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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Informationen befinden sich in der Bekanntmachung 203 „Registered Excise Dealers and Shipppers“ der Zoll- <strong>und</strong><br />

Steuerbehörde HM Revenue & Customs im Verfahren „Fernverkauf“ („Distance Selling“)unter www.hmrc.gov.uk.<br />

Sonstiges:<br />

Die <strong>Post</strong>verwaltung Großbritanniens hat beschlossen, die Beförderung leichtverderblicher, infektiöser, biologischer Stoffe<br />

einzustellen, <strong>und</strong> zwar sowohl bezüglich der Versendung als auch der Annahme solcher Stoffe.<br />

Die meisten Feuerwaffen unterliegen einem <strong>Einfuhr</strong>verbot nach Großbritannien. Sie dürfen auch nicht ohne Zustimmung<br />

des Innenministers (Secretary of State for the Home Office) oder des Ministers / der Ministerin für Schottland (Secretary of<br />

State for Scotland) als Transitgut durch das Vereinigte Königreich geschickt werden.<br />

Handfeuerwaffen, deren Kontrolle in Abschnitt 5 des Firearms Act von 1968 (vor allem mit der Ergänzung von 1997)<br />

geregelt ist, können beschlagnahmt werden. Solche Feuerwaffen dürfen daher nicht unter der Verwendung der Dienste<br />

von Consignia (d.h. British <strong>Post</strong> Office, Royal Mail <strong>und</strong> Parcelforce Worldwide) nach oder durch das Vereinigte Königreich<br />

geschickt werden.<br />

Folgende Waffen sind lt. Information vom 17.12.2001 für den Import nach <strong>und</strong> den Transit durch Großbritannien verboten:<br />

Automatische Waffen (Maschinengewehre <strong>und</strong> Maschinenpistolen);<br />

Selbstladegewehre; die meisten Handfeuerwaffen <strong>und</strong> Pistolen;<br />

Panzerabwehrraketen, Granatwerfer <strong>und</strong> andere Militärwaffen;<br />

Elektrobetäubungsgewehre; Tränengas- <strong>und</strong> Pfeffersprays sowie Klappmesser.<br />

Folgende Waffen sind lt. Information vom 17.12.2001 bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> nach Großbritannien zugelassen:<br />

Sportfeuerwaffen (Schlagbolzen- <strong>und</strong> Hebelspannergewehre; Vorderlader) <strong>und</strong> zu einem großen Teil Munition. Sie unterliegen einer<br />

Genehmigungspflicht.<br />

Besucher benötigen ein British Visitors Permit (BVP) (Britische Genehmigung für Besucher) von der zuständigen örtlichen<br />

Polizeibehörde. Die BVP sollte über die Organisatoren von Schießveranstaltungen in Großbritannien beantragt <strong>und</strong> vom Absender<br />

vor Versendung des Artikels in Empfang genommen werden, um die Bescheinigung der Sendung beilegen zu können.<br />

Fragen bzgl. der <strong>Einfuhr</strong>bestimmungen für Feuerwaffen, Munition <strong>und</strong> Einzelteile sind an die Auskunftsstelle der<br />

Importgenehmigungsabteilung des Industrie- <strong>und</strong> Handelsministeriums (Department of Trade and Industry’s Import Licensing<br />

Branch Enquiry Point) zu richten:<br />

Telefon: (+44 16) 4236 4333 / 4<br />

E-Mail: enguiries.ilb@dti.goc.uk<br />

Weitere Auskünfte über das britische Feuerwaffengesetz erteilt das Innenministerium (Home Office):<br />

Telefon: (+44 20) 7273 4000<br />

Fax: (+44 20) 7273 2065<br />

E-Mail: public.enquiries@homeoffice.qsi.gov.uk<br />

Alle E-Mail-Anfragen an das Home Office oder Department of Trade and Industry sollten den vollständigen Namen <strong>und</strong> die Adresse<br />

des Fragestellers in der Nachricht selbst enthalten.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> genehmigungspflichtiger Arzneimittel ist der Besitz einer Lizenz des Innenministeriums (Regierung) erforderlich.<br />

Informationen über den Versand von Waren nach Großbritannien befinden sich in der Bekanntmachung 143 „A Guide for<br />

International <strong>Post</strong>al Users“ der Zoll- <strong>und</strong> Steuerbehörde HM Revenue & Customs unter www.hmrc.gov.uk.<br />

Verderbliche Lebensmittel, die auf dem <strong>Post</strong>weg versandt werden, müssen sachgemäß verpackt sein. So muss Fisch geräuchert<br />

oder gekühlt sein <strong>und</strong> vor dem Versand vakuumverpackt werden. Um eine Kontaminierung zu vermeiden, muss er in einer<br />

geeigneten Styroporverpackung mit der Kennzeichnung „Verderblich“ versandt werden. Es ist Aufgabe des Absenders<br />

sicherzustellen, dass verderbliche Lebensmittel so verpackt sind, dass während des <strong>Post</strong>versands eine geeignete Temperatur<br />

vorherrscht, um Ges<strong>und</strong>heitsrisiken auszuschließen. Nach Großbritannien eingeführte Lebensmittel, die diese Vorgaben nicht<br />

erfüllen, können beschlagnahmt <strong>und</strong> vernichtet werden.<br />

Nähere Informationen bezüglich Waren, die nicht oder nur eingeschränkt auf dem <strong>Post</strong>weg versandt werden dürfen, können der<br />

Website von Royal Mail unter www.royalmail.com entnommen werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

Entfällt.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Für Sendungen an Empfänger auf den<br />

Kanalinseln<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer oder französischer Sprache.<br />

Stand: September 2013

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