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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> aller Arten <strong>und</strong> Größen der vorstehend beschriebenen Erzeugnisse ist die Genehmigung der Polizei der<br />

Republik Indonesien ist einzuholen.<br />

Schallplatten, Kassetten, Videokassetten, Filme:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> der vorstehend beschriebenen Waren bedarf der Prüfung durch die Dienststelle des Oberstaatsanwalts bzw. der<br />

Filmzensierungsstelle (Film Censor Board), mit Ausnahme des TVRI (Fernsehen der Republik Indonesien) für dessen<br />

Ausstrahlungserfordernisse <strong>und</strong> des diplomatischen Corps (Diplomatic Corps) <strong>und</strong> den internationalen Einrichtungen.<br />

Sende-/Empfangsgeräte, schnurlose Telefone <strong>und</strong> Telekommunikationsgeräte:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> der vorstehenden Anlagen ist die Genehmigung des Ministeriums für Tourismus, <strong>Post</strong> <strong>und</strong> Telekommunikation<br />

(Department of Tourism, <strong>Post</strong> and Telecommunication) einzuholen.<br />

Farbkopierer <strong>und</strong> Teile davon:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> der vorstehenden Waren ist die Genehmigung von BOTASUPAL (Koordinationsausschuss zur Bekämpfung<br />

von Geldbetrügereien) einzuholen.<br />

Kraftfahrzeuge, überbaute Kraftwagen, Motorräder:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> der vorstehend beschriebenen Güter für die Belange des diplomatischen Corps/der internationalen<br />

Einrichtungen ist die Genehmigung des Staatssekretariats (State Secretariat) einzuholen.<br />

Eine vorläufige Zulassung (Artikel 23 OB Zollgesetz) für Touristen <strong>und</strong> Athleten bedarf der Genehmigung durch das<br />

Ministerium für Ausbildung <strong>und</strong> Kultur (Department of Education and Culture).<br />

Beim Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Minstry of Health) nicht eingetragene Nahrungsmittel <strong>und</strong> Getränke:<br />

Diese Waren dürfen nicht eingeführt werden, außer in angemessenen Mengen von Schiffs-/Flugpassagieren zur Verwendung<br />

während der Reise.<br />

Gläser für eine Sonnenfinsternis:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> der vorstehend beschriebenen Waren zu Beobachtungszwecken sollte die Genehmigung des<br />

Ges<strong>und</strong>heitsministeriums (Ministry of Health) eingeholt werden.<br />

Gefährliche Waren wie z.B. leicht explosive, brennbare, entzündliche Chemikalien, Gifte, Korrosionsstoffe,<br />

Oxidationsmittel, radioaktive Materialien:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> der vorstehend beschriebenen Waren ist die Genehmigung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums (Ministry of Health)<br />

oder - im Falle von radioaktiven Materialien die Genehmigung der nationalen Atomenergiebehörde (National Atomic Energy<br />

Board (BATAN)) <strong>und</strong> des Handelsministeriums (Department of Trade) einzuholen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von radioaktiven Materialien durch Passagiere ist verboten.<br />

Abfall, Stahl, Kupfer <strong>und</strong> Messingschrott:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> <strong>und</strong> Ausfuhr der vorstehenden Waren ist die Genehmigung des Handelsministeriums (Department of Trade)<br />

einzuholen.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

In Bezug auf Lebensmittel, Nahrungsmittel usw. ist das Brutto- <strong>und</strong> Nettogewicht jeder Warenart mit Datum zu versehen.<br />

Für Waren, die zu kommerziellen Zwecken versendet werden, muss der Absender die Nummer <strong>und</strong> das Datum der entsprechenden<br />

Deviseneinfuhrgenehmigung angeben.<br />

Rechnung(en):<br />

Für Waren, die zu gewerblichen Zwecken versendet werden, muss eine Rechnungsabschrift beigefügt werden. Die Nummer <strong>und</strong><br />

das Datum der jeweiligen Deviseneinfuhrgenehmigung ist auf der Rechnungsabschrift anzugeben.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Im Falle von falsch ausgefüllten Inhaltserklärungen in der Absicht einer heimlichen <strong>Einfuhr</strong> von Waren, die für die <strong>Einfuhr</strong> nach<br />

Indonesien verboten sind, können die Waren von den Zollbehörden beschlagnahmt werden. Per <strong>Post</strong> versendete Güter usw.<br />

können jedoch in solchen Fällen nicht beschlagnahmt werden, bei denen die Zollinhaltserklärungen falsch oder unvollständig<br />

ausgefüllt wurden, um die fälligen <strong>Einfuhr</strong>abgaben ganz oder teilweise zu umgehen.<br />

Die vorstehend aufgeführten Zollbestimmungen gelten sowohl für Briefsendungen als auch für <strong>Post</strong>pakete.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

Stand: September 2013

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