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ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband

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Informationen des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es www.aok-presse.de<br />

<strong>Politik</strong><br />

<strong>01</strong>/<strong>14</strong><br />

<strong>ams</strong>-Interview: Karl-Heinz Schönbach, aok-bundesverband<br />

n patientenorientierte Versorgung ist Reformziel 2<br />

Neue Info-Broschüre für die Pflege<br />

n Reden ist Gold – wenn Fehler passieren 7<br />

Debatte um den Wirkstoff Alemtuzumab<br />

n Frühe Nutzenbewertung auch bei neuzulassung nötig 9<br />

<strong>ams</strong>-Grafik:<br />

n So kommt die Note in den Pflegenavigator 11<br />

<strong>ams</strong>-nachgefragt: Nadine-Michèle Szepan<br />

n Sind die Pflegenoten jetzt transparenter? 12<br />

<strong>ams</strong>-Hintergrund: Gesundheitspolitiker im Bundestag<br />

n Mehrheitlich neue Gesichter im ausschuss 13<br />

Zahl des Monats<br />

n 16,06 Millionen Euro zusätzlich ... 15<br />

Neues vom gemeinsamen Bundesausschuss 16<br />

Gesetzgebungskalender Gesundheits<strong>Politik</strong> 18<br />

Kurzmeldungen 23<br />

Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin<br />

Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />

Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver,<br />

Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer | Telefon: 030/220 11-200<br />

Telefax: 030/220 11-105 E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de<br />

Internet: www.aok-presse.de


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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

<strong>ams</strong>-Interview: Karl-Heinz Schönbach, <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong><br />

Patientenorientierte Versorgung<br />

ist das zentrale Reformziel<br />

17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Die Große Koalition hat bei ihren Vorhaben, die medizinische Versorgung<br />

stärker an den Bedürfnissen der Patienten auszurichten, „jede Unterstützung<br />

verdient“. Das sagt der Geschäftsführer Versorgung im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>,<br />

Karl-Heinz-Schönbach, im Gespräch mit dem <strong>AOK</strong>-Medienservice (<strong>ams</strong>). „Wir müssen<br />

im gesamten Gesundheitswesen die Angebots- und Beschäftigungsstrukturen<br />

korrigieren und dürfen es nicht nur bei punktuellen finanziellen Anreizen belassen“,<br />

mahnt Schönbach. Anders werde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)<br />

den demografischen Herausforderungen nicht gerecht. Zentrale Aufgaben seien<br />

eine erreichbarkeitsorientierte Versorgungsplanung und eine patientenorientierte<br />

Honorarordnung.<br />

Der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat erste gesundheitspolitischen<br />

Vorhaben skizziert – von schnelleren Arztterminen über einen leichteren<br />

Zugang zum Medizinstudium bis hin zu einer besseren Versorgung auf dem Land.<br />

Ähnliches hat vier Jahre zuvor der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler<br />

angekündigt. Heißt dies, dass sich seitdem nichts Entscheidendes getan hat?<br />

Karl-Heinz Schönbach ist<br />

Geschäftsführer Versorgung<br />

im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>.<br />

Schönbach: Nun, mit der Gesundheit ist es wie mit Bildung. Auch an den<br />

Schulen wurde permanent herumgedoktert. Erst nach dem PISA-Schock<br />

hat die <strong>Politik</strong> erkannt, dass nur zählt, was die Ergebnisse verbessert.<br />

Und das ist komplex. Wir bilden in Deutschland international die meisten<br />

Ärzte aus und haben die höchste Ärzte- und Bettendichte. Mehr geht<br />

kaum. Aber die Anreize zur ärztlichen Spezialisierung sind ausgesprochen<br />

hoch: Daher fehlen Hausärzte. Die Zahl der Krankenhausärzte steigt weiter,<br />

obwohl medizinisch immer mehr ambulant gemacht werden könnte.<br />

Wir haben mithin Strukturprobleme. Sie lassen sich nicht mit ein paar<br />

finanziellen Anreizen zu Gunsten der Hausärzte auf dem Lande überspringen.<br />

Wir müssen verbundene Angebots- und Beschäftigungsstrukturen im<br />

gesamten Gesundheitswesen korrigieren, damit solche finanziellen Anreize<br />

überhaupt wirksam werden können. Klartext: Wo sollen die Landärzte<br />

denn herkommen, wenn im Übrigen alles so weiter läuft?<br />

Kann der Vorstoß von Gesundheitsminister Gröhe für eine schnellere Terminvergabe<br />

daran etwas ändern?<br />

Schönbach: Das Problem der Terminvergabe ist zumindest ein deutliches<br />

Symptom für das, was derzeit falsch läuft: Wir haben die höchste Dichte<br />

ambulanter Fachärzte pro Einwohner weltweit. Aber zum einen wird auch<br />

2<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

innerhalb der Fachärzteschaft die Spezialisierung übertrieben. Deshalb<br />

fördern die Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

die ärztliche Grundversorgung mit hunderten Millionen Euro zusätzlich.<br />

Und zum anderen wirken sich hier Defekte der Gebührenordnung ebenso<br />

aus wie der ungleiche Wettbewerb der privaten und gesetzlichen Versicherung.<br />

Zahlreiche Facharztgruppen sind inzwischen mit 40 bis 50 Prozent<br />

ihrer Zeit für die PKV tätig. Der Gesundheitsminister wird gefragt werden,<br />

wie er das mit den Terminen meint. Werden alle Fachärzte in der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung aus ihrem Honorartopf die Kosten für die Krankenhausbehandlung<br />

der Patienten bezahlen wollen, die nicht innerhalb von<br />

vier Wochen einen Termin erhalten haben? Zumal die Problematik vor<br />

allem dadurch entsteht, dass ein Großteil der Fachärzte überproportional<br />

privatärztliche Leistungen und auch privat abzurechnende Individuelle<br />

Gesundheitsleistungen, die IGeL, erbringt. Das wird „innerärztlich“ eine<br />

spannende Diskussion in Gang setzen. Vielleicht wendet sich Herr Gröhe<br />

dann doch den Ursachen zu, um zu besseren Ergebnisse zu kommen.<br />

Was müsste denn aus Ihrer Sicht auf der gesundheitspolitischen Prioritätenliste<br />

ganz oben stehen?<br />

Schönbach: Jede Legislaturperiode hat ihr großes Thema. Nur, wenn<br />

strukturell zentrale Fragen nicht auf die Agenda kommen, wirkt sich das<br />

im Gesamtsystem fatal aus. Deshalb ist es gut und wichtig, dass die<br />

Große Koalition sich nun im Kern der Krankenhausplanung und -politik<br />

zugewandt hat. Hier haben wir schon – anders als bei den ambulanten<br />

Ärzten – eine patientenorientierte Gebührenordnung, die diagnosebezogenen<br />

Fallpauschalen, kurz DRGs. Nur wurde die Krankenhausplanung<br />

daran nicht angepasst. Vielmehr wurde sie von den DRGs schier überrollt.<br />

Zudem sind die Länder immer weiter aus der Krankenhausfinanzierung<br />

ausgestiegen.<br />

Welche Folgen hat diese Entwicklung?<br />

Schönbach: Das hat dazu geführt, dass trotz der enormen Produktivitätsfortschritte<br />

aufgrund der DRGs, mit denen in den Krankenhäusern<br />

betriebswirtschaftlich hohe Transparenz erzeugt wurde, dort nicht weniger,<br />

sondern mehr Ärzte beschäftigt wurden. Gespart wurde nur an<br />

den Pflegekräften. Immer mehr Krankenhausärzte haben immer mehr<br />

Leistungen erbracht. Das will die Bundesregierung nun durch eine erreichbarkeitsorientierte<br />

