22.01.2014 Aufrufe

ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband

ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband

ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>AOK</strong>-Medienservice<br />

Informationen des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es www.aok-presse.de<br />

<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

klausel bei Überversorgung. Deren Streichung soll die Zulassung psychologischer<br />

Psychotherapeuten bereits ab Anfang 2<strong>01</strong>4 erleichtern. Die entsprechenden<br />

Änderungen in Paragraf 1<strong>01</strong> Absatz 4 („Überversorgung“) des<br />

Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) hatte der Bundestag mit dem „Dritten<br />

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im<br />

Juni 2<strong>01</strong>3 beschlossen.<br />

Der Gesetzestext:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 492/13<br />

Medizinprodukte (EU-Verordnungen)<br />

Das EU-Parlament hat sich am 22. Oktober 2<strong>01</strong>3 auf zwei Verordnungen<br />

zur schärferen Überwachung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika<br />

geeinigt, über die jetzt mit den Regierungen der EU-Staaten (EU-Ministerrat)<br />

verhandelt werden soll. Dabei handelt es sich um Änderungen an von<br />

der EU-Kommission nach dem Skandal um Brustimplantate aus billigem<br />

Industriesilikaten im September 2<strong>01</strong>2 vorgeschlagenen Regelungen. Das<br />

EU-Parlament fordert insbesondere strenge Auflagen für Medizinprodukte-<br />

Prüfstellen, darunter der TÜV und die DEKRA in Deutschland. Für ein zentrales<br />

Zulassungsverfahren für Hochrisiko-Medizinprodukte etwa durch die<br />

Europäische Arzneimittelagentur (EMA), das unter anderem die deutschen<br />

Krankenkassen gefordert hatten, gab es dagegen keine Mehrheit. Die EMA<br />

soll die Prüfstellen aber fachlich beaufsichtigen. Auch Medizinprodukte, die<br />

bei Schwangeren oder bei HIV- und Gentests verwendet werden, sollen schärfer<br />

kontrolliert werden, unter anderem durch Ethikkommissionen. Außerdem<br />

sollen Informationen über Medizinprodukte für Patienten und Angehörige der<br />

Gesundheitsberufe transparenter werden, damit diese eine bessere Auswahl<br />

treffen können und die Rückverfolgbarkeit zum Hersteller leichter wird. Auch<br />

die Haftung soll erweitert werden. Über das Verhandlungsergebnis mit dem<br />

EU-Ministerrat muss das EU-Parlament erneut abstimmen. Die Abgeordneten<br />

hoffen, die beiden Verordnungen – über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika<br />

– und damit die Neuregelungen im Interesse der Patientensicherheit<br />

noch vor der Europawahl im Mai 2<strong>01</strong>4 unter Dach und Fach zu bekommen.<br />

Der Beschlüsse des EU-Parlaments:<br />

www.europarl.europa.eu > Suche > A7-0324/2<strong>01</strong>3 und A7-0327/2<strong>01</strong>3<br />

Mehr Infos und Hintergrund:<br />

www.aok-presse.de ><strong>AOK</strong>-Medienservice > <strong>ams</strong>-Thema 07/12 Medizinprodukte<br />

20<br />

Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />

Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />

Telefon: 030 / 220 11-200, Telefax: 030 / 220 11-105, E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de, Internet: www.aok-presse.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!