ams-Politik 01/14 - AOK-Bundesverband
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<strong>Politik</strong><br />
<strong>01</strong>/<strong>14</strong><br />
<strong>ams</strong>-Interview: Karl-Heinz Schönbach, aok-bundesverband<br />
n patientenorientierte Versorgung ist Reformziel 2<br />
Neue Info-Broschüre für die Pflege<br />
n Reden ist Gold – wenn Fehler passieren 7<br />
Debatte um den Wirkstoff Alemtuzumab<br />
n Frühe Nutzenbewertung auch bei neuzulassung nötig 9<br />
<strong>ams</strong>-Grafik:<br />
n So kommt die Note in den Pflegenavigator 11<br />
<strong>ams</strong>-nachgefragt: Nadine-Michèle Szepan<br />
n Sind die Pflegenoten jetzt transparenter? 12<br />
<strong>ams</strong>-Hintergrund: Gesundheitspolitiker im Bundestag<br />
n Mehrheitlich neue Gesichter im ausschuss 13<br />
Zahl des Monats<br />
n 16,06 Millionen Euro zusätzlich ... 15<br />
Neues vom gemeinsamen Bundesausschuss 16<br />
Gesetzgebungskalender Gesundheits<strong>Politik</strong> 18<br />
Kurzmeldungen 23<br />
Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin<br />
Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />
Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver,<br />
Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer | Telefon: 030/220 11-200<br />
Telefax: 030/220 11-105 E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
<strong>ams</strong>-Interview: Karl-Heinz Schönbach, <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong><br />
Patientenorientierte Versorgung<br />
ist das zentrale Reformziel<br />
17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Die Große Koalition hat bei ihren Vorhaben, die medizinische Versorgung<br />
stärker an den Bedürfnissen der Patienten auszurichten, „jede Unterstützung<br />
verdient“. Das sagt der Geschäftsführer Versorgung im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>,<br />
Karl-Heinz-Schönbach, im Gespräch mit dem <strong>AOK</strong>-Medienservice (<strong>ams</strong>). „Wir müssen<br />
im gesamten Gesundheitswesen die Angebots- und Beschäftigungsstrukturen<br />
korrigieren und dürfen es nicht nur bei punktuellen finanziellen Anreizen belassen“,<br />
mahnt Schönbach. Anders werde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)<br />
den demografischen Herausforderungen nicht gerecht. Zentrale Aufgaben seien<br />
eine erreichbarkeitsorientierte Versorgungsplanung und eine patientenorientierte<br />
Honorarordnung.<br />
Der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat erste gesundheitspolitischen<br />
Vorhaben skizziert – von schnelleren Arztterminen über einen leichteren<br />
Zugang zum Medizinstudium bis hin zu einer besseren Versorgung auf dem Land.<br />
Ähnliches hat vier Jahre zuvor der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler<br />
angekündigt. Heißt dies, dass sich seitdem nichts Entscheidendes getan hat?<br />
Karl-Heinz Schönbach ist<br />
Geschäftsführer Versorgung<br />
im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>.<br />
Schönbach: Nun, mit der Gesundheit ist es wie mit Bildung. Auch an den<br />
Schulen wurde permanent herumgedoktert. Erst nach dem PISA-Schock<br />
hat die <strong>Politik</strong> erkannt, dass nur zählt, was die Ergebnisse verbessert.<br />
Und das ist komplex. Wir bilden in Deutschland international die meisten<br />
Ärzte aus und haben die höchste Ärzte- und Bettendichte. Mehr geht<br />
kaum. Aber die Anreize zur ärztlichen Spezialisierung sind ausgesprochen<br />
hoch: Daher fehlen Hausärzte. Die Zahl der Krankenhausärzte steigt weiter,<br />
obwohl medizinisch immer mehr ambulant gemacht werden könnte.<br />
Wir haben mithin Strukturprobleme. Sie lassen sich nicht mit ein paar<br />
finanziellen Anreizen zu Gunsten der Hausärzte auf dem Lande überspringen.<br />
Wir müssen verbundene Angebots- und Beschäftigungsstrukturen im<br />
gesamten Gesundheitswesen korrigieren, damit solche finanziellen Anreize<br />
überhaupt wirksam werden können. Klartext: Wo sollen die Landärzte<br />
denn herkommen, wenn im Übrigen alles so weiter läuft?<br />
Kann der Vorstoß von Gesundheitsminister Gröhe für eine schnellere Terminvergabe<br />
daran etwas ändern?<br />
Schönbach: Das Problem der Terminvergabe ist zumindest ein deutliches<br />
Symptom für das, was derzeit falsch läuft: Wir haben die höchste Dichte<br />
ambulanter Fachärzte pro Einwohner weltweit. Aber zum einen wird auch<br />
2<br />
Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
innerhalb der Fachärzteschaft die Spezialisierung übertrieben. Deshalb<br />
fördern die Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
die ärztliche Grundversorgung mit hunderten Millionen Euro zusätzlich.<br />
Und zum anderen wirken sich hier Defekte der Gebührenordnung ebenso<br />
aus wie der ungleiche Wettbewerb der privaten und gesetzlichen Versicherung.<br />
Zahlreiche Facharztgruppen sind inzwischen mit 40 bis 50 Prozent<br />
ihrer Zeit für die PKV tätig. Der Gesundheitsminister wird gefragt werden,<br />
wie er das mit den Terminen meint. Werden alle Fachärzte in der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung aus ihrem Honorartopf die Kosten für die Krankenhausbehandlung<br />
der Patienten bezahlen wollen, die nicht innerhalb von<br />
vier Wochen einen Termin erhalten haben? Zumal die Problematik vor<br />
allem dadurch entsteht, dass ein Großteil der Fachärzte überproportional<br />
privatärztliche Leistungen und auch privat abzurechnende Individuelle<br />
Gesundheitsleistungen, die IGeL, erbringt. Das wird „innerärztlich“ eine<br />
spannende Diskussion in Gang setzen. Vielleicht wendet sich Herr Gröhe<br />
dann doch den Ursachen zu, um zu besseren Ergebnisse zu kommen.<br />
Was müsste denn aus Ihrer Sicht auf der gesundheitspolitischen Prioritätenliste<br />
ganz oben stehen?<br />
Schönbach: Jede Legislaturperiode hat ihr großes Thema. Nur, wenn<br />
strukturell zentrale Fragen nicht auf die Agenda kommen, wirkt sich das<br />
im Gesamtsystem fatal aus. Deshalb ist es gut und wichtig, dass die<br />
Große Koalition sich nun im Kern der Krankenhausplanung und -politik<br />
zugewandt hat. Hier haben wir schon – anders als bei den ambulanten<br />
Ärzten – eine patientenorientierte Gebührenordnung, die diagnosebezogenen<br />
Fallpauschalen, kurz DRGs. Nur wurde die Krankenhausplanung<br />
daran nicht angepasst. Vielmehr wurde sie von den DRGs schier überrollt.<br />
Zudem sind die Länder immer weiter aus der Krankenhausfinanzierung<br />
ausgestiegen.<br />
Welche Folgen hat diese Entwicklung?<br />
Schönbach: Das hat dazu geführt, dass trotz der enormen Produktivitätsfortschritte<br />
aufgrund der DRGs, mit denen in den Krankenhäusern<br />
betriebswirtschaftlich hohe Transparenz erzeugt wurde, dort nicht weniger,<br />