Versorgungsplanung angehen. Klartext: Sie will<br />

Überkapazitäten und stationäre Mehrfachstrukturen abbauen. Ein Ziel,<br />

das jede Unterstützung verdient! Ich bin ganz optimistisch, dass sich<br />

auch die Länder hier zu ihrer Verantwortung bekennen.<br />

3<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Die Große Koalition will die Qualität stärker ins Zentrum der Gesundheitspolitik<br />

stellen. Spielt Qualität bisher also eine zu geringe Rolle?<br />

Schönbach: Qualität ist im Gesundheitswesen alles, ohne Qualität ist<br />

alles nichts. „Qualität“ ist als gesundheitspolitischer Begriff aber auch<br />

eine vielschichtige Chiffre, die in entwaffnender Art unterschiedliche Probleme<br />

anspricht, deren Ansprache ansonsten heftigen Lobbywiderstand<br />

erzeugen würde. Inhaltlich geht es im Kern darum, die Patientenorientierung<br />

zu erhöhen, damit das Richtige getan oder anderes unterlassen<br />

wird. Es geht darum, die Indikationsstellung zu sichern, damit die Patienten<br />

erreicht werden, die von der Versorgung tatsächlich profitieren. Und<br />

es geht darum, den Nutzen der Versorgung hoch und die Komplikationen<br />

gering zu halten. Wenn die Bundesregierung nun die Option der „Zweitmeinung“<br />

fördern und „Mindestmengen“ rechtssicher durchsetzbar machen<br />

will, geht das in die richtige Richtung, neu ist es nicht. Andere Optionen<br />

werden nur angedeutet.<br />

Kann dabei das geplante Institut für Qualität hilfreich sein?<br />

Schönbach: Ein weiteres Institut ist noch keine Lösung. Die <strong>AOK</strong> hat mit<br />

dem Instrument „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ einen nachhaltigen<br />

Qualitätsbegriff entwickelt und operational gemacht. Hier sehen wir<br />

etwa, dass bei Hüftoperationen zwischen den Kliniken in hohem Maße unterschiedliche<br />

Komplikationsraten und Folgekosten bestehen. Die <strong>Politik</strong><br />

sollte uns endlich Instrumente geben, die Kliniken – und sei es befristet<br />

– von dem Vertrag zu entbinden, die in diesem Sinne schlechte Qualität<br />

erbringt, zumal insgesamt Überkapazitäten bestehen. Von rund 900 Kliniken<br />

in der Hüftersatztherapie haben etwa 100 nicht vertretbare Komplikationsraten.<br />

Die <strong>Politik</strong> muss konkret entscheiden, was sich hier ändern<br />

soll. Wenn sie die betroffenen Krankenhausabteilungen schließt, ist das<br />

eine Lösung. Ansonsten sollte sie den Krankenkassen Einzelvertragsrechte<br />

einräumen, damit die Leistung wettbewerblich ausgeschrieben werden<br />

kann. Kein Gericht würde es der <strong>AOK</strong> verweigern, die Komplikationsrate<br />

zum Gegenstand der Ausschreibung zu machen.<br />

Gesundheitsminister Gröhe stellt derzeit eine Verbesserung der Pflege in den<br />

Vordergrund. Liegt er damit richtig?<br />

Schönbach: Bei der Pflege hat es auch in der letzten Legislaturperiode vor<br />

allem bei kognitiven Beeinträchtigungen leistungsrechtliche Fortschritte<br />

gegeben. Aber ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der hier systematisch<br />

ansetzen soll und die Abstufungen mehr aktiv auf die mögliche Teilhabe<br />

des Pflegebedürftigen richtet, ist nicht eingeführt worden. Da hat es<br />

an politischem Willen gefehlt. Der ist nun klar erkennbar. Der Beitragssatz<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

soll in zwei Schritten um 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Das entspricht<br />

einem Finanzvolumen von immerhin sechs Milliarden Euro. Aber<br />

bereits die kaufkräftige Dynamisierung der bestehenden Leistungen wird<br />

1,4 Milliarden Euro beanspruchen. Für weitere Verbesserungen bei den<br />

Leistungen im Vorfeld einer „großen“ Pflegereform bleibt dann eine Milliarde.<br />

Der Pflegefonds soll 0,1 Punkte kosten. Und es gibt neben weiteren<br />

Finanzrisiken, etwa bei der Reform der Eingliederungshilfe, nicht zuletzt<br />

Zeitbedarf, um zu erproben, wie ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in<br />

der Praxis angewandt werden kann, also zu welchen Ergebnissen das<br />

Begutachtungs-Assessment kommt. Dass für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

dann 0,2 Beitragspunkte, also 2,4 Milliarden Euro reichen,<br />

ist zu hoffen. Zudem müssen vor allem – und das erkennt die Koalitionsvereinbarung<br />

– flexible Wohnformen für ältere Menschen, flexible Betreuungskonzepte<br />

und eine Aufwertung der Pflegeberufe dazu kommen. Die<br />

Wertschätzung der Pflege wird mit ihrer Knappheit zunehmen, sie wird<br />

differenziert werden und insgesamt zu einer höheren Berufszufriedenheit<br />

und Verweildauer im Beruf beitragen.<br />

Bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln will die Große Koalition die Bestandsmarktprüfung<br />

abschaffen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft<br />

kritisiert hingegen diese Absicht. Hat die AKdÄ damit Recht?<br />

Schönbach: Nun, die Nutzenbewertung des Bestandsmarktes ist jetzt politisch<br />

vom Tisch. Nicht nur die Ärzteschaft betrachtet das mit Bedauern.<br />

Aber in wenigen Jahren, wenn die Patente ausgelaufen sind, greifen die<br />

Festbetrags- und Rabattvertragsregelungen. Und da das Preismoratorium<br />

verlängert wird, bleibt der Schaden in Grenzen. Das Abschaffen der<br />

Richtgrößenprüfung für Arzneimittel macht da größere Sorgen. Solange<br />

die Pharmaindustrie mit üppigen Milliarden-Etats gezielt Marketing in der<br />

Arztpraxis betreibt, brauchen wir wirksame Maße zur Orientierung am<br />

Rezeptblock. Der von Ärzten gefürchtete Regress ist die seltene Ausnahme<br />

nach ausführlicher Beratung. Beratung geht immer vor Regress. Wir<br />

werden mit den Ärzten rasch über Vereinbarungen sprechen, mit denen<br />

die notwendige Orientierungshilfe weiterhin gesichert werden kann. Denn<br />

aller Erfahrung in der GKV nach kostet ein ungeschickter Wechsel in der<br />

<strong>Politik</strong> an dieser Stelle schnell Milliarden Euro.<br />

Was muss aus Sicht der <strong>AOK</strong> noch verändert, verbessert werden?<br />

