23.01.2014 Aufrufe

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Hongkong, China<br />

ISO-Ländercode: HK<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der äußerst detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor der Absendung der Ware über die<br />

Zulässigkeit des Versandes zu vergewissern.<br />

Münzen, Edelsteine, Schmuck <strong>und</strong> Gegenstände aus Gold, Silber oder Platin sowie sonstige Wertgegenstände müssen als<br />

Einschreib- oder als Wertsendungen versandt werden. Gegenstände, deren Wert 2.500 Hongkong-Dollar übersteigt, sind als<br />

Wertsendungen zu verschicken.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen; Tiergerippe; rauchfreie Tabakwaren; Anstrichfarben,<br />

Lacke <strong>und</strong> alle sonstigen Stoffe, deren Brennpunkt unter 60ºC liegt; Explosivstoffe, Feuerwerksartikel, Streichhölzer aller Art <strong>und</strong><br />

alle explosiven, entflammbaren <strong>und</strong> gefährlichen Stoffe; Imitationen von Umschlägen, Packmaterial, Karten, Formblättern oder von<br />

Schriftstücken, die von einer <strong>Post</strong>behörde ausgegeben wurden; Schriftstücke mit aufrührerischem Inhalt; Lotteriescheine <strong>und</strong><br />

Schriftstücke, die sich auf Lotterien beziehen; Werbung für Wetten, sofern es sich um illegale Wetten handelt; Werbung für<br />

Wahrsager; nicht angeforderte Prospekte von Pfandhäusern; obszöne, unmoralische, anstößige, beleidigende oder diffamierende<br />

Schriftstücke; Schriftstücke, die unberechtigter Weise Worte, Buchstaben oder Namenszeichen einer <strong>Post</strong>behörde verwenden;<br />

Schriftstücke, die eingetragene Markenzeichen oder Urheberrechte verletzen; Schriftstücke, die eine Kopie oder eine Darstellung<br />

einer Briefmarke tragen; obszöne oder anstößige Gemälde oder Zeichnungen; Fälschungen von Briefmarken oder Gegenstände,<br />

auf denen Briefmarkenimitationen abgebildet sind.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen; alle Arten von Fleisch <strong>und</strong> Innereien; tierische Produkte; gefährdete Pflanzen; lebende<br />

Pflanzen (einschließlich Wurzeln), Stecklinge <strong>und</strong> Pfropfreiser <strong>und</strong> Pilzmyzelien; Laubwerk, Zweige <strong>und</strong> sonstige Teile von Pflanzen<br />

ohne Blüten oder Blütenknospen, die für Sträuße <strong>und</strong> für Dekorationszwecke geeignet sind <strong>und</strong> die frisch, getrocknet, gebleicht,<br />

gefärbt, imprägniert oder auf sonstige Weise behandelt sein können; geschälter oder ungeschälter sowie gemahlener oder<br />

ungemahlener Reis; Spirituosen <strong>und</strong> alkoholhaltige Erzeugnisse; Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakersatzerzeugnisse bearbeitet oder<br />

unbearbeitet; natürlicher Sand aller Art, auch gefärbt; Kohlenwasserstofföle; acetylierende Substanzen; radioaktive Stoffe <strong>und</strong><br />

Bestrahlungsgeräte; Stoffe, welche die Ozonschicht schädigen; Methylalkohol; Essigsäureanhydrit, Acetylbromid, Acetylchlorid,<br />

Ephedrin, Ergotamin, Ergometrin, Pseudoephedrin, Lysergsäure, 1-Phenyl-2-Propanon, Acetylanthrailnsäure, 3,4-<br />

Methylendioxypenyl-2-Propanon, Safrol, Isosafrol, Piperonal, Anthranilsäure, Phenylessigsäure, Piperidin, Kaliumpermanganat;<br />

Opium, Morphium, Kokain <strong>und</strong> sonstige Drogen ausschließlich für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke; Penicillin <strong>und</strong><br />

sonstige antimikrobielle organische Stoffe; einige pharmazeutische Produkte; Anstrichfarben, Lacke, Emailfarben <strong>und</strong> alle sonstigen<br />

