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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Island<br />

ISO-Ländercode: IS<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Isländische Banknoten <strong>und</strong> Münzen sowie Obligationen <strong>und</strong> andere Wertpapiere in isländischer Währung; Bienen <strong>und</strong><br />

Seidenraupen; Spielwaren aus Blei; rohe oder leicht eingesalzene Teile von Haustieren jeder Art; Heu <strong>und</strong> Stroh (auch als<br />

Verpackungsmaterial); ungegerbte <strong>und</strong> ungesalzene Häute <strong>und</strong> Felle; benutzte Säcke; Lumpen; Munition für Handfeuerwaffen;<br />

Streichhölzer.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Monopolpflichtige Waren (Tabak, Tabakwaren, Weine, Alkohole, Liköre <strong>und</strong> Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2½ v. H.);<br />

konservierte Milch, Trockenmilch; Wolle <strong>und</strong> Flockwolle.<br />

Monopolisierte Arzneiwaren sind nur an das Staatsdepartment für Arzneiwaren oder an Apotheker zulässig.<br />

Für folgende Waren wird ein Desinfektionszeugnis verlangt: Schweineborsten; Daunen <strong>und</strong> Federn; Vogelbälge; Haare; Halme <strong>und</strong><br />

Binsen, Erzeugnisse daraus sowie Stroharbeiten; Rosshaar <strong>und</strong> Gegenstände aus Rosshaar.<br />

Sonstiges:<br />

Sendungen, die verbotene Gegenstände enthalten oder in deren Begleitpapieren die Angaben unvollständig oder unrichtig sind,<br />

können beschlagnahmt werden.<br />

Frischwaren, gekühlte / gefrorene oder rohe bzw. ungekochte geräucherte / eingepökelte Lebensmittel (wie z.B. Fleisch, Fisch, Eier<br />

oder Milchprodukte) dürfen nicht in <strong>Post</strong>sendungen nach Island geschickt werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in dänischer, englischer, isländischer, norwegischer oder schwedischer<br />

Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in dänischer, englischer, isländischer, norwegischer oder schwedischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in dänischer, englischer, isländischer, norwegischer oder schwedischer<br />

Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Jede Warensendung muss von einer Rechnung mit genauer Angabe des Inhalts der Sendung sowie des genauen Lieferpreises<br />

begleitet sein.<br />

Der Warenempfänger muss bei der Verzollung zwei weitere Exemplare der Rechnung vorlegen. Diese beiden Ausfertigungen<br />

müssen (besonders für Handelswaren) genau vorgeschriebene, über die handelsübliche Form hinausgehende Angaben enthalten<br />

(Auskunft bei den Handelskammern).<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Nur erforderlich, wenn in Handelsverträgen vorgeschrieben.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Müssen vom Empfänger für jede Wareneinfuhr vorgelegt werden.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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