Schönbach: Zunächst hat die <strong>Politik</strong> mal vorgelegt. Die Koalitionsvereinbarung<br />

zeigt das erkennbar Mögliche. Das ist schon sehr viel Arbeit und<br />

verdient alle Unterstützung. Dann wird man bei den Widersprüchen und<br />

im Geschäft sehen, was noch möglich wird. Hohe Priorität messe ich etwa<br />

der angemessenen Nutzung der Psychotherapie zu. In keinem anderen<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Land gibt es so viele Therapeuten. Doch wenn eine schnelle Krisenintervention<br />

erforderlich ist oder komplexe Fälle ambulant betreut werden<br />

müssen, ist niemand da. Die Therapeuten scheinen sich gerne mit selbst<br />

gestellten Problemen zu beschäftigen. Auch hier muss die Patientenorientierung<br />

verbessert werden. Das gilt angesichts der demografischen<br />

Herausforderungen auch für die geriatrische Versorgung. Die Medizin für<br />

die älteren Menschen beziehungsweise Patienten ist die einzige Spezialisierung,<br />

die in diesem nach Spezialisierung süchtigen Gesundheitswesen<br />

nicht gelingt. Sie ist aber auch eine der wenigen Spezialisierungen, die<br />

den Patienten tatsächlich unmittelbar zugutekämen. Die <strong>AOK</strong> wird sich<br />

hierfür stark machen.<br />

Weitere Infos und Hintergrund:<br />

www.reform-aktuell.de<br />

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Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Neue Info-Broschüre des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es zur Pflege<br />

Reden ist Gold –<br />

wenn Fehler passieren<br />

17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Der <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> baut sein Engagement für mehr Patientensicherheit<br />

durch eine ehrliche Fehlerkultur im Gesundheitswesen aus. „Fehler als<br />

Chance – Profis aus Pflege und Praxis berichten“ heißt die gerade erschienene Broschüre.<br />

Darin bekennen sich insgesamt <strong>14</strong> gestandene Pflegekräfte, medizinische<br />

Fachangestellte und Physiotherapeuten offen zu ihren Fehlern, die tödlich hätten<br />

enden können. Eine Hamburger Kinderklinik gibt Einblicke in ihr Fehlermanagement,<br />

und Experten erklären, wie gute Patientenkommunikation funktioniert.<br />

„Es ist mutig, offen über Fehler zu reden, denn nur so kann man daraus<br />

lernen. Und es ist auch ein elementarer Beitrag zur Patientensicherheit“,<br />

sagt Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es.<br />

„Wer Fehler zugibt, zeigt Verantwortung und verdient Respekt.“ Die Broschüre<br />

erscheint in Kooperation mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem<br />

<strong>Bundesverband</strong> Pflegemanagement, dem Verband medizinischer Fachberufe<br />

und dem Deutschen Pflegerat.<br />

„Ich stand da, völlig gelähmt und unfähig zu reagieren“<br />

„Obwohl ich es besser wusste, ist mir ein schlimmer Fehler unterlaufen“,<br />

gesteht Andreas Büscher. Heute ist er Professor für Pflegewissenschaft an<br />

der Hochschule Osnabrück und wissenschaftlicher Leiter des Deutschen<br />

Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Damals war Büscher<br />

Krankenpfleger auf einer Intensivstation. Viele der Patienten dort erhielten<br />

mehrere Infusionen gleichzeitig. Steigt der Druck in den Zuleitungsschläuchen,<br />

muss der Pfleger nach einer festgelegten Prozedur den Druck reduzieren,<br />

eigentlich Routine für Intensivpfleger. Trotzdem hielt sich Büscher<br />

aus Unachtsamkeit nicht an die Reihenfolge – ein folgenschwerer Fehler.<br />

Innerhalb von Sekunden schoss der Puls des Patienten auf 190 Schläge pro<br />

Minute hoch. „Ich stand da, völlig gelähmt und unfähig zu reagieren“, erinnert<br />

sich Büscher. „Dass es nicht zu einem Kreislaufversagen kam, betrachte ich<br />

heute als reines Glück.“<br />

Bei Fehlverhalten hilft nur offene Kommunikation<br />

Allen <strong>14</strong>, die in der Broschüre zu Wort kommen, ist eins gemeinsam: Sie sprechen<br />

offen über ihre Fehler, übernehmen Verantwortung und flüchten sich<br />

nicht in Ausreden. Das ist nicht der Normalfall. Pflegende sind unsicher im<br />

7<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Umgang mit Fehlern in ihrem Arbeitsumfeld und melden sie deshalb selten,<br />

so die Aussagen einer großen deutschen Studie. Hauptgründe für die falsche<br />

Zurückhaltung sind Unklarheiten, welche Ereignisse gemeldet werden sollen,<br />

sowie die Angst vor disziplinarischen Maßnahmen.<br />

Die Fehlerkultur stärken<br />

„Offen mit Fehlern umzugehen, bedeutet vor allem einen kulturellen Wandel“,<br />

erläutert Kai Kolpatzik, Leiter der Abteilung Prävention im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>,<br />

„die wichtigste Frage lautet nicht ‚Wer war schuld?’, sondern ‚Was<br />

war schuld?‘ Dieser Perspektivwechsel ist die eigentliche Herausforderung.<br />

Denn wie will man jemanden dazu bringen, über einen Fehler zu sprechen,<br />

wenn man ihn gleichzeitig an den Pranger stellt?“ Gerade für die Ausbildung<br />

von Pflegekräften, medizinischen Fachangestellten und Physiotherapeuten<br />

soll die neue Broschüre einen wichtigen Beitrag leisten. Themen wie Fehlermeldesysteme<br />

und Kommunikation bei Fehlverhalten stärken die Fehlerkultur<br />

und schaffen eine angstfreie Atmosphäre für die Auszubildenden. Werden<br />

diese Themen bereits in der Ausbildung berücksichtigt, steigen die Chancen,<br />

dass Fehler künftig nicht mehr tabuisiert werden. Die <strong>AOK</strong> will helfen, dass<br />

darüber gesprochen wird.<br />

„Gute Kommunikation sollte vier Schritte umfassen“, rät der Würzburger<br />

Risikomanager Ralf Erdmann. Dazu gehöre: Sagen, was geschehen ist, Verantwortung<br />

übernehmen, entschuldigen und erklären, was getan wird, um<br />

den Zwischenfall künftig zu vermeiden. Den Geschädigten sei es wichtig,<br />

dass das, was ihnen geschehen sei, nicht auch anderen Patienten passiere,<br />

erklärt Erdmann. Es helfe Betroffenen, ihre Schmerzen zu bewältigen, wenn<br />

sie wüssten, dass aus dem Schaden etwas Gutes resultiere.<br />

Die Broschüre ist ein Baustein der Doppelstrategie der <strong>AOK</strong>: Bei einem Verdacht<br />

auf Behandlungsfehler steht die Gesundheitskasse ihren Versicherten<br />

mit spezialisierten Service-Te<strong>ams</strong> bei. Gleichzeitig unterstützt sie Aktivitäten,<br />

die helfen, Fehler in der Medizin zu vermeiden und die Patientensicherheit so<br />

entscheidend weiterzuentwickeln.<br />

(rbr)<br />

„Fehler als Chance – Profis aus Pflege und Praxis berichten“<br />

die Broschüre zum Download:<br />

www.aok-presse.de > <strong>Politik</strong> > Patientensicherheit<br />

8<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Debatte um Neuzulassung des Wirkstoffs Alemtuzumab<br />

Frühe Nutzenbewertung auch bei<br />

erneuter Marktzulassung nötig<br />

17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Mit der Neuzulassung des Wirkstoffs Alemtuzumab offenbart sich<br />

eine Lücke in der frühen Nutzenwertung für Arzneimittel. Denn das ursprünglich als<br />

