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Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet südöstlich <strong>de</strong>r Bahnstraße“ 1<br />

Stadt Steinbach (Taunus)<br />

Begründung zum Entwurf <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes<br />

„Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA<br />

Planstand: 13.05.2013<br />

Bearbeiterin<br />

Dipl.- Ing. Elisabeth Scha<strong>de</strong>, Städtebauarchitektin AKH<br />

Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße 16 – 35440 Lin<strong>de</strong>n - Tel 06403 9537-0 - Fax 9537-30


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 2<br />

Inhalt<br />

1 Vorbemerkungen ................................................................................................................................. 4<br />

1.1 Veranlassung und Planziel.......................................................................................................... 4<br />

1.2 Räumlicher Geltungsbereich ....................................................................................................... 4<br />

1.3 Übergeordnete Planungen .......................................................................................................... 5<br />

1.3.1 Vorbereiten<strong>de</strong> Bauleitplanung ................................................................................................ 5<br />

1.3.2 Verbindliche Bauleitplanung ................................................................................................... 5<br />

1.3.3 Landschaftsplan ...................................................................................................................... 5<br />

1.3.4 Fachplanungen, Landschaftsschutzgebiete ........................................................................... 6<br />

1.3.5 Einordnung in bestehen<strong>de</strong> informelle Planungen ................................................................... 6<br />

1.3.6 Zusammengefasste Leitbil<strong>de</strong>r und Perspektiven .................................................................... 6<br />

1.3.7 Städtebauliches Entwicklungskonzept (Stand: 03/2010, Variante 2) ..................................... 8<br />

2 Inhalt und Festsetzungen .................................................................................................................... 9<br />

2.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung........................................................................................................... 9<br />

2.1.1 Gewerbegebiet........................................................................................................................ 9<br />

2.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung ...................................................................................................... 10<br />

2.2.1 Grundflächenzahl .................................................................................................................. 11<br />

2.2.2 Geschossflächenzahl ............................................................................................................ 11<br />

2.2.3 Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse ...................................................................................... 11<br />

2.2.4 Festsetzungen zur Höhenentwicklung .................................................................................. 11<br />

2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ....................................................................... 11<br />

3 Verkehrserschließung ........................................................................................................................ 12<br />

3.1 Anbindung an das Fernstraßennetz .......................................................................................... 12<br />

3.1.1 Äußere Erschließung ............................................................................................................ 13<br />

3.1.2 Innere Erschließung .............................................................................................................. 14<br />

3.2 Anbindung an <strong>de</strong>n ÖPNV .......................................................................................................... 15<br />

4 Immissionsschutz............................................................................................................................... 16<br />

5 Erneuerbare Energien und Energieeinsparung ................................................................................. 16<br />

6 Grünflächen ....................................................................................................................................... 17<br />

7 Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und<br />

Landschaft .................................................................................................................................................. 17<br />

8 Berücksichtigung umweltplanerischer Belange ................................................................................. 17<br />

9 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz ....................................................................................... 18<br />

9.1 Wasserversorgung .................................................................................................................... 18<br />

9.2 Gebiet für die Grundwassersicherung ...................................................................................... 18<br />

9.3 Trinkwasserschutzgebiet ........................................................................................................... 18<br />

9.4 Heilquellenschutzgebiet ............................................................................................................ 18<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 3<br />

9.5 Bo<strong>de</strong>nversiegelung ................................................................................................................... 18<br />

9.6 Überschwemmungsgebiete....................................................................................................... 19<br />

9.7 Abwasser................................................................................................................................... 19<br />

9.8 Oberirdische Gewässer ............................................................................................................. 22<br />

9.9 Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten ..................................................................................... 22<br />

10 Denkmalschutz .................................................................................................................................. 22<br />

11 Sonstige Infrastruktur und Hinweise .................................................................................................. 22<br />

12 Bo<strong>de</strong>nordnung ................................................................................................................................... 25<br />

13 Städtebauliche Vorkalkulation ........................................................................................................... 25<br />

14 Verzeichnis <strong>de</strong>r Gutachten ................................................................................................................ 25<br />

15 Orts- und Gestaltungssatzung ........................................................................................................... 26<br />

15.1 Werbeanlagen ........................................................................................................................... 26<br />

15.2 Einfriedungen ............................................................................................................................ 26<br />

15.3 Begrünung/Grundstücksfreiflächen ........................................................................................... 26<br />

16 Nachrichtliche Übernahme ................................................................................................................ 26<br />

