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ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband

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Informationen des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es www.aok-presse.de<br />

<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Zahl des Monats<br />

16,06 Millionen Euro zusätzlich ...<br />

... haben die Apotheker für ihre im August und September 2<strong>01</strong>3 geleisteten<br />

Notdienste erhalten. Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen<br />

Apothekerverbandes (DAV) hat für diesen Zeitraum erstmals eine Notdienstpauschale<br />

an die Rechenzentren gezahlt. Von dort aus wird das Geld an die<br />

Apotheker weitergeleitet. Insgesamt haben 20.304 Apotheken in den beiden<br />

Monaten 71.777 Notdienste erbracht. Zusätzlich zum Fixhonorar und der<br />

Notdienstgebühr hat jeder Apotheker pro geleisteten Notdienst also 223,79<br />

Euro bekommen.<br />

Die Notdienstpauschale war mit dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz<br />

(ANSG) eingeführt worden. Um die Pauschale zu finanzieren, wurde<br />

das Fixhonorar der Apotheker von 8,35 Euro auf 8,51 Euro pro abgegebenes<br />

verschreibungspflichtiges Arzneimittel erhöht. Die zusätzlichen 16 Cent pro<br />

Packung verbleiben nicht bei den Apothekern, sondern werden über die<br />

Rechenzentren an den Notdienstfonds weitergegeben. Die Mehreinnahmen<br />

durch Privatrezepte müssen die Apotheker selbst an den Fonds ableiten.<br />

Der Notdienstfonds ist beim DAV angesiedelt. Regelmäßig erhält er von den<br />

Apothekerkammern die Anzahl aller zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages<br />

geleisteten Notdienste. Auf Basis dieser Zahl berechnet der Fonds die<br />

Pauschale und schüttet sie einmal im Quartal aus. Die Höhe der Auszahlung<br />

variiert somit je nach der Anzahl der geleisteten Notdienste.<br />

Zusätzlich zur Notdienstpauschale erhalten die Apotheker von ihren Kunden<br />

auch weiterhin eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Einsatz. Einzige<br />

Ausnahme: Wenn der Arzt auf dem Rezept das „noctu“-Feld (lateinisch für<br />

„nachts“) ankreuzt, muss der Patient keine Gebühr bezahlen.<br />

(br)<br />

Weitere Informationen zum ANSG:<br />

www.aok-presse.de > <strong>Politik</strong> > Gesetze > Abgeschlossene Gesetzesvorhaben 2<strong>01</strong>3<br />

Weitere Informationen zum Nacht- und Notdienstfonds:<br />

www.dav-notdienstfonds.de<br />

15<br />

Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />

Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />

Telefon: 030 / 220 11-200, Telefax: 030 / 220 11-105, E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de, Internet: www.aok-presse.de

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