Leukämie-Mittel vertriebene Präparat war vom Hersteller 2<strong>01</strong>2 vom Markt genommen<br />

und ein Jahr später zur Behandlung von Multipler Sklerose wieder eingeführt<br />

worden – zu einem erheblich höheren Preis und ohne frühe Nutzenbewertung. „Der<br />

Gesetzgeber sollte diese Lücke möglichst rasch schließen und Nutzenbewertungen<br />

nach Zulassungserweiterungen auch älterer Wirkstoffe vorgeben“, sagt Dr. Sabine<br />

Richard, Leiterin der Arzneimittelabteilung im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>.<br />

Von 20<strong>01</strong> bis 2<strong>01</strong>2 hatte der Arzneimittelhersteller Genzyme, eine Tochter<br />

des französischen Pharmakonzerns Sanofi, Alemtuzumab zur Behandlung<br />

der chronisch lymphatischen Leukämie unter dem Namen MabCampath<br />

vertrieben. Der Preis pro Milligramm Wirkstoff hatte zuletzt bei 21 Euro gelegen.<br />

2<strong>01</strong>2 nahm Genzyme das Medikament vom Markt. Im September 2<strong>01</strong>3<br />

erhielt der Hersteller von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) eine<br />

neue zentrale, also europaweit gültige Zulassung für Alemtuzumab. Diesmal<br />

allerdings zur Behandlung der Nervenkrankheit Multiple Sklerose (MS), unter<br />

dem Namen Lemtrada und zum Preis von 886 Euro pro Milligramm Wirkstoff.<br />

Leukämie-Patienten kann es seitdem nur unter erschwerten Bedingungen<br />

verschrieben werden. „Weil das Medikament nicht mehr für Leukämie zugelassen<br />

ist, verlagert der Hersteller das Produkthaftungsrisiko auf die verschreibenden<br />

Ärzte“, erklärt Richard.<br />

Nachbesserungsbedarf beim AMNOG<br />

Einer frühen Nutzenbewertung, wie sie im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz<br />

(AMNOG) für neue Medikamente vorgesehen ist, musste sich Lemtrada<br />

nicht unterziehen. Der Wirkstoff war schließlich schon 20<strong>01</strong> zugelassen worden.<br />

Das AMNOG sieht eine frühe Nutzenbewertung nur bei Medikamenten<br />

vor, die nach Januar 2<strong>01</strong>1 in Umlauf gebracht wurden und noch Patentschutz<br />

genießen. Genzyme konnte den Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen<br />

für Alemtuzumab zahlen müssen, also frei festlegen.<br />

Der <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> hätte sich eine Nutzenbewertung nach der Zulassung<br />

von Lemtrada gewünscht: „Alemtuzumab kann nun einer völlig neuen<br />

Patientengruppe verschrieben werden. Es wäre sinnvoll gewesen, den Zusatznutzen<br />

des Wirkstoffes für diese Patientengruppe im Rahmen einer frühen<br />

Nutzenbewertung zu festzustellen“, so Arzneimittel-Expertin Richard. Aus<br />

ihrer Sicht sollte das AMNOG an dieser Stelle daher nachgebessert werden.<br />

9<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Inzwischen ist das Thema auch in der <strong>Politik</strong> angekommen: Ingrid Fischbach,<br />

Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, bezeichnete<br />

das Vorgehen als einen „seltenen Einzelfall“. Die Linke-Bundestagsfraktion<br />

hatte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage um eine<br />

Stellungnahme gebeten. Fischbach zufolge begrüßt die Bundesregierung<br />

die Erforschung neuer Anwendungsgebiete für bekannte Wirkstoffe grundsätzlich.<br />

Sie kündigte allerdings an, solche Marktentwicklungen „intensiv<br />

beobachten“ zu wollen.<br />

(br)<br />

Die frühe Nutzenbewertung im AMNOG:<br />

www.aok-reformdatenbank.de<br />

10<br />

Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />

Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />

Telefon: 030 / 220 11-200, Telefax: 030 / 220 11-105, E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de, Internet: www.aok-presse.de


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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Grundlage der Online-Bewertung sind die Transparenzberichte des Medizinischen Dienstes<br />

der Krankenversicherung (MDK). Der MDK prüft auf Landesebene die Pflegeeinrichtungen<br />

nach einem vorgegebenen Schema. Diese können zu dem Ergebnis binnen vier Wochen Stellung<br />

nehmen. Erst dann werden die Berichte inklusive einer Bewertung nach Schulnoten online<br />

gestellt. Wenn Pflegeeinrichtungen den Prüfbericht kommentieren, wird dies im Transparenzbericht<br />

auch veröffentlicht. Heime und ambulante Dienste, die einen Versorgungsvertrag<br />

mit der <strong>AOK</strong> abgeschlossen haben, können Zusatzangaben über ihre Einrichtung einpflegen.<br />

Diese Grafik können Sie bei Quellenangabe „<strong>AOK</strong>-Mediendienst“ kostenlos verwenden:<br />

www.aok-presse.de (<strong>AOK</strong>-Bilderservice: Pflege)<br />

11<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

<strong>ams</strong>-nachgefragt: Nadine-Michèle Szepan, <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong><br />

Ist die Benotung von Pflegeinrichtungen<br />

jetzt transparenter, Frau Szepan?<br />

„Nicht wirklich. Seit 1. Januar 2<strong>01</strong>4 gelten zwar neue Regeln, und der von<br />

der Schiedsstelle ausgearbeitete Kompromiss zwischen Pflegeversicherung<br />

und den Pflegeeinrichtungen bringt auch leichte Verbesserungen. Der <strong>AOK</strong>-<br />

<strong>Bundesverband</strong> hätte sich aber deutlich mehr gewünscht.<br />

Wir hätten es besser gefunden, das Schulnotensystem der Transparenzberichte<br />

abzuschaffen, weil die Schulnoten den Pflegebedürftigen und ihren<br />

Angehörigen etwas Falsches suggerieren. In der Schule muss ein Schüler<br />

in der Regel für ein ‚sehr gut‘, also eine Eins, eine herausragende Leistung<br />

erbringen. Für eine Eins im Transparenzbericht reicht es, wenn die Pflegeeinrichtung<br />

überall die Mindeststandards erfüllt. In der Schule bekäme der<br />

Schüler dafür allenfalls ein ‚ausreichend‘, also eine Vier.<br />

Außerdem werden alle zur Benotung herangezogenen Kriterien gleich gewichtet.<br />

Das bedeutet, nicht so optimale Pflege- und Behandlungsergebnisse<br />

können etwa durch besonders gute Verpflegung ausgeglichen werden. Wir<br />

plädieren stattdessen für eine stärkere Gewichtung von Kernkriterien und<br />

konkreten Pflegeergebnissen. Etwa wie hoch ist die Rate von Liegewunden,<br />

sogenannten Dekubiti?<br />

Ein kleiner Fortschritt ist vielleicht, dass sich künftig die Reihenfolge der Prüfkriterien<br />

