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KAP 929 - Institut für Weltwirtschaft

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20<br />

Grundsätze der inhaltlichen Ausgestaltung<br />

Konsequenzen<br />

zentralen Akquirierung der Verlustmengen 32 (beziehungsweise bei deren<br />

Preisstellung für den durchleitenden Stromhändler) sind sie somit weitgehend<br />

isoliert. Faktisch schränkt somit die Implementierung der „in kind“-<br />

Variante zur Deckung von Verlustmengen tendenziell den Regulierungsbereich<br />

auf der Stufe des Stromtransports in dem Sinn ein, daß zwar generell<br />

die Transportpreise der Regulierung unterliegen, allerdings in die Transportpreiszahlungen<br />

die Verlustkosten (die Verlustkomponente der Grenztransportkosten,<br />

vgl. Kumkar 1998c: Abschnitt II.C) nicht respektive nur teilweise<br />

einfließen, aus dem einfachen Grund, weil die Transportunternehmen in<br />

diesem Bereich keine zu bezahlende Dienstleistung beziehungsweise Lieferung<br />

erbringen.<br />

(ii) Durch die Berücksichtigung der Opportunitätskosten von Netzengpässen<br />

sollen ebenfalls potentielle Externalitäten auf der Stufe des Stromtransports<br />

internalisiert werden. Die Ermittlung dieser Opportunitätskosten ist mit dem<br />

Entstehen von Transaktionskosten verbunden. Aber auch hier gilt (wie bei<br />

der Ermittlung der Netzverlustkosten), daß diesen Transaktionskosten Effizienzgewinne<br />

gegenüberstehen, die aus einer (beispielsweise) gegenüber<br />

„Großvaterrechten“ 33 oder einem „Windhundverfahren“ („first-come/first<br />

serve“) verbesserten Allokation knapper Netzressourcen resultieren. Wie in<br />

Kumkar (1998c: Abschnitt II.C.2) sowie in Kumkar (1999: Abschnitt III.C.3)<br />

gezeigt wurde, existieren mehrere Möglichkeiten zur Implementierung optimaler<br />

Preisstrukturen mit dem Zweck der Berücksichtigung von Netzengpässen.<br />

Von besonderem Interesse sind drei Ansätze:<br />

Erstens könnten direkte Auktionen um Durchleitungsrechte durchgeführt<br />

werden. Die potentiellen Netznutzer (Stromhändler) würden in diesem Fall<br />

Preis-Mengen-Gebote für die Durchleitung von einem Knoten A zu einem<br />

32 Es sei zur Vermeidung von Mißverständnissen betont, daß unter „zentraler Akquirierung“<br />

die Akquirierung die Beschaffung durch das jeweilige Transportunternehmen zu verstehen<br />

ist, nicht die Beschaffungspraxis eines für das gesamte deutsche Stromsystem zuständigen, hypothetischen,<br />

Unternehmens.<br />

33 Es sei betont, daß mit der auf Effizienzüberlegungen basierenden Ablehnung von physisch<br />

verstandenen „Großvaterrechten“ nicht die Ablehnung von finanziell verstandenen Großvaterrechten<br />

impliziert ist. Im Gegenteil basiert beispielsweise das an anderer Stelle (Kumkar<br />

1998c: Abschnitt II.C.3) ausführlich diskutierte Konzept des Kontraktnetzwerks auch auf der<br />

Überlegung, daß die Rechte der bisherigen Besitzer von Netznutzungsrechten (und dies sind<br />

häufig Eigentümer von Transportanlagen) aus längerfristigen Effizienzüberlegungen heraus insofern<br />

geschützt werden sollen, als sie, wenn sie ihre Rechte nicht selber nutzen wollen oder können,<br />

finanziell für fremde Netznutzungen entschädigt werden. Entscheidend für die Effizienz ist,<br />

daß finanzielle und physische Verfügungsrechte getrennt werden und sich die tatsächliche physische<br />

Nutzung an kurzfristigen Effizienzkriterien und nicht an angestammten Großvaterrechten<br />

orientiert.

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