<br />

oder Munition aussehen, einschließlich Nachbildungen von Granaten oder inaktiven Grananten oder sonstigen Vorrichtungen,<br />

die wie militärische Munition aussehen, auch wenn die Gegenstände für Ausstellungszwecke verwendet werden, ist auf dem<br />

<strong>Post</strong>weg verboten.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> alkoholischer Getränke auf dem <strong>Post</strong>weg ist nicht erlaubt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Sprühdosen, entzündlichen <strong>und</strong> ätzenden Gütern ist auf dem <strong>Post</strong>weg verboten.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Ulmensetzlinge, Produkte der Ulme mit Rinde; frischer Mais, Maisprodukte; Mandeln, Äpfel; Aprikosen, Kirschen, Vogelkirschen,<br />

Weißdorn, Birnen, Pflaumen, Quitten, Pfirsiche, Nektarinen.<br />

Stand: September 2013

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