sondern mehr Ärzte beschäftigt wurden. Gespart wurde nur an<br />
den Pflegekräften. Immer mehr Krankenhausärzte haben immer mehr<br />
Leistungen erbracht. Das will die Bundesregierung nun durch eine erreichbarkeitsorientierte<br />
Versorgungsplanung angehen. Klartext: Sie will<br />
Überkapazitäten und stationäre Mehrfachstrukturen abbauen. Ein Ziel,<br />
das jede Unterstützung verdient! Ich bin ganz optimistisch, dass sich<br />
auch die Länder hier zu ihrer Verantwortung bekennen.<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Die Große Koalition will die Qualität stärker ins Zentrum der Gesundheitspolitik<br />
stellen. Spielt Qualität bisher also eine zu geringe Rolle?<br />
Schönbach: Qualität ist im Gesundheitswesen alles, ohne Qualität ist<br />
alles nichts. „Qualität“ ist als gesundheitspolitischer Begriff aber auch<br />
eine vielschichtige Chiffre, die in entwaffnender Art unterschiedliche Probleme<br />
anspricht, deren Ansprache ansonsten heftigen Lobbywiderstand<br />
erzeugen würde. Inhaltlich geht es im Kern darum, die Patientenorientierung<br />
zu erhöhen, damit das Richtige getan oder anderes unterlassen<br />
wird. Es geht darum, die Indikationsstellung zu sichern, damit die Patienten<br />
erreicht werden, die von der Versorgung tatsächlich profitieren. Und<br />
es geht darum, den Nutzen der Versorgung hoch und die Komplikationen<br />
gering zu halten. Wenn die Bundesregierung nun die Option der „Zweitmeinung“<br />
fördern und „Mindestmengen“ rechtssicher durchsetzbar machen<br />
will, geht das in die richtige Richtung, neu ist es nicht. Andere Optionen<br />
werden nur angedeutet.<br />
Kann dabei das geplante Institut für Qualität hilfreich sein?<br />
Schönbach: Ein weiteres Institut ist noch keine Lösung. Die <strong>AOK</strong> hat mit<br />
dem Instrument „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ einen nachhaltigen<br />
Qualitätsbegriff entwickelt und operational gemacht. Hier sehen wir<br />
etwa, dass bei Hüftoperationen zwischen den Kliniken in hohem Maße unterschiedliche<br />
Komplikationsraten und Folgekosten bestehen. Die <strong>Politik</strong><br />
sollte uns endlich Instrumente geben, die Kliniken – und sei es befristet<br />
– von dem Vertrag zu entbinden, die in diesem Sinne schlechte Qualität<br />
erbringt, zumal insgesamt Überkapazitäten bestehen. Von rund 900 Kliniken<br />
in der Hüftersatztherapie haben etwa 100 nicht vertretbare Komplikationsraten.<br />
Die <strong>Politik</strong> muss konkret entscheiden, was sich hier ändern<br />
soll. Wenn sie die betroffenen Krankenhausabteilungen schließt, ist das<br />
eine Lösung. Ansonsten sollte sie den Krankenkassen Einzelvertragsrechte<br />
einräumen, damit die Leistung wettbewerblich ausgeschrieben werden<br />
kann. Kein Gericht würde es der <strong>AOK</strong> verweigern, die Komplikationsrate<br />
zum Gegenstand der Ausschreibung zu machen.<br />
Gesundheitsminister Gröhe stellt derzeit eine Verbesserung der Pflege in den<br />
Vordergrund. Liegt er damit richtig?<br />
Schönbach: Bei der Pflege hat es auch in der letzten Legislaturperiode vor<br />
allem bei kognitiven Beeinträchtigungen leistungsrechtliche Fortschritte<br />
gegeben. Aber ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der hier systematisch<br />
ansetzen soll und die Abstufungen mehr aktiv auf die mögliche Teilhabe<br />
des Pflegebedürftigen richtet, ist nicht eingeführt worden. Da hat es<br />
an politischem Willen gefehlt. Der ist nun klar erkennbar. Der Beitragssatz<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
soll in zwei Schritten um 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Das entspricht<br />
einem Finanzvolumen von immerhin sechs Milliarden Euro. Aber<br />
bereits die kaufkräftige Dynamisierung der bestehenden Leistungen wird<br />
1,4 Milliarden Euro beanspruchen. Für weitere Verbesserungen bei den<br />
Leistungen im Vorfeld einer „großen“ Pflegereform bleibt dann eine Milliarde.<br />
Der Pflegefonds soll 0,1 Punkte kosten. Und es gibt neben weiteren<br />
Finanzrisiken, etwa bei der Reform der Eingliederungshilfe, nicht zuletzt<br />
Zeitbedarf, um zu erproben, wie ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in<br />
der Praxis angewandt werden kann, also zu welchen Ergebnissen das<br />
Begutachtungs-Assessment kommt. Dass für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />
dann 0,2 Beitragspunkte, also 2,4 Milliarden Euro reichen,<br />
ist zu hoffen. Zudem müssen vor allem – und das erkennt die Koalitionsvereinbarung<br />
– flexible Wohnformen für ältere Menschen, flexible Betreuungskonzepte<br />
und eine Aufwertung der Pflegeberufe dazu kommen. Die<br />
Wertschätzung der Pflege wird mit ihrer Knappheit zunehmen, sie wird<br />
differenziert werden und insgesamt zu einer höheren Berufszufriedenheit<br />
und Verweildauer im Beruf beitragen.<br />
Bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln will die Große Koalition die Bestandsmarktprüfung<br />
abschaffen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft<br />
kritisiert hingegen diese Absicht. Hat die AKdÄ damit Recht?<br />
Schönbach: Nun, die Nutzenbewertung des Bestandsmarktes ist jetzt politisch<br />
vom Tisch. Nicht nur die Ärzteschaft betrachtet das mit Bedauern.<br />
Aber in wenigen Jahren, wenn die Patente ausgelaufen sind, greifen die<br />
Festbetrags- und Rabattvertragsregelungen. Und da das Preismoratorium<br />
verlängert wird, bleibt der Schaden in Grenzen. Das Abschaffen der<br />
Richtgrößenprüfung für Arzneimittel macht da größere Sorgen. Solange<br />
die Pharmaindustrie mit üppigen Milliarden-Etats gezielt Marketing in der<br />
Arztpraxis betreibt, brauchen wir wirksame Maße zur Orientierung am<br />
Rezeptblock. Der von Ärzten gefürchtete Regress ist die seltene Ausnahme<br />
nach ausführlicher Beratung. Beratung geht immer vor Regress. Wir<br />
werden mit den Ärzten rasch über Vereinbarungen sprechen, mit denen<br />
die notwendige Orientierungshilfe weiterhin gesichert werden kann. Denn<br />
aller Erfahrung in der GKV nach kostet ein ungeschickter Wechsel in der<br />
<strong>Politik</strong> an dieser Stelle schnell Milliarden Euro.<br />
Was muss aus Sicht der <strong>AOK</strong> noch verändert, verbessert werden?<br />
Schönbach: Zunächst hat die <strong>Politik</strong> mal vorgelegt. Die Koalitionsvereinbarung<br />
zeigt das erkennbar Mögliche. Das ist schon sehr viel Arbeit und<br />
verdient alle Unterstützung. Dann wird man bei den Widersprüchen und<br />
im Geschäft sehen, was noch möglich wird. Hohe Priorität messe ich etwa<br />
der angemessenen Nutzung der Psychotherapie zu. In keinem anderen<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Land gibt es so viele Therapeuten. Doch wenn eine schnelle Krisenintervention<br />
