ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Zahl des Monats<br />
16,06 Millionen Euro zusätzlich ...<br />
... haben die Apotheker für ihre im August und September 2<strong>01</strong>3 geleisteten<br />
Notdienste erhalten. Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen<br />
Apothekerverbandes (DAV) hat für diesen Zeitraum erstmals eine Notdienstpauschale<br />
an die Rechenzentren gezahlt. Von dort aus wird das Geld an die<br />
Apotheker weitergeleitet. Insgesamt haben 20.304 Apotheken in den beiden<br />
Monaten 71.777 Notdienste erbracht. Zusätzlich zum Fixhonorar und der<br />
Notdienstgebühr hat jeder Apotheker pro geleisteten Notdienst also 223,79<br />
Euro bekommen.<br />
Die Notdienstpauschale war mit dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz<br />
(ANSG) eingeführt worden. Um die Pauschale zu finanzieren, wurde<br />
das Fixhonorar der Apotheker von 8,35 Euro auf 8,51 Euro pro abgegebenes<br />
verschreibungspflichtiges Arzneimittel erhöht. Die zusätzlichen 16 Cent pro<br />
Packung verbleiben nicht bei den Apothekern, sondern werden über die<br />
Rechenzentren an den Notdienstfonds weitergegeben. Die Mehreinnahmen<br />
durch Privatrezepte müssen die Apotheker selbst an den Fonds ableiten.<br />
Der Notdienstfonds ist beim DAV angesiedelt. Regelmäßig erhält er von den<br />
Apothekerkammern die Anzahl aller zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages<br />
geleisteten Notdienste. Auf Basis dieser Zahl berechnet der Fonds die<br />
Pauschale und schüttet sie einmal im Quartal aus. Die Höhe der Auszahlung<br />
variiert somit je nach der Anzahl der geleisteten Notdienste.<br />
Zusätzlich zur Notdienstpauschale erhalten die Apotheker von ihren Kunden<br />
auch weiterhin eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Einsatz. Einzige<br />
Ausnahme: Wenn der Arzt auf dem Rezept das „noctu“-Feld (lateinisch für<br />
„nachts“) ankreuzt, muss der Patient keine Gebühr bezahlen.<br />
(br)<br />
Weitere Informationen zum ANSG:<br />
www.aok-presse.de > <strong>Politik</strong> > Gesetze > Abgeschlossene Gesetzesvorhaben 2<strong>01</strong>3<br />
Weitere Informationen zum Nacht- und Notdienstfonds:<br />
www.dav-notdienstfonds.de<br />
15<br />
Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />
Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />
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