17 Hinweise ............................................................................................................................................ 27<br />

18 Verfahrensstand................................................................................................................................. 27<br />

Übersichtskarte<br />

Räumlicher<br />

Geltungsbereich<br />

genor<strong>de</strong>t, ohne Maßstab<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 4<br />

1 Vorbemerkungen<br />

1.1 Veranlassung und Planziel<br />

Die Stadt Steinbach (Taunus) hat im Vorfeld zu <strong>de</strong>r hiermit vorliegen<strong>de</strong>n verbindlichen Bauleitplanung ein<br />

Städtebauliches Entwicklungskonzept erstellen lassen. Aufgabenstellung <strong>de</strong>s Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />

war die Entwicklung einer “groben städtebaulichen Rahmenkonzeption” für die im<br />

Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) dargestellte rd. 13 ha umfassen<strong>de</strong> “Gewerbliche Baufläche/Mischbaufläche–Geplant”<br />

nördlich <strong>de</strong>r Bahnstraße (L 3006). Im Zuge <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Konzeption<br />

sollten die Anbindung an die Bahnstraße (L 3006), die bestehen<strong>de</strong>n Grünstrukturen, die Regionalparkroute,<br />

die Entwicklung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Industrie- und Gewerbegebiets, interkommunale Belange<br />

sowie die Möglichkeit zur Entwicklung von bedarfsgerechten Abschnitten, insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf<br />

das erfor<strong>de</strong>rliche Umlegungsverfahren, Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />

städtebaulichen Entwicklungskonzeptes hat die Darstellung im RegFNP aufgegriffen und führt diese parzellenscharf<br />

fort. Der Geltungsbereich wur<strong>de</strong> am 19.11.2009 mit <strong>de</strong>r Stadt Steinbach (Taunus) und <strong>de</strong>r<br />

Stadt Oberursel (Taunus) abgestimmt. Im Zuge <strong>de</strong>s Planungsfortschritts sind Än<strong>de</strong>rungen darstellbar. Im<br />

Ergebnis sollten die Rahmenbedingungen formuliert wer<strong>de</strong>n, innerhalb <strong>de</strong>rer eine städtebauliche Entwicklung<br />

in diesem Bereich erfolgen kann. Die Rahmenkonzeption sollte die Grundlage für die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Fachplanungen (Erschließung, Ver- und Entsorgung, Umweltbelange etc.) sowie für erste Kostenschätzungen<br />

und Erwägungen zur interkommunalen Umsetzung <strong>de</strong>s Gesamtbereiches bil<strong>de</strong>n.<br />

Der hiermit vorliegen<strong>de</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. Bauabschnitt<br />

umfasst im Bebauungsplan – Entwurf einen rd. 7,2 ha großen Teilbereich <strong>de</strong>s o.g. Entwicklungskonzeptes.<br />

Planziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S. § 8 BauNVO 1990 (Geltungsbereich 1) sowie<br />

einer Fläche für die Anlage eines Regenrückhaltebeckens (Geltungsbereich 2). Hinzu kommen Flächen<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft (Plankarte 2).<br />

1.2 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Das Gewerbegebiet liegt nordöstlich von Steinbach nördlich <strong>de</strong>r Bahnstraße (L 3006) und westlich <strong>de</strong>r<br />

Eisenbahnstrecke. Der räumliche Geltungsbereich wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:<br />

Nordwesten<br />

Nordosten<br />

Südosten<br />

Südwesten<br />

Landwirtschaftliche Flächen<br />

landwirtschaftlich genutzte Bereiche (Gewerbliche Bauflächen – geplant im RegFNP)<br />

Bahnstraße (L 3006) im Anschluss daran das bestehen<strong>de</strong> Gewerbegebiet „Südlich <strong>de</strong>r<br />

Bahnstraße“<br />

Regionalparkroute und die Ortslage von Steinbach<br />

Im Umgriff <strong>de</strong>s so begrenzten Bebauungsplanes liegt insgesamt (Plankarten 1 und 2) eine Fläche von rd.<br />

7,2 ha. Die für die Leitungsinfrastruktur und für <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Verkehr erfor<strong>de</strong>rlichen Flächen<br />

im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Es entfallen auf das Gewerbegebiet<br />

i. S. § 8 BauNVO 1990 rd. 4,6 ha, die bestehen<strong>de</strong>n/geplanten Verkehrsflächen einschließlich landwirtschaftlichen<br />

