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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Großbritannien<br />

(einschließlich Insel Man <strong>und</strong> Nordirland)<br />

ISO-Ländercode: GB<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> detaillierten <strong>Einfuhr</strong>vorschriften wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit<br />

des Versandes zu vergewissern. Auskunft erteilt: The Board of Trade, Import Licensing Branch, 1 Victoria Street, London S. W. 1.<br />

Einschreibsendung zur Auslieferung in Großbritannien, die Wertgegenstände wie z.B. Juwelen, Edelmetalle, Edel- oder<br />

Halbedelsteine, Wertpapiere, Münzen oder irgendeine Form von übertragbaren Wertpapieren enthalten, sind unzulässig.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Edelmetallbarren oder Banknoten in <strong>Post</strong>sendungen ist nicht zulässig.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln, Seidenraupen sowie Parasiten <strong>und</strong> Vertilgern schädlicher Insekten;<br />

Pathogene; nicht heimische Pflanzenschädlinge <strong>und</strong> krankheitserregende Organismen aus allen Ländern; bestimmte Pflanzen <strong>und</strong><br />

pflanzliche Produkte; alle Kartoffelknollen <strong>und</strong> Kartoffelpflanzmaterial (einschließlich sortenreinem Saatgut, soweit es nicht als<br />

bedingt zugelassen aufgeführt ist); Luzernesamen aus bestimmten Ländern; separate Erde, außer Torf, aus Ländern außerhalb der<br />

EG sowie Erde zusammen mit einer wachsenden Pflanze oder einem pflanzlichen Produkt, das von außerhalb des Euromediterranen<br />

Raums verschickt wurde. Erde wird definiert als oberste Schicht der Erdoberfläche, die verwittert ist <strong>und</strong> vegetatives<br />

Material enthält. Lehm, Untergr<strong>und</strong>böden <strong>und</strong> Mineralien sind ausgenommen; alle radioaktiven Stoffe, die Alpha-, Beta- <strong>und</strong><br />

Gammaneutronenstrahlen abgeben, einschließlich Erzeugnissen wie Leuchtzifferblätter oder Präparate usw.; Seeh<strong>und</strong>felle, mit<br />

Ausnahme von Fellen zugelassener Aufzucht; Karten, die mit Glimmer oder gemahlenem Glas oder entsprechendem Material<br />

dekoriert sind; unregelmäßig geformte <strong>Post</strong>karten; Horror-Comics <strong>und</strong> Druckstöcke, fotografisches <strong>und</strong> anderes Material für die<br />

Herstellung von Horror-Comics; Bücher, Drucksachen usw., die in Großbritannien urheberrechtlich geschützt sind; Imitationen usw.<br />

von Briefmarken mit einer bestimmten Portoangabe; Karten, Faltblätter, Etiketten oder Umschläge sollten möglichst weiß sein, es<br />

bestehen aber keine Einwände gegen Farben (außer rot), sofern die Töne nicht grell bunt, in der Wirkung verwirrend oder zu dunkel<br />

sind <strong>und</strong> unter der Voraussetzung, dass die verwendeten Farbstoffe kein fluoreszierenden Substanzen enthalten; Sendungen, die<br />

auf der Außenseite oder in der Anschrift Wörter, Zeichen oder Zeichnungen tragen, die nach Ansicht des <strong>Post</strong> Office für die<br />

Mitarbeiter, die die Sendungen bearbeiten sollen, peinlich sein könnten; anstößige <strong>und</strong> obszöne Drucke, Gemälde, Bücher, Karten,<br />

Lithographien <strong>und</strong> andere Stiche, Filme, Videos sowie andere anstößige <strong>und</strong> obszöne Gegenstände; Zahlungsaufforderungen für<br />

nicht in Auftrag gegebene Telefonbucheinträge; jegliche zur Veröffentlichung eingeführte Werbung oder Bekanntgabe bezüglich<br />

einer tatsächlichen oder beabsichtigten Ziehung in einer Lotterie, die nach Ansicht der Steuerbehörden gegen die für Lotterien<br />

geltenden Gesetze verstößt; Sendungen, die auf der Außenseite oder in der Anschrift (ohne offizielle Berechtigung) Wörter, Zeichen<br />

oder Zeichnungen tragen, die darauf schließen lassen oder den Empfänger zu der Annahme verleiten sollen, dass die Sendungen<br />

von staatlichen Dienststellen (Her Majesty’s Service) kommen; Sendungen, die im Ausland eingeliefert wurden <strong>und</strong> in denen zur<br />

