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cda intern<br />
Das Arbeitsschutzgesetz wird konkretisiert:<br />
Der Schutz der Psyche im Job wird verbessert<br />
Bundesregierung und Unionsfraktion<br />
wollten den Schutz der psychischen<br />
Gesundheit in der Arbeitswelt verbessern.<br />
Der <strong>CDA</strong>-Kollege Dr. Peter<br />
Krauss-Hoffmann (derzeit im Bundesarbeitsministerium)<br />
erläutert den<br />
Stand von Debatte und Gesetzgebung.<br />
Die Frage der Qualität der Arbeit gewinnt<br />
in öffentlichen Debatten Bedeutung.<br />
Besonders häufig wird der Schutz<br />
der Beschäftigten vor zunehmenden<br />
psychischen Belastungen erörtert. Nicht<br />
ohne Grund, denn die Zahlen der Krankschreibungen<br />
sowie der Renteneintritte<br />
aufgrund psychischer Erkrankungen<br />
sind besorgniserregend. In der Theorie<br />
ist klar, dass Arbeitsschutz und betriebliche<br />
Gesundheitsförderung (BGF) beim<br />
Schutz vor psychischer Überbeanspruchung<br />
im Betrieb besondere Bedeutung<br />
haben. Außerdem muss Arbeits- und<br />
Beschäftigungsfähigkeit ggf. durch gute<br />
Rehabilitation nach psychischen Erkrankungen<br />
wiederhergestellt werden. Das<br />
Bundesarbeitsministerium ist bereits<br />
Peter Krauss-Hoffmann (Quelle: BMAS)<br />
beim Schutze der psychischen Gesundheit<br />
aktiv: Erstens mit Maßnahmen<br />
zur Sensibilisierung der betrieblichen<br />
Zielgruppen durch das Projekt „psyga-<br />
Transfer“ > www.psyga-transfer.de, der<br />
„Initiative Neue Qualität der Arbeit“<br />
> www.inqa.de sowie durch die Vereinbarung<br />
der „Gemeinsamen Deutschen<br />
Arbeitsschutzstrategie“ > www.<br />
gda-portal.de, psychische Gesundheit<br />
als Schwerpunkt der Arbeitsperiode<br />
2013-2018 festzulegen. Zweitens mit<br />
Gesetzgebung durch die Konkretisierung<br />
des Gesundheitsbegriffs im § 5<br />
des Arbeitsschutzgesetzes. Er soll durch<br />
das Gesetz zur Neuorganisation der<br />
bundesunmittelbaren Unfallkassen so<br />
angepasst werden, dass psychische und<br />
physische Gesundheit explizit genannt<br />
werden. Der Bundestag hat das Gesetz<br />
am 27. Juni beschlossen. Wichtig ist nun,<br />
dass der Bundesrat am 20. September<br />
zustimmt.<br />
Die Arbeit für eine menschengerechte<br />
Arbeitswelt wird von der nächsten<br />
Bundesregierung mit Blick auf die<br />
von den Sozialpartnern getragenen<br />
Konzepte fortgesetzt werden müssen.<br />
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit<br />
und die Gemeinsame Deutsche<br />
Arbeitsschutzstrategie bilden hierzu<br />
unverzichtbare Netzwerke, die besser<br />
verbunden werden müssen. Ein gemeinsamer<br />
Netzwerkknoten mit Akademie<br />
zum Lernen und Erfahrungsaustausch<br />
der Akteure wäre ein erster wichtiger<br />
Schritt. Netzwerke allein genügen aber<br />
nicht, es braucht auch gesetzgeberische<br />
Maßnahmen.<br />
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28<br />
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Soziale Ordnung Ausgabe 3 2013