23.01.2014 Aufrufe

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Lefthand-Drive Vehicle / Outboard Engine & Carriage Licensing Office<br />

of the Customs and Excise Department, Room 1012<br />

10/F, Canton Road Government Offices<br />

Kowloon<br />

Tel.: (+852) 2723 3196<br />

Optical Disc Licence Division<br />

Customs and Excise Department, Room 342<br />

3/F, Kai Tak Government Building<br />

5 Arrivals Road<br />

Kowloon City<br />

KOWLOON<br />

Tel.: (+852) 285 1625<br />

Waste and Water Management Group<br />

Environmental Protection Department<br />

25/F, Southern Centre<br />

130 Hennessy Road<br />

Wan Chai<br />

HONG KONG<br />

Tel.: (+852) 2755 5462<br />

Fax.: (+852) 2305 0453<br />

<br />

<br />

<br />

Fahrzeuge für Linksverkehr / Außenbordmotoren<br />

Optische CD-Mastering- <strong>und</strong> Kopiereinrichtungen<br />

Abfalleinfuhr-/Ausfuhrkontrolle<br />

Sonstiges:<br />

Zollpflichtige Waren werden erst freigegeben, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Zollabgaben vollständig bezahlt worden sind.<br />

Für <strong>Post</strong>pakete mit einem angesetzten Wert von mehr als 4.000 Hongkong-Dollar ist innerhalb 14 Tagen nach der <strong>Einfuhr</strong> oder<br />

Ausfuhr dem Commissioner of Customs and Excise eine <strong>Einfuhr</strong>- oder Ausfuhrerklärung vorzulegen.<br />

Die ungenehmigte <strong>Einfuhr</strong>- oder Ausfuhr von Produkten, für die eine Genehmigung des Wirtschafts- <strong>und</strong> Handelsministeriums<br />

erforderlich ist, ist strafbar <strong>und</strong> kann mit Geldstrafen oder Gefängnis geahndet werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in chinesischer oder englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in chinesischer oder englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in chinesischer oder englischer Sprache.<br />

Die Angabe des Nettogewichts in der Zollinhaltserklärung ist nicht erforderlich, mit Ausnahme von zollpflichtigen Spirituosen,<br />

Tabakwaren, Kohlenwasserstofföl, Methylalkohol <strong>und</strong> alkoholhaltigen Produkten <strong>und</strong>/oder Kohlenwasserstoffölen.<br />

Rechnung(en):<br />

Im Allgemeinen nicht erforderlich.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Im Allgemeinen nicht erforderlich.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich <strong>und</strong> vom Empfänger zu beschaffen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!