erforderlich ist oder komplexe Fälle ambulant betreut werden<br />
müssen, ist niemand da. Die Therapeuten scheinen sich gerne mit selbst<br />
gestellten Problemen zu beschäftigen. Auch hier muss die Patientenorientierung<br />
verbessert werden. Das gilt angesichts der demografischen<br />
Herausforderungen auch für die geriatrische Versorgung. Die Medizin für<br />
die älteren Menschen beziehungsweise Patienten ist die einzige Spezialisierung,<br />
die in diesem nach Spezialisierung süchtigen Gesundheitswesen<br />
nicht gelingt. Sie ist aber auch eine der wenigen Spezialisierungen, die<br />
den Patienten tatsächlich unmittelbar zugutekämen. Die <strong>AOK</strong> wird sich<br />
hierfür stark machen.<br />
Weitere Infos und Hintergrund:<br />
www.reform-aktuell.de<br />
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Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Neue Info-Broschüre des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es zur Pflege<br />
Reden ist Gold –<br />
wenn Fehler passieren<br />
17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Der <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> baut sein Engagement für mehr Patientensicherheit<br />
durch eine ehrliche Fehlerkultur im Gesundheitswesen aus. „Fehler als<br />
Chance – Profis aus Pflege und Praxis berichten“ heißt die gerade erschienene Broschüre.<br />
Darin bekennen sich insgesamt <strong>14</strong> gestandene Pflegekräfte, medizinische<br />
Fachangestellte und Physiotherapeuten offen zu ihren Fehlern, die tödlich hätten<br />
enden können. Eine Hamburger Kinderklinik gibt Einblicke in ihr Fehlermanagement,<br />
und Experten erklären, wie gute Patientenkommunikation funktioniert.<br />
„Es ist mutig, offen über Fehler zu reden, denn nur so kann man daraus<br />
lernen. Und es ist auch ein elementarer Beitrag zur Patientensicherheit“,<br />
sagt Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es.<br />
„Wer Fehler zugibt, zeigt Verantwortung und verdient Respekt.“ Die Broschüre<br />
erscheint in Kooperation mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem<br />
<strong>Bundesverband</strong> Pflegemanagement, dem Verband medizinischer Fachberufe<br />
und dem Deutschen Pflegerat.<br />
„Ich stand da, völlig gelähmt und unfähig zu reagieren“<br />
„Obwohl ich es besser wusste, ist mir ein schlimmer Fehler unterlaufen“,<br />
gesteht Andreas Büscher. Heute ist er Professor für Pflegewissenschaft an<br />
der Hochschule Osnabrück und wissenschaftlicher Leiter des Deutschen<br />
Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Damals war Büscher<br />
Krankenpfleger auf einer Intensivstation. Viele der Patienten dort erhielten<br />
mehrere Infusionen gleichzeitig. Steigt der Druck in den Zuleitungsschläuchen,<br />
muss der Pfleger nach einer festgelegten Prozedur den Druck reduzieren,<br />
eigentlich Routine für Intensivpfleger. Trotzdem hielt sich Büscher<br />
aus Unachtsamkeit nicht an die Reihenfolge – ein folgenschwerer Fehler.<br />
Innerhalb von Sekunden schoss der Puls des Patienten auf 190 Schläge pro<br />
Minute hoch. „Ich stand da, völlig gelähmt und unfähig zu reagieren“, erinnert<br />
sich Büscher. „Dass es nicht zu einem Kreislaufversagen kam, betrachte ich<br />
heute als reines Glück.“<br />
Bei Fehlverhalten hilft nur offene Kommunikation<br />
Allen <strong>14</strong>, die in der Broschüre zu Wort kommen, ist eins gemeinsam: Sie sprechen<br />
offen über ihre Fehler, übernehmen Verantwortung und flüchten sich<br />
nicht in Ausreden. Das ist nicht der Normalfall. Pflegende sind unsicher im<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Umgang mit Fehlern in ihrem Arbeitsumfeld und melden sie deshalb selten,<br />
so die Aussagen einer großen deutschen Studie. Hauptgründe für die falsche<br />
Zurückhaltung sind Unklarheiten, welche Ereignisse gemeldet werden sollen,<br />
sowie die Angst vor disziplinarischen Maßnahmen.<br />
Die Fehlerkultur stärken<br />
„Offen mit Fehlern umzugehen, bedeutet vor allem einen kulturellen Wandel“,<br />
erläutert Kai Kolpatzik, Leiter der Abteilung Prävention im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>,<br />
„die wichtigste Frage lautet nicht ‚Wer war schuld?’, sondern ‚Was<br />
war schuld?‘ Dieser Perspektivwechsel ist die eigentliche Herausforderung.<br />
Denn wie will man jemanden dazu bringen, über einen Fehler zu sprechen,<br />
wenn man ihn gleichzeitig an den Pranger stellt?“ Gerade für die Ausbildung<br />
von Pflegekräften, medizinischen Fachangestellten und Physiotherapeuten<br />
soll die neue Broschüre einen wichtigen Beitrag leisten. Themen wie Fehlermeldesysteme<br />
und Kommunikation bei Fehlverhalten stärken die Fehlerkultur<br />
und schaffen eine angstfreie Atmosphäre für die Auszubildenden. Werden<br />
diese Themen bereits in der Ausbildung berücksichtigt, steigen die Chancen,<br />
dass Fehler künftig nicht mehr tabuisiert werden. Die <strong>AOK</strong> will helfen, dass<br />
darüber gesprochen wird.<br />
„Gute Kommunikation sollte vier Schritte umfassen“, rät der Würzburger<br />
Risikomanager Ralf Erdmann. Dazu gehöre: Sagen, was geschehen ist, Verantwortung<br />
übernehmen, entschuldigen und erklären, was getan wird, um<br />
den Zwischenfall künftig zu vermeiden. Den Geschädigten sei es wichtig,<br />
dass das, was ihnen geschehen sei, nicht auch anderen Patienten passiere,<br />
erklärt Erdmann. Es helfe Betroffenen, ihre Schmerzen zu bewältigen, wenn<br />
sie wüssten, dass aus dem Schaden etwas Gutes resultiere.<br />
Die Broschüre ist ein Baustein der Doppelstrategie der <strong>AOK</strong>: Bei einem Verdacht<br />
auf Behandlungsfehler steht die Gesundheitskasse ihren Versicherten<br />
mit spezialisierten Service-Te<strong>ams</strong> bei. Gleichzeitig unterstützt sie Aktivitäten,<br />
die helfen, Fehler in der Medizin zu vermeiden und die Patientensicherheit so<br />
entscheidend weiterzuentwickeln.<br />
(rbr)<br />
„Fehler als Chance – Profis aus Pflege und Praxis berichten“<br />
die Broschüre zum Download:<br />
www.aok-presse.de > <strong>Politik</strong> > Patientensicherheit<br />
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Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Debatte um Neuzulassung des Wirkstoffs Alemtuzumab<br />
Frühe Nutzenbewertung auch bei<br />
erneuter Marktzulassung nötig<br />
17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Mit der Neuzulassung des Wirkstoffs Alemtuzumab offenbart sich<br />
eine Lücke in der frühen Nutzenwertung für Arzneimittel. Denn das ursprünglich als<br />
Leukämie-Mittel vertriebene Präparat war vom Hersteller 2<strong>01</strong>2 vom Markt genommen<br />
und ein Jahr später zur Behandlung von Multipler Sklerose wieder eingeführt<br />
worden – zu einem erheblich höheren Preis und ohne frühe Nutzenbewertung. „Der<br />
