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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Ghana<br />

ISO-Ländercode: GH<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von gültigen Münzen <strong>und</strong> Geldscheinen in Wertpaketen ist nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von nützlichen Insektenparasiten, Vertilgern schädlicher Insekten, Bienen, Blutegeln <strong>und</strong><br />

Seidenraupen; sämtliches Fleisch je nach Art <strong>und</strong> Herkunft aller Innereien (Vorschriften könnten hinsichtlich der <strong>Einfuhr</strong> von<br />

Innereien auferlegt werden); Fisch <strong>und</strong> Krustentiere, Weichtiere <strong>und</strong> sonstige wirbellose Wassertiere, ja nach Art <strong>und</strong> Herkunft<br />

dieser Erzeugnisse ist die <strong>Einfuhr</strong> entweder untersagt oder an Vorschriften geb<strong>und</strong>en; Molkereiprodukte; Vogeleier; Naturhonig;<br />

Nahrungsmittel tierischen Ursprungs, sofern nicht in der vorgeschriebenen Weise verpackt; lebende Bäume <strong>und</strong> andere Pflanzen;<br />

Blumenzwiebeln, Wurzeln <strong>und</strong> ähnliches; Schnittblumen <strong>und</strong> Zierblätter; Pflanzen mit Erde; Kokosnüsse in der Schale;<br />

Kaffeebohnen (Rohkaffee); Baumwollsamen; von Parasiten befallenes <strong>und</strong> für Kulturpflanzen schädlich bef<strong>und</strong>enes Gemüse,<br />

Pflanzenwurzeln <strong>und</strong> genießbare Knollen; von Parasiten befallenes <strong>und</strong> für Kulturpflanzen schädlich bef<strong>und</strong>enes frisches oder<br />

getrocknetes Obst, getrocknete Feigen, die nur zur Destillation oder Weinherstellung verwendet werden sollen; auf dem Landweg<br />

oder per Binnenschifffahrt eingeführter Rohkaffee; Ölpapier, Ölleinwände <strong>und</strong> ähnliche ölhaltige Waren; pflanzliche Farbstoffe;<br />

Zubereitungen von Fischen oder von Krebstieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; sämtliche Flüssigkeiten sowie gefährliche<br />

Spirituosen oder Handelsspirituosen gemäß der Bedeutung der Verordnung über den Warenverkehr alkoholischer Flüssigkeiten<br />

(Liquor Traffic Ordinance); ausländische Zigaretten ohne Warnhinweis; gefährliche Artikel, einschließlich Explosivstoffe, bestimmte<br />

brennbare, korrosionsanfällige oder zerstörerische Substanzen; radioaktive Materialien, einschließlich Leuchtziffern, Leuchtbauteile,<br />

Erze <strong>und</strong> Rückstände mit einer erheblichen Strahlung; betäubende Rauschgifte; Arzneimittel ohne Zulassungsvermerk; Farbmittel,<br />

die andere Pakete beschädigen werden; quecksilberhaltige medizinische Seife; Explosivstoffe; kinematografische <strong>und</strong> fotografische<br />

Filme mit Ausnahme der Substandard-Sicherheitsfilme vom Typ 8 mm, 9,5 mm <strong>und</strong> 16 mm; induzierte radioaktive Elemente <strong>und</strong><br />

solche Elemente enthaltende Erzeugnisse; Brusthütchen <strong>und</strong> Sauger für Kleinkinder ohne Aufschrift „reines Gummi“ <strong>und</strong> das<br />

Warenzeichen des Herstellers; Anzeigen <strong>und</strong> R<strong>und</strong>schreiben mit anstößigen oder obszönen Drucksachen, Bildern, Fotografien,<br />

Lithografien, Gravuren, Büchern, Karten oder einem anstößigen oder obszönen Artikel; gegen das Warenzeichen oder die<br />

