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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Israel<br />

Vorbemerkung:<br />

Wertgegenstände dürfen nur per Einschreiben importiert werden.<br />

ISO-Ländercode: IL<br />

Der Versand von Edelsteinen <strong>und</strong> industriell gefertigten Edelsteinen in <strong>Post</strong>sendungen ist nicht erlaubt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Schusswaffen, Pornographie, Schwertern, Drogen usw. per <strong>Post</strong> ist nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere außer Bienen; verdorben riechender oder schnell verderbender frischer Fisch; Milchprodukte außer Milchpulver in<br />

Dosen; Baumwollpflanzen; tropische oder subtropische Pflanzen <strong>und</strong> Bäume; verdorben riechendes oder schnell verderbendes<br />

Gemüse; Zwiebeln, Knoblauch; frisches tropisches oder subtropisches Gemüse; verdorben riechendes oder schnell verderbendes<br />

Obst; frische tropische oder subtropische Früchte; Margarine oder Fette, in denen mehr als 10% Butterfett enthalten ist;<br />

Lebensmittel, die Cyclamat enthalten; Traubensaft, der den Namen einer Region trägt, die nicht mit der Herkunftsregion<br />

übereinstimmt; Wein <strong>und</strong> Weinerzeugnisse, die den Namen einer Region tragen, die nicht mit der Herkunftsregion übereinstimmt;<br />

Sand; Erde; organische Düngemittel <strong>und</strong> Kompost; mit weißem oder gelbem Phosphor hergestellte Streichhölzer; anstößige Filme;<br />

Insektizide, die eine aktive Schicht auf der behandelten Oberfläche hinterlassen; gebrauchte Bienenstöcke <strong>und</strong> gebrauchtes zur<br />

Bienenaufzucht verwendetes Material; gefälschte oder nachgeahmte Banknoten, Münzen <strong>und</strong> <strong>Post</strong>wertzeichen; anstößige<br />

Publikationen oder Bilder; unausgefüllte Formulare, die als Rechnungen verwendet werden können; Lotterielose <strong>und</strong> Dokumente, in<br />

denen für Lotterien geworben wird; zur Verpackung von Pflanzen verwendete Säcke; Springmesser; scharfe Messer mit einer<br />

Klingenlänge von mehr als 10 cm; Radarwarngeräte zur Erkennung von Polizeiradar; Schwerter <strong>und</strong> ähnliche Gegenstände mit<br />

scharfer Klinge; gefährliches Spielzeug; Glücksspiele <strong>und</strong> deren Zubehör; anstößige Kunstgegenstände.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />

Bienen; Fleisch; Fisch; Milchpulver in Dosen unterliegt den allgemeinen Bestimmungen für Lebensmittel; befruchtete Vogeleier;<br />

eine tierärztliche Untersuchung bei der <strong>Einfuhr</strong> ist erforderlich bei: Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen, Dachshaaren<br />

<strong>und</strong> anderen Tierhaaren zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfällen dieser Borsten oder Haare; Rosshaaren <strong>und</strong><br />

Rosshaarabfällen, Vogelbälgen <strong>und</strong> anderen Vogelteilen, mit ihren Federn oder Daunen, Federn <strong>und</strong> Teilen von Federn, Daunen,<br />

Mehl <strong>und</strong> Abfällen von Federn oder Federteilen, Knochen <strong>und</strong> Stirnbeinzapfen, Elfenbein, Schildpatt, Fischbein, Hörnern,<br />

Geweihen, Hufen, Klauen, Krallen <strong>und</strong> Schnäbeln, Korallen <strong>und</strong> ähnlichen Stoffen, Schalen <strong>und</strong> Panzern von Weichtieren,<br />

Krebstieren oder Stachelhäutern, Schulp von Tintenfischen;<br />

Zweige, Wurzeln, Blätter, Schnittblumen <strong>und</strong> Pflanzenteile; Kartoffeln; frische <strong>und</strong> getrocknete Früchte; Nüsse; Buchweizen;<br />

industrielle Baumwollsamen; gefährliche Rauschgifte; Stroh <strong>und</strong> Heu; Wachse; Fleisch- <strong>und</strong> Fischerzeugnisse; Wein <strong>und</strong><br />

Spirituosen; denaturierter Alkohol; Whisky; Mehl <strong>und</strong> Paletten mit Fleisch; in Tierfutter verwendete Zubereitungen;<br />

Mikroorganismen, Pilzkulturen, Viren <strong>und</strong> Mikroben; Insektizide; Felle <strong>und</strong> Häute; Pelze; Wolle; Destillierkolben <strong>und</strong> Teile davon;<br />

Rasierklingen; Verschlüsselungsgeräte; schnurlose Telefonapparate; Radio- <strong>und</strong> Fernsehsende- <strong>und</strong> -empfangsgeräte;<br />

Feuerwaffen <strong>und</strong> Munition.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Bienen:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Bienen ist erlaubt, sofern eine Bescheinigung der zuständigen Behörden des Herkunftslandes vorliegt, in der<br />

bestätigt wird, dass die Bienenstöcke, aus denen die Bienen stammen, 60 Tage vor ihrer Versendung kontrolliert wurden <strong>und</strong><br />

dass sie von keinerlei Krankheiten befallen sind.<br />

Außerdem ist eine Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture) erforderlich.<br />

Fleisch, Fisch, Fleisch- <strong>und</strong> Fischprodukte:<br />

Frisches <strong>und</strong> tiefgefrorenes Fleisch dürfen eingeführt werden, sofern eine Genehmigung des israelischen<br />

Landwirtschaftsministeriums (Israeli Ministry of Agriculture) <strong>und</strong> eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des<br />

Herkunftslandes vorliegen, in denen bestätigt wird, dass die tiermedizinische Kontrolle durchgeführt wurde.<br />

Fleischerzeugnisse, Fisch <strong>und</strong> Fischerzeugnisse können nur als Warenmuster zugelassen werden, sofern eine Genehmigung<br />

der Israeli Food Control Administration (israelische Lebensmittelkontrollverwaltung) vorliegt, der eine Bescheinigung der<br />

zuständigen Behörde des Herkunftslandes zugr<strong>und</strong>e liegt, in der bestätigt wird, dass die Nahrung für den menschlichen<br />

Verzehr geeignet ist. <strong>Post</strong>sendungen, die Erzeugnisse aus Fleisch, Fisch oder Meersfrüchten enthalten <strong>und</strong> nicht die<br />

vorstehenden Genehmigungen besitzen, werden kostenpflichtig an den Absender zurückgesandt.<br />

Diese Beschränkung gilt nicht für Konserven. Für diese gelten die vorgenannten allgemeinen Bestimmungen.<br />

Eier mit Schale (Geflügel):<br />

müssen den Namen des Ursprungslandes aufgedruckt haben.<br />

Stand: September 2013

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