Wegen bzw. Fuß- und Radwegen rd. 1,2 ha, die Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft (Ortsran<strong>de</strong>ingrünung einschl. Versickerungsfläche<br />

und Obstwiese) rd. 0,9 ha, die Grünflächen (Verkehrsbegleitgrün) rd. 0,1 ha sowie die Flächen<br />

für Versorgungsanlagen (zwei Regenrückhaltebecken) rd. 0,4 ha.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 5<br />

Abb. Luftbild<br />

Räumlicher Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />

Entwicklungskonzeptes<br />

1. BA<br />

Grenze <strong>de</strong>s<br />

1. Bauabschnittes<br />

Anbindung an die<br />

Bahnstraße<br />

Quelle: bing maps, genor<strong>de</strong>t, ohne Maßstab<br />

1.3 Übergeordnete Planungen<br />

1.3.1 Vorbereiten<strong>de</strong> Bauleitplanung<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Regionalen Flächennutzungsplanes für das Gebiet <strong>de</strong>s Regionalverban<strong>de</strong>s<br />

FrankfurtRheinMain als Rechtsnachfolger <strong>de</strong>s Planungsverban<strong>de</strong>s Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main<br />

wer<strong>de</strong>n für das Verbandsgebiet künftig die Planungen auf Ebene <strong>de</strong>r Regionalplanung und <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n<br />

Bauleitplanung in einem Planwerk zusammengefasst.<br />

Der Regionale Flächennutzungsplan 2010 stellt für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes „Gewerbliche Baufläche<br />

- geplant“ dar. Überlagert wird die Signatur durch die Darstellung einer Ferngasleitung sowie am<br />

südlichen Randbereich durch die Signatur „Vorranggebiet für Regionalparkkorridor“. Der hiermit vorliegen<strong>de</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA ist insofern aus <strong>de</strong>m Flächennutzungsplan<br />

entwickelt.<br />

1.3.2 Verbindliche Bauleitplanung<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. Bauabschnitt gibt es keinen Bebauungsplan.<br />

Der vorliegen<strong>de</strong> Bebauungsplan schafft erstmals Planungsrecht.<br />

1.3.3 Landschaftsplan<br />

Der Landschaftsplan <strong>de</strong>s Planungsverbands stellt in seiner Entwicklungskarte (2000) für <strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n<br />

Teil <strong>de</strong>s Plangebietes Siedlungsflächen lt. Flächennutzungsplan dar.<br />

Zu<strong>de</strong>m wird im südwestlichen Anschluss an <strong>de</strong>n Vorhabensbereich, ein Regionalpark-Korridor, dargestellt.<br />

Überlagert wer<strong>de</strong>n die genannten Darstellungen durch Signaturen für Grünflächen (im Nordwesten)<br />

sowie Streuobst (im Nordosten).<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 6<br />

1.3.4 Fachplanungen, Landschaftsschutzgebiete<br />

Das Plangebiet liegt in keinem Landschaftsschutzgebiet.<br />

1.3.5 Einordnung in bestehen<strong>de</strong> informelle Planungen<br />

Der Stadtentwicklungsplan aus <strong>de</strong>m Jahr 2006 1 zeigt die in <strong>de</strong>n nächsten Jahren maßgeben<strong>de</strong>n Leitziele<br />

für die städtebauliche Entwicklung <strong>de</strong>r Stadt Steinbach (Taunus) auf. Ziel <strong>de</strong>r Stadtentwicklungsplanung<br />

ist es, <strong>de</strong>r Stadt Steinbach (Taunus) eine langfristig verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Planvorhaben<br />

in <strong>de</strong>n nächsten Jahren zu bieten.<br />

Die Fläche „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ ist in Kapitel 2.3.4 „Flächen im Außenbereich“ -<br />

in <strong>de</strong>m die grundsätzlich möglichen Erweiterungsflächen <strong>de</strong>r Stadt hinsichtlich ihrer Eignung für eine zukünftige<br />

Wohn- bzw. gewerbliche Nutzung bewertet wer<strong>de</strong>n - als Fläche Nr. 7 (Gewerbe - interkommunal)<br />

berücksichtigt. Die zusammenfassen<strong>de</strong> Bewertung gelangt zu <strong>de</strong>r Einschätzung, dass die Fläche sich für<br />

eine Erweiterung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Gewerbegebietes gut eigne und über einen sehr guten ÖPNV-<br />

