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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Tiere, Teile von Tieren, Waren tierischen Ursprungs:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> wird eine vorherige Genehmigung durch den nationalen Tierges<strong>und</strong>heitsdienst (SENASA) benötigt.<br />

Das trifft nicht zu, wenn es sich um Nahrungsmittelerzeugnisse für den Verzehr durch den Menschen handelt, die für den<br />

direkten Verkauf an die Öffentlichkeit verpackt sind.<br />

Kontrolle durch das Nationale Institut für Nahrungsmittel (INAL).<br />

Für Erzeugnisse der Waldfauna (lebende Exemplare, Erzeugnisse <strong>und</strong> verarbeitete Nebenerzeugnisse) sollte eine vorherige<br />

Genehmigung des Direktorats für Waldfauna <strong>und</strong> Waldflora bzw. des Direktorats für Waldressourcen des Landes eingeholt<br />

werden.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> wird eine vorherige Genehmigung durch das argentinische Institut für Pflanzenschutz <strong>und</strong> -qualität (IASCAC)<br />

benötigt.<br />

Das trifft nicht zu, wenn es sich um Nahrungsmittelerzeugnisse für den Verzehr durch den Menschen handelt, die für den<br />

direkten Verkauf an die Öffentlichkeit verpackt sind.<br />

Kontrolle durch das Nationale Institut für Nahrungsmittel (INAL).<br />

Für Erzeugnisse der Waldflora (lebende oder tote Exemplare sowie alle Teile <strong>und</strong> sonstige problemlos erkennbare Derivate)<br />

sollte eine vorherige Genehmigung des Direktorats für Waldfauna <strong>und</strong> Waldflora bzw. des Direktorats für Waldressourcen des<br />

Landes eingeholt werden.<br />

Gemüsemischungen sowie in Wasser <strong>und</strong> Dampf haltbar gemachte Früchte <strong>und</strong> Nüsse (auch mit Zusatz von Zucker oder<br />

anderen Süßmitteln) sind zur <strong>Einfuhr</strong> unter folgenden Bedingungen erlaubt:<br />

a) Sie müssen von Exportregionen <strong>und</strong> Unternehmen stammen, die während des Wachstums, der Ernte, der<br />

Verarbeitung, Verpackung sowie während des Transports der Waren strikte Hygiene- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften<br />

einhalten; sie unterliegen regelmäßigen systematischen Kontrollen <strong>und</strong> Prüfungen durch die zuständigen<br />

landwirtschaftlichen Ausschüsse des Herkunftslandes.<br />

b) Sie müssen in dem Herkunftsland einer bakterienvernichtenden Behandlung unterzogen worden sein, wodurch eine<br />

von der Republik Argentinien (Artikel 6 des VAA) zugelassene Gartenbaufrucht erzeugt wird, um jegliche<br />

Verseuchung durch Kolibakterien (Escherichia coli) <strong>und</strong> Cholera-Erreger (Vibrio cholerae) auszuschließen.<br />

c) Sie müssen cholerafreien Chargen angehören.<br />

d) Den Waren muss eine offizielle Bescheinigung des Herkunftslandes mit folgendem Wortlaut beiliegen:<br />

„Charge Nr. .... aus der Region <strong>und</strong> von Unternehmen unter Einhaltung strikter Hygienebedingungen, geprüft durch<br />

die zuständige offizielle Behörde, behandelt mit ..... in Dosen von .... <strong>und</strong> frei von Cholera“.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Zur Verhütung von Drogenabhängigkeit <strong>und</strong> zu Anti-Betäubungsmittelmaßnahmen ist eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung durch das<br />

Planungssekretariat erforderlich.<br />

Spezifische Substanzen:<br />

Vor der Ausfuhr ist ein Eintrag in das vom Planungssekretariat zur Verhütung von Drogenabhängigkeit <strong>und</strong> Drogenhandel<br />

geführte Sonderregister erforderlich.<br />

Betäubungsmittel:<br />

<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des Sekretariats für Ges<strong>und</strong>heit des Ministeriums für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales ist erforderlich.<br />

Betäubungsmittel dürfen nur über die Zollämter Buenos Aires <strong>und</strong> Ezeiza eingeführt werden.<br />

Psychotrope Substanzen:<br />

<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des Sekretariats für Ges<strong>und</strong>heit des Ministeriums für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales ist erforderlich. Es<br />

gibt keine Einschränkungen bzgl. des <strong>Einfuhr</strong>zollamts.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Registrierbescheinigungen des Importeurs <strong>und</strong> des Erzeugnisses, ausgestellt vom Sekretariat für Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Ministeriums für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales sind bei der <strong>Einfuhr</strong> erforderlich.<br />

Registrierungsbescheinigung des Erzeugnisses, ausgestellt von der zuständigen Stelle.<br />

Ausnahme von der Registrierungsbescheinigung:<br />

Vom nationalen Ges<strong>und</strong>heitssekretariat für die Verwendung bei Humanges<strong>und</strong>heitskampagnen unter direkter Kontrolle dieses<br />

Sekretariats erworbenes Hexachlorzyklohexan; dasselbe gilt für Hexachlorzyklohexan zur ausschließlichen Zubereitung von<br />

95% reinem Isomergamma (Lindano).<br />

Abfälle <strong>und</strong> Rückstände:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Abfällen <strong>und</strong> Rückständen ist erlaubt, wenn sie vorher durch das Sekretariat für Nationale Ressourcen <strong>und</strong><br />

Humane Umwelt geprüft wurden.<br />

Kernreaktoren:<br />

<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des nationalen Atomenergiekomitees ist erforderlich. Der Antragsteller hat die Art der nuklearen<br />

Elemente, Mineralien oder Substanzen sowie der radioaktiven Substanzen <strong>und</strong> Materialen anzugeben.<br />

Dabei muss es sich stets um radioaktive Materialien ungeachtet der vorgelegten Form handeln, die Verbindungen bzw.<br />

Zubehörteile enthalten bzw. radioaktive Quellen enthaltende Prüfmesseinrichtungen.<br />

Kriegsgerät:<br />

Der Antragsteller muss sich zuerst beim nationalen Waffenregister (RENAR) als Importeur von Material dieser Art anmelden<br />

<strong>und</strong> vor jeder weiteren Maßnahme eine Genehmigung einholen; diese Genehmigung sollte vor der Verladung gewährt<br />

werden. Die <strong>Einfuhr</strong> in das Land darf nur über den Hafen von Buenos Aires <strong>und</strong> die internationalen Häfen von Ezeiza <strong>und</strong><br />

Jorge Newbery oder an den <strong>Einfuhr</strong>punkten erfolgen, die vom vorstehend beschriebenen Komitee in Ausnahmefällen<br />

genehmigt wurden.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Waffen, Munition <strong>und</strong> anderem Material per <strong>Post</strong> ist verboten, sofern dafür keine Genehmigung durch das<br />

vorstehend beschriebene Register vorliegt. Dieses Material darf nicht "Im Auftrag von" gesendet werden, der Empfänger<br />

muss namentlich genannt werden.<br />

Schießpulver, Sprengstoff:<br />

Eine vorherige Genehmigung vom Generaldirektorat für Militärerzeugnisse (DFGM) ist einzuholen.<br />

Stand: September 2013

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