ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband
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<strong>AOK</strong>-Medienservice<br />
Informationen des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es www.aok-presse.de<br />
<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Gesetzgebungskalender<br />
Gesundheitspolitik<br />
17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Die Gesetzgebungsarbeit im Bundestag ist wieder angelaufen. Die<br />
neue Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD hat auch in der Gesundheits- und<br />
Sozialpolitik erste Vorhaben schon auf den Weg gebracht. Der <strong>AOK</strong>-Medienservice<br />
(<strong>ams</strong>) bietet einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesvorhaben auf Bundesebene<br />
und im Europäischen Parlament (Stand: 15. Januar 2<strong>01</strong>4). Diese und ältere<br />
Stichworte finden Sie auch im Internet: www.aok-bv.de/politik/gesetze.<br />
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen<br />
Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Gesundheitsberufen<br />
gibt es jetzt konkrete Vorgaben. Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums<br />
zum Berufsanerkennungsgesetz vom 1. April 2<strong>01</strong>2, die am<br />
1. Januar 2<strong>01</strong>4 in Kraft getreten ist, sieht für Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger<br />
und Physiotherapeuten aus Nicht-EU-Staaten mündliche Eignungs- und<br />
Kenntnisprüfungen oder den Besuch von Anpassungslehrgängen vor. Ärzte<br />
und Pfleger müssen zudem praktisch nachweisen, dass sie Patienten untersuchen<br />
oder mit bestimmten Pflegesituationen umgehen können.<br />
Der Verordnungstext:<br />
www.bundesrat.de> Parlamentsmaterialien > Drucksache 331/13<br />
Approbationsordnung für Ärzte<br />
Medizinstudenten legen den schriftlichen Teil des Medizin-Examens künftig<br />
bereits vor dem Praktischen Jahr (PJ) und damit ein Jahr früher als bisher ab.<br />
Nach dem PJ folgt der mündlich-praktische Teil als eigenständiger dritter Abschnitt<br />
der Ärztlichen Prüfung. Das regelt Artikel 4 der Approbationsordnung<br />
für Ärzte vom 17. Februar 2<strong>01</strong>2, der am 1. Januar 2<strong>01</strong>4 in Kraft getreten ist.<br />
Der Verordnungstext:<br />
http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 862/11<br />
Arzneimittelstudien (EU-Verordnung)<br />
Das EU-Parlament arbeitet an einer Verordnung für klinische Studien mit Humanarzneimitteln.<br />
Diese soll die seit 20<strong>01</strong> geltende EU-Richtlinie 20<strong>01</strong>/20/<br />
EG über die gute klinische Praxis bei Arzneimittelstudien ersetzen. Der Ge-<br />
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Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />
Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />
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