Anschluss verfüge. Durch die Entwicklung dieser Flächen können auch positive Auswirkungen auf das<br />

bestehen<strong>de</strong> Gewerbegebiet entstehen. Defizite wer<strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Stadtentwicklungsplanes<br />

(2006) im Anschluss an das überörtliche Straßennetz gesehen. Vor Fertigstellung einer<br />

Ortsumfahrung wären zusätzliche Belastungen für die Ortsdurchfahrten in Steinbach (Taunus) und Oberursel<br />

(Taunus) zu erwarten. Die Siedlungsentwässerung dieser Fläche sei aufwändig. Empfohlen wird die<br />

Entwicklung <strong>de</strong>s Gebietes als interkommunales Gewerbegebiet. Ein bedarfsgerechtes schlüssiges Nutzungskonzept<br />

sei vorab zu erstellen. Ferner wird auf die teilräumlich im Plangebiet befindlichen Strukturen<br />

(z.B. Streuobst) hingewiesen, die in <strong>de</strong>r weiteren Planung entsprechend zu berücksichtigen seien.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass sich die vorliegen<strong>de</strong> Planung in die Zielsetzungen <strong>de</strong>s<br />

Stadtentwicklungsplanes einfügt. Zielkonflikte sind keine erkennbar. Eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit <strong>de</strong>n<br />

Belangen von Natur und Landschaftsschutz erfolgt im anliegen<strong>de</strong>n Umweltbericht und im Artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrag.<br />

1.3.6 Zusammengefasste Leitbil<strong>de</strong>r und Perspektiven<br />

Die Leitbil<strong>de</strong>r und Ziele <strong>de</strong>r Siedlungsentwicklung für das Plangebiet „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am<br />

Bahnhof“ wer<strong>de</strong>n hier im Sinne einer grundlegen<strong>de</strong>n Aufgabenstellung zusammengefasst:<br />

<br />

<br />

<br />

Die Stadt Steinbach (Taunus) verfügt über keine Gewerbeflächen mehr. Das neue „Gewerbegebiet<br />

Im Gründchen / Am Bahnhof“ soll dazu beitragen neuen Bedarf zu induzieren und entsprechend<br />

ab<strong>de</strong>cken zu können. Hierbei sollen bedarfsgerechte Grundstückszuschnitte für die<br />

unterschiedlichen Unternehmensgegenstän<strong>de</strong> bereitgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Erschließung <strong>de</strong>s Gewerbegebiets soll über <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Knotenpunktes<br />

Bahnstraße / Industriestraße erfolgen. Eine Ausbildung als Kreisverkehr wür<strong>de</strong> die Verkehrsabwicklung<br />

in diesem stark belasteten Straßenabschnitt erleichtern und gleichermaßen dazu beitragen,<br />

die Ortseinfahrt in die Stadt Steinbach (Taunus) hervorzuheben und attraktiv zu gestalten.<br />

Es sollen qualitätvolle bedarfsgerecht zu entwickeln<strong>de</strong> Mischbauflächen im Bereich <strong>de</strong>s Bahnhofs<br />

entstehen (vgl. 2. Bauabschnitt).<br />

1 Stadt Steinbach (Taunus) Stadtentwicklungsplanung, Eichler+Schauss+Partner, Darmstadt, 2006<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 7<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Entwicklung <strong>de</strong>s Gewerbegebietes soll in interkommunaler Zusammenarbeit zwischen <strong>de</strong>n<br />

Städten Steinbach (Taunus) und Oberursel (Taunus) vollzogen wer<strong>de</strong>n. Bei<strong>de</strong> Städte prüfen gegenwärtig<br />

die Rahmenbedingen hierfür. Synergieeffekte für Bereitstellung und Vermarktung von<br />

Bauland und die Optimierung <strong>de</strong>r Ver- und Entsorgung sollen erkannt und genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das städtebauliche Leitbild wird ergänzt durch ein ökologisches Leitbild, das neben <strong>de</strong>n bereits<br />

angesprochenen Faktoren auch das Ziel hat, Energie zu sparen und soweit bei einer Gewerbegebietsplanung<br />

möglich <strong>de</strong>n Naturhaushalt zu entlasten.<br />

Gute Fußgänger- und Radwegeverbindungen, die an <strong>de</strong>n Bestand anbin<strong>de</strong>n, sind zu schaffen.<br />

Der Standortvorteil, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>r guten Anbindung an <strong>de</strong>n ÖPNV ergibt ist zu nutzen.<br />

Das „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Schwerpunkt für die Gewerbeflächenentwicklung<br />

