23.01.2014 Aufrufe

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Frankreich<br />

ISO-Ländercode: FR<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> detaillierten <strong>Einfuhr</strong>vorschriften wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit<br />

des Versandes zu vergewissern.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Banknoten in gewöhnlichen Paketen ist verboten.<br />

Geldscheine <strong>und</strong> Inhaberwertpapiere sind in Wertpaketen zu versenden.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere mit Ausnahme von Bienen <strong>und</strong> Blutegeln; lebende Pflanzen, Blumenzwiebeln <strong>und</strong> Schnittblumen, die von<br />

Parasiten befallen sind, die als gefährlich für den Anbau angesehen werden; Ableger <strong>und</strong> Sämlinge von Weinstöcken; wurzellose<br />

Ableger von Pappeln, Sämlinge von Pappeln; wurzellose Ableger von Kastanien, Sämlinge von Kastanien; zur Gattung Citrus,<br />

Fortunella <strong>und</strong> Poncirus gehörende Ableger, Pfropfreiser <strong>und</strong> Setzlinge; Saatkartoffeln vom amerikanischen Kontinent, die zum<br />

Verzehr oder zur industriellen Verwertung bestimmt sind; anderes Gemüse, Pflanzen, Wurzeln <strong>und</strong> essbare Knollen, die von<br />

Parasiten befallen sind, die als gefährlich für den Anbau angesehen werden; Baumwollsamen; Betäubungsmittel;<br />

Pflanzenfarbstoffe; radioaktive Stoffe; Farbstoffe; Stoffe, die als entzündlich oder gefährlich gelten; Treibpulver; Explosivstoffe;<br />

Sprengzünder; Quecksilbersprengkapseln; Leuchtsignale <strong>und</strong> -raketen; Kastanienholz, Borke von Kienholz, ganz oder teilweise mit<br />

Borke bedecktes Kienholz; jugendgefährdende Veröffentlichungen; Werke, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen; anstößige<br />

oder unmoralische Gegenstände; Lotteriescheine ausländischen Ursprungs; mit einer Metallschicht überzogene Fäden mit oder aus<br />

Goldfäden; Posamenten mit oder aus Goldfäden; Flaschen für die künstliche Ernährung; mit Bleisalzen beschichtete Perlen;<br />

Blitzableiter mit Radioelementen; gefüllte Militär- <strong>und</strong> Schrotflintenpatronen; Maschinen für Glücksspiele <strong>und</strong> Spiele, für die<br />

bestimmte Fertigkeiten oder Nutzungsbedingungen erforderlich sind.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder Durchfuhr) zugelassene Gegenstände sowie die Bedingungen für die Zulassung zur <strong>Einfuhr</strong> oder<br />

den Durchgang:<br />

Alle Pflanzen, Teile von Pflanzen, Bäumen, Büschen, Blumenzwiebeln sowie Schnittblumen; lebende Pflanzen <strong>und</strong> lebende<br />

Pflanzenteile, Pfropfreiser <strong>und</strong> Ableger; Saatkartoffeln <strong>und</strong> neue Kartoffeln; Gemüse, Zwiebeln, Schalotten, Knoblauch; alle<br />

Getreidearten; Saatgut; Betäubungsmittel; bestimmte Geflügelprodukte; Bienenwachs; Produkte zur Parasitenbekämpfung in der<br />

Landwirtschaft sowie ähnliche Produkte, die für den Einzelhandelsverkauf verpackt sind; künstliche Radioelemente; biologische<br />

medizinische Produkte; Impfstoffe für die Humanmedizin; Impfstoffe für die Tiermedizin; menschliches Blut; tierisches Blut; Kulturen<br />

von Mikroorganismen; Medikamente <strong>und</strong> Betäubungsmittel als pharmazeutische Produkte; verschiedene medizinische Produkte;<br />

Dünger; bestimmte Geflügelprodukte; Pulver <strong>und</strong> Explosivstoffe; chemische Streichhölzer; entflammbare Materialien;<br />

Pilzschutzmittel; Ungeziefervertilgungsmittel für die Landwirtschaft <strong>und</strong> entsprechende Produkte, die für den Einzelhandel<br />

abgepackt sind; Babyschnuller <strong>und</strong> -sauger; Kondome, Verhütungsmittel; Bienenkörbe, kleine Bienenkörbe (einschließlich aus<br />

Stroh), Rahmen; präpariertes Kleinholz; Artikel für die Kleinkinderpflege; Verlagserzeugnisse; Banknoten, Geldmünzen <strong>und</strong><br />

Wertpapiere sind bei der <strong>Einfuhr</strong> anzugeben, wenn die transferierte Summe 50.000 Francs (oder den Gegenwert) oder mehr<br />

beträgt; Drucksachen; elektrische Heizdecken; Motorradhelme; Messinstrumente; Imkergeräte; Feuerlöscher; Abluftgeräte;<br />

Endgeräte; Elektrogeräte; Absaugeinrichtungen; Spielzeug; Spritzen <strong>und</strong> Nadeln; Verhütungsmittel; Radioelemente; Kriegsmaterial<br />

<strong>und</strong> entsprechende Ausrüstungen; Militärwaffen; Revolver, Pistolen <strong>und</strong> andere Waffen sowie deren Teile <strong>und</strong> Zubehör; Munition,<br />

entschärfte Kapseln; Schneid- <strong>und</strong> Wurfwaffen; Spielautomaten für die Nutzung in zugelassenen Spielhallen; Elfenbein, bearbeitet,<br />

<strong>und</strong> Waren aus Elfenbein; nachfüllbare Taschenfeuerzeuge für Gas, Tischfeuerzeuge, andere Feuerzeuge <strong>und</strong> Anzünder.<br />

Bienen, Honig, Wachs <strong>und</strong> Imkereiprodukte:<br />

Bienen dürfen gegen Vorlage einer besonderen Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums <strong>und</strong> gemäß den darin<br />

festgelegten Bedingungen eingeführt werden. Der Durchgang von Grenze zu Grenze ohne Auflösen der Ladung unterliegt<br />

keinen Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften.<br />

Imkereiprodukte <strong>und</strong> -materialien (z.B. Honig <strong>und</strong> Wachs in allen Formen) dürfen eingeführt werden, wenn ein<br />

Ges<strong>und</strong>heitszeugnis der zuständigen Behörde im Ursprungsland vorliegt. Die Einträge in dem Zeugnis dürfen vereinfacht<br />

werden (bei Akariose braucht in dem Zeugnis nur bescheinigt zu werden, dass es 72 St<strong>und</strong>en vor dem Versand keinen<br />

Kontakt zwischen Honig <strong>und</strong> Wachs einerseits <strong>und</strong> Bienen andererseits gegeben hat).<br />

Außerdem ist die <strong>Einfuhr</strong> von Naturhonig von dem zufrieden stellenden Ergebnis einer Ges<strong>und</strong>heitsprüfung eines tierärztlichen<br />

Prüfers in einer der 22 Grenzprüfstellen (alle anderen Stellen sind ausgeschlossen) abhängig.<br />

Hingegen sind Sendungen mit Naturhonig von einem Gewicht bis 2 kg, die als <strong>Post</strong>paket verschickt werden <strong>und</strong> keinen<br />

kommerziellen Wert haben, von allen Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften ausgenommen.<br />

Blutegel:<br />

Egel müssen in Moorerde oder Moos in einem Segeltuchbeutel verpackt sein, der sorgfältig verschlossen <strong>und</strong> in einem mit<br />

Heu oder Stroh ausgelegten zweiten Behälter (Holzkiste oder -korb) eingelegt sein muss.<br />

Stand: September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!