Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Befruchtete Vogeleier:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> befruchteter Vogeleier ist erlaubt, sofern eine Genehmigung des tiermedizinischen Dienstes des israelischen<br />
Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture) vorliegt <strong>und</strong> wenn der tiermedizinische Dienst drei Tage im Voraus von<br />
ihrer Ankunft in Kenntnis gesetzt wird.<br />
Für Nahrungsmittel allgemein zutreffende allgemeine Bestimmungen:<br />
Nahrungsmittel dürfen ohne eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz in Mengen bis zu 15 kg eingeführt werden. Pro Sendung sind jedoch nicht mehr<br />
als 3 kg zugelassen. Wird diese Menge überschritten, so ist eine Lizenz erforderlich.<br />
Bullensamen:<br />
mit Genehmigung des tierärztlichen Dienstes des Landwirtschaftsministeriums (Veterinary Services of the Ministry of<br />
Agriculture).<br />
Obst, Gemüse <strong>und</strong> andere landwirtschaftlichen Produkte:<br />
Nicht aus Europa stammende Kartoffeln unterliegen der Genehmigung durch das Landwirtschaftsministerium (Ministry of<br />
Agriculture).<br />
Nicht aus Europa oder den Vereinigten Staaten von Amerika stammende Trockenfrüchte <strong>und</strong> getrocknetes Gemüse<br />
unterliegen der Genehmigung durch das Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture).<br />
Zweige, Wurzeln, Blätter, Schnittblumen <strong>und</strong> Pflanzenteile, Stroh <strong>und</strong> Heu, industrielle Baumwollsamen sowie sämtliche<br />
Nussarten unterliegen der Genehmigung durch das Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture).<br />
Nicht aus tropischen oder subtropischen Gegenden stammende frische Früchte <strong>und</strong> frisches Gemüse, Zwiebeln <strong>und</strong><br />
Knoblauch unterliegen der Genehmigung durch das Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture).<br />
Buchweizen darf eingeführt werden, wenn eine Quarantänebescheinigung des israelischen Ges<strong>und</strong>heitsministeriums (Ministry<br />
of Health) vorliegt, in der bestätigt wird, dass sich kein giftiges Unkraut darin befindet.<br />
Gewürze:<br />
bis zu einem Gewicht von ½ kg pro Gewürz (bei Überschreitung dieser Menge ist eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz erforderlich).<br />
Wachse:<br />
Bienenwachs <strong>und</strong> andere Arten von Wachsen dürfen eingeführt werden, sofern eine Genehmigung der zuständigen Behörden<br />
des israelischen Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture) <strong>und</strong> des tiermedizinischen Dienstes des<br />
Ges<strong>und</strong>heitsministeriums (Veterinary Services of the Ministry of Health) vorliegt.<br />
Getränke, Alkoholika:<br />
Auf Weinen <strong>und</strong> Spirituosen muss ein Etikett angebracht sein, auf dem Name, Menge, Alkoholgehalt, Herkunftsland,<br />
Herstellung <strong>und</strong> Abfüllung der Ware angegeben sind.<br />
Bei Whisky muss eine Bescheinigung des Exporteurs beiliegen, in der das Herstellungsjahr angegeben ist <strong>und</strong> in der bestätigt<br />
wird, dass der Whisky mindestens drei Jahre gelagert wurde.<br />
Denaturiertem Alkohol muss eine Bescheinigung des Herstellers beiliegen, in der die Inhaltsstoffe <strong>und</strong> die zur Denaturierung<br />
verwendete Methode angegeben werden.<br />
Zubereitete Nahrungsmittel:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Mehl <strong>und</strong> Paletten mit Fleisch ist erlaubt, sofern ihnen eine Bescheinigung des tiermedizinischen Dienstes des<br />
Herkunftslandes beiliegt, in der bestätigt wird, dass die Ware frei von Krankheiten ist <strong>und</strong> eine Genehmigung des<br />
tiermedizinischen Dienstes des israelischen Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture) vorliegt.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von in Tierfutter verwendeten Zubereitungen ist erlaubt, sofern eine Bescheinigung des tiermedizinischen Dienstes<br />
des Landwirtschaftsministeriums vorliegt.<br />
Medikamente <strong>und</strong> pharmazeutische Produkte:<br />
Gefährliche Rauschgifte dürfen eingeführt werden, wenn eine Bescheinigung der zuständigen Behörden des Herkunftslandes,<br />
eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz <strong>und</strong> eine Genehmigung des israelischen Ges<strong>und</strong>heitsministeriums (Ministry of Health) vorliegen.<br />
Mikroorganismen, Pilzkulturen, Viren <strong>und</strong> Mikroben dürfen eingeführt werden, sofern eine Genehmigung des tiermedizinischen<br />
Dienstes des Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture) vorliegt.<br />
Medikamente dürfen eingeführt werden, sofern eine ärztliche Verschreibung <strong>und</strong> eine Erklärung des Empfängers vorliegen.<br />
Verschiedene Vitamine, Mineralien oder Nahrungsmittelzusätze bis zu 100 g pro Artikel oder einem Päckchen pro Artikel (bei<br />
Überschreitung dieser Menge ist eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz erforderlich).<br />
Für die <strong>Einfuhr</strong> pharmazeutischer Drogen ist das Ges<strong>und</strong>heitsministerium zuständig.<br />
Insektizide:<br />
Insektizide dürfen flüssig eingeführt werden, wenn sie mindestens 50% DDT enthalten oder in Pulverform, wenn sie höchstens<br />
10% DDT enthalten.<br />
Auf dem beiliegenden Etikett müssen der Name des Herstellers, die DDT-Menge <strong>und</strong> die Gebrauchsanweisung angegeben<br />
sein.<br />
Kinofilme:<br />
mit der Genehmigung des Interior Ministry Censorship Committee (internen Zensurausschusses).<br />
Tränengas:<br />
nur mit der Genehmigung der Polizeibehörde.<br />
Felle <strong>und</strong> Häute:<br />
Felle, Häute <strong>und</strong> Pelze dürfen eingeführt werden, sofern eine Bescheinigung des tiermedizinischen Dienstes des<br />
Herkunftslandes, in der bestätigt wird, dass die Tiere nicht von Krankheiten befallen waren <strong>und</strong> tiermedizinisch kontrolliert<br />
wurden sowie eine Genehmigung des tiermedizinischen Dienstes des israelischen Landwirtschaftsministeriums (Israeli Ministry<br />
of Agriculture) vorliegen.<br />
Stand: September 2013