ändert und zunächst die Kriterien mit den besonderen pflegerischen<br />

Herausforderungen aufgelistet werden. So müssen Pflegebedürftige und deren<br />

Angehörige in den Transparenzberichten nach den wichtigeren Kriterien<br />

nicht mehr so lange suchen.<br />

Alles in allem reicht das aber aus unserer Sicht nicht aus. Es ist nicht zu<br />

erwarten, dass mit diesen Änderungen die Qualitätsunterschiede der Einrichtungen<br />

für Verbraucher deutlicher werden. Die Große Koalition hat in ihrem<br />

Koalitionsvertrag hier Weiterentwicklungsbedarf angekündigt. Der Gesetzgeber<br />

hat mit dem Pflege-Neuordnungsgesetz die Weichen dafür gestellt, dass<br />

perspektivisch die Ergebnis- und Lebensqualität in der Qualitätssicherung<br />

stärker Niederschlag finden, auch in der Qualitätsberichtserstattung. Wir<br />

setzen darauf, dass auch bei der Qualitätssicherung die pflegerische Behandlungsqualität<br />

noch stärker in den Fokus rückt.“<br />

Nadine-Michèle Szepan ist<br />

Leiterin der Abteilung Pflege<br />

im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong><br />

Weitere Informationen zu den Transparenberichten und<br />

der Bewertung von Pflegeeinrichtungen im <strong>AOK</strong>-Pflegenavigator:<br />

www.aok-gesundheitsnavi.de > Pflege<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

<strong>ams</strong>-Hintergrund: Gesundheitspolitiker im 18. Deutschen Bundestag<br />

Mehrheitlich neue Gesichter<br />

im Gesundheitsausschuss<br />

17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Mit 20 von 37 Abgeordneten gehören dem Bundestagsauschuss für<br />

Gesundheit ungewöhnlich viele neue Mitglieder an. Das liegt nicht nur am Ausscheiden<br />

der FDP-Abgeordneten – bei der Bundestagswahl 2<strong>01</strong>3 sind auch prominente<br />

Gesundheitspolitiker von Union, SPD, Linkspartei und Grünen gescheitert oder nicht<br />

mehr angetreten.<br />

Im Gesundheitsausschuss werden alle gesundheitspolitischen Gesetze vor<br />

der Abstimmung im Bundestag beraten. Die Abgeordneten bereiten die Beschlussvorlagen<br />

vor und versuchen, bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen<br />

Kompromiss zu erarbeiten. Bei Ihrer Arbeit lassen sich die Abgeordneten<br />

durch Vertreter der Bundesregierung und der Ministerien, aber auch<br />

durch Sachverständige beraten.<br />

Die 37 Mitglieder des Fachgremiums haben bei ihrer ersten Sitzung am 15.<br />

Januar den SPD-<strong>Politik</strong>er Dr. Edgar Franke zum Vorsitzenden gewählt. Der<br />

53-Jährige ist Jurist, kommt aus Hessen und hat bei der Bundestagswahl ein<br />

Direktmandat im Schwalm-Eder-Kreis erhalten.<br />

Die Union ist mit 18 Mitgliedern im Gesundheitsausschuss vertreten, davon<br />

gehören 15 der CDU und drei der CSU an. Acht Mitglieder der Union sind neu<br />

im Ausschuss.<br />

Bei der SPD, die elf Mitglieder stellt, sind gleich neun Ausschussvertreter<br />

neu dabei. Die Fraktionen von Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen<br />

entsenden jeweils vier Mitglieder. Bei der Linksfraktion sind zwei Ausschussmitglieder<br />

erstmals dabei, bei den Grünen ist ein Mitglied neu.<br />

Die Ausschussmitglieder im Überblick<br />

CDU:<br />

• Bertram, Ute (Niedersachsen) neu<br />

• Henke, Rudolf (Nordrhein-Westfalen)<br />

• Hennrich, Michael (Baden-Württenberg)<br />

• Hüppe, Hubert (Nordrhein-Westfalen)<br />

• Kühne, Dr. Roy (Niedersachsen) neu<br />

• Leikert, Dr. Katja (Hessen) neu<br />

• Maag, Karin (Baden-Württemberg)<br />

• Michalk, Maria (Sachsen)<br />

• Monstadt, Dietrich (Mecklenburg-Vorpommern)<br />

• Riebsamen, Lothar (Baden-Württemberg)<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

• Rüddel, Erwin (Rheinland-Pfalz)<br />

• Schmelzle, Heiko (Niedersachsen) neu<br />

• Sorge, Tino (Sachsen-Anhalt) neu<br />

• Spahn, Jens (Nordrhein-Westfalen)<br />

• Stritzl, Thomas (Schleswig-Holstein) neu<br />

CSU:<br />

• Irlstorfer, Erich neu<br />

• Meier, Reiner neu<br />

• Zeulner, Emmi neu<br />

SPD:<br />

• Baehrens, Heike (Baden-Württenberg) neu<br />

• Blienert, Burkhard (Nordrhein-Westfalen) neu<br />

• Dittmar, Sabine (Bayern) neu<br />

• Franke, Dr. Edgar (Hessen)<br />

• Heidenblut, Dirk (Nordrhein-Westfalen) neu<br />

• Kermer, Marina (Sachsen-Anhalt) neu<br />

• Kühn-Mengel, Helga (Nordrhein-Westfalen) neu<br />

• Mattheis, Hilde (Baden-Württemberg)<br />

• Müller, Bettina (Hessen) neu<br />

• Rawert, Mechthild (Berlin)<br />

• Stamm-Fibich, Martina (Bayern) neu<br />

Die Linke:<br />

• Vogler, Kathrin (NRW)<br />

• Weinberg, Harald (Bayern)<br />

• Wöllert, Birgit (Brandenburg) neu<br />

• Zimmermann, Pia (Niedersachsen) neu<br />

Bündnis 90/Die Grünen:<br />

• Klein-Schmeink, Maria (Nordrhein-Westfalen)<br />

• Scharfenberg, Elisabeth (Bayern)<br />

• Schulz-Asche, Kordula (Hessen) neu<br />

• Terpe, Dr. Harald (Mecklenburg-Vorpommern)<br />

(ToRo)<br />

Weitere Informationen zu den Ausschüssen<br />

und einzelnen Mitgliedern des Bundestages:<br />

www.bundestag.de<br />

<strong>14</strong><br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Zahl des Monats<br />

16,06 Millionen Euro zusätzlich ...<br />

... haben die Apotheker für ihre im August und September 2<strong>01</strong>3 geleisteten<br />

Notdienste erhalten. Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen<br />

Apothekerverbandes (DAV) hat für diesen Zeitraum erstmals eine Notdienstpauschale<br />

an die Rechenzentren gezahlt. Von dort aus wird das Geld an die<br />

Apotheker weitergeleitet. Insgesamt haben 20.304 Apotheken in den beiden<br />

Monaten 71.777 Notdienste erbracht. Zusätzlich zum Fixhonorar und der<br />

Notdienstgebühr hat jeder Apotheker pro geleisteten Notdienst also 223,79<br />

Euro bekommen.<br />

Die Notdienstpauschale war mit dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz<br />

(ANSG) eingeführt worden. Um die Pauschale zu finanzieren, wurde<br />

das Fixhonorar der Apotheker von 8,35 Euro auf 8,51 Euro pro abgegebenes<br />

verschreibungspflichtiges Arzneimittel erhöht. Die zusätzlichen 16 Cent pro<br />

Packung verbleiben nicht bei den Apothekern, sondern werden über die<br />

Rechenzentren an den Notdienstfonds weitergegeben. Die Mehreinnahmen<br />

durch Privatrezepte müssen die Apotheker selbst an den Fonds ableiten.<br />

Der Notdienstfonds ist beim DAV angesiedelt. Regelmäßig erhält er von den<br />

Apothekerkammern die Anzahl aller zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages<br />

geleisteten Notdienste. Auf Basis dieser Zahl berechnet der Fonds die<br />

Pauschale und schüttet sie einmal im Quartal aus. Die Höhe der Auszahlung<br />

variiert somit je nach der Anzahl der geleisteten Notdienste.<br />

Zusätzlich zur Notdienstpauschale erhalten die Apotheker von ihren Kunden<br />

auch weiterhin eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Einsatz. Einzige<br />