Zahlung für Waren aufgefordert wird, die möglicherweise zwar reserviert, aber zuvor nicht vom Empfänger bestellt wurden;<br />

Sendungen, die im Ausland eingeliefert wurden <strong>und</strong> in denen Preise oder Anreize zur Teilnahme an Werbepräsentationen<br />

angeboten werden; alle <strong>Post</strong>sendungen, die aus zwei oder mehr getrennten Sendungen bestehen oder mehr Sendungen enthalten,<br />

die für verschiedene Personen an verschiedenen Adressen bestehen; Waren mit falscher Angabe bzw. Herkunft, soweit sie nicht für<br />

die private Verwendung des Empfängers bestimmt sind; Gegenstände mit gefälschten Markenzeichen oder einer falschen<br />

Handelsbezeichnung sowie im Ausland hergestellte Gegenstände, die einen Namen oder ein Zeichen tragen, die dem Namen oder<br />

Zeichen eines Herstellers oder Händlers in Großbritannien oder Nordirland entsprechen oder entsprechen sollen, soweit dem<br />

Namen oder Markenzeichen kein Hinweis auf den Ursprung angefügt ist; die <strong>Einfuhr</strong> einer Nachahmung einer Banknote ohne die<br />

Zustimmung des Finanzministeriums ist nach dem Gesetz über Fälschungen <strong>und</strong> Nachahmungen von 1981 verboten; Tierhaare<br />

<strong>und</strong> Tierwolle, die aus Ägypten oder dem Sudan stammen oder durch diese Länder transportiert wurden, einschließlich Waren, die<br />

mit diesen Materialien vermischt wurden, mit Ausnahme echter Handelsmuster in Paketen mit einem Höchstgewicht bei jedem<br />

einzelnen <strong>Einfuhr</strong>vorgang von 2 kg im Briefdienst <strong>und</strong> 10 kg im Paketdienst, die in den Verpackungen für den Durchgang vollständig<br />

eingeschlossen sind; Spinnmaterial <strong>und</strong> Garn, das ganz oder teilweise aus Ziegenhaar besteht, einschließlich Waren, bei denen<br />

diese Materialien gemischt wurden; verschmutzte Kleidung <strong>und</strong> Lumpen; die <strong>Einfuhr</strong> einer Nachahmung einer geschützten Münze<br />

ohne die Zustimmung des Finanzministeriums ist nach dem Gesetz über Fälschungen <strong>und</strong> Nachahmungen vom 1981 verboten;<br />

Schnappmesser <strong>und</strong> Gravity-Messer; Farbstoffe <strong>und</strong> andere Produkte für die Herstellung von Imitationen usw. von gültigen<br />

Briefmarken mit einer bestimmten Portoangabe; Funksender (CB-Funkgeräte, „Walkie-Talkies“, Mikro-Wanzen <strong>und</strong> Funkmikrofone),<br />

die auf irgendeiner Frequenz zwischen 26,1 <strong>und</strong> 29,7 MHz/s <strong>und</strong> 88 bis 108 MHz/s senden können; Waffen <strong>und</strong> Teile von Waffen;<br />

Waffen <strong>und</strong> Bauteile, die als Kriegsmaterial eingestuft werden; Waren, die in ausländischen Gefängnissen hergestellt wurden, mit<br />

Ausnahme solcher Waren, die nicht zur Erzielung wirtschaftlichen Gewinns eingeführt werden oder die einer Kategorie angehören,<br />

die nicht im Vereinigten Königreich hergestellt wird, oder Waren, die nur im Durchgang befördert werden.<br />

Seit September 2006 ist der Versand von Feuerwaffen oder Teilen davon in <strong>Post</strong>paketen oder EMS-Sendungen nach<br />

Großbritannien oder im Transit durch Großbritannien verboten.<br />

Stand: September 2013

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