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ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband

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<strong>AOK</strong>-Medienservice<br />

Informationen des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es www.aok-presse.de<br />

<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

sundheitsausschuss des EU-Parlamentes (ENVI) hat sich bereits im August<br />

2<strong>01</strong>3 darauf geeinigt, künftig alle Ergebnisse klinischer Medikamentenstudien<br />

zu veröffentlichen, unabhängig davon, ob sie ein positives oder negatives<br />

Ergebnis hatten. Detaillierte Zusammenfassungen sollen anonymisiert und<br />

zeitnah in einer EU-Datenbank gespeichert werden und für die Öffentlichkeit<br />

unkompliziert und kostenfrei zugänglich sein. Ältere Studien dürfen künftig<br />

für klinische Prüfungen nur noch dann herangezogen werden, wenn sie in<br />

einem von der WHO anerkannten Register verzeichnet sind. Die erste Lesung<br />

des Verordnungsentwurfs ist am 10. März 2<strong>01</strong>4 geplant. Bundesrat und alle<br />

Bundestagsfraktionen unterstützen die EU-Pläne, haben die Bundesregierung<br />

aber aufgefordert, Verbesserungen für den Patientenschutz und die Beteiligung<br />

von Ethikkommissionen durchzusetzen. Die Arzneimittelkommission<br />

der deutschen Ärzteschaft und der Deutsche Ärztetag fordern eine vollständige<br />

Publikation der Daten klinischer Studien und nicht nur ihrer Ergebnisse.<br />

Die Vorschläge der EU-Kommission und die Stellungnahme des Bundesrates:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 413/12<br />

Die Überarbeitung durch den EP-Gesundheitsausschusses (ENVI):<br />

www.europarl.europa.eu > Suche > A7-0208/2<strong>01</strong>3<br />

Arzneimittelverschreibungs-Verordnung<br />

Die neue Bundesregierung muss sich noch einmal mit der noch von der alten<br />

Regierung beschlossenen Änderung der Arzneimittelverschreibungs-Verordnung<br />

befassen, da der Bundesrat dieser am 8. November 2<strong>01</strong>3 nur mit<br />

Auflagen zugestimmt hat. Die Länder fordern, die darin enthaltene teilweise<br />

Aufhebung der Verschreibungspflicht von zwei Migränemitteln für Erwachsene<br />

(Sumatriptan und Zolmitriptan) zu streichen und stattdessen die sogenannte<br />

„Pille danach“ zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften von<br />

der Rezeptpflicht zu befreien. Der Teil der Verordnung, der die „Pille danach“<br />

betrifft, soll nach dem Beschluss des Bundesrates erst am 1. Mai 2<strong>01</strong>4 in<br />

Kraft treten, damit dem Gesetzgeber ausreichend Zeit für eine Regelung über<br />

die Kostenerstattung durch die Krankenkassen – zum Beispiel in Paragraf<br />

24a Absatz 2 oder in Paragraf 34 des Fünften Sozialgesetzbuchs – bleibt.<br />

Der Verordnungsvorschlag und der Beschluss des Bundesrates:<br />

www.bundesrat.de > Parlamentsmaterialien > Drucksache 705/13<br />

Bedarfsplanung Psychotherapeuten<br />

Die Mindestquoten für die psychotherapeutische Versorgung sind um zwei<br />

Jahre bis Ende 2<strong>01</strong>5 verlängert worden, allerdings ohne die Anrechnungs-<br />

19<br />

Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />

Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />

Telefon: 030 / 220 11-200, Telefax: 030 / 220 11-105, E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de, Internet: www.aok-presse.de

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