ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Neues vom<br />
Gemeinsamen Bundesausschuss<br />
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung startet<br />
Patienten mit Tuberkulose und Mykobakteriose können voraussichtlich ab<br />
April als erste im Rahmen der neuen ambulant-spezialfachärztlichen Versorgung<br />
von interdisziplinären Ärztete<strong>ams</strong> in Kliniken und Praxen behandelt<br />
werden. Der GBA hat dafür im Dezember 2<strong>01</strong>3 die konkreten Vorgaben beschlossen<br />
und insbesondere die Abrechnungsmodalitäten festgelegt.<br />
Mehr Sicherheit bei Seed-Implantation in Prostata-Tumor<br />
Für die stationäre Behandlung von Prostata-Krebs mit radioaktiv strahlenden<br />
Körnchen, sogenannten Seeds, die in den Tumor implantiert werden, gelten<br />
vom 1. Juli 2<strong>01</strong>4 an besondere Qualitätsanforderungen. Damit soll eine besonders<br />
guten Behandlungsqualität sichergestellt werden, solange eindeutige<br />
Daten über den Nutzen der Behandlungsmethode noch ausstehen. So<br />
müssen Strahlentherapeuten und Urologen, die diese Behandlung (interstitielle<br />
Low-Dose-Rate-Brachytherapie) zusammen mit einem Medizinphysiker<br />
vornehmen, bereits mehr als 50 solcher Eingriffe in den vorhergehenden<br />
zwei Jahren oder 100 in den letzten fünf Jahren gemacht haben. Auch die<br />
Qualitätsanforderungen an die Krankenhäuser, in denen die Therapie erfolgt,<br />
werden erhöht, insbesondere was Dokumentation und Infrastruktur betrifft.<br />
Nur wenn die Qualitätsanforderungen an Ärzte und Krankenhaus erfüllt sind,<br />
darf die Brachytherapie weiterhin mit den Krankenkassen abgerechnet werden.<br />
Der Nutzen der Behandlung ist bislang nicht ausreichend belegt und<br />
wird seit kurzem im Rahmen einer Langzeitstudie (PREFERE) untersucht, die<br />
auf 18 Jahre angelegt ist. Dabei geht es insbesondere um den Vergleich<br />
mit anderen möglichen Behandlungsmethoden. Sobald die Studie zu Ergebnissen<br />
kommt, will der GBA erneut über die Zukunft der Low-Dose-Rate-<br />
Brachytherapie beraten.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
(GBA) ist das<br />
wichtigste Gremium der<br />
gemeinsamen Selbstverwaltung<br />
in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung. Von<br />
seinen Beschlüssen sind alle<br />
Versicherten betroffen. Denn<br />
der GBA entscheidet unter<br />
anderem, welche ambulanten<br />
oder stationären Leistungen<br />
ausreichend, zweckmäßig<br />
und wirtschaftlich<br />
sind. Die Beschlüsse treten<br />
in der Regel erst nach Nichtbeanstandung<br />
durch das<br />
Bundesgesundheitsministerium<br />
und Bekanntmachung<br />
im Bundesanzeiger in Kraft.<br />
Der <strong>AOK</strong>-Mediendienst informiert<br />
regelmäßig über<br />
wichtige Entscheidungen<br />
des GBA.<br />
Mehr Psychologen in der Psychotherapie<br />
Psychologische Psychotherapeuten können jetzt für ärztliche Psychotherapeuten<br />
reservierte freie Praxissitze besetzen, sofern in der jeweiligen Region<br />
keine ärztlichen Psychotherapeuten zur Verfügung stehen und keine Überversorgung<br />
besteht. Der GBA hat die Bedarfsplanungs-Richtlinie entsprechend<br />
geändert. Bislang waren in der psychotherapeutischen Versorgung 25 Prozent<br />
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Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />
Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />
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