Gesetzgeber sollte diese Lücke möglichst rasch schließen und Nutzenbewertungen<br />
nach Zulassungserweiterungen auch älterer Wirkstoffe vorgeben“, sagt Dr. Sabine<br />
Richard, Leiterin der Arzneimittelabteilung im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>.<br />
Von 20<strong>01</strong> bis 2<strong>01</strong>2 hatte der Arzneimittelhersteller Genzyme, eine Tochter<br />
des französischen Pharmakonzerns Sanofi, Alemtuzumab zur Behandlung<br />
der chronisch lymphatischen Leukämie unter dem Namen MabCampath<br />
vertrieben. Der Preis pro Milligramm Wirkstoff hatte zuletzt bei 21 Euro gelegen.<br />
2<strong>01</strong>2 nahm Genzyme das Medikament vom Markt. Im September 2<strong>01</strong>3<br />
erhielt der Hersteller von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) eine<br />
neue zentrale, also europaweit gültige Zulassung für Alemtuzumab. Diesmal<br />
allerdings zur Behandlung der Nervenkrankheit Multiple Sklerose (MS), unter<br />
dem Namen Lemtrada und zum Preis von 886 Euro pro Milligramm Wirkstoff.<br />
Leukämie-Patienten kann es seitdem nur unter erschwerten Bedingungen<br />
verschrieben werden. „Weil das Medikament nicht mehr für Leukämie zugelassen<br />
ist, verlagert der Hersteller das Produkthaftungsrisiko auf die verschreibenden<br />
Ärzte“, erklärt Richard.<br />
Nachbesserungsbedarf beim AMNOG<br />
Einer frühen Nutzenbewertung, wie sie im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz<br />
(AMNOG) für neue Medikamente vorgesehen ist, musste sich Lemtrada<br />
nicht unterziehen. Der Wirkstoff war schließlich schon 20<strong>01</strong> zugelassen worden.<br />
Das AMNOG sieht eine frühe Nutzenbewertung nur bei Medikamenten<br />
vor, die nach Januar 2<strong>01</strong>1 in Umlauf gebracht wurden und noch Patentschutz<br />
genießen. Genzyme konnte den Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen<br />
für Alemtuzumab zahlen müssen, also frei festlegen.<br />
Der <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> hätte sich eine Nutzenbewertung nach der Zulassung<br />
von Lemtrada gewünscht: „Alemtuzumab kann nun einer völlig neuen<br />
Patientengruppe verschrieben werden. Es wäre sinnvoll gewesen, den Zusatznutzen<br />
des Wirkstoffes für diese Patientengruppe im Rahmen einer frühen<br />
Nutzenbewertung zu festzustellen“, so Arzneimittel-Expertin Richard. Aus<br />
ihrer Sicht sollte das AMNOG an dieser Stelle daher nachgebessert werden.<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Inzwischen ist das Thema auch in der <strong>Politik</strong> angekommen: Ingrid Fischbach,<br />
Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, bezeichnete<br />
das Vorgehen als einen „seltenen Einzelfall“. Die Linke-Bundestagsfraktion<br />
hatte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage um eine<br />
Stellungnahme gebeten. Fischbach zufolge begrüßt die Bundesregierung<br />
die Erforschung neuer Anwendungsgebiete für bekannte Wirkstoffe grundsätzlich.<br />
Sie kündigte allerdings an, solche Marktentwicklungen „intensiv<br />
beobachten“ zu wollen.<br />
(br)<br />
Die frühe Nutzenbewertung im AMNOG:<br />
www.aok-reformdatenbank.de<br />
10<br />
Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />
Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />
Telefon: 030 / 220 11-200, Telefax: 030 / 220 11-105, E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de, Internet: www.aok-presse.de
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Informationen des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es www.aok-presse.de<br />
<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Grundlage der Online-Bewertung sind die Transparenzberichte des Medizinischen Dienstes<br />
der Krankenversicherung (MDK). Der MDK prüft auf Landesebene die Pflegeeinrichtungen<br />
nach einem vorgegebenen Schema. Diese können zu dem Ergebnis binnen vier Wochen Stellung<br />
nehmen. Erst dann werden die Berichte inklusive einer Bewertung nach Schulnoten online<br />
gestellt. Wenn Pflegeeinrichtungen den Prüfbericht kommentieren, wird dies im Transparenzbericht<br />
auch veröffentlicht. Heime und ambulante Dienste, die einen Versorgungsvertrag<br />
mit der <strong>AOK</strong> abgeschlossen haben, können Zusatzangaben über ihre Einrichtung einpflegen.<br />
Diese Grafik können Sie bei Quellenangabe „<strong>AOK</strong>-Mediendienst“ kostenlos verwenden:<br />
www.aok-presse.de (<strong>AOK</strong>-Bilderservice: Pflege)<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
<strong>ams</strong>-nachgefragt: Nadine-Michèle Szepan, <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong><br />
Ist die Benotung von Pflegeinrichtungen<br />
jetzt transparenter, Frau Szepan?<br />
„Nicht wirklich. Seit 1. Januar 2<strong>01</strong>4 gelten zwar neue Regeln, und der von<br />
der Schiedsstelle ausgearbeitete Kompromiss zwischen Pflegeversicherung<br />
und den Pflegeeinrichtungen bringt auch leichte Verbesserungen. Der <strong>AOK</strong>-<br />
<strong>Bundesverband</strong> hätte sich aber deutlich mehr gewünscht.<br />
Wir hätten es besser gefunden, das Schulnotensystem der Transparenzberichte<br />
abzuschaffen, weil die Schulnoten den Pflegebedürftigen und ihren<br />
Angehörigen etwas Falsches suggerieren. In der Schule muss ein Schüler<br />
in der Regel für ein ‚sehr gut‘, also eine Eins, eine herausragende Leistung<br />
erbringen. Für eine Eins im Transparenzbericht reicht es, wenn die Pflegeeinrichtung<br />
überall die Mindeststandards erfüllt. In der Schule bekäme der<br />
Schüler dafür allenfalls ein ‚ausreichend‘, also eine Vier.<br />
Außerdem werden alle zur Benotung herangezogenen Kriterien gleich gewichtet.<br />
Das bedeutet, nicht so optimale Pflege- und Behandlungsergebnisse<br />
können etwa durch besonders gute Verpflegung ausgeglichen werden. Wir<br />
plädieren stattdessen für eine stärkere Gewichtung von Kernkriterien und<br />
konkreten Pflegeergebnissen. Etwa wie hoch ist die Rate von Liegewunden,<br />
sogenannten Dekubiti?<br />
Ein kleiner Fortschritt ist vielleicht, dass sich künftig die Reihenfolge der Prüfkriterien<br />
ändert und zunächst die Kriterien mit den besonderen pflegerischen<br />
Herausforderungen aufgelistet werden. So müssen Pflegebedürftige und deren<br />
Angehörige in den Transparenzberichten nach den wichtigeren Kriterien<br />
nicht mehr so lange suchen.<br />
Alles in allem reicht das aber aus unserer Sicht nicht aus. Es ist nicht zu<br />
erwarten, dass mit diesen Änderungen die Qualitätsunterschiede der Einrichtungen<br />
für Verbraucher deutlicher werden. Die Große Koalition hat in ihrem<br />
Koalitionsvertrag hier Weiterentwicklungsbedarf angekündigt. Der Gesetzgeber<br />
hat mit dem Pflege-Neuordnungsgesetz die Weichen dafür gestellt, dass<br />
