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ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband

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Informationen des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es www.aok-presse.de<br />

<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Rechengrößenverordnung 2<strong>01</strong>4 war von der Bundesregierung am 15. Oktober<br />

2<strong>01</strong>3 beschlossen und vom Bundesrat am 29. November 2<strong>01</strong>3 gebilligt<br />

worden. Grundlage für die Erhöhung der Rechengrößen ist die Entwicklung<br />

der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (ohne Ein-Euro-Jobber) im Jahr<br />

2<strong>01</strong>2. Diese waren nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums gegenüber<br />

dem Vorjahr 2<strong>01</strong>1 in den alten Ländern um 2,81 Prozent und in den neuen<br />

Ländern um 2,42 Prozent gestiegen. Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen<br />

Krankenversicherung steigt damit um gut 17 Euro auf 627,75 Euro monatlich,<br />

wovon 332,10 Euro der Arbeitnehmer und 295,65 Euro der Arbeitgeber trägt.<br />

Der Verordnungstext:<br />

www.bundesrat.de> Parlamentsmaterialien > Drucksache 727/13<br />

SGB-V-Änderungsgesetze – Preismoratorium für Arzneimittel<br />

Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch<br />

(13. SGB-V-Änderungsgesetz) ist das Preismoratorium für verschreibungspflichtige<br />

ältere Arzneimittel, die keiner Festbetragsregelung unterliegen,<br />

bei Abgabe zulasten der Krankenkassen um drei Monate bis 31. März 2<strong>01</strong>4<br />

verlängert worden. Die Preise bleiben damit auf dem Stand vom 1. August<br />

2009 oder dem ersten Preis bei späterer Markteinführung festgeschriebenen.<br />

Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz im Eilverfahren am 18.<br />

und 19. Dezember 2<strong>01</strong>3 beraten und beschlossen, das am 1. Januar 2<strong>01</strong>4<br />

in Kraft getreten ist. Mit dem gleichzeitig am 18. Dezember 2<strong>01</strong>3 in erster<br />

Lesung vom Bundestag beratenen <strong>14</strong>. SGB-V-Änderungsgesetz sollen das<br />

Preismoratorium über Ende März 2<strong>01</strong>4 hinaus bis Ende 2<strong>01</strong>7 verlängert und<br />

der Herstellerabschlag, der bis Ende 2<strong>01</strong>3 befristet 16 Prozent und jetzt wieder<br />

sechs Prozent beträgt, auf sieben Prozent festgelegt werden. Zudem soll<br />

damit rückwirkend zum 1. Januar 2<strong>01</strong>4 die Möglichkeit der Nutzenbewertung<br />

älterer Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (Paragraf<br />

35a Absatz 6 SGB V) aufgehoben werden.<br />

Das 13. SGB V-Änderungsgesetz:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksachen 18/200 und 810/13<br />

Der Entwurf des <strong>14</strong>. SGB V-Änderungsgesetzes:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksachen 18/2<strong>01</strong><br />

22<br />

Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />

Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />

Telefon: 030 / 220 11-200, Telefax: 030 / 220 11-105, E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de, Internet: www.aok-presse.de

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