ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
klausel bei Überversorgung. Deren Streichung soll die Zulassung psychologischer<br />
Psychotherapeuten bereits ab Anfang 2<strong>01</strong>4 erleichtern. Die entsprechenden<br />
Änderungen in Paragraf 1<strong>01</strong> Absatz 4 („Überversorgung“) des<br />
Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) hatte der Bundestag mit dem „Dritten<br />
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im<br />
Juni 2<strong>01</strong>3 beschlossen.<br />
Der Gesetzestext:<br />
http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 492/13<br />
Medizinprodukte (EU-Verordnungen)<br />
Das EU-Parlament hat sich am 22. Oktober 2<strong>01</strong>3 auf zwei Verordnungen<br />
zur schärferen Überwachung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika<br />
geeinigt, über die jetzt mit den Regierungen der EU-Staaten (EU-Ministerrat)<br />
verhandelt werden soll. Dabei handelt es sich um Änderungen an von<br />
der EU-Kommission nach dem Skandal um Brustimplantate aus billigem<br />
Industriesilikaten im September 2<strong>01</strong>2 vorgeschlagenen Regelungen. Das<br />
EU-Parlament fordert insbesondere strenge Auflagen für Medizinprodukte-<br />
Prüfstellen, darunter der TÜV und die DEKRA in Deutschland. Für ein zentrales<br />
Zulassungsverfahren für Hochrisiko-Medizinprodukte etwa durch die<br />
Europäische Arzneimittelagentur (EMA), das unter anderem die deutschen<br />
Krankenkassen gefordert hatten, gab es dagegen keine Mehrheit. Die EMA<br />
soll die Prüfstellen aber fachlich beaufsichtigen. Auch Medizinprodukte, die<br />
bei Schwangeren oder bei HIV- und Gentests verwendet werden, sollen schärfer<br />
kontrolliert werden, unter anderem durch Ethikkommissionen. Außerdem<br />
sollen Informationen über Medizinprodukte für Patienten und Angehörige der<br />
Gesundheitsberufe transparenter werden, damit diese eine bessere Auswahl<br />
treffen können und die Rückverfolgbarkeit zum Hersteller leichter wird. Auch<br />
die Haftung soll erweitert werden. Über das Verhandlungsergebnis mit dem<br />
EU-Ministerrat muss das EU-Parlament erneut abstimmen. Die Abgeordneten<br />
hoffen, die beiden Verordnungen – über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika<br />
– und damit die Neuregelungen im Interesse der Patientensicherheit<br />
noch vor der Europawahl im Mai 2<strong>01</strong>4 unter Dach und Fach zu bekommen.<br />
Der Beschlüsse des EU-Parlaments:<br />
www.europarl.europa.eu > Suche > A7-0324/2<strong>01</strong>3 und A7-0327/2<strong>01</strong>3<br />
Mehr Infos und Hintergrund:<br />
www.aok-presse.de ><strong>AOK</strong>-Medienservice > <strong>ams</strong>-Thema 07/12 Medizinprodukte<br />
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Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />
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