Gesamtkatalog 2013 - Büttig GmbH
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Luftdichtheit §6 Absatz 1/EnEV <strong>2013</strong><br />
DIN 4108 T 7 Luftdichtheit von Gebäuden<br />
Bauanschlussfuge Innen<br />
Die Lufdichtschicht ist immer auf der warmen Seite.<br />
Die Luftdichtschicht darf keine Löcher haben, die Wärme wandert durch jede<br />
Öffnung. Jeder Spalt – auch der mm Spalt zählt – ob man will oder nicht – 24<br />
Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, und umgekehrt kann kalte Außenluft in<br />
die Fuge eindringen und die Wandoberflächentemperatur an der Laibung<br />
reduzieren.<br />
Die Abdichtung muss im Neubaubereich oder Sanierungsfall nach EnEV<br />
<strong>2013</strong>/DIN 4108 T. 7 mit Beiblatt 2 (enthält nur Beispiele für den<br />
Neubaubereich) an der Schnittstelle zwischen Mauerwerksbauten und<br />
Fensterrahmen vor dem Innenputz erfolgen.<br />
Im Gebäudebestand erfolgt die Abdichtung nach EnEV <strong>2013</strong>,<br />
DIN 18540/IVD-Merkblatt Nr. 9 und nach dem iBAT-Wärmebrückenkatalog für<br />
Fenstertausch im Gebäudebestand auf dem vorhandenen tragfähigen und<br />
trockenen Innenputz, nach dem 3-Ebenen Konzept.<br />
Hierdurch wird ein Einströmen von Raumluft in die Konstruktion<br />
verhindert.<br />
Die Anschlussdetails und Werkstoffe sind im Vorfeld festzulegen,<br />
auszuschreiben und vertraglich zu vereinbaren.<br />
Für Gebäude von bis zu zwei Vollgeschossen (klassisches Einfamilienhaus,<br />
Reihenhaus) wird die Luftdurchlässigkeit Klasse 2 nach DIN 12207, für<br />
Gebäude mit mehr als zwei Vollgeschossen (Mehrfamilienhaus) die<br />
Luftdurchlässigkeit Klasse 3 gefordert.<br />
Produkte für Fenster und Aussentüren / Lieferprogramm /01.01.<strong>2013</strong><br />
Selbst bei Einhaltung der Grenzwerte zur Luftdichtigkeit sind lokale Fehlstellen<br />
in der Luftdichtheitsschicht möglich die zu Feuchteschäden durch Konvektion<br />
führen.<br />
Die Einhaltung der Grenzwerte ist somit kein hinreichender Nachweis für die<br />
Sachgemäße Planung und Ausführung eines einzelnen Konstruktionsdetails,<br />
beispielsweise eines Gebäudeanschlusses oder einer Durchdringung.<br />
Die mangelhafte Luftdichtheit nach EnEV <strong>2013</strong> stellt einen<br />
Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar, seit<br />
die DIN 4108 Teil 7 mit Beiblatt 2 am 31. Juli 1998 im<br />
Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.<br />
Die Luftdichtschicht muss also weder im Werksvertrag noch<br />
in einer Baubeschreibung oder im Kaufvertrag explizit<br />
vereinbart werden und stellt immer eine geschuldete<br />
Leistung dar.<br />
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