Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Jordanien<br />
ISO-Ländercode: JO<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Alle Arten von Fleisch <strong>und</strong> Innereien; alle Arten von frischem <strong>und</strong> gefrorenem Fisch; normale Frischmilch <strong>und</strong> pasteurisierte Milch;<br />
alle Molkereiprodukte mit Ausnahme von getrockneten Produkten oder Dosenware, die dann bestimmten Vorschriften unterliegen;<br />
Vogeleier; frisches oder gefrorenes Gemüse; Olivenkonserven; Weizengrieß; alle Arten von tierischen <strong>und</strong> pflanzlichen Fetten <strong>und</strong><br />
Ölen; alle Arten von Brot; Erzeugnisse oder Konserven in Essig sowie eingelegte Weinblätter; Tomatensaft, Tomaten in Dosen,<br />
Tomatenmark; Trinkmineralwasser; Speisesalz; Banknoten <strong>und</strong> Inhaberpapiere.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Drogen jeder Art, wie Haschisch, Opium usw., explosionsgefährlichen oder entzündlichen Materialien, die eine<br />
Gefahr für Mitarbeiter darstellen, unmoralischen Objekten im Allgemeinen; Tieren <strong>und</strong> anderen Lebewesen außer harmlosen Bienen<br />
<strong>und</strong> Seidenraupen; Münzen, Gold, Platin, Silber <strong>und</strong> anderen Edelsteinen ist auf dem <strong>Post</strong>weg verboten.<br />
Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />
Getrocknete Molkereiprodukte bzw. Molkereiprodukte in Dosen; Eier, Eiweiß- oder Eigelbpulver; frische Früchte; Tee, Kaffeebohnen<br />
<strong>und</strong> gemahlener Kaffee; getrocknetes genießbares Getreide, Reis, gelber <strong>und</strong> weißer Mais als Viehfutter; Perlmais für die<br />
Bierherstellung, Perlweizen; Gerstenmehl zur Verbesserung der Brotqualität; Sesamsaat; Sesamöl; Sardinen, Thunfisch <strong>und</strong><br />
anderer Fisch in Dosen; geräucherter <strong>und</strong> gesalzener Fisch; Fleisch in Dosen; alle Arten von Mortadella; Puderzucker, andere Arten<br />
von Zucker; Makkaroni <strong>und</strong> Fadennudeln; Kekse; Ketchup; Kichererbsen <strong>und</strong> dicke Bohnen in Dosen; Fertigsuppen <strong>und</strong> -brühen;<br />
Halawa (Fertigprodukt); Mineralwasser mit <strong>und</strong> ohne Geschmack <strong>und</strong> mit Kohlensäure; trinkfertige natürliche Getränke;<br />
Tierfutterprodukte, Futter- <strong>und</strong> Milchkonzentrate für Kälber <strong>und</strong> Färsen; Medikamente <strong>und</strong> Heilmittel; Waschpulver, Seifen;<br />
Explosivstoffe <strong>und</strong> Feuerwerkskörper oder Knallfrösche; Toilettenpapier <strong>und</strong> Monatsbinden; Schul-/Universitätsübungshefte; See<strong>und</strong><br />
Landkarten; Lotteriebriefe <strong>und</strong> -lose; Heilöle <strong>und</strong> Heilmittel; Fernmeldesende- <strong>und</strong> -empfangsgeräte; Schusswaffen <strong>und</strong><br />
Munition, Jagdgewehre <strong>und</strong> Patronen.<br />
Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />
Anmerkung:<br />
Die vorgeschriebenen Bedingungen gelten nicht für persönliche Geschenke <strong>und</strong> für Warenproben, mit Ausnahme von Waffen,<br />
Explosivstoffen sowie Radio- <strong>und</strong> Fernsehsende- <strong>und</strong> -empfangsgeräten.<br />
Tiere, Futtermittel für Tiere <strong>und</strong> Nahrungsmittel tierischen Ursprungs:<br />
Die Zulassung von Trockenmilchprodukten ist nur möglich mit vorheriger Erlaubnis des Ministeriums für Versorgung.<br />
Ebenso ist die Zulassung von Eiern, Eiweiß <strong>und</strong> Eigelb in Pulverform nur möglich mit vorheriger Erlaubnis des Ministeriums für<br />
Versorgung.<br />
Die Zulassung von Sardinen in Dosen, von (sonstigen) Fischen in Dosen oder geräuchert oder gesalzen, von Thunfisch in<br />
Dosen, von Fleisch in Dosen sowie von verschiedenen Arten von Mortadella ist nur möglich mit vorheriger Erlaubnis des<br />
Ministeriums für Versorgung.<br />
Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />
Die Zulassung von frischem Obst, von Tee, von Bohnenkaffee oder gemahlenem Kaffee, von Lebensmitteln aus getrocknetem<br />
Getreide, von Reis, Mais, Perlweizen, Gerstenmehl oder Sesam ist nur möglich mit vorheriger Erlaubnis des Ministeriums für<br />
Versorgung.<br />
Die Zulassung von Puderzucker (für Gebäck) <strong>und</strong> sonstigen Arten von Zucker, von Schokolade, Makkaroni, Fadennudeln,<br />
Keksen, „Ketchup“, Kichererbsen in der Dose, dicken Bohnen in der Dose, zubereiteten Suppen, Gemüsesuppen <strong>und</strong> Brühen,<br />
Halawa (Gebäck) <strong>und</strong> Sesamöl ist nur möglich mit vorheriger Erlaubnis des Ministeriums für Versorgung. Dasselbe gilt für<br />
Produkte, die zur Tierfütterung vorgesehen sind <strong>und</strong> für Konzentrate solcher Futtermittel oder für Milch zur Fütterung von<br />
Kälbern <strong>und</strong> Färsen.<br />
Getränke, alkoholische Flüssigkeiten:<br />
Die Zulassung von Getränken, von kohlesäurehaltigen, aromatisierten <strong>und</strong> nichtaromatisierten Mineralwässern <strong>und</strong> von<br />
naturbelassenen, verzehrbereiten Getränken ist nur möglich mit vorheriger Erlaubnis des Ministeriums für Versorgung.<br />
Pharmazeutische Produkte:<br />
Die Zulassung von Medikamenten <strong>und</strong> sonstigen Behandlungsmitteln ist nur möglich mit vorheriger Zustimmung des<br />
Ges<strong>und</strong>heitsministeriums. Bei pflanzenheilk<strong>und</strong>lichen <strong>und</strong> veterinärmedizinischen Medikamenten <strong>und</strong> Behandlungsmitteln ist<br />
die vorherige Zustimmung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich.<br />
Bücher, Broschüren, Zeitungen, Druckerzeugnisse:<br />
Für die nachfolgend genannten Artikel ist die vorherige Zustimmung des Ministeriums für Versorgung erforderlich:<br />
Toilettenpapier, Monatsbinden, Hefte für die Schule <strong>und</strong> die Universität.<br />
Für die Zulassung von Plänen <strong>und</strong> Landkarten (Atlas) ist die Zustimmung des jordanischen Zentrums für Geographie<br />
erforderlich; bei Wett- <strong>und</strong> Lotteriescheinen die Zustimmung des Innenministeriums.<br />
Sendungen <strong>und</strong> <strong>Post</strong>pakete, die Geldscheine oder Devisen enthalten, sind in Jordanien verboten.<br />
Stand: September 2013