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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Babysauger <strong>und</strong> -schnuller:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Babysaugern <strong>und</strong> -schnullern ist eine Kennzeichnung erforderlich.<br />

Spritzen <strong>und</strong> Nadeln:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Spritzen <strong>und</strong> Nadeln ist die Vorlage einer Genehmigung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums erforderlich.<br />

Chemische Streichhölzer <strong>und</strong> Holz zur Zündholzherstellung:<br />

Nach den Zollgesetzen fällt die <strong>Einfuhr</strong> dieser Produkte unter das Monopol.<br />

Gummierzeugnisse:<br />

Gummikondome dürfen nur gegen Vorlage folgender Dokumente eingeführt werden:<br />

- entweder einer Bescheinigung des Wirtschaftsministeriums;<br />

- oder eines Beschlusses, mit dem die NF-Kennzeichnung genehmigt wird, sowie die Anbringung des entsprechenden<br />

Kennzeichens auf dem Produkt;<br />

- oder einer Bescheinigung zur Bestätigung der Konformität mit bestimmten ausländischen Normen, die als gleichwertig<br />

anerkannt sind;<br />

- <strong>und</strong> vorbehaltlich der Anbringung des NF-Kennzeichens <strong>und</strong> einer genormten Markierung auf dem Produkt.<br />

Bücher, Broschüren, Zeitungen, Drucksachen:<br />

Bücher, Zeitungen, Broschüren, andere Druckwerke <strong>und</strong> Drucksachen, die aus anderen Ländern eingeführt werden,<br />

unterliegen im Interesse der öffentlichen Ordnung besonderen Einschränkungen <strong>und</strong> Bedingungen; dazu zählt insbesondere<br />

die Prüfung durch besonders bestellte Beamte im Innenministerium, die befugt sind zu entscheiden, ob Bücher <strong>und</strong> andere<br />

Gegenstände in das Land gelassen werden dürfen oder nicht.<br />

Folgende Gegenstände sind von diesen Vorschriften ausgenommen:<br />

- Werke, die für die Nationalbibliothek bestimmt sind;<br />

- Einzelsendungen oder Sendungen in geringen Mengen, die für Mitglieder der diplomatischen Vertretungen bestimmt sind;<br />

- Sendungen für die UNESCO.<br />

Perlen <strong>und</strong> Edelsteine:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Edelsteinen oder Perlen unterliegt den Rechts- <strong>und</strong> Verwaltungsvorschriften zur Verhinderung von Betrug <strong>und</strong><br />

Fälschungen im Handel mit Edelsteinen <strong>und</strong> Perlen.<br />

Mit Gold, Silber oder Platin überzogene oder plattierte unedle Metalle:<br />

Mit Gold, Silber oder Platin überzogene oder plattierte unedle Metalle sowie vergoldete oder versilberte Gegenstände dürfen<br />

nur dann für den Gebrauch importiert werden, wenn sie den „Zuständigkeitsstempel“ der in Frankreich eingetragenen Firma<br />

tragen <strong>und</strong> wenn dort der Erstverkauf dieser Gegenstände stattfindet. Dieser Stempelabdruck besteht aus einem Quadrat,<br />

dessen eine Seite durch einen Kreisbogen gebildet wird, dessen Mittelpunkt in der Mitte dieser Seite des Quadrats liegt.<br />

Gegenstände aus unedlen Metallen, die entweder mit Gold überzogen oder mit Gold, Silber oder Platin plattiert sind, dürfen<br />

nur dann als „Doublé“ bezeichnet werden, wenn davor der Name des verwendeten Edelmetalls steht <strong>und</strong> der entsprechende<br />

Herstellungsprozess angegeben wird.<br />

Gegenstände aus Edelmetallen:<br />

Gegenstände aus Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) dürfen nur dann zum Verkauf importiert werden, wenn sie den<br />

„Zuständigkeitsstempel“ des Importeurs tragen. Sie sind vor ihrer Vermarktung zu prüfen, <strong>und</strong> es ist ein Prüfstempel der<br />

zuständigen National Guarantee and Industrial Services Directorate anzubringen.<br />

Fernsehempfänger:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Fernsehempfängern ist eine Zollerklärung zur Weiterleitung an die Genehmigungsbehörde für<br />

Audiovisuelle Dienste erforderlich.<br />

Diese Vorschrift gilt für alle Fernsehempfänger gleich welcher Art (Schwarz-Weiß- oder Farbgeräte in traditioneller Ausführung;<br />

Schränke zur Kombination mit anderen Geräten wie Videorecorder oder einer Hi-Fi-Anlage; Kombinationen eines Video-<br />

Monitors mit einem Video-Empfänger (Tuner), die getrennt voneinander sind, aber gleichzeitig verzollt wurden;<br />

Fernsehempfänger, die in Armbanduhren oder Funkweckern eingebaut sind; Fernseh-Projektoren).<br />

Messinstrumente:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Messinstrumenten ist die Vorlage einer <strong>Einfuhr</strong>erklärung mit einem Stempel der Unterdirektion für<br />

Metrologie (Wirtschaftsministerium) erforderlich. Dieser Stempel ist nicht vorgeschrieben, wenn die Instrumente von der EWG<br />

geprüft wurden <strong>und</strong> das Zeichen zur Bestätigung dieser Prüfung tragen.<br />

Künstliche Radioelemente:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> künstlicher Radioelemente ist die vorherige Genehmigung der interministeriellen Kommission für<br />

Radioelemente erforderlich.<br />

Elektrische Geräte:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> dieser Produkte ist die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:<br />

- entweder einer Bescheinigung der Übereinstimmung mit den nationalen oder europäischen Harmonisierungsnormen, die<br />

für das Produkt gelten, die vom Hersteller oder Importeur unterzeichnet wurden;<br />

- oder einer Bescheinigung der Konformität, die von einem anerkannten europäischen Labor ausgestellt wurde, oder die<br />

Anbringung eines nationalen Kennzeichens auf dem Produkt, das die Konformität bestätigt.<br />

Elektrische <strong>und</strong> elektronische Geräte, die elektromagnetische Störungen hervorrufen können:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> dieser Geräte ist das CE-Zeichen auf dem Gerät erforderlich.<br />

Nur die Geräte, die mit den entsprechenden Normen übereinstimmen oder denen die technischen Konstruktionsunterlagen<br />

beigefügt sind, tragen dieses Zeichen.<br />

Stand: September 2013

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