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Kunst - am Gymnasium Antonianum

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Beurteilungskriterien - wenigstens in Ansätzen erkennbar - berücksichtigt worden sein.<br />

Eine Arbeit wird mit ungenügend bewertet, wenn sie nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt beim<br />

Lehrer abgegeben wird (Ausnahme: Krankheitsfall o.ä.).<br />

Wahrnehmungs- und Interpretationsfähigkeit sowie fachspezifische Urteilsformen:<br />

Nach den folgenden Kriterien sollen die theoretischen Arbeiten bewertet werden – soweit sie auf<br />

die jeweilige Aufgabenstellung anwendbar sind:<br />

Form:<br />

Methodensicherheit bei Analysen<br />

Umgang mit der Fachterminologie<br />

Sprachlich klare Darstellung<br />

Inhalt:<br />

Kenntnisse im Bereich kunstwissenschaftlicher Begründungszus<strong>am</strong>menhänge<br />

Fähigkeit zum Transfer<br />

Konzeptionelles Denken<br />

Kenntnisse und Nutzung angemessener Argumentationsformen<br />

Nahollziehbarkeit der Gedakegäge; strukturierter Aufbau „roter Fade“)<br />

Die Begründung der Bewertung der Klausuren soll für die SchülerInnen nachvollziehbar sein, so<br />

dass sie die Stärken und Schwächen ihrer Arbeit klar erkennen können.<br />

Aufgabenarten für Klausuren (aus: Richtlinien und Lehrpläne für die Sek.II –<br />

<strong>Gymnasium</strong>/Ges<strong>am</strong>tschule in NRW. <strong>Kunst</strong>, Frechen: Ritterbach 1999, 41ff) :<br />

Aufgabenart I: Bildnerische Gestaltung mit schriftlicher Erläuterung<br />

Aufgabenart II: Analyse/ Interpretation von bildnerischen Gestaltungen<br />

Aufgabenart III: Fachspezifische Problemerörterung – gebunden an Bildvorgaben oder Texte<br />

Mischformen der Aufgabenarten:<br />

„Die Aufgabearte sid iht so tresharf defiierbar, dass jede Aufgabestellug ur eier Aufgabeart<br />

zuzuordnen ist. So ist z.B. die Verbindung einer Interpretation mit analysebezogener -gestalterischer Arbeit oder<br />

mit einer Problemerörterung möglich oder der Bezug einer Gestaltungsaufgabe mit schriftlicher Erläuterung auf<br />

die Analyse eines Bildes. Die Zuordnung zu einer Aufgabenart ergibt sich aus den jeweils dominanten Anteilen.<br />

Die jeweilige ,Dominanz´ muss in der Aufgabenstellung auch für die Schülerinnen und Schüler eindeutig<br />

erkennbar sein. Die Verbindung von Aufgabenarten darf keine Steigerung der Leistungsanforderungen zur Folge<br />

haben. Wichtig ist, dass sich die Mischformen nicht durch die bloße Addition zweier Aufgabenarten ergeben<br />

dürfen, sie müssen – wie die drei Aufgabenarten – eine geschlossene, sinngemäß einheitliche Aufgabenintention<br />

darstelle.“<br />

Jeder der o.g. Aufgabentypen muss innerhalb der Qualifikationsphase mindestens einmal in einer<br />

Klausur vorgekommen sein.<br />

Mindestens eine Klausur der Qualifikationsphase sollte mit einem punktgestützten<br />

Bewertungsansatz korrigiert werden.<br />

Falls es einen Parallelkurs gibt, sollte eine der Klausuren der Qualifikationsphase gemeins<strong>am</strong><br />

gestellt werden.

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