Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Ghana<br />
ISO-Ländercode: GH<br />
Vorbemerkung:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von gültigen Münzen <strong>und</strong> Geldscheinen in Wertpaketen ist nicht erlaubt.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von nützlichen Insektenparasiten, Vertilgern schädlicher Insekten, Bienen, Blutegeln <strong>und</strong><br />
Seidenraupen; sämtliches Fleisch je nach Art <strong>und</strong> Herkunft aller Innereien (Vorschriften könnten hinsichtlich der <strong>Einfuhr</strong> von<br />
Innereien auferlegt werden); Fisch <strong>und</strong> Krustentiere, Weichtiere <strong>und</strong> sonstige wirbellose Wassertiere, ja nach Art <strong>und</strong> Herkunft<br />
dieser Erzeugnisse ist die <strong>Einfuhr</strong> entweder untersagt oder an Vorschriften geb<strong>und</strong>en; Molkereiprodukte; Vogeleier; Naturhonig;<br />
Nahrungsmittel tierischen Ursprungs, sofern nicht in der vorgeschriebenen Weise verpackt; lebende Bäume <strong>und</strong> andere Pflanzen;<br />
Blumenzwiebeln, Wurzeln <strong>und</strong> ähnliches; Schnittblumen <strong>und</strong> Zierblätter; Pflanzen mit Erde; Kokosnüsse in der Schale;<br />
Kaffeebohnen (Rohkaffee); Baumwollsamen; von Parasiten befallenes <strong>und</strong> für Kulturpflanzen schädlich bef<strong>und</strong>enes Gemüse,<br />
Pflanzenwurzeln <strong>und</strong> genießbare Knollen; von Parasiten befallenes <strong>und</strong> für Kulturpflanzen schädlich bef<strong>und</strong>enes frisches oder<br />
getrocknetes Obst, getrocknete Feigen, die nur zur Destillation oder Weinherstellung verwendet werden sollen; auf dem Landweg<br />
oder per Binnenschifffahrt eingeführter Rohkaffee; Ölpapier, Ölleinwände <strong>und</strong> ähnliche ölhaltige Waren; pflanzliche Farbstoffe;<br />
Zubereitungen von Fischen oder von Krebstieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; sämtliche Flüssigkeiten sowie gefährliche<br />
Spirituosen oder Handelsspirituosen gemäß der Bedeutung der Verordnung über den Warenverkehr alkoholischer Flüssigkeiten<br />
(Liquor Traffic Ordinance); ausländische Zigaretten ohne Warnhinweis; gefährliche Artikel, einschließlich Explosivstoffe, bestimmte<br />
brennbare, korrosionsanfällige oder zerstörerische Substanzen; radioaktive Materialien, einschließlich Leuchtziffern, Leuchtbauteile,<br />
Erze <strong>und</strong> Rückstände mit einer erheblichen Strahlung; betäubende Rauschgifte; Arzneimittel ohne Zulassungsvermerk; Farbmittel,<br />
die andere Pakete beschädigen werden; quecksilberhaltige medizinische Seife; Explosivstoffe; kinematografische <strong>und</strong> fotografische<br />
Filme mit Ausnahme der Substandard-Sicherheitsfilme vom Typ 8 mm, 9,5 mm <strong>und</strong> 16 mm; induzierte radioaktive Elemente <strong>und</strong><br />
solche Elemente enthaltende Erzeugnisse; Brusthütchen <strong>und</strong> Sauger für Kleinkinder ohne Aufschrift „reines Gummi“ <strong>und</strong> das<br />
Warenzeichen des Herstellers; Anzeigen <strong>und</strong> R<strong>und</strong>schreiben mit anstößigen oder obszönen Drucksachen, Bildern, Fotografien,<br />
Lithografien, Gravuren, Büchern, Karten oder einem anstößigen oder obszönen Artikel; gegen das Warenzeichen oder die<br />
Urheberrechte verstoßende Artikel; Banknoten, Währungen, Lotterielose <strong>und</strong> Anzeigen; Uniformen; Falschgeldmünzen jedes<br />
