23.01.2014 Aufrufe

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

<br />

<br />

Milchprodukte:<br />

Kondensmilch mit einem Fettgehalt von weniger als 8% sowie Trocken- oder Pulvermilch mit einem Fettgehalt von weniger als<br />

26% (CEPS-Beauftragter).<br />

Naturhonig:<br />

Naturhonig kann auf Vorlage vor der Wareneinfuhr eines von der zuständigen Behörde ausgestellten Ges<strong>und</strong>heitszeugnisses<br />

sowie nach zufrieden stellendem Ergebnis einer Ges<strong>und</strong>heitsprüfung durch einen tierärztlichen Prüfer in einem zulässigen<br />

Zollamt eingeführt werden.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Die Bedingungen für die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen nach Ghana sind in Kapitel 159 (Erlass Nr. 4 von 1951) "Vorschriften für die<br />

<strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen" (The Importation of Plants Regulations Ordinance) sowie der darin enthaltenen Bestimmungen für die<br />

<strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen festgelegt. Anträge auf Genehmigungen zur <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen sind an das Ministerium für<br />

Landwirtschaft (Ministry of Agriculture) zu richten <strong>und</strong> die Beamten dieses Ministeriums beraten die potentiellen Importeure von<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Samen, um die Einhaltung der Bestimmungen zu erleichtern.<br />

Ölpapier, Ölleinwände <strong>und</strong> ähnliche ölhaltige Waren:<br />

Erzeugnisse dieser Art müssen eine von der verantwortlichen Person unterzeichnete Bescheinigung mit folgendem Wortlaut<br />

enthalten: „Alle Ölleinwände oder ähnliche ölhaltigen in diesem Paket enthaltenen Waren wurden bei einer Temperatur von<br />

140°F bis vollständig getrocknet <strong>und</strong> danach vor der Verpackung für mindestens weitere 14 Tage getrocknet“.<br />

Frisches oder getrocknetes Obst:<br />

Erzeugnisse dieser Art dürfen auf Vorlage eines Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnisses eingeführt werden.<br />

Kaffee:<br />

Sämtlicher Kaffee, dem eine vom Exportland ausgestellte Bescheinigung beiliegt, nach der keine Trachysphaeria Fructigena<br />

(Mehlschalenkrankheit) vorliegt.<br />

Getreide:<br />

Sämtliches Getreide, dem eine Genehmigungsbescheinigung beiliegt.<br />

Pflanzenschutzmittel zur landwirtschaftlichen Nutzung:<br />

Pflanzenschutzmittel zur landwirtschaftlichen Nutzung <strong>und</strong> ähnliche für den Einzelhandel verpackte Erzeugnisse können nur<br />

dann eingeführt werden, wenn sie durch Gewährung einer vorübergehenden Vertriebs- oder Importlizenz genehmigt wurden<br />

oder in Ausnahmefällen von dieser Genehmigung befreit sind.<br />

Getränke, Alkoholika:<br />

Alkoholische Getränke <strong>und</strong> Flüssigkeiten sind bedingt zugelassen, sofern sie fachgerecht verpackt sind.<br />

Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakersatzerzeugnisse:<br />

Aufgegebene ausländische Zigaretten müssen einen Warnhinweis enthalten.<br />

Mineralöle:<br />

Mineralöle dürfen nicht per <strong>Post</strong> versendet werden, da sie als Explosivstoffe gelten, brennbar, korrosionsanfällig zerstörerisch<br />

<strong>und</strong> gefährlich für die <strong>Post</strong>bediensteten <strong>und</strong> für die anderen Pakete sind.<br />

Anorganischer chemische Erzeugnisse, anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von<br />

Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder Isotopen:<br />

Kleine Mengen solcher Materialien sind zugelassen, sofern sie ausreichend verpackt sind <strong>und</strong> unter der Voraussetzung, dass<br />

die Oberflächenstrahlung nach der <strong>Post</strong>verpackung höchstens 10 Milliröntgen in 24 St<strong>und</strong>en beträgt:<br />

Betäubungsmittel:<br />

Kisten <strong>und</strong> <strong>Post</strong>pakete mit Suchtstoffen sind in ihrer <strong>Einfuhr</strong> <strong>und</strong> Ausfuhr beschränkt.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Medikamenten <strong>und</strong> anderen zur medizinischen Behandlung eingesetzten Erzeugnissen bedarf einer<br />

vorherigen, durch das Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Ministry of Health) gewährten Genehmigung.<br />

Pathologische Objekte:<br />

Sie sind zugelassen, wenn sie als Probensendung unter Einhaltung der Vorschriften aufgegeben werden.<br />

Chemischer Streichhölzer:<br />

Das Zollgesetz sieht ein Monopol für die <strong>Einfuhr</strong> dieser Erzeugnisse vor.<br />

Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken:<br />

Kinematografische Filme über einen anderen <strong>Einfuhr</strong>punkt als Tema, Accra oder Takoradi Airport benötigen eine<br />

Genehmigung oder eine Bescheinigung der zuständigen Organisationen. Waren dieser Art - auch fotografische Substandard-<br />

Sicherheitsfilme vom Typ 8 mm, 9,5 mm <strong>und</strong> 16 mm - können zugelassen werden, wenn sie in einer in einer stabilen Holzkiste<br />

untergebrachten Blechkiste verpackt sind.<br />

Gummiwaren:<br />

Verhütungsmittel außer Medikamenten <strong>und</strong> Kondomen dürfen nur von Unternehmen oder Organisationen eingeführt werden,<br />

die vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Ministry of Health) vorher genehmigt wurden.<br />

Gummikondome dürfen vorbehaltlich der Vorlage einer Konformitätsbescheinigung eingeführt werden, wobei bestimmte<br />

ausländische Standards als gleichwertig anerkannt werden.<br />

Stand: September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!