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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Japan<br />

ISO-Ländercode: JP<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der äußerst detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit<br />

des Versandes zu vergewissern.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Pistolen, Schusswaffen, Teilen <strong>und</strong> Zubehörteilen davon, Munition <strong>und</strong> Betäubungsmitteln nach Japan ist ohne<br />

offizielle Genehmigung der zuständigen Behörden streng verboten.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Paarhufer, Pferde; Hühner, Enten, Truthähne, Gänse; Wachteln; Kaninchen; H<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bienen, Prärieh<strong>und</strong>e, Affen; Fleisch <strong>und</strong><br />

Eingeweide von Paarhufern, Pferden, Hühnern, Enten, Truthähnen, Wachteln, Gänsen, H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kaninchen sowie deren<br />

Behältnisse <strong>und</strong> Verpackungen; Kadaver von Pferden, Paarhufern, Hühnern, Enten, Truthähnen, Wachteln, Gänsen, Kaninchen,<br />

H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Bienen sowie deren Behältnisse <strong>und</strong> Verpackungen; Fleisch <strong>und</strong> Innereien von Paarhufern sowie deren Behältnisse<br />

<strong>und</strong> Verpackungen; unbehandelte Milch von Paarhufern, Pferden, H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kaninchen sowie deren Behältnisse <strong>und</strong><br />

Verpackungen; Eier von Hühnern, Enten, Truthähnen, Wachteln <strong>und</strong> Gänsen sowie deren Behältnisse <strong>und</strong> Verpackungen;<br />

Knochen, Haare, Federn, Horn, Hufe von Paarhufern, Pferden, Hühnern, Enten, Truthähnen, Wachteln, Gänsen <strong>und</strong> Kaninchen<br />

sowie deren Behältnisse <strong>und</strong> Verpackungen; Blut, Sperma, befruchtete <strong>und</strong> unbefruchtete Eier, Trockenblut <strong>und</strong> Sehnen von<br />

Paarhufern, Pferden, Hühnern, Enten, Truthähnen, Gänsen, H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kaninchen; Eier von Seidenraupen; Pilze, die 3-[2-<br />

(dimethylamino)ethyl]indol-4-yl Dihydrogen-Phosphat (Psilocybin) bzw. 3-[2-(dimethyamino)ethyl]-4-ol (Psilocin) oder Salze daraus<br />

enthalten; verschiedene Früchte, Pflanzen oder Teile davon; für Pflanzen, Erde oder Erdpflanzen schädliche Bazillen <strong>und</strong> Insekten<br />

sowie deren Behältnisse <strong>und</strong> Verpackungsmaterialien; Pfeffer, Mais, Sojabohnen, Erdnüsse <strong>und</strong> Zuckerrohr direkt aus den oder<br />

über die USA; Reispflanzen <strong>und</strong> geschälter Reis; indischer Hanf (Cannabis sativa L.), Mohnstroh, Koka <strong>und</strong> Kokablätter;<br />

Erythroxylon novogranatense Hieron, Papaver bracteatum Lindl; Reisstroh <strong>und</strong> Reishülsen; Stroh von Pflanzen der Gattungen<br />

Hordeum, Triticum, Secale <strong>und</strong> Agropyron aus oder über bestimmte Länder; Stroh (mit Ausnahme von nicht als Futter zubereiten<br />

Produkten) <strong>und</strong> Futtermittel direkt aus oder über Deutschland sowie bestimmten anderen Ländern; Harze aus indischem Hanf;<br />

Opium; Indische Hanfextrakte; Erzeugnisse aus indischem Hanf; Fett von Paarhufern, Pferden, Hühnern, Enten Truthähnen,<br />

Wachteln, Gänsen, H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kaninchen sowie deren Behältnisse <strong>und</strong> Verpackungen; Wurst, Schinken <strong>und</strong> Schinkenspeck,<br />

wofür Fleisch, Fett, Blut, Sehnen <strong>und</strong> Innereien von Paarhufern, Pferden, Hühnern, Enten, Truthähnen, Wachteln, Gänsen, H<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> Kaninchen als Rohmaterial verwendet werden sowie deren Behältnisse <strong>und</strong> Verpackungen; Fleischmehl oder Fleisch- <strong>und</strong><br />

Knochenmehl, für das Fleisch oder innere Organe von Paarhufern, Pferden, Hühnern, Enten, Truthähnen, Wachteln, Gänsen,<br />

H<strong>und</strong>en oder Kaninchen als Rohstoff verwendet werden; 4-Nitrodiphenyl <strong>und</strong> Salze daraus, Bis-chlormethylether; Phenylazeton,<br />

