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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Griechenland<br />

ISO-Ländercode: GR<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln, Seidenraupen; sämtliches Fleisch; alle Innereien; frische Pflanzen <strong>und</strong><br />

Pflanzenteile, Wurzeln, Schnittgut, Weinschösslinge, Weintrauben auf Gr<strong>und</strong> des Reblausgesetzes; Haschisch; Salz; Petroleumöle,<br />

Schweröle, Rückstände aus Petroleum <strong>und</strong> anderen Mineralölen; radioaktive Materialien; unbenannte Medizin, die nicht eindeutig<br />

mit dem Namen <strong>und</strong> der Dosis der aktiven Substanzen sowie mit dem Herstellernamen <strong>und</strong> dessen Anschrift versehen ist;<br />

Transport von scharfen Metallzündhütchen <strong>und</strong> Patronen für tragbare Feuerwaffen, nicht-explosive Teile von Artilleriezündschnüren<br />

<strong>und</strong> Zündhölzern; staatsgefährdende Artikel, Tages- <strong>und</strong> Wochenzeitungen, Bücher <strong>und</strong> Drucksachen aller Art, deren Verbreitung in<br />

Griechenland verboten ist; Waffen aller Art; Feuerwaffen, Pistolen oder Revolver, Dolche, Schwerter <strong>und</strong> sonstige Gegenstände, die<br />

Schwerter, Dolche, Stoßwaffen oder Gewehre enthalten; Spielkarten; Feuerwerke.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />

Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen; Parasiten <strong>und</strong> lebende Vernichtungsmittel von Insekten zur Schädlingsbekämpfung; sämtliches<br />

Fleisch; alle Innereien; Büchsen Kondensmilch, sofern sie ein Etikett aufweisen, auf dem Gebrauchsanweisungen in Griechisch<br />

enthalten sind; alle Getreidesorten; Betäubungsmittel; Blatttabak; Sendungen mit Opium, Morphin, Kokain <strong>und</strong> anderen<br />

Betäubungsmitteln; bestimmte pharmazeutische Besonderheiten durch Sondergenehmigung; die <strong>Einfuhr</strong> von rohem Zelluloid,<br />

kinematografischen Filmen <strong>und</strong> Zelluloidartikeln ist zugelassen, vorausgesetzt, diese sind in robusten, gut verschlossenen Holzoder<br />

Metallbehältern verpackt <strong>und</strong> mit der Aufschrift „Zelluloid“ versehen; Waffen.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Fleisch, Häute, Wolle usw.:<br />

Frischfleisch, Schweinefleisch, Würste, getrocknete Würste, unbehandelte Häute, Wolle, Horn, Hufe, Knochen <strong>und</strong> andere<br />

Teile, Abfälle von Rindern oder Schafen sowie unbearbeitete Rosshaare aus ausländischen Häfen - liegt diesen Waren eine<br />

von den zuständigen Behörden ausgestellte Herkunftsbescheinigung vor, in der bescheinigt wird, dass der Herkunftsort dieser<br />

Waren nicht von Fadenwurm befallen ist.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Ihnen muss eine von der städtischen oder einer anderen zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung des Herkunftsorts<br />

beiliegen, in der die Arten <strong>und</strong> deren Gewicht aufgeführt sind <strong>und</strong> bescheinigt wird, dass die Erzeugnisse aus einem Reblaus<br />

freien Land stammen. Diese Bescheinigung muss vom griechischen Konsulat des Landes, in das die Erzeugnisse eingeführt<br />

werden oder vom griechischen Konsulat im Ausfuhrhafen gegengezeichnet werden.<br />

Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakersatzerzeugnisse:<br />

Blatttabak zur Herstellung von Zigarren. Gemäß den Zollgesetzen darf dieses Erzeugnis nicht eingeführt werden, mit<br />

Ausnahme durch Unternehmen der Tabakindustrie, vorbehaltlich einer vom Finanzministerium (Ministry of Finance)<br />

ausgestellten Genehmigung <strong>und</strong> unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Formalitäten eingehalten werden.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Sendungen von Opium, Morphin, Kokain <strong>und</strong> anderen Betäubungsmitteln zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken<br />

als <strong>Post</strong>pakete, vorausgesetzt, diesen Sendungen liegt eine Sondergenehmigung des griechischen Finanzministeriums (Greek<br />

Finance Ministry) bei.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Bestimmte pharmazeutische Besonderheiten, mit einer Sondergenehmigung.<br />

Chemische Streichhölzer:<br />

Folgende Waren, auf denen der griechische Staat ein Monopol besitzt: Salz, Spielkarten, Zündhölzer, Feuerwerke, Petroleum,<br />

Sacharin, Zigarettenpapier sowie dünnes Papier, welches zur Zigarettenherstellung verwendet werden könnte. Die <strong>Einfuhr</strong> von<br />

Zigarettenpapier ist nur Tabakherstellern mit einer Genehmigung des griechischen Finanzministeriums (Greek Finance<br />

Ministry) gestattet.<br />

Fernsehempfänger:<br />

Fernsehempfänger bedürfen einer von den zuständigen Ministerien ausgestellten Sondergenehmigung.<br />

Kriegsgerät:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> per <strong>Post</strong> von zum Handel bestimmten Sportgewehren ist zugelassen, vorausgesetzt, der Importeur solcher<br />

Gewehre holt eine vom Minister für Öffentliche Sicherheit (Minister of Public Security) oder von der vom Minister für Öffentliche<br />

Sicherheit (Minister of Public Security) ordnungsgemäß befugten Gendarmerie oder Polizei ausgestellte Genehmigung ein.<br />

Stand: September 2013

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