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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

- Die <strong>Einfuhr</strong> von Samen, Früchten <strong>und</strong> Pflanzen zum Verzehr oder zu anderen Zwecken ist zugelassen bei Vorlage einer<br />

Lizenz oder gemäß einer zu diesem Zweck ausgestellten öffentlichen Bekanntmachung,<br />

- Die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen, deren Erzeugnissen <strong>und</strong> Derivaten unterliegt ebenfalls den Bestimmungen des<br />

Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Convention<br />

on International Trade in Endangered Species of Flora and Fauna; CITES).<br />

V Insektizide <strong>und</strong> Pestizide<br />

a) <strong>Einfuhr</strong> zugelassen bei Vorlage einer Lizenz oder gemäß einer zu diesem Zweck ausgestellten öffentlichen<br />

Bekanntmachung.<br />

- DDT Technische 75 Wdp.<br />

VI Medikamente <strong>und</strong> pharmazeutische Produkte<br />

a) <strong>Einfuhr</strong> zugelassen bei Vorlage einer Lizenz oder gemäß einer zu diesem Zweck ausgestellten öffentlichen<br />

Bekanntmachung.<br />

- Alle Arten von Penizillin 6-APA.<br />

- Tetrazyklin / Oxytetrazyklin <strong>und</strong> deren Salze.<br />

- Streptomycin.<br />

- Rifamycin.<br />

- Zwischenverbindungen von Rifamycin, nämlich 3 Formyl Rifa SV, Rifa S/Rifa S Natrium <strong>und</strong> I-Aminor-4-Methylpipeazin.<br />

- Arzneimittel.<br />

VII Chemikalien <strong>und</strong> verwandte Produkte<br />

a) Die <strong>Einfuhr</strong> ist zugelassen bei Vorlage einer Lizenz oder gemäß einer zu diesem Zweck ausgestellten öffentlichen<br />

Bekanntmachung.<br />

VIII Gegenstände, die den mittelständischen Sektor betreffen<br />

a) Die <strong>Einfuhr</strong> ist zugelassen bei Vorlage einer Lizenz oder gemäß einer zu diesem Zweck ausgestellten öffentlichen<br />

Bekanntmachung.<br />

- Geschmacksessenzen aller Art (einschließlich derer für alkoholische Getränke).<br />

- Riechmittelverbindungen / synthetische etherische Öle.<br />

- Zeilenschneidapparate <strong>und</strong> Linienschneidemaschinen.<br />

- Papierschneidmesser aller Größen.<br />

- Papierschneideinrichtungen, ausgenommen Maschinen mit solchen Einrichtungen wie automatischer Programmschnitt<br />

oder Dreiseitenschneider.<br />

- Einkopf-Drahtheftmaschinen.<br />

- Zeichen- <strong>und</strong> Rechenmaschinen.<br />

- Brauchwasserzähler.<br />

- Alle Arten von Richtlatten <strong>und</strong> Wasserwaagen (nicht automatisch) <strong>und</strong> Schnellhorizontrierer mit <strong>und</strong> ohne<br />

Horizontalkreisen).<br />

IX Verschiedene Produkte<br />

a) Nicht zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen, ausgenommen bei Vorlage einer Lizenz oder gemäß einer zu diesem Zweck ausgestellten<br />

öffentlichen Bekanntmachung.<br />

- Rohseide, Seidengewebe.<br />

- Rohbaumwolle <strong>und</strong> Baumwolle.<br />

- Kokos (Faser / Garn / Gewebe).<br />

- Gold in jeder Form, einschließlich Flüssiggold.<br />

- Flugzeuge <strong>und</strong> Hubschrauber.<br />

- Schiffe, Schleppkähne, Boote <strong>und</strong> andere Wassertransportschiffe.<br />

- Nutz- <strong>und</strong> Personenfahrzeuge, einschließlich Zweiräder, Dreiräder <strong>und</strong> Fahrzeuge zur Personenbeförderung.<br />

b) Zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen bei Vorlage einer Lizenz oder gemäß einer zu diesem Zweck ausgestellten öffentlichen<br />

Bekanntmachung.<br />

- Naturkautschuk.<br />

- Zeitungspapier.<br />

- Dieselgeneratoren bis 1.500 KVA (ausgenommen Dieselgeneratoren mit Bremssystem).<br />

- Elektrische tragbare Generatoren bis 3, 5 KVA.<br />

c) Zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen auf Empfehlung der für Atomenergie zuständigen Abteilung (Department of Atomic Energy).<br />

- Rutilsand.<br />

- Radioaktives Material.<br />

- Polyesterspinnfasern.<br />

d) Die <strong>Einfuhr</strong> kinematografischer Filme <strong>und</strong> Videofilme wird zugelassen durch:<br />

- die nationalen Filmarchive Indiens, das indische Film- <strong>und</strong> Fernsehinstitut sowie die indische Kinderfilmgesellschaft;<br />

- durch andere, unter Einhaltung der zu diesem Zweck festgelegten Bestimmungen.<br />

e) Zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen bei Vorlage einer Lizenz oder gemäß einer zu diesem Zweck ausgestellten öffentlichen<br />

Bekanntmachung.<br />

- Rohes Palmstearin.<br />

f) Die <strong>Einfuhr</strong> ist bedingungslos für jeden zugelassen, vorbehaltlich der Anmeldung des <strong>Einfuhr</strong>vertrages / Akkreditivs bei<br />

NAFED.<br />

- Futtermais (d.h. zum Verzehr durch den Menschen ungeeigneter Mais, jedoch zur Verwendung als Futtermittel für<br />

Geflügel, Tiere).<br />

Stand: September 2013

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