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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Tel.: (353 1) 661 4444<br />

Fax: (353 1) 679 5710<br />

Arzneimittel <strong>und</strong> Medizin<br />

Mr Tom McGuinn<br />

Senior Pharmacist<br />

Department of Health<br />

Hawkins House<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

Tel.: (353 1) 671 4711<br />

Fax: (353 1) 671 1053<br />

Bücher, Magazine, Videobänder, Filme<br />

Department of Justice<br />

72-76 St Stephens Green<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

Tel.: (353 1) 678 9711<br />

Fax: (353 1) 661 5461<br />

Geschützte Wildfauna/gefährdete Arten<br />

National Parks and Wildlife Service<br />

(Office of Public Works)<br />

51 St Stephens Green<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

Tel.: (353 1) 661 3111<br />

Fax: (353 1) 661 0747<br />

Fisch <strong>und</strong> Fischerzeugnisse<br />

Department of Marine<br />

Leeson Lane<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

Tel.: (353 1) 678 5444<br />

Fax: (353 1) 661 8214<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

Entfällt.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich <strong>und</strong> der Sendung beizufügen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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