Urheberrechte verstoßende Artikel; Banknoten, Währungen, Lotterielose <strong>und</strong> Anzeigen; Uniformen; Falschgeldmünzen jedes<br />

Landes, Gold- <strong>und</strong> Silbermünzen, Armbanduhren, Uhren, Gold, Platin, Schmuck, Edelsteine <strong>und</strong> Silber, Diamanten entweder roh<br />

oder geschliffen; scharfe nicht ordnungsgemäß verpackte Instrumente aus Eisen <strong>und</strong> Stahl; Destilliergeräte oder Teile davon;<br />

pathologische Gegenstände; Waffen <strong>und</strong> Munition sowie Teile davon; auf Glück <strong>und</strong> Geschick sowie auf bestimmte<br />

Betriebsbedingungen basierende Spielgeräte; Köpfe, Hörner, Stoßzähne <strong>und</strong> Häute von geschützten Tieren oder Federn <strong>und</strong> Eier<br />

von geschützten Vögeln, gemäß Kapitel 203 der ergänzten Verordnung über die Erhaltung von Tieren (Animals Preservation<br />

Ordinace, Cap 203); Butangas-Zigarettenanzünder.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />

Nützliche Insektenparasiten, Vertilger schädlicher Insekten, Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen; Fische, Krustentiere, Weichtiere<br />

oder andere wirbellose Wassertiere sowie deren Zubereitungen, sofern sie den aktuellen Hygienevorschriften entsprechen;<br />

organische Chemikalien enthaltende Wertkästchen <strong>und</strong> <strong>Post</strong>pakete, sofern sie durch eine Ausfuhrlizenz abgedeckt sind; chemische<br />

Zündhölzer <strong>und</strong> zubereitete Zündhölzer; Schädlingsbekämpfungsmittel <strong>und</strong> ähnliche verpackte Erzeugnisse zur Verwendung in der<br />

Landwirtschaft; Verhütungsmittel - außer Kondomen - die vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium zugelassen wurden; Gedruckte Artikel für<br />

die Nationalbibliothek (National Library) sowie die UNESCO <strong>und</strong> kleine oder einzige Sendungen an Mitglieder des diplomatischen<br />

Corps; Uniformen an trageberechtigte Personen; alle Kommunikationsgeräte; Handschellen; Geräte zum Herstellen von<br />

Zweitschlüsseln, sofern vom Minister für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaftsplanung (Secretary of Finance an Economy) genehmigt;<br />

Verkaufsautomaten <strong>und</strong> Geräte zur Verwendung auf Jahrmärkten; Obstpressen zur Verwendung in zugelassenen Kasinos.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Tiere, Teile von Tieren, Waren tierischen Ursprungs:<br />

Nützliche Insektenparasiten, lebende Vertilger schädlicher Insekten, Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen sind als<br />

Probesendungen zugelassen, sofern diese so verpackt sind, dass jegliche Verletzungsgefahr für die <strong>Post</strong>bediensteten bzw.<br />

Schäden an anderen Paketen vermieden wird.<br />

Sie sind in einer Kiste zu senden, die so konstruiert ist, dass jegliche Gefahr vermieden ist <strong>und</strong> die Inhalte überprüft werden<br />

können.<br />

Fische <strong>und</strong> Krustentiere, Weichtiere <strong>und</strong> sonstige wirbellose Wassertiere sind vorbehaltlich der Einhaltung der aktuellen<br />

Hygienevorschriften zugelassen, vorausgesetzt, diese sind durch Sonderbestimmungen der Ges<strong>und</strong>heitsbehörden nicht<br />

verboten.<br />

Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien:<br />

Sämtliches Fleisch auf Vorlage einer vom Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture) ausgestellten<br />

Sondergenehmigung. Sämtliche Innereien ohne Öffnen der Fracht beim Transit zwischen zwei Grenzen, vorausgesetzt, sie<br />

sind nicht durch Sonderbestimmungen der Ges<strong>und</strong>heitsbehörden verboten.<br />

Stand: September 2013

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