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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />

Sendungen mit radioaktiven Stoffen, die streng den Bestimmungen von Teil B der Verordnung der Internationalen<br />

Atomenergiebehörde über den sicheren Transport radioaktiver Stoffe entsprechen, sind in Übereinstimmung mit den Bedingungen<br />

des Vertrags <strong>und</strong> der Vollzugsordnungen zugelassen.<br />

Betäubungsmittel, die für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke verschickt werden, aber nur mit einer <strong>Einfuhr</strong>lizenz des<br />

Innenministeriums; psychotrope Stoffe entweder mit einer <strong>Einfuhr</strong>lizenz des Innenministeriums oder einer Importlizenz der<br />

zuständigen Behörde; Impfstoffe, Sera, Toxine, Antitoxine <strong>und</strong> Antigene; Insulin; Präparate der Hypophyse (Hirnanhangdrüse);<br />

Corticotrophin; Heparin <strong>und</strong> Hyaluronidase, wenn der Empfänger über eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz der zuständigen Behörde verfügt;<br />

Elfenbein, bearbeitet oder unbearbeitet, muss eine vom Industrie- <strong>und</strong> Handelsministerium ausgestellte <strong>Einfuhr</strong>lizenz beigefügt sein;<br />

Seeh<strong>und</strong>felle, ausschließlich aus zugelassener Aufzucht; Karten, die mit Glimmer oder gemahlenem Glas oder entsprechendem<br />

Material dekoriert sind, werden angenommen, wenn sie kuvertiert sind; nur Karten in Rechteckform mit Ecken, die entweder spitz<br />

oder maximal um 10 mm abger<strong>und</strong>et sind; Münzen, Platin, Gold oder Silber (als Fertig- oder Rohprodukt), Edelsteine, Juwelen <strong>und</strong><br />

andere wertvolle Gegenstände sind als Einschreibsendung oder Wertbrief zu versenden; Funksender (CB-Funkgeräte, „Walkie-<br />

Talkies“, Mikro-Wanzen <strong>und</strong> Funkmikrofone), die auf irgendeiner Frequenz zwischen 26,1 <strong>und</strong> 29,7 MHz/s <strong>und</strong> 88 bis 108 MHz/s<br />

senden können, außer Geräten, die für die Nutzung im Vereinigten Königreich zugelassen sind; Waffen, die für die Ausübung einer<br />

Sportart bestimmt sind (der Absender hat zu prüfen, ob der Empfänger über eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung verfügt).<br />

Lebende Tiere:<br />

Eine Sendung mit lebenden Bienen darf nur Bienenköniginnen mit den dazugehörigen Arbeitsbienen enthalten. Völker sind<br />

nicht zulässig. Jeder Sendung muss eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz beigefügt sein, die vom Landwirtschaftsministerium der britischen<br />

Regierung ausgestellt wurde, sowie ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis des zuständigen Ministeriums des Absenderlandes, in dem<br />

folgendes bestätigt wird:<br />

a) Die Völker, in denen die Bienen gezüchtet wurden, wurden geprüft <strong>und</strong> sind frei von Blutkrankheiten,<br />

b) die mikroskopische Untersuchung von 30 Bienen aus jedem Volk ergab keine Anzeichen von Milben-, Nosema-, Amöben-,<br />

Apymiasen- oder Varroasenbefall.<br />

Ganze tote Tiere <strong>und</strong> lebende Bienen, Blutegel, Seidenraupen sowie Parasiten <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten sowie<br />

Pflanzen, die zu den in den Anhängen 1 <strong>und</strong> 2 des Gesetzes zum Schutz gefährdeter Arten (<strong>Einfuhr</strong> <strong>und</strong> Ausfuhr) von 1976 in<br />

der 1982 geänderten Fassung (SI 1982 Nr. 1230) gehören, sowie die in Anhang 3 des Gesetzes genannten Gegenstände<br />

(Gegenstände, deren <strong>Einfuhr</strong> beschränkt ist) dürfen mit der Briefpost unter der Bedingung eingeführt werden, dass ihnen eine<br />

vom Umweltminister ausgestellte Genehmigung beigefügt ist <strong>und</strong> dass sie nicht gegen andere <strong>Einfuhr</strong>verbote oder<br />

<strong>Einfuhr</strong>beschränkungen verstoßen.<br />

Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, die zu den gefährdeten Arten gehören, sowie die entsprechenden im Anhang 3 des Gesetzes von 1973 (in<br />

geänderter Fassung) genannten Gegenstände erhalten keine Genehmigung für die <strong>Einfuhr</strong> nach Großbritannien für vorrangig<br />

kommerzielle Zwecke.<br />

Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien:<br />

Fleisch <strong>und</strong> Fleischprodukte sowie tierische Produkte (einschließlich getrockneter Wurst <strong>und</strong> Trockenmilch), für die eine<br />

Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich ist.<br />

Sonstige Produkte tierischen Ursprungs:<br />

Infektiöse <strong>und</strong> nicht infektiöse verderbliche biologische Substanzen sind nur zulässig, sofern sie gemäß den Bestimmungen<br />

der Vollzugsordnung des Weltpostvertrags (Washington), Artikel 120 <strong>und</strong> 121, verpackt <strong>und</strong> beschriftet sind. Diese Substanzen<br />

sind mit eingeschriebenem Luftpostbrief zu versenden.<br />

Essbare Gemüse <strong>und</strong> bestimmte Wurzeln <strong>und</strong> Knollen:<br />

Knollen von Saatkartoffeln, die in einem EG-Mitgliedsland (außer Dänemark <strong>und</strong> Griechenland) oder der Schweiz angebaut<br />

<strong>und</strong> von dort verschickt wurden, sind bedingt zugelassen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> in die Schutzregion, zu der ganz Schottland <strong>und</strong> Teile von Nordengland gehören, bleibt aber aufgr<strong>und</strong> der<br />

Verfügung zur Verhinderung von Schädlingen <strong>und</strong> Krankheiten (Saatkartoffeln (Großbritannien) von 1974) weiterhin untersagt.<br />

Knollen von Speisekartoffeln, die in einem EG-Mitgliedsland (außer Dänemark <strong>und</strong> Griechenland) oder der Schweiz, Algerien,<br />

Zypern, Ägypten, Israel, Libanon, Libyen, Malta, Marokko <strong>und</strong> Tunesien angebaut <strong>und</strong> von dort verschickt wurden, sind bedingt<br />

zugelassen.<br />

Ölsamen <strong>und</strong> Ölfrüchte; verschiedene Samenkörner, Samen <strong>und</strong> Früchte; Pflanzen für den Industrie- oder den<br />

medizinischen Bedarf; Stroh <strong>und</strong> Futter:<br />

Die folgenden Produkte sind nur zugelassen, wenn ihnen ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis der Pflanzenschutzbehörde des Landes,<br />

in denen sie gezogen wurden, sowie ggf. ein Weiterleitungszeugnis beigefügt ist. Das Zeugnis ist in einem Umschlag mit der<br />

Aufschrift „For the attention of HM Customs“ (Für den britischen Zoll) einzulegen <strong>und</strong> fest außen auf dem Paket anzubringen.<br />

<strong>Einfuhr</strong>en aus EU-Mitgliedsländern:<br />

a) Sendungen mit Pflanzen mit Wurzeln außer Aquarienpflanzen <strong>und</strong> Pflanzen, die sich ungeschlechtlich vermehren<br />

(einschließlich Zwiebeln von Narzissen <strong>und</strong> Tulpen, Gladiolenknollen, Samen von Salatpflanzen, Luzerne, Erbsen, Tomaten<br />

<strong>und</strong> Rubus, aber ohne andere Zwiebeln, Knollen <strong>und</strong> Samen); Kartoffelknollen <strong>und</strong> rohes Rüben-, Kohl-, Zichorien-, Endivien-,<br />

Karotten- <strong>und</strong> Salatgemüse dürfen nur nach Großbritannien eingeführt werden, wenn ihnen ein<br />

Weiterleitungsges<strong>und</strong>heitszeugnis beigefügt ist.<br />

b) Sendungen mit Blumenzwiebeln (außer Tulpen- <strong>und</strong> Narzissenzwiebeln), Knollen (außer Gladiolenknollen), rohe Cydonia-,<br />

Malus-, Prunus- <strong>und</strong> Zitrusfrüchte (mit Ausnahme von Limonen <strong>und</strong> Zitronen) sowie Schnittblumen <strong>und</strong> anderes<br />

Dekorationsmaterial bestehend aus Castanea, Chrysanthemus Moriflorium, Dyanthus, Gladiolus, Prunus, Quercus, Rosa,<br />

Salix, Syriniga <strong>und</strong> Vitis muss entweder ein Pflanzenschutzzeugnis der Pflanzenschutzbehörde des sendenden Mitgliedstaats<br />

oder ein aktuelles für die Sendung geltendes Pflanzenschutzzeugnis, das von der Pflanzenschutzbehörde des Absendelands<br />

ausgestellt wurde <strong>und</strong> ggf. ein Weiterleitungspflanzenschutzzeugnis beigefügt sein.<br />

Alkohol- <strong>und</strong> Tabakwaren:<br />

<strong>Einfuhr</strong>en aus EU-Mitgliedsländern:<br />

Kommerzielle <strong>und</strong> private Absender von Sendungen, die Alkohol- <strong>und</strong> Tabakwaren enthalten, müssen vor dem Versand die für<br />

diese Waren in Großbritannien fällige Verbrauchsteuer entrichten, ansonsten werden diese Waren beschlagnahmt. Weitere<br />

Stand: September 2013

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