Landes, Gold- <strong>und</strong> Silbermünzen, Armbanduhren, Uhren, Gold, Platin, Schmuck, Edelsteine <strong>und</strong> Silber, Diamanten entweder roh<br />
oder geschliffen; scharfe nicht ordnungsgemäß verpackte Instrumente aus Eisen <strong>und</strong> Stahl; Destilliergeräte oder Teile davon;<br />
pathologische Gegenstände; Waffen <strong>und</strong> Munition sowie Teile davon; auf Glück <strong>und</strong> Geschick sowie auf bestimmte<br />
Betriebsbedingungen basierende Spielgeräte; Köpfe, Hörner, Stoßzähne <strong>und</strong> Häute von geschützten Tieren oder Federn <strong>und</strong> Eier<br />
von geschützten Vögeln, gemäß Kapitel 203 der ergänzten Verordnung über die Erhaltung von Tieren (Animals Preservation<br />
Ordinace, Cap 203); Butangas-Zigarettenanzünder.<br />
Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />
Nützliche Insektenparasiten, Vertilger schädlicher Insekten, Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen; Fische, Krustentiere, Weichtiere<br />
oder andere wirbellose Wassertiere sowie deren Zubereitungen, sofern sie den aktuellen Hygienevorschriften entsprechen;<br />
organische Chemikalien enthaltende Wertkästchen <strong>und</strong> <strong>Post</strong>pakete, sofern sie durch eine Ausfuhrlizenz abgedeckt sind; chemische<br />
Zündhölzer <strong>und</strong> zubereitete Zündhölzer; Schädlingsbekämpfungsmittel <strong>und</strong> ähnliche verpackte Erzeugnisse zur Verwendung in der<br />
Landwirtschaft; Verhütungsmittel - außer Kondomen - die vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium zugelassen wurden; Gedruckte Artikel für<br />
die Nationalbibliothek (National Library) sowie die UNESCO <strong>und</strong> kleine oder einzige Sendungen an Mitglieder des diplomatischen<br />
Corps; Uniformen an trageberechtigte Personen; alle Kommunikationsgeräte; Handschellen; Geräte zum Herstellen von<br />
Zweitschlüsseln, sofern vom Minister für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaftsplanung (Secretary of Finance an Economy) genehmigt;<br />
Verkaufsautomaten <strong>und</strong> Geräte zur Verwendung auf Jahrmärkten; Obstpressen zur Verwendung in zugelassenen Kasinos.<br />
Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />
Tiere, Teile von Tieren, Waren tierischen Ursprungs:<br />
Nützliche Insektenparasiten, lebende Vertilger schädlicher Insekten, Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen sind als<br />
Probesendungen zugelassen, sofern diese so verpackt sind, dass jegliche Verletzungsgefahr für die <strong>Post</strong>bediensteten bzw.<br />
Schäden an anderen Paketen vermieden wird.<br />
Sie sind in einer Kiste zu senden, die so konstruiert ist, dass jegliche Gefahr vermieden ist <strong>und</strong> die Inhalte überprüft werden<br />
können.<br />
Fische <strong>und</strong> Krustentiere, Weichtiere <strong>und</strong> sonstige wirbellose Wassertiere sind vorbehaltlich der Einhaltung der aktuellen<br />
Hygienevorschriften zugelassen, vorausgesetzt, diese sind durch Sonderbestimmungen der Ges<strong>und</strong>heitsbehörden nicht<br />
verboten.<br />
Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien:<br />
Sämtliches Fleisch auf Vorlage einer vom Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture) ausgestellten<br />
Sondergenehmigung. Sämtliche Innereien ohne Öffnen der Fracht beim Transit zwischen zwei Grenzen, vorausgesetzt, sie<br />
sind nicht durch Sonderbestimmungen der Ges<strong>und</strong>heitsbehörden verboten.<br />
Stand: September 2013