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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Iran<br />

ISO-Ländercode: IR<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Geldscheinen oder Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in<br />

verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form sowie von Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen ist in gewöhnlichen <strong>und</strong><br />

eingeschriebenen Sendungen nicht erlaubt.<br />

Sendungen in den Iran, die zu kommerziellen Zwecken bestimmte Waren oder Dokumente enthalten, benötigen - unabhängig vom<br />

Warenwert - ein Ausfuhrbegleitdokument (Ausfuhranmeldung bei deutscher Ausfuhrzollstelle durch Versender ist erforderlich).<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Getragene Kleidung; Funksysteme mit folgender Ausstattung: Einseitenband, oberes Seitenband, unteres Seitenband,<br />

Schwebungsüberlagerer, Dauerstrich, Flugfunkband, Polizeifunkband; mit UKW-Band ausgestattete Funkgeräte, deren<br />

Frequenzbandbreite zwischen 76 <strong>und</strong> 87 MHz liegt; tabuisierte Tierprodukte einschließlich Schweine- <strong>und</strong> H<strong>und</strong>efleisch <strong>und</strong> andere<br />

essbaren Innereien, nebst Haut, Haaren <strong>und</strong> Wolle solcher Tiere, die von der islamischen Religion verboten sind; alkoholische<br />

Getränke sowie Ausrüstungen <strong>und</strong> Maschinen für die Herstellung von Wein <strong>und</strong> anderen alkoholischen Getränken; Wolle <strong>und</strong><br />

Gewebe aus Wolle <strong>und</strong> Garn; Lumpen aus jeglicher Art von Textilien; aus Kunstfasern <strong>und</strong> Fasern von Lumpen gewonnene<br />

Textilfasern; Waffen <strong>und</strong> Munition, es sei denn, das Einverständnis des Verteidigungsministeriums liegt vor; alle Arten von<br />

gedrucktem Material wie z.B. Bilder, Bücher, Zeitschriften usw. mit obszönem oder pornografischem Inhalt, die nicht im Einklang mit<br />

der islamischen Religion stehen.<br />

Bedingungen für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter Waren in den Iran:<br />

1 Die Zollabfertigung von Telekommunikationsprodukten (schnurlose Handtelefone, Sende- <strong>und</strong> Empfangsets usw.) unterliegt<br />

der Genehmigung des Ministeriums für Information <strong>und</strong> Telekommunikation (Ministry of Information and Communications).<br />

2 Die Zollabfertigung von Arzneimitteln, Nahrungsmitteln, Hygieneprodukten <strong>und</strong> Getränken unterliegt der Genehmigung des<br />

Ministeriums für Ges<strong>und</strong>heit (Ministry of Health).<br />

3 Die Zollabfertigung von Büchern, Publikationen, Filmen, Tonbändern <strong>und</strong> CD’s, die kulturelle Informationen enthalten,<br />

unterliegt der Genehmigung des Ministeriums für Kultur <strong>und</strong> Islamische Führung (Ministry of Culture and Islamic Guidance).<br />

Die Zollabfertigung von Büchern, Publikationen; Filmen, Tonbändern <strong>und</strong> CD’s, die wissenschaftliche Informationen enthalten,<br />

unterliegt der Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Technologie (Ministry of Science, Research<br />

and Technology) oder des Ministeriums für Ges<strong>und</strong>heit (Ministry of Health).<br />

4 Die Zollabfertigung von Saatgut, Insektiziden usw. unterliegt der Genehmigung des für Landwirtschaft zuständigen<br />

Ministeriums. Mehr Informationen sind auf der Website www.maj.ir/english/Main/Default.sp verfügbar.<br />

5 Die Zollabfertigung von radioaktiven Gütern <strong>und</strong> Anlagen unterliegt der Genehmigung der Atomenergie-Organisation der<br />

Islamischen Republik Iran.<br />

6 Die Zollabfertigung von Waffen <strong>und</strong> Explosionsstoffen unterliegt der Genehmigung des Ministeriums für Verteidigung (Ministry<br />

of Defence).<br />

7 Die Zollabfertigung von tierischen Nahrungsmitteln unterliegt der Veterinärorganisation.<br />

Die folgenden Waren müssen vom zuständigen Herstellungs-, Forschungs-, Schulungs- oder Medizinischen Institut freigegeben<br />

werden:<br />

- Ersatzteile, Schneidewerkzeuge, neue oder gebrauchte Modelle oder Muster von Waren für die Forschung <strong>und</strong><br />

Vervielfältigung, die Produktion, das Training oder für Forschungsunterlagen zu nichtkommerziellen Zwecken,<br />

- medizinische Proben, Verpackungsmaterial für Arzneien, medizinische Ausrüstungen, Laborinstrumente, Milch für Säuglinge<br />

<strong>und</strong> Babynahrung, Zeitschriften <strong>und</strong> Armaturen zu nichtkommerziellen Zwecken.<br />

Das Folgende kann ohne Bezahlung herausgegeben werden:<br />

- Kataloge, Broschüren, Kalender, Prospekte CD’s, Disketten, Tonbänder <strong>und</strong> Mikrofilme, die technische <strong>und</strong> handelsübliche<br />

Informationen zu den versandten Waren enthalten,<br />

- Dokumente, die sich auf versandte Waren beziehen,<br />

- technische Abbildungen <strong>und</strong> Muster.<br />

Der vorübergehende Import oder die endgültige Freigabe der folgenden Waren muss vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung<br />

<strong>und</strong> Technologie (Ministry of Science, Research and Technologie), dem Ministerium für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Medizinische Ausbildung<br />

(Ministry of Health and Medical Education) oder dem Ministerium für Kultur <strong>und</strong> Islamische Führung (Ministry of Culture and Islamic<br />

Guidance), soweit erforderlich, autorisiert werden.<br />

- Bücher <strong>und</strong> Magazine, CD’s, Disketten, Tonbänder <strong>und</strong> Mikrofile, die wissenschaftliche oder kulturelle Informationen<br />

enthalten, die gemäß den Gesetzen <strong>und</strong> Vorschriften des Iran nicht illegal sind,<br />

- andere Produkte, die technische <strong>und</strong> wissenschaftliche Belange im Bereich Druck, Vertrieb <strong>und</strong> Vervielfältigung betreffen,<br />

welche gemäß den Gesetzen <strong>und</strong> Vorschriften des Iran nicht illegal sind.<br />

Stand: September 2013

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