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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Hörner, Fleisch, Stoßzähne usw.) wird eine Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei <strong>und</strong> Umweltschutz<br />

benötigt.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei <strong>und</strong> Umweltschutz möglich.<br />

Den Pflanzen ist ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis des Ausfuhrlandes beizufügen. Derartige Genehmigungen sind nicht<br />

erforderlich für Schnittblumen, für zum Verzehr bestimmte Früchte <strong>und</strong> Samen. Für die <strong>Einfuhr</strong> bedrohter Pflanzenarten ist die<br />

Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei <strong>und</strong> Umwelt einzuholen.<br />

Getreide:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von geschältem oder ungeschältem Reis sowie gemahlenem <strong>und</strong> ungemahlenem Reis sind<br />

<strong>Einfuhr</strong>genehmigungen erforderlich.<br />

Pestizide zur Nutzung in der Landwirtschaft <strong>und</strong> im Haushalt:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Pestiziden sind <strong>Einfuhr</strong>genehmigungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei <strong>und</strong> Umweltschutz<br />

erforderlich <strong>und</strong> zwar für:<br />

a) alle Insektizide, Fungizide, Herbizide, Akarizide oder sonstige Substanzen (organisch oder anorganisch) bzw. jede<br />

Mischung von Substanzen, die dazu verwendet werden (oder dazu verwendet werden sollen) jegliche Art von Insekten,<br />

Nagern, Vögeln, Nematoden, Bakterien, Pilzen, Unkraut oder sonstige Formen pflanzlichen oder tierischen Lebens bzw.<br />

jegliche Art schädlicher Viren zu bekämpfen, zu zerstören, zu verjagen, anzulocken, zu unterdrücken oder zu<br />

kontrollieren; oder<br />

b) alle Substanzen bzw. Mischungen von Substanzen, die dazu verwendet werden (oder verwendet werden sollen), das<br />

Wachstum von Pflanzen zu regulieren, sie zu entlauben oder auszutrocknen.<br />

Spirituosen <strong>und</strong> alkoholhaltige Artikel:<br />

Importeure benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> eine Transportgenehmigung. Diese Waren sind zollpflichtig.<br />

Tabakwaren:<br />

Importeure benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> eine Transportgenehmigung. Diese Waren sind zollpflichtig.<br />

Sand:<br />

Für jede <strong>Einfuhr</strong> von Sand, die 100 kg übersteigt, ist eine Genehmigung erforderlich.<br />

Mineralöle:<br />

Importeure benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> eine Transportgenehmigung. Diese Waren sind zollpflichtig.<br />

Boden:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> jeglicher Art von Boden, der laut Definition Erde, Sand, Lehm oder Torf umfasst, ist eine besondere Erlaubnis<br />

des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei <strong>und</strong> Umweltschutz erforderlich.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Betäubungsmitteln sind Genehmigungen erforderlich; die nur zugelassenen Händlern erteilt werden.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Bevor die <strong>Einfuhr</strong> beim Wirtschafts- <strong>und</strong> Handelsministerium beantragt werden kann, ist eine Genehmigung beim Pharmacy<br />

and Poisons Board einzuholen.<br />

Jede <strong>Einfuhr</strong> ohne gültige Lizenz ist verboten.<br />

Antibiotika:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> sind Genehmigungen erforderlich.<br />

Radioaktive Stoffe <strong>und</strong> strahlende Geräte:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> sind <strong>Einfuhr</strong>genehmigungen erforderlich, die nur Personen erteilt werden, die eine Erlaubnis für den Umgang<br />

mit radioaktiven Stoffen oder strahlenden Geräten haben. Diese Erlaubnis wird vom Radiation Board erteilt.<br />

Acetylierende Stoffe:<br />

Importeure <strong>und</strong> Händler benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> Transportgenehmigung.<br />

Stoffe, die die Ozonschicht gefährden:<br />

Importeure/Exporteure müssen sich beim Wirtschafts- <strong>und</strong> Handelsministerium eintragen <strong>und</strong> eine Eintragungsbescheinigung<br />

ausstellen lassen, bevor Genehmigungen für die <strong>Einfuhr</strong>/Ausfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, nach oder aus<br />

Hongkong beantragt werden können. Jede <strong>Einfuhr</strong> von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) für den lokalen Verbrauch<br />

unterliegt der Kontingentierung.<br />

Anstrichfarben, Lacke, Emaille <strong>und</strong> ähnliche Stoffe:<br />

Diese Stoffe sind zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen, sofern jede Sendung nicht mehr als eine Viertelgallone (ca. 1 Liter) dieser Produkte<br />

enthält, jede Sendung den Vorschriften für den Transport von Flüssigkeiten entsprechend verpackt ist <strong>und</strong> in einem hermetisch<br />

verschlossenen Metallbehälter oder in einem Kasten untergebracht ist, dessen Deckel am Kasten festgeschweißt ist <strong>und</strong> mit<br />

einem Hebel geöffnet werden kann. Es ist ein Vakuum von mindestens 7,5% des Volumens des Kastens vorzusehen.<br />

Ausnahmsweise kann bei einer Sendung, deren Bruttogewicht 8 Unzen (ca. 227 g) nicht übersteigt, eine hermetisch<br />

verschlossene Flasche als Innenbehälter verwendet werden.<br />

Butangas-Feuerzeuge <strong>und</strong> Ersatzfüllungen sind zugelassen, wenn die Verpackung den Vorschriften entspricht <strong>und</strong> die<br />

Gesamtmenge des in jeder Sendung enthaltenen Butans unter 180 g liegt.<br />

Stand: September 2013

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