23.01.2014 Aufrufe

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Georgien<br />

ISO-Ländercode: GE<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von <strong>Post</strong>sendungen, die Geld, Banknoten, Geldscheine oder Inhaberpapiere jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold<br />

oder Silber in verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form sowie Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> andere Wertgegenstände enthalten, ist nicht<br />

erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere, Bienen, Blutegel, Seidenraupen, Parasiten <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten; leichtverderbliche biologische Stoffe;<br />

Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe, Hormon- <strong>und</strong> Blutpräparate; radioaktive Stoffe; Explosivstoffe, entflammbare Stoffe sowie<br />

sonstige gefährliche Stoffe; unmoralische Gegenstände <strong>und</strong> Geräte; in- <strong>und</strong> ausländische Zahlungsmittel <strong>und</strong> Devisen, Banknoten,<br />

Reiseschecks <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere; Edelsteine, Schmuck <strong>und</strong> sonstige wertvolle Gegenstände; Platin, Gold <strong>und</strong> Silber sowie<br />

Erzeugnisse aus diesen Metallen; Kriegs- <strong>und</strong> Schusswaffen, Munition, Patronen; Tränen- <strong>und</strong> Nervengas sowie die eigens hierfür<br />

konzipierten Waffen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Giftstoffe, medizinische Präparate.<br />

Sonstiges:<br />

Die Anschrift auf Paket <strong>und</strong> Paketkarte muss in lateinischen Buchstaben geschrieben sein. Außerdem ist eine nähere Bezeichnung<br />

des Bestimmungsorts (z. B. Gebiet, Kreis usw.) erforderlich.<br />

Zur <strong>Einfuhr</strong> von Giftstoffen <strong>und</strong> medizinischen Präparaten wird eine Genehmigung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums benötigt.<br />

<strong>Post</strong>pakete <strong>und</strong> Päckchen mit nichtkommerziellen Waren mit einem Wert von weniger als 110 Sonderziehungsrechten (SZR) sind<br />

frei von Zöllen. <strong>Post</strong>sendungen mit einem Warenwert über 110 SZR sind Gegenstand von Zollabgaben, die vom Empfänger zu<br />

bezahlen sind.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer oder französischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer oder französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 4 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer oder französischer Sprache.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!