KAP 929 - Institut für Weltwirtschaft
KAP 929 - Institut für Weltwirtschaft
KAP 929 - Institut für Weltwirtschaft
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
20<br />
Grundsätze der inhaltlichen Ausgestaltung<br />
Konsequenzen<br />
zentralen Akquirierung der Verlustmengen 32 (beziehungsweise bei deren<br />
Preisstellung für den durchleitenden Stromhändler) sind sie somit weitgehend<br />
isoliert. Faktisch schränkt somit die Implementierung der „in kind“-<br />
Variante zur Deckung von Verlustmengen tendenziell den Regulierungsbereich<br />
auf der Stufe des Stromtransports in dem Sinn ein, daß zwar generell<br />
die Transportpreise der Regulierung unterliegen, allerdings in die Transportpreiszahlungen<br />
die Verlustkosten (die Verlustkomponente der Grenztransportkosten,<br />
vgl. Kumkar 1998c: Abschnitt II.C) nicht respektive nur teilweise<br />
einfließen, aus dem einfachen Grund, weil die Transportunternehmen in<br />
diesem Bereich keine zu bezahlende Dienstleistung beziehungsweise Lieferung<br />
erbringen.<br />
(ii) Durch die Berücksichtigung der Opportunitätskosten von Netzengpässen<br />
sollen ebenfalls potentielle Externalitäten auf der Stufe des Stromtransports<br />
internalisiert werden. Die Ermittlung dieser Opportunitätskosten ist mit dem<br />
Entstehen von Transaktionskosten verbunden. Aber auch hier gilt (wie bei<br />
der Ermittlung der Netzverlustkosten), daß diesen Transaktionskosten Effizienzgewinne<br />
gegenüberstehen, die aus einer (beispielsweise) gegenüber<br />
„Großvaterrechten“ 33 oder einem „Windhundverfahren“ („first-come/first<br />
serve“) verbesserten Allokation knapper Netzressourcen resultieren. Wie in<br />
Kumkar (1998c: Abschnitt II.C.2) sowie in Kumkar (1999: Abschnitt III.C.3)<br />
gezeigt wurde, existieren mehrere Möglichkeiten zur Implementierung optimaler<br />
Preisstrukturen mit dem Zweck der Berücksichtigung von Netzengpässen.<br />
Von besonderem Interesse sind drei Ansätze:<br />
Erstens könnten direkte Auktionen um Durchleitungsrechte durchgeführt<br />
werden. Die potentiellen Netznutzer (Stromhändler) würden in diesem Fall<br />
Preis-Mengen-Gebote für die Durchleitung von einem Knoten A zu einem<br />
32 Es sei zur Vermeidung von Mißverständnissen betont, daß unter „zentraler Akquirierung“<br />
die Akquirierung die Beschaffung durch das jeweilige Transportunternehmen zu verstehen<br />
ist, nicht die Beschaffungspraxis eines für das gesamte deutsche Stromsystem zuständigen, hypothetischen,<br />
Unternehmens.<br />
33 Es sei betont, daß mit der auf Effizienzüberlegungen basierenden Ablehnung von physisch<br />
verstandenen „Großvaterrechten“ nicht die Ablehnung von finanziell verstandenen Großvaterrechten<br />
impliziert ist. Im Gegenteil basiert beispielsweise das an anderer Stelle (Kumkar<br />
1998c: Abschnitt II.C.3) ausführlich diskutierte Konzept des Kontraktnetzwerks auch auf der<br />
Überlegung, daß die Rechte der bisherigen Besitzer von Netznutzungsrechten (und dies sind<br />
häufig Eigentümer von Transportanlagen) aus längerfristigen Effizienzüberlegungen heraus insofern<br />
geschützt werden sollen, als sie, wenn sie ihre Rechte nicht selber nutzen wollen oder können,<br />
finanziell für fremde Netznutzungen entschädigt werden. Entscheidend für die Effizienz ist,<br />
daß finanzielle und physische Verfügungsrechte getrennt werden und sich die tatsächliche physische<br />
Nutzung an kurzfristigen Effizienzkriterien und nicht an angestammten Großvaterrechten<br />
orientiert.