Stoffe, mit einem Flammpunkt zwischen 36ºC <strong>und</strong> 66ºC <strong>und</strong> einem Brennpunkt zwischen 32ºC <strong>und</strong> 60ºC; Pestizide; Textilien <strong>und</strong><br />

Erzeugnisse aus diesen Stoffen; Außenbordmotoren; optische CD-Mastering- <strong>und</strong> Kopiereinrichtungen; Sendegeräte; Sendegeräte<br />

mit integriertem Empfänger; Walkie-Talkies; Uhren mit einem Gehäuse aus Edelmetall oder mit Edelmetallplattierungen oder<br />

-auflagen; Uhrgehäuse sowie Uhrarmbänder aus Edelmetall oder mit Edelmetallplattierungen oder -auflagen; Uhrgehäuse <strong>und</strong><br />

Uhrarmbänder aus unedlem Material, auch vergoldet oder versilbert; Gefechtswaffen sowie Teile <strong>und</strong> Zubehör; Revolver <strong>und</strong><br />

Pistolen sowie Teile <strong>und</strong> Zubehör; Vorderlader sowie Teile <strong>und</strong> Zubehör; sonstige Jagd-, Sport- oder Übungsschusswaffen (z.B.<br />

Harpunengeschütze, Armbrüste usw.) sowie Teile <strong>und</strong> Zubehör; sonstige Schusswaffen sowie Teile <strong>und</strong> Zubehör; sonstige Waffen<br />

(z.B. Federspannungs-, Luft- oder Gasgewehre oder -pistolen) sowie Teile <strong>und</strong> Zubehör; Bomben, Granaten, Torpedos, Minen,<br />

Flugkörper <strong>und</strong> sonstige Kriegsmunition sowie deren Teile; Patronen <strong>und</strong> andere Munition <strong>und</strong> Projektile sowie deren Teile,<br />

einschließlich Schrot <strong>und</strong> Patronenpfropfe; Feuerzeuge mit Butangas <strong>und</strong> Nachfüllpackungen für solche Feuerzeuge; Ein- <strong>und</strong><br />

Ausfuhr von Abfällen.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Bienen <strong>und</strong> Blutegel:<br />

Lebende Bienen <strong>und</strong> Blutegel sind in Kästen zu verpacken, die so gebaut sind, dass jegliche Gefahr vermieden wird <strong>und</strong> die es<br />

ermöglichen, den Inhalt zu überprüfen.<br />

Produkte tierischen Ursprungs:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von tiefgekühltem oder gekühltem Fleisch (Rind, Hammel, Schwein, Kalb, Lamm <strong>und</strong> alle Innereien) sowie von<br />

tiefgekühltem Geflügel (Hähnchen <strong>und</strong> Huhn, Ente, Gans, Truthahn oder Pute sowie deren Teile) ist eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung<br />

des Wirtschafts- <strong>und</strong> Handelsministeriums erforderlich, wenn zuvor eine schriftliche Erlaubnis des zuständigen Food and<br />

Environmental Hygiene Department oder ein von einer anerkannten Institution ausgestelltes Ges<strong>und</strong>heitszeugnis eingeholt<br />

wurde. <strong>Einfuhr</strong>genehmigungen erhalten nur ins Handelsregister eingetragene Personen oder Firmen.<br />

Wild <strong>und</strong> Fleischsorten, die verboten sind, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Food and Environmental Hygiene<br />

Department eingeführt werden.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Tieren, Gerippen oder Produkten tierischen Ursprungs wird eine Erlaubnis des Ministeriums für<br />

Landwirtschaft, Fischerei <strong>und</strong> Umweltschutz benötigt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> der vom Aussterben bedrohten Arten (lebende oder tote Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische,<br />

wirbellose Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, Teile oder Produkte davon sowie andere Erzeugnisse wie ausgestopfte Exemplare, Häute,<br />

Stand: September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!