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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Jemen<br />

ISO-Ländercode: YE<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere der Schweinegattung; Schweinefleisch, auch mit anderem Fleisch vermischt; Opium; Schweinefette; alle geistigen<br />

Getränke <strong>und</strong> Weine einschließlich der für die Herstellung von Weinen verwendeten alkoholischen Flüssigkeiten; Rückstände <strong>und</strong><br />

Abfälle der Nahrungsmittelindustrie, die für die Ernährung von Tieren verwendet <strong>und</strong> nicht als solche in einer im Jemen<br />

verstandenen Sprache deklariert werden; Tafelsalz; jeglicher mit Schwefelsäure versetzter Stoff; radioaktive Elemente aufweisende<br />

Produkte; Betäubungsmittel aller Art sowie Betäubungsmittel enthaltende pharmazeutische Präparate; Morphium, Kokain <strong>und</strong><br />

sonstige Drogen; Giftstoffe, ätzende oder entflammbare organische chemische Produkte; Pulver <strong>und</strong> Explosivstoffe, pyrotechnische<br />

Erzeugnisse <strong>und</strong> entflammbare Stoffe; Presseveröffentlichungen <strong>und</strong> sonstige Presseerzeugnisse, in denen von anderen<br />

Religionen als dem Islam die Rede ist; Veröffentlichungen <strong>und</strong> sonstige Erzeugnisse der israelischen Presse <strong>und</strong> alles, was die<br />

Sicherheit oder die Souveränität des Landes beeinträchtigt; Abhör- <strong>und</strong> Störgeräte, die zum Abhören oder Stören von militärischem<br />

oder zivilem Funkverkehr eingesetzt werden; zu militärischen Zwecken eingesetzte Funkgeräte; alle Waffenarten sowie deren<br />

Munition <strong>und</strong> deren Teile oder Zubehör.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Militärische Funkgeräte - bedürfen einer Genehmigung, wenn sie für Militärbehörden bestimmt sind.<br />

Waffen <strong>und</strong> deren Teile oder Zubehör - Genehmigung der zuständigen Behörden ist erforderlich.<br />

Sonstiges:<br />

Währungen:<br />

Müssen per <strong>Post</strong>anweisung versandt werden.<br />

Samen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Unterliegen einer Pflanzenschutzkontrolle der landwirtschaftlichen Behörden, die die Auslieferung dieser Samen <strong>und</strong> pflanzlichen<br />

Produkte an den Empfänger genehmigen.<br />

Alkoholische Flüssigkeiten, die für medizinische Zwecke genutzt werden:<br />

Bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde.<br />

Betäubungsmittel <strong>und</strong> Betäubungsmittel enthaltende pharmazeutische Präparate:<br />

Werden sie für medizinische Zwecke benutzt <strong>und</strong> sind Gegenstand eines Rezepts, werden sie in der Auswechslungsstelle von den<br />

zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsbehörden einer Kontrolle unterzogen.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Unterliegen in der Auswechslungsstelle der Kontrolle der Ges<strong>und</strong>heitsbehörden, die zusätzliche Auskünfte einholen dürfen, bevor<br />

sie die Auslieferung an den Empfänger genehmigen.<br />

Fernsehempfänger:<br />

Versand mit der <strong>Post</strong> ist zugelassen, sie werden jedoch erst dann an den Empfänger ausgeliefert, wenn sie registriert worden sind<br />

<strong>und</strong> wenn das Informationsministerium hierfür eine Genehmigung erteilt hat.<br />

Kriegsmaterial:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Kriegsmaterial, Waffen <strong>und</strong> Munition unterliegt der Vorlage einer Genehmigung, die von der zuständigen Behörde<br />

im Einvernehmen mit dem Innen- <strong>und</strong> dem Verteidigungsminister erteilt wird.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer oder englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in arabischer oder englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer oder englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Originalrechnungen sind beizufügen, wenn der Wert des Inhalts den Gegenwert von 1.500 US-Dollar überschreitet.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Erforderlich, wenn die Warenmenge kommerziellen Charakter hat.<br />

Stand: September 2013

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