perspektivisch die Ergebnis- und Lebensqualität in der Qualitätssicherung<br />
stärker Niederschlag finden, auch in der Qualitätsberichtserstattung. Wir<br />
setzen darauf, dass auch bei der Qualitätssicherung die pflegerische Behandlungsqualität<br />
noch stärker in den Fokus rückt.“<br />
Nadine-Michèle Szepan ist<br />
Leiterin der Abteilung Pflege<br />
im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong><br />
Weitere Informationen zu den Transparenberichten und<br />
der Bewertung von Pflegeeinrichtungen im <strong>AOK</strong>-Pflegenavigator:<br />
www.aok-gesundheitsnavi.de > Pflege<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
<strong>ams</strong>-Hintergrund: Gesundheitspolitiker im 18. Deutschen Bundestag<br />
Mehrheitlich neue Gesichter<br />
im Gesundheitsausschuss<br />
17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Mit 20 von 37 Abgeordneten gehören dem Bundestagsauschuss für<br />
Gesundheit ungewöhnlich viele neue Mitglieder an. Das liegt nicht nur am Ausscheiden<br />
der FDP-Abgeordneten – bei der Bundestagswahl 2<strong>01</strong>3 sind auch prominente<br />
Gesundheitspolitiker von Union, SPD, Linkspartei und Grünen gescheitert oder nicht<br />
mehr angetreten.<br />
Im Gesundheitsausschuss werden alle gesundheitspolitischen Gesetze vor<br />
der Abstimmung im Bundestag beraten. Die Abgeordneten bereiten die Beschlussvorlagen<br />
vor und versuchen, bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen<br />
Kompromiss zu erarbeiten. Bei Ihrer Arbeit lassen sich die Abgeordneten<br />
durch Vertreter der Bundesregierung und der Ministerien, aber auch<br />
durch Sachverständige beraten.<br />
Die 37 Mitglieder des Fachgremiums haben bei ihrer ersten Sitzung am 15.<br />
Januar den SPD-<strong>Politik</strong>er Dr. Edgar Franke zum Vorsitzenden gewählt. Der<br />
53-Jährige ist Jurist, kommt aus Hessen und hat bei der Bundestagswahl ein<br />
Direktmandat im Schwalm-Eder-Kreis erhalten.<br />
Die Union ist mit 18 Mitgliedern im Gesundheitsausschuss vertreten, davon<br />
gehören 15 der CDU und drei der CSU an. Acht Mitglieder der Union sind neu<br />
im Ausschuss.<br />
Bei der SPD, die elf Mitglieder stellt, sind gleich neun Ausschussvertreter<br />
neu dabei. Die Fraktionen von Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen<br />
entsenden jeweils vier Mitglieder. Bei der Linksfraktion sind zwei Ausschussmitglieder<br />
erstmals dabei, bei den Grünen ist ein Mitglied neu.<br />
Die Ausschussmitglieder im Überblick<br />
CDU:<br />
• Bertram, Ute (Niedersachsen) neu<br />
• Henke, Rudolf (Nordrhein-Westfalen)<br />
• Hennrich, Michael (Baden-Württenberg)<br />
• Hüppe, Hubert (Nordrhein-Westfalen)<br />
• Kühne, Dr. Roy (Niedersachsen) neu<br />
• Leikert, Dr. Katja (Hessen) neu<br />
• Maag, Karin (Baden-Württemberg)<br />
• Michalk, Maria (Sachsen)<br />
• Monstadt, Dietrich (Mecklenburg-Vorpommern)<br />
• Riebsamen, Lothar (Baden-Württemberg)<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
• Rüddel, Erwin (Rheinland-Pfalz)<br />
• Schmelzle, Heiko (Niedersachsen) neu<br />
• Sorge, Tino (Sachsen-Anhalt) neu<br />
• Spahn, Jens (Nordrhein-Westfalen)<br />
• Stritzl, Thomas (Schleswig-Holstein) neu<br />
CSU:<br />
• Irlstorfer, Erich neu<br />
• Meier, Reiner neu<br />
• Zeulner, Emmi neu<br />
SPD:<br />
• Baehrens, Heike (Baden-Württenberg) neu<br />
• Blienert, Burkhard (Nordrhein-Westfalen) neu<br />
• Dittmar, Sabine (Bayern) neu<br />
• Franke, Dr. Edgar (Hessen)<br />
• Heidenblut, Dirk (Nordrhein-Westfalen) neu<br />
• Kermer, Marina (Sachsen-Anhalt) neu<br />
• Kühn-Mengel, Helga (Nordrhein-Westfalen) neu<br />
• Mattheis, Hilde (Baden-Württemberg)<br />
• Müller, Bettina (Hessen) neu<br />
• Rawert, Mechthild (Berlin)<br />
• Stamm-Fibich, Martina (Bayern) neu<br />
Die Linke:<br />
• Vogler, Kathrin (NRW)<br />
• Weinberg, Harald (Bayern)<br />
• Wöllert, Birgit (Brandenburg) neu<br />
• Zimmermann, Pia (Niedersachsen) neu<br />
Bündnis 90/Die Grünen:<br />
• Klein-Schmeink, Maria (Nordrhein-Westfalen)<br />
• Scharfenberg, Elisabeth (Bayern)<br />
• Schulz-Asche, Kordula (Hessen) neu<br />
• Terpe, Dr. Harald (Mecklenburg-Vorpommern)<br />
(ToRo)<br />
Weitere Informationen zu den Ausschüssen<br />
und einzelnen Mitgliedern des Bundestages:<br />
www.bundestag.de<br />
<strong>14</strong><br />
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Telefon: 030 / 220 11-200, Telefax: 030 / 220 11-105, E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de, Internet: www.aok-presse.de
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Zahl des Monats<br />
16,06 Millionen Euro zusätzlich ...<br />
... haben die Apotheker für ihre im August und September 2<strong>01</strong>3 geleisteten<br />
Notdienste erhalten. Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen<br />
Apothekerverbandes (DAV) hat für diesen Zeitraum erstmals eine Notdienstpauschale<br />
an die Rechenzentren gezahlt. Von dort aus wird das Geld an die<br />
Apotheker weitergeleitet. Insgesamt haben 20.304 Apotheken in den beiden<br />
Monaten 71.777 Notdienste erbracht. Zusätzlich zum Fixhonorar und der<br />
Notdienstgebühr hat jeder Apotheker pro geleisteten Notdienst also 223,79<br />
Euro bekommen.<br />
Die Notdienstpauschale war mit dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz<br />
(ANSG) eingeführt worden. Um die Pauschale zu finanzieren, wurde<br />
das Fixhonorar der Apotheker von 8,35 Euro auf 8,51 Euro pro abgegebenes<br />
verschreibungspflichtiges Arzneimittel erhöht. Die zusätzlichen 16 Cent pro<br />
Packung verbleiben nicht bei den Apothekern, sondern werden über die<br />
Rechenzentren an den Notdienstfonds weitergegeben. Die Mehreinnahmen<br />
durch Privatrezepte müssen die Apotheker selbst an den Fonds ableiten.<br />
Der Notdienstfonds ist beim DAV angesiedelt. Regelmäßig erhält er von den<br />
Apothekerkammern die Anzahl aller zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages<br />
geleisteten Notdienste. Auf Basis dieser Zahl berechnet der Fonds die<br />
Pauschale und schüttet sie einmal im Quartal aus. Die Höhe der Auszahlung<br />
variiert somit je nach der Anzahl der geleisteten Notdienste.<br />
Zusätzlich zur Notdienstpauschale erhalten die Apotheker von ihren Kunden<br />
auch weiterhin eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Einsatz. Einzige<br />
Ausnahme: Wenn der Arzt auf dem Rezept das „noctu“-Feld (lateinisch für<br />
„nachts“) ankreuzt, muss der Patient keine Gebühr bezahlen.<br />
(br)<br />
Weitere Informationen zum ANSG:<br />
www.aok-presse.de > <strong>Politik</strong> > Gesetze > Abgeschlossene Gesetzesvorhaben 2<strong>01</strong>3<br />
Weitere Informationen zum Nacht- und Notdienstfonds:<br />
www.dav-notdienstfonds.de<br />