Ausnahme: Wenn der Arzt auf dem Rezept das „noctu“-Feld (lateinisch für<br />

„nachts“) ankreuzt, muss der Patient keine Gebühr bezahlen.<br />

(br)<br />

Weitere Informationen zum ANSG:<br />

www.aok-presse.de > <strong>Politik</strong> > Gesetze > Abgeschlossene Gesetzesvorhaben 2<strong>01</strong>3<br />

Weitere Informationen zum Nacht- und Notdienstfonds:<br />

www.dav-notdienstfonds.de<br />

15<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Neues vom<br />

Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung startet<br />

Patienten mit Tuberkulose und Mykobakteriose können voraussichtlich ab<br />

April als erste im Rahmen der neuen ambulant-spezialfachärztlichen Versorgung<br />

von interdisziplinären Ärztete<strong>ams</strong> in Kliniken und Praxen behandelt<br />

werden. Der GBA hat dafür im Dezember 2<strong>01</strong>3 die konkreten Vorgaben beschlossen<br />

und insbesondere die Abrechnungsmodalitäten festgelegt.<br />

Mehr Sicherheit bei Seed-Implantation in Prostata-Tumor<br />

Für die stationäre Behandlung von Prostata-Krebs mit radioaktiv strahlenden<br />

Körnchen, sogenannten Seeds, die in den Tumor implantiert werden, gelten<br />

vom 1. Juli 2<strong>01</strong>4 an besondere Qualitätsanforderungen. Damit soll eine besonders<br />

guten Behandlungsqualität sichergestellt werden, solange eindeutige<br />

Daten über den Nutzen der Behandlungsmethode noch ausstehen. So<br />

müssen Strahlentherapeuten und Urologen, die diese Behandlung (interstitielle<br />

Low-Dose-Rate-Brachytherapie) zusammen mit einem Medizinphysiker<br />

vornehmen, bereits mehr als 50 solcher Eingriffe in den vorhergehenden<br />

zwei Jahren oder 100 in den letzten fünf Jahren gemacht haben. Auch die<br />

Qualitätsanforderungen an die Krankenhäuser, in denen die Therapie erfolgt,<br />

werden erhöht, insbesondere was Dokumentation und Infrastruktur betrifft.<br />

Nur wenn die Qualitätsanforderungen an Ärzte und Krankenhaus erfüllt sind,<br />

darf die Brachytherapie weiterhin mit den Krankenkassen abgerechnet werden.<br />

Der Nutzen der Behandlung ist bislang nicht ausreichend belegt und<br />

wird seit kurzem im Rahmen einer Langzeitstudie (PREFERE) untersucht, die<br />

auf 18 Jahre angelegt ist. Dabei geht es insbesondere um den Vergleich<br />

mit anderen möglichen Behandlungsmethoden. Sobald die Studie zu Ergebnissen<br />

kommt, will der GBA erneut über die Zukunft der Low-Dose-Rate-<br />

Brachytherapie beraten.<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

(GBA) ist das<br />

wichtigste Gremium der<br />

gemeinsamen Selbstverwaltung<br />

in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung. Von<br />

seinen Beschlüssen sind alle<br />

Versicherten betroffen. Denn<br />

der GBA entscheidet unter<br />

anderem, welche ambulanten<br />

oder stationären Leistungen<br />

ausreichend, zweckmäßig<br />

und wirtschaftlich<br />

sind. Die Beschlüsse treten<br />

in der Regel erst nach Nichtbeanstandung<br />

durch das<br />

Bundesgesundheitsministerium<br />

und Bekanntmachung<br />

im Bundesanzeiger in Kraft.<br />

Der <strong>AOK</strong>-Mediendienst informiert<br />

regelmäßig über<br />

wichtige Entscheidungen<br />

des GBA.<br />

Mehr Psychologen in der Psychotherapie<br />

Psychologische Psychotherapeuten können jetzt für ärztliche Psychotherapeuten<br />

reservierte freie Praxissitze besetzen, sofern in der jeweiligen Region<br />

keine ärztlichen Psychotherapeuten zur Verfügung stehen und keine Überversorgung<br />

besteht. Der GBA hat die Bedarfsplanungs-Richtlinie entsprechend<br />

geändert. Bislang waren in der psychotherapeutischen Versorgung 25 Prozent<br />

16<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

der vorhandenen Praxissitze ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten. Der<br />

GBA-Vorsitzende Josef Hecken geht davon aus, dass damit bundesweit etwa<br />

300 freie Arztsitze von psychologischen Psychotherapeuten besetzt werden<br />

können, insbesondere in ländlichen Regionen Bayerns, Baden-Württembergs<br />

und Niedersachsens.<br />

Weitere Infos über den GBA:<br />

www.g-ba.de<br />

17<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Gesetzgebungskalender<br />

Gesundheitspolitik<br />

17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Die Gesetzgebungsarbeit im Bundestag ist wieder angelaufen. Die<br />

neue Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD hat auch in der Gesundheits- und<br />

Sozialpolitik erste Vorhaben schon auf den Weg gebracht. Der <strong>AOK</strong>-Medienservice<br />

(<strong>ams</strong>) bietet einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesvorhaben auf Bundesebene<br />

und im Europäischen Parlament (Stand: 15. Januar 2<strong>01</strong>4). Diese und ältere<br />

Stichworte finden Sie auch im Internet: www.aok-bv.de/politik/gesetze.<br />

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen<br />

Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Gesundheitsberufen<br />

gibt es jetzt konkrete Vorgaben. Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums<br />

zum Berufsanerkennungsgesetz vom 1. April 2<strong>01</strong>2, die am<br />

1. Januar 2<strong>01</strong>4 in Kraft getreten ist, sieht für Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger<br />

und Physiotherapeuten aus Nicht-EU-Staaten mündliche Eignungs- und<br />

Kenntnisprüfungen oder den Besuch von Anpassungslehrgängen vor. Ärzte<br />

und Pfleger müssen zudem praktisch nachweisen, dass sie Patienten untersuchen<br />

oder mit bestimmten Pflegesituationen umgehen können.<br />

Der Verordnungstext:<br />

www.bundesrat.de> Parlamentsmaterialien > Drucksache 331/13<br />

Approbationsordnung für Ärzte<br />

Medizinstudenten legen den schriftlichen Teil des Medizin-Examens künftig<br />

bereits vor dem Praktischen Jahr (PJ) und damit ein Jahr früher als bisher ab.<br />

Nach dem PJ folgt der mündlich-praktische Teil als eigenständiger dritter Abschnitt<br />

der Ärztlichen Prüfung. Das regelt Artikel 4 der Approbationsordnung<br />

für Ärzte vom 17. Februar 2<strong>01</strong>2, der am 1. Januar 2<strong>01</strong>4 in Kraft getreten ist.<br />

Der Verordnungstext:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 862/11<br />

Arzneimittelstudien (EU-Verordnung)<br />

Das EU-Parlament arbeitet an einer Verordnung für klinische Studien mit Humanarzneimitteln.<br />

Diese soll die seit 20<strong>01</strong> geltende EU-Richtlinie 20<strong>01</strong>/20/<br />

EG über die gute klinische Praxis bei Arzneimittelstudien ersetzen. Der Ge-<br />

