Allgemeiner Teil - Markt Frickenhausen a. Main

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Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt Nummer 22 Bekanntmachungen Staatliche Fischerprüfung 2014 Die Zulassung zur Fischerprüfung 2014 erfordert zwingend den Besuch eines Vorbereitungslehrganges. Wichtig ist, dass sich der Interessent rechtzeitig bis zum 01.12.2013 zur Prüfung anmeldet. (Ausschlussfrist)! Die Anmeldung ist auch online im Internet unter möglich. Wichtig: Anmeldebestätigung und Rechnung ausdrucken! Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, setzen Sie sich bitte mit dem Fischereiverband Unterfranken e.V. unter Tel. Nr. 0931/414455 in Verbindung. Darüber hinaus sind Anmeldeformulare zum Vorbereitungslehrgang sowie zur Fischerprüfung in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt erhältlich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Fischereiverband Unterfranken. Öffentliche Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt, Marktplatz 2, 97246 Eibelstadt, Einwohnermeldeamt eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben. Einwohnermeldeamt Eibelstadt

Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt Nummer 22 Zur Information Dienst- und Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt Sprechzeiten der VGem. Eibelstadt (Telefon: 09303/9061-0) Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Nachmittag nur mit Terminvereinbarung Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Nachmittag nur mit Terminvereinbarung Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Eibelstadter Wochenmarkt jeden Freitag (außer an Feiertagen, dann immer am Werktag vorher) von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem Heumarkt Viele Anbieter freuen sich über einen Besuch, z. B.: Gärtnerei Seidel, Segnitz, mit Obst, Gemüse, Eier, Wildwurst, Wela und Tello-Fix, Schmankerl Bauernmarkt, mit internationalen Spezialitäten etc. Sprechzeiten des Notariates Ochsenfurt in Eibelstadt Wochen am Mittwoch in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Rathaus Eibelstadt statt. An folgenden Tagen sind Sprechzeiten vorgesehen: 13. November 2013 27. November 2013 Servicezentrum der Finanzamtsaußenstelle Ochsenfurt Geöffnet ist das Servicezentrum: Von Montag bis Mittwoch 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Am Donnerstag 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr Am Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Weitere Informationen sind verfügbar unter www.elster.de Die November-Mobilmacher! vom 03. - 15. November 2013 Einladung zum kostenfreien Vortrag „Homöopathie für Senioren“ in Eibelstadt Der kostenfreie Vortrag „Homöopathie für Senioren“ findet statt am Donnerstag, 14.11.2013, um 19:00 Uhr im Seniorenzentrum Eibelstadt (Am Kapellenberg 1, 97246 Eibelstadt). Haben Sie auch schon öfters bei Ihren Kindern oder Enkelkindern von den kleinen, weißen Kügelchen gehört, die so gut tun bei allen möglichen Erkrankungen? Haben Sie auch schon darüber nachgedacht, dass Sie diese auch gerne ausprobieren würden, wenn Ihnen nur jemand die Anwendung erklären würde? Dann sind Sie richtig bei diesem Vortrag. Verständlich für ältere Menschen wird die Wirkweise und die Anwendung homöopathischer Mittel erklärt und eine kleine homöopathische Hausapotheke für Senioren vorgestellt. Referentin: Apothekerin Andrea Schneider Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Veranstalter: Freundeskreis Seniorenzentrum Eibelstadt e.V. Vorstand: Bürgermeister Heinz Koch Ansprechpartner: Tobias Konrad, Tel. 0931/8009-113 E-Mail: tobias.konrad@senioreneinrichtungen.info Anzeige Sollten sich aus gegebenem Anlass Änderungen ergeben, werden diese rechtzeitig gesondert mitgeteilt. Telefon: 0 93 31/87 87 0 Telefax: 0 93 31/87 87 87 Bitte um telefonische Terminvereinbarung!

Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt Nummer 22<br />

Bekanntmachungen<br />

Staatliche Fischerprüfung 2014<br />

Die Zulassung zur Fischerprüfung 2014 erfordert zwingend den Besuch eines<br />

Vorbereitungslehrganges.<br />

Wichtig ist, dass sich der Interessent rechtzeitig bis zum 01.12.2013 zur Prüfung anmeldet.<br />

(Ausschlussfrist)!<br />

Die Anmeldung ist auch online im Internet unter möglich. Wichtig:<br />

Anmeldebestätigung und Rechnung ausdrucken!<br />

Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, setzen Sie sich bitte mit dem Fischereiverband<br />

Unterfranken e.V. unter Tel. Nr. 0931/414455 in Verbindung.<br />

Darüber hinaus sind Anmeldeformulare zum Vorbereitungslehrgang sowie zur Fischerprüfung<br />

in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt erhältlich.<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Fischereiverband Unterfranken.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Freiwilliger Wehrdienst;<br />

Übermittlung von Daten<br />

an das Bundesamt für Wehrverwaltung<br />

<br />

Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst<br />

übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des<br />

<br />

freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die<br />

Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die<br />

Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher<br />

Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt<br />

für Wehrverwaltung:<br />

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift<br />

Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der<br />

Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet<br />

zu werden. Er kann bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt, <strong>Markt</strong>platz 2, 97246 Eibelstadt,<br />

Einwohnermeldeamt<br />

eingelegt werden.<br />

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die<br />

Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.<br />

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