15<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Neues vom<br />
Gemeinsamen Bundesausschuss<br />
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung startet<br />
Patienten mit Tuberkulose und Mykobakteriose können voraussichtlich ab<br />
April als erste im Rahmen der neuen ambulant-spezialfachärztlichen Versorgung<br />
von interdisziplinären Ärztete<strong>ams</strong> in Kliniken und Praxen behandelt<br />
werden. Der GBA hat dafür im Dezember 2<strong>01</strong>3 die konkreten Vorgaben beschlossen<br />
und insbesondere die Abrechnungsmodalitäten festgelegt.<br />
Mehr Sicherheit bei Seed-Implantation in Prostata-Tumor<br />
Für die stationäre Behandlung von Prostata-Krebs mit radioaktiv strahlenden<br />
Körnchen, sogenannten Seeds, die in den Tumor implantiert werden, gelten<br />
vom 1. Juli 2<strong>01</strong>4 an besondere Qualitätsanforderungen. Damit soll eine besonders<br />
guten Behandlungsqualität sichergestellt werden, solange eindeutige<br />
Daten über den Nutzen der Behandlungsmethode noch ausstehen. So<br />
müssen Strahlentherapeuten und Urologen, die diese Behandlung (interstitielle<br />
Low-Dose-Rate-Brachytherapie) zusammen mit einem Medizinphysiker<br />
vornehmen, bereits mehr als 50 solcher Eingriffe in den vorhergehenden<br />
zwei Jahren oder 100 in den letzten fünf Jahren gemacht haben. Auch die<br />
Qualitätsanforderungen an die Krankenhäuser, in denen die Therapie erfolgt,<br />
werden erhöht, insbesondere was Dokumentation und Infrastruktur betrifft.<br />
Nur wenn die Qualitätsanforderungen an Ärzte und Krankenhaus erfüllt sind,<br />
darf die Brachytherapie weiterhin mit den Krankenkassen abgerechnet werden.<br />
Der Nutzen der Behandlung ist bislang nicht ausreichend belegt und<br />
wird seit kurzem im Rahmen einer Langzeitstudie (PREFERE) untersucht, die<br />
auf 18 Jahre angelegt ist. Dabei geht es insbesondere um den Vergleich<br />
mit anderen möglichen Behandlungsmethoden. Sobald die Studie zu Ergebnissen<br />
kommt, will der GBA erneut über die Zukunft der Low-Dose-Rate-<br />
Brachytherapie beraten.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
(GBA) ist das<br />
wichtigste Gremium der<br />
gemeinsamen Selbstverwaltung<br />
in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung. Von<br />
seinen Beschlüssen sind alle<br />
Versicherten betroffen. Denn<br />
der GBA entscheidet unter<br />
anderem, welche ambulanten<br />
oder stationären Leistungen<br />
ausreichend, zweckmäßig<br />
und wirtschaftlich<br />
sind. Die Beschlüsse treten<br />
in der Regel erst nach Nichtbeanstandung<br />
durch das<br />
Bundesgesundheitsministerium<br />
und Bekanntmachung<br />
im Bundesanzeiger in Kraft.<br />
Der <strong>AOK</strong>-Mediendienst informiert<br />
regelmäßig über<br />
wichtige Entscheidungen<br />
des GBA.<br />
Mehr Psychologen in der Psychotherapie<br />
Psychologische Psychotherapeuten können jetzt für ärztliche Psychotherapeuten<br />
reservierte freie Praxissitze besetzen, sofern in der jeweiligen Region<br />
keine ärztlichen Psychotherapeuten zur Verfügung stehen und keine Überversorgung<br />
besteht. Der GBA hat die Bedarfsplanungs-Richtlinie entsprechend<br />
geändert. Bislang waren in der psychotherapeutischen Versorgung 25 Prozent<br />
16<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
der vorhandenen Praxissitze ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten. Der<br />
GBA-Vorsitzende Josef Hecken geht davon aus, dass damit bundesweit etwa<br />
300 freie Arztsitze von psychologischen Psychotherapeuten besetzt werden<br />
können, insbesondere in ländlichen Regionen Bayerns, Baden-Württembergs<br />
und Niedersachsens.<br />
Weitere Infos über den GBA:<br />
www.g-ba.de<br />
17<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Gesetzgebungskalender<br />
Gesundheitspolitik<br />
17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Die Gesetzgebungsarbeit im Bundestag ist wieder angelaufen. Die<br />
neue Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD hat auch in der Gesundheits- und<br />
Sozialpolitik erste Vorhaben schon auf den Weg gebracht. Der <strong>AOK</strong>-Medienservice<br />
(<strong>ams</strong>) bietet einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesvorhaben auf Bundesebene<br />
und im Europäischen Parlament (Stand: 15. Januar 2<strong>01</strong>4). Diese und ältere<br />
Stichworte finden Sie auch im Internet: www.aok-bv.de/politik/gesetze.<br />
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen<br />
Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Gesundheitsberufen<br />
gibt es jetzt konkrete Vorgaben. Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums<br />
zum Berufsanerkennungsgesetz vom 1. April 2<strong>01</strong>2, die am<br />
1. Januar 2<strong>01</strong>4 in Kraft getreten ist, sieht für Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger<br />
und Physiotherapeuten aus Nicht-EU-Staaten mündliche Eignungs- und<br />
Kenntnisprüfungen oder den Besuch von Anpassungslehrgängen vor. Ärzte<br />
und Pfleger müssen zudem praktisch nachweisen, dass sie Patienten untersuchen<br />
oder mit bestimmten Pflegesituationen umgehen können.<br />
Der Verordnungstext:<br />
www.bundesrat.de> Parlamentsmaterialien > Drucksache 331/13<br />
Approbationsordnung für Ärzte<br />
Medizinstudenten legen den schriftlichen Teil des Medizin-Examens künftig<br />
bereits vor dem Praktischen Jahr (PJ) und damit ein Jahr früher als bisher ab.<br />
Nach dem PJ folgt der mündlich-praktische Teil als eigenständiger dritter Abschnitt<br />
der Ärztlichen Prüfung. Das regelt Artikel 4 der Approbationsordnung<br />
für Ärzte vom 17. Februar 2<strong>01</strong>2, der am 1. Januar 2<strong>01</strong>4 in Kraft getreten ist.<br />
Der Verordnungstext:<br />
http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 862/11<br />
Arzneimittelstudien (EU-Verordnung)<br />
Das EU-Parlament arbeitet an einer Verordnung für klinische Studien mit Humanarzneimitteln.<br />
Diese soll die seit 20<strong>01</strong> geltende EU-Richtlinie 20<strong>01</strong>/20/<br />
EG über die gute klinische Praxis bei Arzneimittelstudien ersetzen. Der Ge-<br />
18<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
sundheitsausschuss des EU-Parlamentes (ENVI) hat sich bereits im August<br />
2<strong>01</strong>3 darauf geeinigt, künftig alle Ergebnisse klinischer Medikamentenstudien<br />
zu veröffentlichen, unabhängig davon, ob sie ein positives oder negatives<br />
Ergebnis hatten. Detaillierte Zusammenfassungen sollen anonymisiert und<br />
zeitnah in einer EU-Datenbank gespeichert werden und für die Öffentlichkeit<br />
unkompliziert und kostenfrei zugänglich sein. Ältere Studien dürfen künftig<br />
für klinische Prüfungen nur noch dann herangezogen werden, wenn sie in<br />
