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Magazin 196310

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hil!e der Eingeschlossenen erforderlich machen, um ein Verlassen<br />

des Schutzraumes ohne Hilfe von außen zu ennöglichen.<br />

Nadlstehend werden verschiedene Möglichkeiten der Selbstbefreiung<br />

aus verschütteten Schutzräumen beschrieben.<br />

Ausstieg durch das Fenster<br />

Nach dem Elnsturz eines Hauses sind alle Öftnungen, die ins<br />

Freie führen, verschüttet. Die Eingeschlossenen untersuchen<br />

die Möglichkeit, sich entweder durch die Schutzraumtür oder<br />

durch ein Fenster zu retten. Sie entschließen sich für ein Kellerfenster.<br />

Bei kleinen Fenstern empfiehlt es sich, nach Entfernen der<br />

Holzblende auch den Fensterrahmen herauszunehmen, damit<br />

die Öffnung größer wird. Die Erdanschüttung oder Sandsackpackung,<br />

die zum Schutz vor radioaktivemSlaub und Splittern<br />

von außen vor das Fenster angebracht wurde, liegt nun frei<br />

und muß in den Schutzraum geschafft werden. Diese Arbeit<br />

geschieht vorsichtshalber im Schutz der Seitenwände, da mit<br />

nachrutschendem Material geredmet werden muß. Wenn genügend<br />

Hände zur Verfügung stehen, ist dieses lose Material<br />

möglichst weit von der Ausbruchstelle entfernt zu lagern, damit<br />

es später nicht hindert.<br />

Nun muß ein Kriechgang durch die Trümmer geschaffen werden.<br />

Eisenträger, Sparren, Deckenbalken und sonstige sperrige<br />

Bauteile läßt man in ihrer Lage. Ihr derzeitiges Auflager<br />

ist aut keinen Fall zu verändern. Diese "natürliche Sidlerung"<br />

muß sogar beim Vorbau der Strecke laufend erhöht<br />

werden. Mit Kanthölzern und Bohlen wird das Nachrutschen<br />

der darüberliegenden Trümmer wirksam unterbunden.<br />

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Freilegen des Einganges<br />

Die Eingangstür zum Schutzraum ist von außen durch Trümmer<br />

blockiert. Ist sie als Gasschutztür (Stahlblech) ausgebildet,<br />

wird man zunächst versuchen, mit Hilfe eines Stemmeisens<br />

die Tür auszuheben. Hierbei ist mit Vorsicht zu arbeiten,<br />

da hochaufgeschichtetes Trümmergut in den Kellerraum<br />

stürzen kann. Für das weitere Vordringen durch den Trümmerberg<br />

gelten die oben beschriebenen Anleitungen. Stehengebliebene<br />

Kellerwände dienen - wenn möglich - als Stützwände.<br />

Mauerdurchbrüche als Fluchtweg<br />

Bei Reihenhäusern wird man den Ausweg durch das Nachbarhaus<br />

versuchen. Wenn die Mauerdurchbrüche gekennzeichnet<br />

und sogar vorbereitet sind, wird das Durchbrechen<br />

der Brandmauer leicht sein. Im anderen Falle sind Backsteinwände<br />

noch günstig, weil hier Flachmeißel und schwerer<br />

Hammer genügen. Betonwände verlangen schon einen Spitzmeißel<br />

und einen größeren Arbeitsaufwand. Sie sind meist<br />

anniert, so daß eine Stahlsäge vorhanden sein muß, um eine<br />

öffnung zu schaffen.<br />

Zusammenfassung<br />

Wenn Behelfsschutzbauten verschüttet wurden, zeichnen sich<br />

drei Schwierigkeitsgrade ab:<br />

1. Schutzraum und innerer Fluchtweg zum Nachbarhaus sind<br />

vor Einsturzgefahr geschützt. Hier sind nur Mauerdurchbrüche<br />

zu schaffen; die Selbstbefreiung ist noch am leichtesten.<br />

2. Schutzraum muß durch ein Kellerfenster verlassen werden.<br />

Die Schwierigkeiten sind größer und verlangen mehr<br />

Arbeitsaufwand, Umsicht und praktische Kenntnisse.<br />

3. Schutzraum wird durch die Eingangstür verlassen. Da hier<br />

mit den umfangreichsten Trümmermassen zu rechnen ist,<br />

fordert dieser Fluchtweg den größten Arbeitsaufwand.<br />

Es empfiehlt sich, im Schutzraum Kanthölzer von 6/6 oder<br />

6/8 bei 80 cm Länge in genügender Anzahl zu lagern, da<br />

diese zur Abstützung eines Kriechganges dringend erforderlich<br />

sind.<br />

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