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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Guyana<br />

ISO-Ländercode: GY<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> Zollbestimmungen wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die<br />

Zulässigkeit des Versandes zu vergewissern. Auskunft erteilt: The Ministry of Trade, Georgetown.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

R<strong>und</strong>schreiben, Anpreisungen oder Lose zu Lotterien; umstürzlerische Veröffentlichungen; Banknoten <strong>und</strong> Geldstücke,<br />

verarbeitetes oder nicht verarbeitetes Platin, Gold oder Silber, Edelsteine, Juwelen <strong>und</strong> andere kostbare Gegenstände; Falschgeld<br />

<strong>und</strong> Münzen jeder Art, deren Feingehalt unter dem legalen Feingehalt liegt; Gegenstände, die irgendeine Nachahmung eines<br />

britischen Prüfzeichens oder Stempels tragen; Gegenstände ausländischer oder kolonialer Herstellung, die irgendein Warenzeichen<br />

usw. tragen, das die Gesetze über Warenzeichen verletzt; Bienen <strong>und</strong> Seidenraupen; Marken, die den Anschein erwecken, als<br />

seien sie gültige Briefmarken, sowie Platten <strong>und</strong> Gegenstände zu ihrer Herstellung; Streichhölzer mit weißem oder gelbem<br />

Phosphor; anstößige oder obszöne Druckschriften, Bilder, Fotos; Farben, Glasuren, Lacke; Schinken (roh, gekocht oder gesalzen),<br />

Speck; Äpfel, Birnen, Trauben; künstliche Weihnachtsbäume <strong>und</strong> Plastikblumen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Rauschgifte <strong>und</strong> Betäubungsmittel; Antibiotika; Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenteile einschl. Blumenzwiebeln <strong>und</strong> Sämereien; Waffen <strong>und</strong><br />

Munition; alkoholhaltige Getränke; Teile von Gegenständen, die als Ganzes zollabgabepflichtig sind.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Nicht erforderlich.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Für Waren erforderlich, die im Commonwealth hergestellt wurden; sie sind ggf. vom Absender zu beschaffen.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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