einem von der WHO anerkannten Register verzeichnet sind. Die erste Lesung<br />
des Verordnungsentwurfs ist am 10. März 2<strong>01</strong>4 geplant. Bundesrat und alle<br />
Bundestagsfraktionen unterstützen die EU-Pläne, haben die Bundesregierung<br />
aber aufgefordert, Verbesserungen für den Patientenschutz und die Beteiligung<br />
von Ethikkommissionen durchzusetzen. Die Arzneimittelkommission<br />
der deutschen Ärzteschaft und der Deutsche Ärztetag fordern eine vollständige<br />
Publikation der Daten klinischer Studien und nicht nur ihrer Ergebnisse.<br />
Die Vorschläge der EU-Kommission und die Stellungnahme des Bundesrates:<br />
http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 413/12<br />
Die Überarbeitung durch den EP-Gesundheitsausschusses (ENVI):<br />
www.europarl.europa.eu > Suche > A7-0208/2<strong>01</strong>3<br />
Arzneimittelverschreibungs-Verordnung<br />
Die neue Bundesregierung muss sich noch einmal mit der noch von der alten<br />
Regierung beschlossenen Änderung der Arzneimittelverschreibungs-Verordnung<br />
befassen, da der Bundesrat dieser am 8. November 2<strong>01</strong>3 nur mit<br />
Auflagen zugestimmt hat. Die Länder fordern, die darin enthaltene teilweise<br />
Aufhebung der Verschreibungspflicht von zwei Migränemitteln für Erwachsene<br />
(Sumatriptan und Zolmitriptan) zu streichen und stattdessen die sogenannte<br />
„Pille danach“ zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften von<br />
der Rezeptpflicht zu befreien. Der Teil der Verordnung, der die „Pille danach“<br />
betrifft, soll nach dem Beschluss des Bundesrates erst am 1. Mai 2<strong>01</strong>4 in<br />
Kraft treten, damit dem Gesetzgeber ausreichend Zeit für eine Regelung über<br />
die Kostenerstattung durch die Krankenkassen – zum Beispiel in Paragraf<br />
24a Absatz 2 oder in Paragraf 34 des Fünften Sozialgesetzbuchs – bleibt.<br />
Der Verordnungsvorschlag und der Beschluss des Bundesrates:<br />
www.bundesrat.de > Parlamentsmaterialien > Drucksache 705/13<br />
Bedarfsplanung Psychotherapeuten<br />
Die Mindestquoten für die psychotherapeutische Versorgung sind um zwei<br />
Jahre bis Ende 2<strong>01</strong>5 verlängert worden, allerdings ohne die Anrechnungs-<br />
19<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
klausel bei Überversorgung. Deren Streichung soll die Zulassung psychologischer<br />
Psychotherapeuten bereits ab Anfang 2<strong>01</strong>4 erleichtern. Die entsprechenden<br />
Änderungen in Paragraf 1<strong>01</strong> Absatz 4 („Überversorgung“) des<br />
Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) hatte der Bundestag mit dem „Dritten<br />
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im<br />
Juni 2<strong>01</strong>3 beschlossen.<br />
Der Gesetzestext:<br />
http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 492/13<br />
Medizinprodukte (EU-Verordnungen)<br />
Das EU-Parlament hat sich am 22. Oktober 2<strong>01</strong>3 auf zwei Verordnungen<br />
zur schärferen Überwachung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika<br />
geeinigt, über die jetzt mit den Regierungen der EU-Staaten (EU-Ministerrat)<br />
verhandelt werden soll. Dabei handelt es sich um Änderungen an von<br />
der EU-Kommission nach dem Skandal um Brustimplantate aus billigem<br />
Industriesilikaten im September 2<strong>01</strong>2 vorgeschlagenen Regelungen. Das<br />
EU-Parlament fordert insbesondere strenge Auflagen für Medizinprodukte-<br />
Prüfstellen, darunter der TÜV und die DEKRA in Deutschland. Für ein zentrales<br />
Zulassungsverfahren für Hochrisiko-Medizinprodukte etwa durch die<br />
Europäische Arzneimittelagentur (EMA), das unter anderem die deutschen<br />
Krankenkassen gefordert hatten, gab es dagegen keine Mehrheit. Die EMA<br />
soll die Prüfstellen aber fachlich beaufsichtigen. Auch Medizinprodukte, die<br />
bei Schwangeren oder bei HIV- und Gentests verwendet werden, sollen schärfer<br />
kontrolliert werden, unter anderem durch Ethikkommissionen. Außerdem<br />
sollen Informationen über Medizinprodukte für Patienten und Angehörige der<br />
Gesundheitsberufe transparenter werden, damit diese eine bessere Auswahl<br />
treffen können und die Rückverfolgbarkeit zum Hersteller leichter wird. Auch<br />
die Haftung soll erweitert werden. Über das Verhandlungsergebnis mit dem<br />
EU-Ministerrat muss das EU-Parlament erneut abstimmen. Die Abgeordneten<br />
hoffen, die beiden Verordnungen – über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika<br />
– und damit die Neuregelungen im Interesse der Patientensicherheit<br />
noch vor der Europawahl im Mai 2<strong>01</strong>4 unter Dach und Fach zu bekommen.<br />
Der Beschlüsse des EU-Parlaments:<br />
www.europarl.europa.eu > Suche > A7-0324/2<strong>01</strong>3 und A7-0327/2<strong>01</strong>3<br />
Mehr Infos und Hintergrund:<br />
www.aok-presse.de ><strong>AOK</strong>-Medienservice > <strong>ams</strong>-Thema 07/12 Medizinprodukte<br />
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Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Berlin Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, Rosenthaler Straße 31, 1<strong>01</strong>78 Berlin<br />
Bernhard Hoffmann (verantwortlich), Ralf Breitgoff, Ines Körver, Burkhard Rexin, Benjamin Rohrer<br />
Telefon: 030 / 220 11-200, Telefax: 030 / 220 11-105, E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de, Internet: www.aok-presse.de
<strong>AOK</strong>-Medienservice<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Notfallsanitätergesetz/Rettungsassistenten<br />
Die Bestimmungen über den neuen Beruf „Notfallsanitäter/in“, der die bisherige<br />
Ausbildung zum „Rettungsassistenten“ ablöst, sind am 1. Januar<br />
2<strong>01</strong>4 in Kraft getreten. Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist damit ein<br />
Jahr länger als die bisherige zum Rettungsassistenten. Das neue Berufsbild<br />
war im März 2<strong>01</strong>3 von Bundestag und Bundesrat mit dem Notfallsanitätergesetz<br />
(NotSanG) beschlossenen worden. Der praktische Teil der Ausbildung<br />
der Arzt-Helfer bei Noteinsätzen erfolgt danach in Lehrrettungswachen oder<br />
Krankenhäusern, der theoretische in staatlich anerkannten Schulen. Die<br />
Kompetenzen der Notfallsanitäter werden im Gesetz genau beschrieben.<br />
Sie dürfen die Erstversorgung am Einsatzort eigenverantwortlich durchführen<br />
sowie entscheiden, ob ein Notarzt angefordert und wohin der Notfallpatient<br />
transportiert wird. Die Auszubildenden bekommen vom Träger der Ausbildung<br />
– in der Regel ein Rettungsdienstanbieter – eine Ausbildungsvergütung.<br />
Der Gesetzestext:<br />
http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 17/12524<br />
Pflegereform – Pflege-Neuausrichtungsgesetz<br />
