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Gesamtkatalog 2013 - Büttig GmbH

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Luftdichtheit §6 Absatz 1/EnEV <strong>2013</strong><br />

DIN 4108 T 7 Luftdichtheit von Gebäuden<br />

Bauanschlussfuge Innen<br />

Die Lufdichtschicht ist immer auf der warmen Seite.<br />

Die Luftdichtschicht darf keine Löcher haben, die Wärme wandert durch jede<br />

Öffnung. Jeder Spalt – auch der mm Spalt zählt – ob man will oder nicht – 24<br />

Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, und umgekehrt kann kalte Außenluft in<br />

die Fuge eindringen und die Wandoberflächentemperatur an der Laibung<br />

reduzieren.<br />

Die Abdichtung muss im Neubaubereich oder Sanierungsfall nach EnEV<br />

<strong>2013</strong>/DIN 4108 T. 7 mit Beiblatt 2 (enthält nur Beispiele für den<br />

Neubaubereich) an der Schnittstelle zwischen Mauerwerksbauten und<br />

Fensterrahmen vor dem Innenputz erfolgen.<br />

Im Gebäudebestand erfolgt die Abdichtung nach EnEV <strong>2013</strong>,<br />

DIN 18540/IVD-Merkblatt Nr. 9 und nach dem iBAT-Wärmebrückenkatalog für<br />

Fenstertausch im Gebäudebestand auf dem vorhandenen tragfähigen und<br />

trockenen Innenputz, nach dem 3-Ebenen Konzept.<br />

Hierdurch wird ein Einströmen von Raumluft in die Konstruktion<br />

verhindert.<br />

Die Anschlussdetails und Werkstoffe sind im Vorfeld festzulegen,<br />

auszuschreiben und vertraglich zu vereinbaren.<br />

Für Gebäude von bis zu zwei Vollgeschossen (klassisches Einfamilienhaus,<br />

Reihenhaus) wird die Luftdurchlässigkeit Klasse 2 nach DIN 12207, für<br />

Gebäude mit mehr als zwei Vollgeschossen (Mehrfamilienhaus) die<br />

Luftdurchlässigkeit Klasse 3 gefordert.<br />

Produkte für Fenster und Aussentüren / Lieferprogramm /01.01.<strong>2013</strong><br />

Selbst bei Einhaltung der Grenzwerte zur Luftdichtigkeit sind lokale Fehlstellen<br />

in der Luftdichtheitsschicht möglich die zu Feuchteschäden durch Konvektion<br />

führen.<br />

Die Einhaltung der Grenzwerte ist somit kein hinreichender Nachweis für die<br />

Sachgemäße Planung und Ausführung eines einzelnen Konstruktionsdetails,<br />

beispielsweise eines Gebäudeanschlusses oder einer Durchdringung.<br />

Die mangelhafte Luftdichtheit nach EnEV <strong>2013</strong> stellt einen<br />

Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar, seit<br />

die DIN 4108 Teil 7 mit Beiblatt 2 am 31. Juli 1998 im<br />

Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.<br />

Die Luftdichtschicht muss also weder im Werksvertrag noch<br />

in einer Baubeschreibung oder im Kaufvertrag explizit<br />

vereinbart werden und stellt immer eine geschuldete<br />

Leistung dar.<br />

<strong>Büttig</strong> <strong>GmbH</strong> Tel. +49 (0) 2 61 / 9 84 29 – 0 <strong>Büttig</strong> <strong>GmbH</strong>, Berlin<br />

Carl-Mand-Str. 9 Fax. +49 (0) 2 61 / 9 84 29 – 50 Tel. 0800-9842900<br />

Ind.Geb.Rheinhafen eMail info@buettig.de Fax. 0800-9842950<br />

D- 56070 Koblenz Internet buettig.de<br />

USt-Idnr.: DE 148787834 Steuer-Nr.: 22/651/1436/8 12

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