aktiv markt Peter Marten - Gemeinde Bredenbek
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4 Familien<br />
teilen sich<br />
1<br />
Rind<br />
nerstag, den 28. August und Donnerstag,<br />
den 27. November 2003.<br />
! Aufgrund der starken Nachfrage<br />
nach <strong>Bredenbek</strong>-Flaggen und<br />
Masten, soll eine Sammelbestellung<br />
aufgegeben werden. Wer also eine<br />
<strong>Bredenbek</strong>-Flagge und/oder einen<br />
Flaggenmast haben möchte, der<br />
melde sich beim Bürgermeister an,<br />
donnerstags 16.30 bis 18 Uhr,<br />
Sprechstunde im <strong>Gemeinde</strong>büro.<br />
! Auf Nachfrage wurde der brille<br />
erklärt, das das Parken auf der<br />
Fahrbahn in der Kieler Straße<br />
rechtmäßig ist. Und weil der Bürgermeister<br />
keine Ordnungsgewalt<br />
hat, kann er in dieser Sache nicht<br />
<strong>aktiv</strong> werden. Wer also gegen die<br />
parkenden Autos vorgehen möchte,<br />
muss sich mit der Polizei in Verbindung<br />
setzen.<br />
! Die Versicherungsverträge der<br />
<strong>Gemeinde</strong> wurden überprüft. Bei<br />
gleichen und besseren Leistungen<br />
und dem zusätzlichen Vertrag für<br />
das neue Wasserwerk spart die <strong>Gemeinde</strong><br />
durch den Wechsel der Versicherung<br />
160 Euro.<br />
Nutzen Sie<br />
die Chance auf 80 kg Rindfleisch<br />
direkt vom Erzeuger<br />
Hans-Joachim und<br />
Kirsten <strong>Marten</strong>s<br />
24796 <strong>Bredenbek</strong>-Kronsburg<br />
Telefon 0 43 34 / 215<br />
! Auf der letzten <strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung<br />
wurde die neue Entschädigungssatzung<br />
beschlossen. Danach<br />
bekommen jetzt Nichtmitglieder,<br />
die an Ausschusssitzungen teilnehmen,<br />
kein Sitzungsgeld mehr<br />
(vorher mussten sie 5 DM bzw.<br />
2,50 Euro). Die Entschädigungen<br />
für <strong>Gemeinde</strong>vertreter und Ausschussmitglieder<br />
bleiben unverändert.<br />
! Auf derselben Sitzung wurde auch<br />
die Neufassung der Hauptsatzung<br />
beschlossen. Danach ist der<br />
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung<br />
jetzt im Finanzausschuss<br />
eingegangen. Dem Bauausschuss<br />
wird die Entscheidung übertragen,<br />
das gemeindliche Einvernehmen<br />
nach § 36 BauGB zu erteilen, wenn<br />
es keine besonderen städtebauliche<br />
Bedeutung hat. Außerdem dürfen<br />
ab sofort alle bürgerlichen Mitglieder<br />
an allen Ausschusssitzungen<br />
teilnehmen.<br />
Beide Beschlüsse wurden in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung einstimmig beschlossen.<br />
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