18<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

sundheitsausschuss des EU-Parlamentes (ENVI) hat sich bereits im August<br />

2<strong>01</strong>3 darauf geeinigt, künftig alle Ergebnisse klinischer Medikamentenstudien<br />

zu veröffentlichen, unabhängig davon, ob sie ein positives oder negatives<br />

Ergebnis hatten. Detaillierte Zusammenfassungen sollen anonymisiert und<br />

zeitnah in einer EU-Datenbank gespeichert werden und für die Öffentlichkeit<br />

unkompliziert und kostenfrei zugänglich sein. Ältere Studien dürfen künftig<br />

für klinische Prüfungen nur noch dann herangezogen werden, wenn sie in<br />

einem von der WHO anerkannten Register verzeichnet sind. Die erste Lesung<br />

des Verordnungsentwurfs ist am 10. März 2<strong>01</strong>4 geplant. Bundesrat und alle<br />

Bundestagsfraktionen unterstützen die EU-Pläne, haben die Bundesregierung<br />

aber aufgefordert, Verbesserungen für den Patientenschutz und die Beteiligung<br />

von Ethikkommissionen durchzusetzen. Die Arzneimittelkommission<br />

der deutschen Ärzteschaft und der Deutsche Ärztetag fordern eine vollständige<br />

Publikation der Daten klinischer Studien und nicht nur ihrer Ergebnisse.<br />

Die Vorschläge der EU-Kommission und die Stellungnahme des Bundesrates:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 413/12<br />

Die Überarbeitung durch den EP-Gesundheitsausschusses (ENVI):<br />

www.europarl.europa.eu > Suche > A7-0208/2<strong>01</strong>3<br />

Arzneimittelverschreibungs-Verordnung<br />

Die neue Bundesregierung muss sich noch einmal mit der noch von der alten<br />

Regierung beschlossenen Änderung der Arzneimittelverschreibungs-Verordnung<br />

befassen, da der Bundesrat dieser am 8. November 2<strong>01</strong>3 nur mit<br />

Auflagen zugestimmt hat. Die Länder fordern, die darin enthaltene teilweise<br />

Aufhebung der Verschreibungspflicht von zwei Migränemitteln für Erwachsene<br />

(Sumatriptan und Zolmitriptan) zu streichen und stattdessen die sogenannte<br />

„Pille danach“ zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften von<br />

der Rezeptpflicht zu befreien. Der Teil der Verordnung, der die „Pille danach“<br />

betrifft, soll nach dem Beschluss des Bundesrates erst am 1. Mai 2<strong>01</strong>4 in<br />

Kraft treten, damit dem Gesetzgeber ausreichend Zeit für eine Regelung über<br />

die Kostenerstattung durch die Krankenkassen – zum Beispiel in Paragraf<br />

24a Absatz 2 oder in Paragraf 34 des Fünften Sozialgesetzbuchs – bleibt.<br />

Der Verordnungsvorschlag und der Beschluss des Bundesrates:<br />

www.bundesrat.de > Parlamentsmaterialien > Drucksache 705/13<br />

Bedarfsplanung Psychotherapeuten<br />

Die Mindestquoten für die psychotherapeutische Versorgung sind um zwei<br />

Jahre bis Ende 2<strong>01</strong>5 verlängert worden, allerdings ohne die Anrechnungs-<br />

19<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

klausel bei Überversorgung. Deren Streichung soll die Zulassung psychologischer<br />

Psychotherapeuten bereits ab Anfang 2<strong>01</strong>4 erleichtern. Die entsprechenden<br />

Änderungen in Paragraf 1<strong>01</strong> Absatz 4 („Überversorgung“) des<br />

Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) hatte der Bundestag mit dem „Dritten<br />

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im<br />

Juni 2<strong>01</strong>3 beschlossen.<br />

Der Gesetzestext:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 492/13<br />

Medizinprodukte (EU-Verordnungen)<br />

Das EU-Parlament hat sich am 22. Oktober 2<strong>01</strong>3 auf zwei Verordnungen<br />

zur schärferen Überwachung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika<br />

geeinigt, über die jetzt mit den Regierungen der EU-Staaten (EU-Ministerrat)<br />

verhandelt werden soll. Dabei handelt es sich um Änderungen an von<br />

der EU-Kommission nach dem Skandal um Brustimplantate aus billigem<br />

Industriesilikaten im September 2<strong>01</strong>2 vorgeschlagenen Regelungen. Das<br />

EU-Parlament fordert insbesondere strenge Auflagen für Medizinprodukte-<br />

Prüfstellen, darunter der TÜV und die DEKRA in Deutschland. Für ein zentrales<br />

Zulassungsverfahren für Hochrisiko-Medizinprodukte etwa durch die<br />

Europäische Arzneimittelagentur (EMA), das unter anderem die deutschen<br />

Krankenkassen gefordert hatten, gab es dagegen keine Mehrheit. Die EMA<br />

soll die Prüfstellen aber fachlich beaufsichtigen. Auch Medizinprodukte, die<br />

bei Schwangeren oder bei HIV- und Gentests verwendet werden, sollen schärfer<br />

kontrolliert werden, unter anderem durch Ethikkommissionen. Außerdem<br />

sollen Informationen über Medizinprodukte für Patienten und Angehörige der<br />

Gesundheitsberufe transparenter werden, damit diese eine bessere Auswahl<br />

treffen können und die Rückverfolgbarkeit zum Hersteller leichter wird. Auch<br />

die Haftung soll erweitert werden. Über das Verhandlungsergebnis mit dem<br />

EU-Ministerrat muss das EU-Parlament erneut abstimmen. Die Abgeordneten<br />

hoffen, die beiden Verordnungen – über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika<br />

– und damit die Neuregelungen im Interesse der Patientensicherheit<br />

noch vor der Europawahl im Mai 2<strong>01</strong>4 unter Dach und Fach zu bekommen.<br />

Der Beschlüsse des EU-Parlaments:<br />

www.europarl.europa.eu > Suche > A7-0324/2<strong>01</strong>3 und A7-0327/2<strong>01</strong>3<br />

Mehr Infos und Hintergrund:<br />

www.aok-presse.de ><strong>AOK</strong>-Medienservice > <strong>ams</strong>-Thema 07/12 Medizinprodukte<br />

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Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />

Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />

Telefon: 030 / 220 11-200, Telefax: 030 / 220 11-105, E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de, Internet: www.aok-presse.de


<strong>AOK</strong>-Medienservice<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Notfallsanitätergesetz/Rettungsassistenten<br />

Die Bestimmungen über den neuen Beruf „Notfallsanitäter/in“, der die bisherige<br />

Ausbildung zum „Rettungsassistenten“ ablöst, sind am 1. Januar<br />

2<strong>01</strong>4 in Kraft getreten. Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist damit ein<br />

Jahr länger als die bisherige zum Rettungsassistenten. Das neue Berufsbild<br />

war im März 2<strong>01</strong>3 von Bundestag und Bundesrat mit dem Notfallsanitätergesetz<br />

(NotSanG) beschlossenen worden. Der praktische Teil der Ausbildung<br />

der Arzt-Helfer bei Noteinsätzen erfolgt danach in Lehrrettungswachen oder<br />

Krankenhäusern, der theoretische in staatlich anerkannten Schulen. Die<br />

Kompetenzen der Notfallsanitäter werden im Gesetz genau beschrieben.<br />

Sie dürfen die Erstversorgung am Einsatzort eigenverantwortlich durchführen<br />

sowie entscheiden, ob ein Notarzt angefordert und wohin der Notfallpatient<br />

transportiert wird. Die Auszubildenden bekommen vom Träger der Ausbildung<br />

– in der Regel ein Rettungsdienstanbieter – eine Ausbildungsvergütung.<br />

Der Gesetzestext:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 17/12524<br />