Phenylessigsäure <strong>und</strong> Salze daraus; 4-Aminodiphenyl, Betanaphtlylamin <strong>und</strong> Salze daraus, Phenylaminopropan <strong>und</strong> Salze daraus,<br />

Benzidin <strong>und</strong> Salze daraus; Phenylazetat-Azetonitril, Diazetylmorphin <strong>und</strong> Salze daraus, pulverförmiges Opium;<br />

Phenylmethylaminopropan <strong>und</strong> Salze daraus; 1-Phenyl-2-Methylaminopropanol-1 <strong>und</strong> Salze daraus; 1-Phenyl-2-<br />

Dimethylaminopropanol-1 <strong>und</strong> Salze daraus; 1-Phenyl-1-Chlor-2-Methylaminopropan; 1-Phenyl-1-Chlor-2-Dimethylaminopropan; 1-<br />

Phenyl-2-Dimethylaminopropan <strong>und</strong> dessen Salze; Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Drogen des ersten Typs, die kein<br />

Diacethylmorphin oder Salze daraus enthalten.; N-α-dimethyl-N-2-propynylphenethylamin-Hydrochlorid <strong>und</strong> Salze daraus.<br />

Substanzen, die 4-Nitrodiphenyl <strong>und</strong> Salze daraus, Bis-Chlormethylether, 4-Aminodipheny, Betanaphthylamin <strong>und</strong> dessen Salze,<br />

Benzidin <strong>und</strong> dessen Salze, mit mehr als 1 Gewichtsprozent enthalten; Substanzen, die entweder Phenylessigsäure oder Salze<br />

daraus enthalten. Für Substanzen, die maximal 10% Phenylessigsäure enthalten, ist keine Genehmigung des Ministers für<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Gemeinwohl (Minister of Health and Welfare) erforderlich; Substanzen, die 1-Phenyl-2-Methylaminopropanol-1 <strong>und</strong><br />

Salze daraus enthalten. Für Substanzen, die maximal 10% 1-Phenyl-2-Methylaminopropanol enthalten, ist keine Genehmigung des<br />

Ministers für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Gemeinwohl (Minister of Health and Welfare) erforderlich; Substanzen, die entweder 1-Phenyl-2-<br />

Dimethylaminopropanol-1 oder deren Salze enthalten. Für Substanzen, die maximal 10% 1-Phenyl-2-Dimethylaminopropanol-1<br />

enthalten, ist keine Genehmigung des Ministers für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Gemeinwohl (Minister of Health and Welfare) erforderlich;<br />

Folgendes enthaltende Substanzen: 1-Phenyl-1-Chlor-2-Methylaminopropan, 1-Phenyl-1-Chlor-2-Dimethylaminopropan, 1-Phenyl-<br />

2-Dimethylaminopropan <strong>und</strong> deren Salze; Substanzen, die entweder Phenylacetoacetonitril oder Phenylazeton enthalten;<br />

Substanzen, die entweder Phenylaminopropan oder Phenylmethylaminopropan <strong>und</strong> deren Salze enthalten; Substanzen, die<br />

Diazethylmorphin <strong>und</strong> Salze daraus enthalten; Bazillen von ansteckenden Krankheiten unter Haustieren; Schleimstoffe <strong>und</strong><br />

Lösungsmittel oder Verdünnungsmittel mit einem Benzingehalt von mehr als 5 Vol.-%; Explosivstoffe; gelbe Phosphorzündhölzer;<br />

falsche, unkenntlich gemachte oder imitierte Geldscheine, Banknoten <strong>und</strong> Papiere; falsche oder unkenntlich gemachte Briefmarken<br />

<strong>und</strong> andere <strong>Post</strong>wertzeichen; Artikel, die fälschlicherweise als Briefmarken oder andere <strong>Post</strong>wertzeichen angesehen werden<br />

könnten; offiziellen Steuerstempeln oder Gebührenmarken ähnelnde Stempel oder Marken; Geräte zur Herstellung von Stempeln<br />

oder Siegeln, die Briefmarken oder anderen <strong>Post</strong>wertzeichen sowie Steuerstempeln oder Gebührenmarken ähneln; Amosit <strong>und</strong><br />

Krokydolith; Stempelvorrichtungen, die Gebührenmarken ähnelnde Siegel oder Abdrücke herstellen; Schusswaffen, Teile von<br />

Handfeuerwaffen <strong>und</strong> scharfe Munition von Handfeuerwaffen; Attrappen von Handfeuerwaffen <strong>und</strong> anderen Schusswaffen;<br />

Schwerter; Waren für das Rauchen von Opium; Handgemaltes, Stiche <strong>und</strong> Skulpturen; <strong>Post</strong>wertzeichen, von denen der<br />

<strong>Post</strong>stempel entfernt wurde.<br />

Stand: September 2013

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