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind seit 1. Januar 2<strong>01</strong>4 dazu verpflichtet,<br />
die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach einer Regelprüfung<br />
darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung<br />
sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind.<br />
Sie sollen insbesondere über Kooperationsverträge und die Zusammenarbeit<br />
mit Ärztenetzen und Apotheken berichten. Die Pflegekassen haben sicherzustellen,<br />
dass diese Informationen für den Pflegebedürftigen und Angehörige<br />
verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet und in geeigneter<br />
anderer Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechende<br />
Bestimmung wurde mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz vom Oktober<br />
2<strong>01</strong>2 in Paragraf 1<strong>14</strong> des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) eingefügt.<br />
Der Gesetzestext:<br />
http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 488/12<br />
Rechengrößen in der Sozialversicherung<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung<br />
ist am 1. Januar 2<strong>01</strong>4 um 112,50 Euro auf 4.050 Euro monatlich<br />
gestiegen. Die Versicherungspflichtgrenze wurde um den gleichen Betrag<br />
auf 4.462,50 Euro angehoben. Die dafür maßgebliche Sozialversicherungs-<br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Rechengrößenverordnung 2<strong>01</strong>4 war von der Bundesregierung am 15. Oktober<br />
2<strong>01</strong>3 beschlossen und vom Bundesrat am 29. November 2<strong>01</strong>3 gebilligt<br />
worden. Grundlage für die Erhöhung der Rechengrößen ist die Entwicklung<br />
der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (ohne Ein-Euro-Jobber) im Jahr<br />
2<strong>01</strong>2. Diese waren nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums gegenüber<br />
dem Vorjahr 2<strong>01</strong>1 in den alten Ländern um 2,81 Prozent und in den neuen<br />
Ländern um 2,42 Prozent gestiegen. Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen<br />
Krankenversicherung steigt damit um gut 17 Euro auf 627,75 Euro monatlich,<br />
wovon 332,10 Euro der Arbeitnehmer und 295,65 Euro der Arbeitgeber trägt.<br />
Der Verordnungstext:<br />
www.bundesrat.de> Parlamentsmaterialien > Drucksache 727/13<br />
SGB-V-Änderungsgesetze – Preismoratorium für Arzneimittel<br />
Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch<br />
(13. SGB-V-Änderungsgesetz) ist das Preismoratorium für verschreibungspflichtige<br />
ältere Arzneimittel, die keiner Festbetragsregelung unterliegen,<br />
bei Abgabe zulasten der Krankenkassen um drei Monate bis 31. März 2<strong>01</strong>4<br />
verlängert worden. Die Preise bleiben damit auf dem Stand vom 1. August<br />
2009 oder dem ersten Preis bei späterer Markteinführung festgeschriebenen.<br />
Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz im Eilverfahren am 18.<br />
und 19. Dezember 2<strong>01</strong>3 beraten und beschlossen, das am 1. Januar 2<strong>01</strong>4<br />
in Kraft getreten ist. Mit dem gleichzeitig am 18. Dezember 2<strong>01</strong>3 in erster<br />
Lesung vom Bundestag beratenen <strong>14</strong>. SGB-V-Änderungsgesetz sollen das<br />
Preismoratorium über Ende März 2<strong>01</strong>4 hinaus bis Ende 2<strong>01</strong>7 verlängert und<br />
der Herstellerabschlag, der bis Ende 2<strong>01</strong>3 befristet 16 Prozent und jetzt wieder<br />
sechs Prozent beträgt, auf sieben Prozent festgelegt werden. Zudem soll<br />
damit rückwirkend zum 1. Januar 2<strong>01</strong>4 die Möglichkeit der Nutzenbewertung<br />
älterer Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (Paragraf<br />
35a Absatz 6 SGB V) aufgehoben werden.<br />
Das 13. SGB V-Änderungsgesetz:<br />
http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksachen 18/200 und 810/13<br />
Der Entwurf des <strong>14</strong>. SGB V-Änderungsgesetzes:<br />
http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksachen 18/2<strong>01</strong><br />
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<strong>Politik</strong><br />
Ausgabe <strong>01</strong> / 17. <strong>01</strong>. 2<strong>01</strong>4<br />
Kurzmeldungen<br />
Mach deine Schule zur Konzerthalle<br />
17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Die vierte Auflage des <strong>AOK</strong>-Schulmeisters ist gestartet.<br />
Bundesweit wetteifern ab sofort wieder alle weiterführenden Schulen<br />
um den Titel der aktivsten Schule Deutschlands. Die Qualifikation zum<br />
Finale in Berlin erfolgt über ein Online-Quiz. 2<strong>01</strong>4 kann sich die Siegerschule<br />
auf ein Exklusiv-Konzert von Tim Bendzko freuen. Der Sänger<br />
gewann in der Vergangenheit unter anderem den MTV-Music-Award als<br />
„Bester Künstler“.<br />
Teilnahmebedingungen und Anmeldung zum <strong>AOK</strong>-Schulmeister:<br />
www.aok-schulmeister.del<br />
Ein besonderer Abend für pflegende Angehörige<br />
17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Auf dem Deutschen Pflegetag in Berlin richtet der <strong>AOK</strong>-<br />
<strong>Bundesverband</strong> einen Abend für pflegende Angehörige aus. Die prominent<br />
besetzte Talkrunde am 24. Januar steht unter dem Motto: „Der<br />
Mensch im Mittelpunkt“. Der Vorstandsvorsitzende Jürgen Graalmann<br />
diskutiert mit dem Präsidenten des Deutschen Pflegerates, Andreas<br />
Westerfellhaus, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und<br />
Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, und Professor Adelheid Kuhlmey,<br />
Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie an der Charité<br />
Berlin. Moderation: Werner Hansch, Ex-Sportreporter und Beiratsvorsitzender<br />
der Rudi-Assauer-Initiative.<br />
Weitere Informationen und Anmeldung:<br />
www.aok-pflegetag.de<br />
Heilmittelbericht: Kinder benötigen mehr Sprachtherapien<br />
17.<strong>01</strong>.<strong>14</strong> (<strong>ams</strong>). Zwei von drei Sprachtherapien haben 2<strong>01</strong>2 Kinder und<br />
Jugendliche bis 15 Jahre erhalten. Das zeigt der Heilmittelbericht 2<strong>01</strong>3<br />
des Wissenschaftlichen Instituts der <strong>AOK</strong> (WIdO). Jeder vierte sechsjährige<br />
Junge war in sprachtherapeutischer Behandlung, 2007 war es<br />
nur jeder fünfte. Auch 2<strong>01</strong>2 waren Mädchen weniger therapiebedürftig<br />
als Jungen. Allerdings ist die Zahl der verordneten Sprachtherapien bei<br />
sechsjährigen Mädchen seit 2007 ebenfalls gestiegen: von <strong>14</strong>,7 auf<br />
16,8 Prozent.<br />
Der Heilmittelbericht 2<strong>01</strong>3 zum Download:<br />
www.wido.de > Heilmittelbericht 2<strong>01</strong>3<br />
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