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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Irak<br />

ISO-Ländercode: IQ<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Post</strong>verwaltung des Irak akzeptiert keine gewöhnlichen, eingeschriebenen <strong>und</strong> EMS-Sendungen, die Münzen, Banknoten,<br />

Geldscheine oder Inhaberpapiere jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in verarbeiteter oder unverarbeiteter Form<br />

sowie Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> andere Wertgegenstände enthalten.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Zeitungen, Bilder <strong>und</strong> andere Gegenstände, die eine gefährliche Propaganda darstellen; ausländische Lotterielose; Sendungen mit<br />

kolorierten <strong>Post</strong>karten sind als Drucksachen unzulässig; gefälschte Münzen <strong>und</strong> Nachbildungen von Münzen; Metallstücke, die<br />

Münzen gleichen; Gewebe, die Nachbildungen von Banknoten oder Staatspapieren der Regierung tragen; Gummisauger für Kinder<br />

<strong>und</strong> Gummilballons als Kinderspielzeug; schädliche oder verdorbene Lebensmittel; schmutzige, schädliche <strong>und</strong> verdorbene<br />

Substanzen; Bekleidungsstücke, die Farben oder chemische Verbindungen enthalten, die eine Entzündung der Haut hervorrufen<br />

können; lebende Tiere mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen; Waffen jeder Art, Waffenteile <strong>und</strong> Munition;<br />

Streichhölzer, die weißen Phosphor enthalten; Waren, die gefälschte Warenzeichen oder eine falsche Markenangabe tragen;<br />

gefüllte Butangasfeuerzeuge (die <strong>Einfuhr</strong> leerer Butangasfeuerzeuge ist gestattet); Ferngläser; Fleisch (außer Fleischkonserven);<br />

Filme; leicht verderbliche Früchte; Kassetten mit Tonbändern.<br />

Ausfuhrverbot nach dem Irak besteht für:<br />

Waffen <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enes Gerät<br />

sowie irakische Kulturgüter <strong>und</strong> andere Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer<br />

wissenschaftlicher <strong>und</strong> religiöser Bedeutung.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Kameras, Mobiltelefonen <strong>und</strong> Laptops in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen <strong>Post</strong>sendungen nicht erlaubt<br />

(Information Irak Juni 2011).<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Banknoten <strong>und</strong> Papiergeld; Drogen; Röhrchen mit Serum; Weine, Liköre <strong>und</strong> Spirituosen; zum Verkauf bestimmter Tee;<br />

Büchsenmilch; ungereinigtes Salz; Antiquitäten; Pflanzen, Pflanzenteile, Zitrusfrüchte, Trauben, Baumwolle <strong>und</strong> Baumwollsamen;<br />

Seife; Fette für die menschliche Ernährung; Dolchmesser mit einer Klingenlänge von über 76 mm.<br />

Lebende Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen müssen so verpackt sein, dass jeder Gefahr vorgebeugt ist, aber eine Inhaltsprüfung<br />

möglich ist.<br />

Sonstiges:<br />

Bei falscher Inhalts- oder Wertangabe können Sendungen beschlagnahmt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine<br />

solche Sendung jedoch gegen Zahlung der doppelten oder dreifachen Zollabgaben an den Empfänger ausgehändigt werden.<br />

Zusätzlich zur Beschlagnahme der Sendung können über die beteiligten Personen Zollstrafen verhängt werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in arabischer, englischer oder französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer, englischer oder französischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Nicht erforderlich.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Nicht erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

Stand: September 2013

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