Pflegereform – Pflege-Neuausrichtungsgesetz<br />

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind seit 1. Januar 2<strong>01</strong>4 dazu verpflichtet,<br />

die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach einer Regelprüfung<br />

darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung<br />

sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind.<br />

Sie sollen insbesondere über Kooperationsverträge und die Zusammenarbeit<br />

mit Ärztenetzen und Apotheken berichten. Die Pflegekassen haben sicherzustellen,<br />

dass diese Informationen für den Pflegebedürftigen und Angehörige<br />

verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet und in geeigneter<br />

anderer Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechende<br />

Bestimmung wurde mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz vom Oktober<br />

2<strong>01</strong>2 in Paragraf 1<strong>14</strong> des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) eingefügt.<br />

Der Gesetzestext:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 488/12<br />

Rechengrößen in der Sozialversicherung<br />

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung<br />

ist am 1. Januar 2<strong>01</strong>4 um 112,50 Euro auf 4.050 Euro monatlich<br />

gestiegen. Die Versicherungspflichtgrenze wurde um den gleichen Betrag<br />

auf 4.462,50 Euro angehoben. Die dafür maßgebliche Sozialversicherungs-<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Rechengrößenverordnung 2<strong>01</strong>4 war von der Bundesregierung am 15. Oktober<br />

2<strong>01</strong>3 beschlossen und vom Bundesrat am 29. November 2<strong>01</strong>3 gebilligt<br />

worden. Grundlage für die Erhöhung der Rechengrößen ist die Entwicklung<br />

der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (ohne Ein-Euro-Jobber) im Jahr<br />

2<strong>01</strong>2. Diese waren nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums gegenüber<br />

dem Vorjahr 2<strong>01</strong>1 in den alten Ländern um 2,81 Prozent und in den neuen<br />

Ländern um 2,42 Prozent gestiegen. Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen<br />

Krankenversicherung steigt damit um gut 17 Euro auf 627,75 Euro monatlich,<br />

wovon 332,10 Euro der Arbeitnehmer und 295,65 Euro der Arbeitgeber trägt.<br />

Der Verordnungstext:<br />

www.bundesrat.de> Parlamentsmaterialien > Drucksache 727/13<br />

SGB-V-Änderungsgesetze – Preismoratorium für Arzneimittel<br />

Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch<br />

(13. SGB-V-Änderungsgesetz) ist das Preismoratorium für verschreibungspflichtige<br />

ältere Arzneimittel, die keiner Festbetragsregelung unterliegen,<br />

bei Abgabe zulasten der Krankenkassen um drei Monate bis 31. März 2<strong>01</strong>4<br />

verlängert worden. Die Preise bleiben damit auf dem Stand vom 1. August<br />

2009 oder dem ersten Preis bei späterer Markteinführung festgeschriebenen.<br />

Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz im Eilverfahren am 18.<br />

und 19. Dezember 2<strong>01</strong>3 beraten und beschlossen, das am 1. Januar 2<strong>01</strong>4<br />

in Kraft getreten ist. Mit dem gleichzeitig am 18. Dezember 2<strong>01</strong>3 in erster<br />

Lesung vom Bundestag beratenen <strong>14</strong>. SGB-V-Änderungsgesetz sollen das<br />

Preismoratorium über Ende März 2<strong>01</strong>4 hinaus bis Ende 2<strong>01</strong>7 verlängert und<br />

der Herstellerabschlag, der bis Ende 2<strong>01</strong>3 befristet 16 Prozent und jetzt wieder<br />

sechs Prozent beträgt, auf sieben Prozent festgelegt werden. Zudem soll<br />

damit rückwirkend zum 1. Januar 2<strong>01</strong>4 die Möglichkeit der Nutzenbewertung<br />

älterer Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (Paragraf<br />

35a Absatz 6 SGB V) aufgehoben werden.<br />

Das 13. SGB V-Änderungsgesetz:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksachen 18/200 und 810/13<br />

Der Entwurf des <strong>14</strong>. SGB V-Änderungsgesetzes:<br />

http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksachen 18/2<strong>01</strong><br />

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<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />

Kurzmeldungen<br />

Mach deine Schule zur Konzerthalle<br />

17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Die vierte Auflage des <strong>AOK</strong>-Schulmeisters ist gestartet.<br />

Bundesweit wetteifern ab sofort wieder alle weiterführenden Schulen<br />

um den Titel der aktivsten Schule Deutschlands. Die Qualifikation zum<br />

Finale in Berlin erfolgt über ein Online-Quiz. 2<strong>01</strong>4 kann sich die Siegerschule<br />

auf ein Exklusiv-Konzert von Tim Bendzko freuen. Der Sänger<br />

gewann in der Vergangenheit unter anderem den MTV-Music-Award als<br />

„Bester Künstler“.<br />

Teilnahmebedingungen und Anmeldung zum <strong>AOK</strong>-Schulmeister:<br />

www.aok-schulmeister.del<br />

Ein besonderer Abend für pflegende Angehörige<br />

17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Auf dem Deutschen Pflegetag in Berlin richtet der <strong>AOK</strong>-<br />

<strong>Bundesverband</strong> einen Abend für pflegende Angehörige aus. Die prominent<br />

besetzte Talkrunde am 24. Januar steht unter dem Motto: „Der<br />

Mensch im Mittelpunkt“. Der Vorstandsvorsitzende Jürgen Graalmann<br />

diskutiert mit dem Präsidenten des Deutschen Pflegerates, Andreas<br />

Westerfellhaus, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und<br />

Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, und Professor Adelheid Kuhlmey,<br />

Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie an der Charité<br />

Berlin. Moderation: Werner Hansch, Ex-Sportreporter und Beiratsvorsitzender<br />

der Rudi-Assauer-Initiative.<br />

Weitere Informationen und Anmeldung:<br />

www.aok-pflegetag.de<br />

Heilmittelbericht: Kinder benötigen mehr Sprachtherapien<br />

17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Zwei von drei Sprachtherapien haben 2<strong>01</strong>2 Kinder und<br />

Jugendliche bis 15 Jahre erhalten. Das zeigt der Heilmittelbericht 2<strong>01</strong>3<br />

des Wissenschaftlichen Instituts der <strong>AOK</strong> (WIdO). Jeder vierte sechsjährige<br />

Junge war in sprachtherapeutischer Behandlung, 2007 war es<br />

nur jeder fünfte. Auch 2<strong>01</strong>2 waren Mädchen weniger therapiebedürftig<br />

als Jungen. Allerdings ist die Zahl der verordneten Sprachtherapien bei<br />

sechsjährigen Mädchen seit 2007 ebenfalls gestiegen: von <strong>14</strong>,7 auf<br />

16,8 Prozent.<br />

Der Heilmittelbericht 2<strong>01</strong>3 zum Download:<br />

www.wido.de > Heilmittelbericht 2<strong>01</strong>3<br />

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Ich will den Informationsvorsprung von drei Tagen nutzen. Bitte senden Sie mir<br />

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Ich interessiere mich auch für die Ratgeber-Ausgabe des <strong>AOK</strong>-Medienservice:<br />

Bitte schicken Sie mir den <strong>AOK</strong>-Medienservice Ratgeber per Post an obige Adresse.<br />

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