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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Finnland<br />

ISO-Ländercode: FI<br />

Vorbemerkung:<br />

Der Versand von Geldstücken, Banknoten, Papiergeld oder auf den Inhaber lautenden Wertpapieren, Reiseschecks, Platin, Gold<br />

oder Silber in verarbeitetem oder nicht verarbeitetem Zustand, Edelsteinen, Juwelen oder anderen kostbaren Gegenständen ist nur<br />

in versicherten <strong>Post</strong>sendungen zulässig.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

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Aktive <strong>und</strong> deaktivierte Schusswaffen; aktive <strong>und</strong> deaktivierte Munition; Luftgewehre, Starterpistolen <strong>und</strong> Gaskanonen;<br />

Nachbildungen von Schusswaffen, Munition <strong>und</strong> Sprengkörpern; Softairwaffen, die aktive Schusswaffen imitieren; Teile von<br />

Schusswaffen, Gewehrläufe, Bolzen, Verschlüsse, Clipmagazine <strong>und</strong> Schalldämpfer.<br />

Betäubungsmittel, z.B. LSD, Morphium, Kokain, Cannabisprodukte, Opium (zulässig für medizinische oder andere<br />

wissenschaftliche Nutzung).<br />

Nachgemachte <strong>und</strong> raubkopierte Produkte.<br />

Lebende Tiere (Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen können versandt werden. Außerdem können Fliegen der Familie<br />

Drosophilidea für biomedizinische Forschungen in internationalen Briefsendungen zwischen staatlich anerkannten<br />

Einrichtungen ausgetauscht werden).<br />

Artikel <strong>und</strong> Substanzen, deren Besitz oder Gebrauch gesetzlich verboten ist.<br />

Weitere Informationen zu Verboten <strong>und</strong> Beschränkungen:<br />

www.itella.fi/english/pricesandinstructions/prohibiteditems.html<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

Entfällt.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Für Sendungen an Empfänger auf<br />

Aland<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, finnischer oder schwedischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, finnischer oder schwedischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, finnischer oder schwedischer Sprache.<br />

Rechnung(en).<br />

Erforderlich.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich <strong>und</strong> vom Absender in die Sendung einzulegen.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich <strong>und</strong> vom Empfänger zu beschaffen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

Stand: September 2013

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