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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Das Ministerium für Landwirtschaft, Nahrungsmittel <strong>und</strong> Forstwirtschaft (Department of Agriculture, Food and Forestry)<br />

sollte bei folgenden Waren kontaktiert werden:<br />

Tier- / Geflügelkadaver.<br />

Molkereiprodukte; Vogeleier; Naturhonig; Nahrungsmittel tierischen Ursprungs.<br />

Samen von Rindern, Schafen, Ziegen, <strong>und</strong> allen anderen wiederkäuenden Tieren, von Schweinen, Pferden, H<strong>und</strong>en, Katzen,<br />

Haushühnern, Truthähnen, Gänsen, Enten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen <strong>und</strong> Tauben.<br />

Fette (einschließlich Schweineschmalz) usw.<br />

Bluterzeugnisse von Tieren oder Tierkadavern.<br />

Tierische Erzeugnisse, d.h. Fleischmehl, Fleisch- <strong>und</strong> Knochenmehl oder Knochenmehl.<br />

Substanzen mit wachstumsfördernden Auswirkungen auf Tiere; pharmazeutische Erzeugnisse (für Tiere) - in bestimmten<br />

Fällen wird eine Lizenz des Ministeriums für Landwirtschaft, Nahrungsmittel <strong>und</strong> Forstwirtschaft benötigt.<br />

Impfstoffe <strong>und</strong> Sera.<br />

Impfstoff gegen Schweinepest, Hühnerpest, die Aujeszky- <strong>und</strong> die Gumboro-Krankheit.<br />

Tierarzneien.<br />

Pestizide.<br />

Zwiebeln, Knollen, knollenartige Wurzeln <strong>und</strong> Wurzelstöcke, als Blätter oder Blüten, Zichoriepflanzen sowie andere lebende<br />

Pflanzen einschließlich deren Wurzeln, Ableger <strong>und</strong> Setzlinge, Pilzmyzel <strong>und</strong> Bodenproben.<br />

Schnittblumen <strong>und</strong> derartige Blumenknospen, die sich für Buketts oder Dekorationszwecke eignen, frisch, getrocknet, gefärbt,<br />

gebleicht, imprägniert oder anderweitig zubereitet.<br />

Tomaten, frisch oder gekühlt.<br />

Kartoffeln, frisch oder gekühlt, gefroren oder getrocknet.<br />

Weintrauben, frisch oder getrocknet; Äpfel, frisch.<br />

Heu <strong>und</strong> Stroh, einschließlich von zu Verpackungszwecken verwendetes Heu <strong>und</strong> Stroh.<br />

Das Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Department of Health) sollte kontaktiert werden für:<br />

Margarine.<br />

Tabakerzeugnisse (oral/rauchfrei).<br />

Medizinische Erzeugnisse zur Verwendung durch den Menschen sind verboten, sofern keine vom Ges<strong>und</strong>heitsminister<br />

ausgestellte Genehmigung dafür vorliegt.<br />

Zündhölzer aus weißem Phosphor:<br />

Butangasfeuerzeuge aus nahtlos gezogenem Stahl sind zugelassen, wenn der durchschnittliche Inhalt jedes Feuerzeugs nicht<br />

mehr als 3,725 g Butan beträgt <strong>und</strong> der Butanbehälter bei 45°C maximal zu 95% befüllt ist. In einem <strong>Post</strong>paket dürfen maximal<br />

48 Feuerzeuge mit höchstens 180 g Butangas befördert werden. Die Feuerzeuge dürfen keine Bedienungshebel aufweisen<br />

<strong>und</strong> müssen so verpackt sein, dass Bewegungen während der Beförderung ausgeschlossen sind. Jede Feuerzeugart <strong>und</strong><br />

Verpackungsmethode muss einzeln genehmigt werden.<br />

Lotterien:<br />

Lotterielose, oder Lotterieanzeigen, mit Ausnahme derjenigen, die gesetzmäßig per <strong>Post</strong> versendet werden dürfen. Alle<br />

Anzeigen oder Gutscheine für Fußballwetten oder eines Wettbüros außerhalb von Irland.<br />

Anmerkung: R<strong>und</strong>schreiben bezüglich ausländischer Lotterien sind illegal. In nicht verschlossenen Umschlägen empfangene<br />

R<strong>und</strong>schreiben dieser Art werden nicht an die Empfänger zugestellt. Einen Geldeingang implizierende Wettr<strong>und</strong>schreiben sind<br />

unzulässig.<br />

Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine <strong>und</strong> Edelmetalle, Waren daraus; Phantasieschmuck:<br />

Münzen, Falschgeldmünzen <strong>und</strong> Münzimitate.<br />

- Schusswaffen erfordern für die <strong>Einfuhr</strong> eine Genehmigung / Lizenz.<br />

- Spirituosen, Tabak <strong>und</strong> Arzneimittel benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz.<br />

- Die <strong>Einfuhr</strong> von Gold- <strong>und</strong> Silberwaren wird geregelt von Assay Master, Dublin Castle.<br />

Anschriften der Regierungsbehörden, die Lizenzen, Genehmigungen oder Auskünfte erteilen:<br />

Nahrungsmittelerzeugnisse/Pflanzen/Insekten<br />

Department of Agriculture, Food and Forestry<br />

Agriculture House<br />

Kildare Street<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

Tel.: (353 1) 678 9011<br />

Fax: (353 1) 661 6263<br />

Radioaktive Substanzen<br />

Department of Transport, Energy and<br />

Communications<br />

Clare Street<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

Tel.: (353 1) 671 5233<br />

Fax: (353 1) 677 3169<br />

Allgemeine Handelsauskünfte<br />

Department of Tourism and Trade<br />

Kildare Street<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

Stand: September 2013

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