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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Italien<br />

ISO-Ländercode: IT<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Geld oder anderen Wertgegenständen, wie Münzen, Banknoten, Schecks, Schmuck o.Ä. ist nur in Wertsendungen<br />

erlaubt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere aller Art, einschließlich Vögeln, Blutegeln, kleiner Krustentiere, Parasiten, Vertilgern schädlicher Insekten <strong>und</strong><br />

ungefährlicher Reptilien; bestimmte Pflanzen, Rinden <strong>und</strong> Knollen; Erde <strong>und</strong> Pflanzerde als solche, die ganz oder teilweise aus<br />

Erde <strong>und</strong> aus festen organischen Stoffen besteht, wie Teilen von Pflanzen, Humus, einschließlich Torf oder Rinde, mit Ausnahme<br />

solcher, die ausschließlich aus ursprünglichem Torf besteht (Türkei, Weißrussland, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien,<br />

Russland, Ukraine <strong>und</strong> Drittländer außerhalb Kontinentaleuropas, mit Ausnahme von Zypern, Ägypten, Israel, Libyen, Malta,<br />

Marokko, Tunesien); Früchte der Arten Citrus L.; Fortunella Swingle Poncirus Raf. <strong>und</strong> ihre Hybriden, mit Ausnahme von Citrus<br />

paradisi Macf Merr., die aus Drittländern stammen; rohe Pelzfelle, gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf,<br />

Schwanz, Klauen <strong>und</strong> anderen zu Kürschnerzwecken verwendbaren Teilen), ganze Pelzfelle, Teile oder Überreste davon,<br />

zusammengesetzt von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) sowie Bekleidung,<br />

Bekleidungszubehör <strong>und</strong> andere Waren aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der<br />

Mützenrobbe (bluebacks); Tabak <strong>und</strong> Tabakersatzstoffe.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Waffen in <strong>Post</strong>sendungen nach Italien ist ab 1. August 2010 verboten, unabhängig davon, ob sie für Sport, Jagd<br />

oder Kampf oder als Sammlerstücke vorgesehen sind. Die <strong>Einfuhr</strong> <strong>und</strong> Durchfuhr von Lithiumbatterien <strong>und</strong> Lithiumzellen in<br />

<strong>Post</strong>sendungen ist verboten.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Felle (außer Rauchwaren) <strong>und</strong> Leder:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Rinderhäuten <strong>und</strong> -leder aus China (Volksrepublik), der Mongolei, Nordkorea <strong>und</strong> Vietnam ist eine<br />

ministerielle Genehmigung erforderlich.<br />

Ätherische Öle usw.:<br />

Mengenbeschränkungen bestehen für die <strong>Einfuhr</strong> von ätherischen Ölen der Zitrusfrucht aus dem Libanon, der Syrischen<br />

Arabischen Republik, Liberia, Mittel- <strong>und</strong> Südamerika, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada <strong>und</strong> Südkorea.<br />

Holz, Holzkohle <strong>und</strong> Holzartikel:<br />

Mengenbeschränkungen bestehen für die <strong>Einfuhr</strong> von bestimmten Hölzern aus China (Volksrepublik), der Mongolei, Nordkorea<br />

<strong>und</strong> Vietnam.<br />

Kork <strong>und</strong> Korkartikel:<br />

Mengenbeschränkungen bestehen ausschließlich für bestimmte Produkte aus der Mongolei, Nordkorea <strong>und</strong> Vietnam.<br />

Papier <strong>und</strong> Karton; Erzeugnisse aus Zellulosemasse, Papier oder Karton:<br />

Mengenbeschränkungen bestehen für die <strong>Einfuhr</strong> von zahlreichen Produkten, soweit sie aus der Mongolei, Nordkorea oder<br />

Vietnam importiert werden.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Pflanzen, pflanzliche Produkte <strong>und</strong> sonstige, die Träger von schädlichen Organismen sein können, sind zugelassen, wenn ein<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis beigefügt ist.<br />

Mineralbrennstoffe, Mineralöle <strong>und</strong> Produkte ihrer Destillation; bituminöse Stoffe, Erdwachse:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Kohlen- <strong>und</strong> Braunkohlekoks sowie bestimmten Ölen, die zur Verwendung als Brennstoff bestimmt sind<br />

aus China (Volksrepublik), der Mongolei, Nordkorea <strong>und</strong> Vietnam, ist dem Zoll eine für diesen spezifischen Zweck ausgestellte<br />

Genehmigung des Außenhandelsministeriums vorzulegen.<br />

Organische <strong>und</strong> anorganische chemische Produkte; anorganische <strong>und</strong> organische Verbindungen von Edelmetallen,<br />

seltenen Erdmetallen, radioaktiven Elementen oder Isotopen:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> der nachstehend aufgeführten Produkte gemäß der Klassifizierung in Kapitel 28 <strong>und</strong> 29 des Warenverzeichnisses<br />

unterliegt Mengenbeschränkungen, wenn diese Produkte aus bestimmten Drittländern (China (Volksrepublik), der Mongolei,<br />

Nordkorea <strong>und</strong> Vietnam) importiert werden: Natriumhydroxid, Aluminiumoxid, Chromtrioxid, Bleioxide, Ammoniumchlorid,<br />

Aluminium- <strong>und</strong> Chromsulphate, Aluminium-Hydrogensulphat, Natriumperborat, organische Verbindungen radioaktiver Isotope,<br />

Wasserstoffperoxid.<br />

Stand: September 2013

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