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Magazin 196310

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Verpflichtung<br />

zum Bau von Schutzräumen<br />

in Altbauten?<br />

Oben : Bauberater des Bundesluftschutzverbandes erteilen Auskunft<br />

und beraten in ollen Schul:lbauangelegenheiten. Unten :<br />

Bei dieser Methode des nachträglichen Einbaus von Schutzröumen<br />

aus Fertigteilen entfallen sonst übl iche Verschalungen.<br />

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines<br />

Schutzbaugesetzes wird von vielen Seiten mit unterschiedlichen<br />

Begründungen kritisiert. Damit war zu rechnen, denn<br />

es handelt sich um ein Programm, das tiefe Eingriffe in die<br />

Interessensphäre des einzelnen wie in das gesamte Wirtschaftsgeschehen<br />

vorsieht,. über Umfang und Verteilung der<br />

nicht unerheblichen Opfer, die gebracht werden müssen, gehen<br />

die Meinungen verständlicherwcise auseinander. Auf der<br />

'-lnderen Seite herrscht bei den Kritikern durchaus keine einheitliche<br />

Auffassung über die Schutzraumkonzeption, die vom<br />

Bild eines möglichen künftigen Krieges, insbesondere von den<br />

zu erwartenden Waffenwirkungen auszugehen hat.<br />

Am deutlichsten kommt die Unsicherheit darüber, was zu geschehen<br />

hat, in der Stellungnahme des Bundesrats zur Regierungsvorlage<br />

zum Ausdruck: In den Entschließungen unter<br />

II 1-3 werden drei Alternativen zu den Grundentscheidungen<br />

zur Diskussion gestellt, die sich gegenseitig ausschließen.<br />

Die Kritik an den Grundentscheidungen des Entwurfs betrifft<br />

außer der Differenzierung Grundschutz - verstärkter<br />

Schutz und der Kostenverteilung in erster Linie den Verzicht<br />

auf eine Bauverpflichtung für bestehende Gebäude.<br />

Wenn die Errichtung von Schutzräumen in Altbauten in das<br />

Belieben der Eigentümer gestellt würde, so sagen die Kritiker,<br />

dann würden sie nicht in ausreichender Zahl gebaut<br />

werden. In den Stadtkernen, die am dichtesten besiedelt sind<br />

und wo infolgedessen die größten Verluste zu erwarten wären,<br />

würden am wenigsten Schutzmöglichkeiten geschaffen<br />

werden. Insbesondere käme für die einkommensschwachen<br />

Bevölkerungskreise ein freiwilliger Schutzraumbau wohl<br />

kaum in F rage. Es müsse daher auch für Altbauten die Errichtung<br />

von Schutzräumen zur Pflicht gemacht werden.<br />

Die Kritiker haben sicher insoweit recht, als auch in Altbauten<br />

Schutzräume notwendig sind. Das Ziel kann daher nur<br />

sein, zu erreichen, daß möglichst bald auch in allen Altbauten<br />

Schutzräume entstehen. Meinungsverschiedenheiten bestehen<br />

nur über den Weg, auf dem dieses Ziel am leichtesten erreicht<br />

werden kann, und evtl. noch über den Zeitraum, in dem er<br />

zurückgelegt sein muß.<br />

Abgesehen von den Bedenken mehr praktischer Art, die unten<br />

zu erörtern sind, bestehen doch gewisse Zweifel, ob durch<br />

eine Verpflichtung zum Schutzraumbau in bestehenden Gebäuden<br />

nicht die Fürsorge des Staates für seine Bürger überspannt<br />

wird. Der Eigentümer eines einsturzgefährdeten Hauses<br />

beispielsweise muß es wohl entweder abreißen oder instand<br />

setzen lassen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Nachbarn,<br />

Passanten oder auch für die Bewohner besteht. In Neubauten<br />

werden seit eh und je bestimmte Auflagen erteilt, um<br />

die Sicherheit der Bewohner und der Nachbarn insbesondere<br />

vor Einsturz- und Brandgefahl'en zu erhöhen. Niemand würde<br />

aber auf den Gedanken kommen, den Umbau von Häusern zu<br />

verlangen, weil sie etwa den heutigen Brandschutzbestimmungen<br />

in keiner Weise mehr entsprechen, auch wenn Nachbarhäuser<br />

dadurch gefährdet sind.<br />

Es soll keineswegs behauptet werden, die Schutzbauverpflichtung<br />

für Altbauten widerspreche der Verfassung oder anderen<br />

Normen, wenngleich der Eingriff in die Privatsphäre hier<br />

durchweg fühlbarer wäre als bei der Miterrichtung von<br />

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