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ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband

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<strong>AOK</strong>-Medienservice<br />

Informationen des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es www.aok-presse.de<br />

<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Gesetzgebungskalender<br />

Gesundheitspolitik<br />

17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Die Gesetzgebungsarbeit im Bundestag ist wieder angelaufen. Die<br />

neue Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD hat auch in der Gesundheits- und<br />

Sozialpolitik erste Vorhaben schon auf den Weg gebracht. Der <strong>AOK</strong>-Medienservice<br />

(<strong>ams</strong>) bietet einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesvorhaben auf Bundesebene<br />

und im Europäischen Parlament (Stand: 15. Januar 2<strong>01</strong>4). Diese und ältere<br />

Stichworte finden Sie auch im Internet: www.aok-bv.de/politik/gesetze.<br />

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen<br />

Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Gesundheitsberufen<br />

gibt es jetzt konkrete Vorgaben. Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums<br />

zum Berufsanerkennungsgesetz vom 1. April 2<strong>01</strong>2, die am<br />

1. Januar 2<strong>01</strong>4 in Kraft getreten ist, sieht für Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger<br />

und Physiotherapeuten aus Nicht-EU-Staaten mündliche Eignungs- und<br />

Kenntnisprüfungen oder den Besuch von Anpassungslehrgängen vor. Ärzte<br />

und Pfleger müssen zudem praktisch nachweisen, dass sie Patienten untersuchen<br />

oder mit bestimmten Pflegesituationen umgehen können.<br />

Der Verordnungstext:<br />

www.bundesrat.de> Parlamentsmaterialien > Drucksache 331/13<br />

Approbationsordnung für Ärzte<br />

Medizinstudenten legen den schriftlichen Teil des Medizin-Examens künftig<br />

bereits vor dem Praktischen Jahr (PJ) und damit ein Jahr früher als bisher ab.<br />

Nach dem PJ folgt der mündlich-praktische Teil als eigenständiger dritter Abschnitt<br />

der Ärztlichen Prüfung. Das regelt Artikel 4 der Approbationsordnung<br />

für Ärzte vom 17. Februar 2<strong>01</strong>2, der am 1. Januar 2<strong>01</strong>4 in Kraft getreten ist.<br />

Der Verordnungstext:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 862/11<br />

Arzneimittelstudien (EU-Verordnung)<br />

Das EU-Parlament arbeitet an einer Verordnung für klinische Studien mit Humanarzneimitteln.<br />

Diese soll die seit 20<strong>01</strong> geltende EU-Richtlinie 20<strong>01</strong>/20/<br />

EG über die gute klinische Praxis bei Arzneimittelstudien ersetzen. Der Ge-<br />

18<br />

Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />

Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />

Telefon: 030 / 220 11-200, Telefax: 030 / 220 11-105, E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de, Internet: www.aok-presse.de

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