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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

(c)<br />

(d)<br />

(e)<br />

(f)<br />

Agavearten;<br />

Musa Textilles Mees;<br />

Gattung Ranwoefia;<br />

Gattung Rafflesia.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong>/Ausfuhr der vorstehenden Pflanzenarten ist die Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums (Department of<br />

Agriculture) einzuholen.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzensetzlinge:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> der vorstehend beschriebenen Pflanzenarten ist die Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums (Department of<br />

Agriculture) einzuholen <strong>und</strong> eine Pflanzenquarantäneprüfung ist durchzuführen.<br />

Pflanzenschutzmittel zur landwirtschaftlichen Nutzung:<br />

Pestizide:<br />

(a)<br />

(b)<br />

Pentachlorophenol <strong>und</strong> dessen Salze;<br />

DDT (Dichloro-Diphenyl-Trichloräthan).<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> der vorstehenden Pflanzenschutzmittel ist die Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums (Department of<br />

Agriculture) einzuholen.<br />

Betäubungsmittel:<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

(d)<br />

(e)<br />

(f)<br />

Opium (Papaper Somniferum);<br />

Coca (Erythroxylon), einschließlich der Pflanze <strong>und</strong> deren verarbeitete Erzeugnisse;<br />

Ganja (Cannabis satiya), einschließlich der Pflanze <strong>und</strong> deren verarbeitete Erzeugnisse;<br />

Kristalle <strong>und</strong> deren Derivate aus Morphin <strong>und</strong> Kokain;<br />

Ersatzstoffe von Betäubungsmitteln (natürlich/künstlich);<br />

Mischung der vorstehend beschriebenen Substanzen. Die <strong>Einfuhr</strong>/Ausfuhr, der Besitz, die Verwendung <strong>und</strong> Verteilung<br />

ohne die Genehmigung der zuständigen Behörden ist streng verboten.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Medizin, einschließlich<br />

(a) traditioneller chinesischer Medizin in Form von Pillen, Kapseln, Pulver, Flüssigkeit <strong>und</strong> anderen einnahmebereiten<br />

Formen;<br />

(b) im Ausland hergestellter Medizin, einschließlich traditionelle chinesische Medizin, die nicht beim Generaldirektorat für<br />

die Prüfung von Medizin <strong>und</strong> Nahrungsmittel (Directorate General for Inspection of Medicines and Food, POM)<br />

angemeldet ist.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Fertigmedizin oder traditioneller Medizin zum persönlichen Gebrauch oder für den Handel sollte die<br />

Genehmigung des Generaldirektorats für die Prüfung von Medizin <strong>und</strong> Nahrungsmittel (Directorate General for Inspection of<br />

Medicines and Food, POM) eingeholt werden.<br />

Fertigmedizin oder traditionelle Medizin kann in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf von Schiffs-/Fluggästen<br />

eingeführt werden, solange der Nachweis durch eine ärztliche Verschreibung erbracht werden kann.<br />

Bücher, Broschüren, Zeitungen, Druckwerke:<br />

Verschiedene Arten von Büchern <strong>und</strong> Drucksachen, einschließlich<br />

(a) Büchern, Zeitschriften <strong>und</strong> aller Arten von Papierdrucksachen in indonesischer Sprache/indonesischem Dialekt;<br />

(b) Büchern, Zeitschriften, Broschüren, Tageszeitungen in chinesischer Schrift <strong>und</strong> Sprache;<br />

(c) Papierdrucksachen für Zigarettenschachteln <strong>und</strong> medizinischer Aufkleber entweder in indonesischer oder einer<br />

ausländischen Sprache.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Büchern <strong>und</strong> Drucksachen in chinesischer Sprache zu wissenschaftlichen Zwecken ist die Genehmigung<br />

des Oberstaatsanwalts (Attorney General) <strong>und</strong> des Handelsministeriums (Department of Trade) einzuholen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von unter 31a <strong>und</strong> 31c festgelegten Büchern <strong>und</strong> Drucksachen kann in folgenden Fällen zugelassen werden:<br />

I. diplomatische Einrichtung (Regierungsverordnung Nr. 8 von 1957);<br />

II. zu Ausbildungs-/Unterrichtszwecken, einschließlich Materialien in Blindenschrift (auf Empfehlung des Ministeriums<br />

für Erziehung <strong>und</strong> Kultur Department of Education and Culture);<br />

III. auf Medizin <strong>und</strong> Zigarettenschachteln aufgebrachte Aufkleber.<br />

Kriegsgerät:<br />

Explosionsstoffe, einschließlich<br />

(a) aller Arten von Munition, Brandbomben, Minen, Handgranaten;<br />

(b) aller Explosionsgüter;<br />

(c) für andere Explosionsgüter verwendete Explosivstoffe.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Explosivstoffen zu militärischen Zwecken wie beispielsweise TNT <strong>und</strong> Nitroglyzerin ist die Genehmigung<br />

des Ministeriums für Verteidigung <strong>und</strong> Sicherheit (Department of Defence and Security (BAPENAB Hankam)) einzuholen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Explosivstoffen zu industriellen Zwecken wie beispielsweise Ammoniumnitrat <strong>und</strong> Dynamit ist durch die P.T<br />

DAHANA vorzunehmen <strong>und</strong> die Genehmigung der Polizei der Republik Indonesien ist einzuholen.<br />

<br />

Feuerwaffen <strong>und</strong> Munition, einschließlich<br />

(a) Teilen von Feuerwaffen;<br />

(b) Kanonen/Flammenwerfer <strong>und</strong> Teilen davon;<br />

(c) Luftgewehren, Federgewehren, Gasgewehren;<br />

(d) Feuerwaffenimitaten, Leuchtsignal-/Alarmpistolen, Starterpistolen, Betäubungspistolen usw., einschließlich Teilen davon.<br />

(e) aller Arten von Munition/Patronenkugeln;<br />

(f) Patronenhülsen (Mantelgeschosse).<br />

Stand: September 2013

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