<strong>de</strong>r Stadt Steinbach (Taunus) für die nächsten 15 Jahre.<br />

Ansichten<br />

Blick entlang <strong>de</strong>r Bahnstraße (L 3006)<br />

Links die Flächen <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplanes<br />

Blick von <strong>de</strong>r Bahnstraße in die Zufahrt zum bestehen<strong>de</strong>n<br />

Gewerbegebiet<br />

Ansicht Gärten im Südwesten <strong>de</strong>s Plangebiets<br />

Überblick über das Plangebiet<br />

Eigene Fotos 11/2009 und 09/2011<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 8<br />

1.3.7 Städtebauliches Entwicklungskonzept (Stand: 03/2010, Variante 2) 2<br />

MI<br />

P&R<br />

GE<br />

GEe<br />

1. BA<br />

GE<br />

genor<strong>de</strong>t, ohne Maßstab<br />

Das rd. 13 ha große Gebiet wur<strong>de</strong> innerhalb <strong>de</strong>r Grenzen <strong>de</strong>r Darstellungen <strong>de</strong>s RegFNP mit einer Nutzungsverteilung<br />

von rd. 61 % Gewerbefläche, rd. 9 % Mischbaufläche und ca. 12 % Grünflächen, bzw.<br />

Flächen zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft überplant. Der Verkehrsflächenanteil<br />

einschließlich Fußwege und Park & Ri<strong>de</strong> Parkplatz (neu) beträgt rd. 10 %. Die städtebauliche<br />

Weiterentwicklung wur<strong>de</strong> so geplant, dass die Entwicklung bedarfsgerecht in mehreren Bauabschnitten<br />

erfolgen kann. Die Ausbildung <strong>de</strong>r Ortsran<strong>de</strong>ingrünung korreliert mit <strong>de</strong>m Regionalparkkorridor.<br />

Das Kompensationserfor<strong>de</strong>rnis, das durch die nachfolgen<strong>de</strong> Bauleitplanung vorbereitet wird, soll durch<br />

die Ausbildung einer rd. 10 m tiefen Ortsran<strong>de</strong>ingrünung innerhalb <strong>de</strong>rer auch artenschutzrechtlichen<br />

Belangen Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n soll, möglichst gering gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Anbindung an <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Siedlungsraum erfolgt über das bereits bis zum Plangebiet ausgebaute<br />

Straßennetz sowie eine neue Anbindung an die Bahnstraße. Die geplanten Mischgebietsflächen<br />

wer<strong>de</strong>n über eine Stichstraße erschlossen, die ebenfalls die Verbindung zu <strong>de</strong>m neuen erweiterten Park<br />

& Ri<strong>de</strong> Parkplatz herstellt.<br />

Der hiermit vorliegen<strong>de</strong> Bebauungsplan umfasst <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r obigen Grafik dargestellten rd. 7,2 ha<br />

großen 1. Bauabschnitt einschließlich eines geplanten Fußweges entlang <strong>de</strong>r Bahnstraße, <strong>de</strong>r zur<br />

Anbindung an die bestehen<strong>de</strong> Ortslage dient. Der räumliche Geltungsbereich wur<strong>de</strong> zum Entwurf<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes an die bestehen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen an die Ver- und Entsorgung sowie die<br />

Grundstücksverfügbarkeiten angepasst.<br />

2 Städtebauliches Entwicklungskonzept „Im Gründchen / Am Bahnhof“, Planungsbüro Holger Fischer, Stand: 03/2010<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 9<br />

2 Inhalt und Festsetzungen<br />

Zur Sicherung <strong>de</strong>r angestrebten städtebaulichen Ordnung sind in Ausführung <strong>de</strong>s § 1 Abs. 3 BauGB die<br />

im Folgen<strong>de</strong>n erläuterten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in <strong>de</strong>n Bebauungsplan aufgenommen<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

2.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

2.1.1 Gewerbegebiet<br />

Im Plangebiet gelangt Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO zur Ausweisung. Gewerbegebiete dienen vorwiegend<br />

<strong>de</strong>r Unterbringung von nicht erheblich belästigen<strong>de</strong>n Gewerbebetrieben. Gemäß § 8 Abs. 2<br />

BauNVO sind in Gewerbegebieten allgemein zulässig:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe<br />

Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäu<strong>de</strong><br />

Tankstellen<br />

Anlagen für sportliche Zwecke<br />

Ausnahmsweise zugelassen wer<strong>de</strong>n können darüber hinaus:<br />

<br />

<br />

<br />

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,<br />

die <strong>de</strong>m Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse<br />

untergeordnet sind<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke<br />

Vergnügungsstätten.<br />

Hinzu kommen Räume und Gebäu<strong>de</strong> für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreiben<strong>de</strong>r,<br />

die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben.<br />

Städtebauliche Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Ausschluss allgemein o<strong>de</strong>r ausnahmsweise zulässiger Nutzung liegen bis<br />

auf folgen<strong>de</strong> Ausnahmen nicht vor:<br />

1. Von <strong>de</strong>n ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind Vergnügungsstätten 3 , <strong>de</strong>ren häufigste Erscheinungsform<br />

Spielhallen sind, zu <strong>de</strong>nen z.B. aber auch Diskotheken und Sex-Animierbetriebe<br />

sowie bor<strong>de</strong>llartige Betriebe wie z.B. „Unternehmen die es erlauben untereinan<strong>de</strong>r Verträge über<br />

sexuelle Dienstleistungen zu schließen“ zählen, auszuschließen. Bor<strong>de</strong>llartige Betriebe, die als<br />

„Gewerbebetriebe aller Art“ i.S. § 8 Abs. 2 Satz 2 BauNVO einzustufen sind, wer<strong>de</strong>n ebenfalls<br />

von <strong>de</strong>m Ausschluss erfasst.<br />

Das Bedürfnis (Groß-)Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen sowie sonstige Vergnügungsstätten<br />

und Einrichtungen wie z.B. Animierlokale, Nachtbars und vergleichbare Lokale mit<br />

Striptease- o<strong>de</strong>r Filmvorführungen, Sexkinos, Geschäfte mit Einrichtungen zur Vorführung von<br />

Sex- und Pornofilmen (z.B. Vi<strong>de</strong>okabinen), Domina-Studios sowie <strong>de</strong>r Ausübung verschie<strong>de</strong>ner<br />

Formen <strong>de</strong>r Prostitution dienen<strong>de</strong>n Einrichtungen, wie Bor<strong>de</strong>lle, bor<strong>de</strong>llartige Betriebe, ein-<br />

3<br />

Anzumerken ist, dass Gaststätten mit Saal, wo bei Tanzveranstaltungen im Saal <strong>de</strong>r Schankbetrieb lediglich<br />

hinzutritt, nicht aber wie bei <strong>de</strong>r Diskothek die Musikdarbietungen gezielt zur Steigerung <strong>de</strong>s Getränkeumsatzes<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n, keine Vergnügungsstätte i.S. <strong>de</strong>s städtebaulichen Nutzungsbegriffes ist, da die Geselligkeit im<br />

hergebrachten Verständnis gera<strong>de</strong> kein typisches Kennzeichen <strong>de</strong>r angesprochenen Vergnügungsstätten darstellt.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 10<br />

schließlich sog. Terminwohnungen, Wohnungsprostitution, Swinger-Clubs sowie nichtmedizinische<br />

Massagesalons und Saunaclubs als ver<strong>de</strong>ckte Bor<strong>de</strong>lle wegen ihres „Störgra<strong>de</strong>s“ in<br />

Gewerbegebieten unterzubringen, wird nicht verkannt. Entgegen steht allerdings das Bestreben<br />

<strong>de</strong>r Stadt Steinbach, das vorhan<strong>de</strong>ne Flächenpotenzial vorrangig für die Ansiedlung arbeitsplatzintensiver<br />

Gewerbebetriebe zu sichern.<br />

2. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n sowohl verkehrsintensive Betriebe (z.B. Speditionsbetriebe und Fuhrbetriebe)<br />

als auch das Wohnen für Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber ausgeschlossen. Die<br />

Ausschlüsse sollen zum Einen sicherstellen, dass das planinduzierte Verkehrsaufkommen die<br />

Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Bahnstraße nicht übersteigt und zum An<strong>de</strong>rn, dass durch <strong>de</strong>n Ausschluss<br />

<strong>de</strong>s Wohnens immissionsschutzrechtliche Konflikte insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Nachtzeit vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Für <strong>de</strong>n Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA wird festgesetzt,<br />

dass innerhalb <strong>de</strong>s Gewerbegebietes die Einrichtung von Einzelhan<strong>de</strong>lsverkaufsflächen ausschließlich<br />

für die in <strong>de</strong>m Gebiet produzieren<strong>de</strong>n und weiterverarbeiten<strong>de</strong>n Betriebe zulässig ist<br />

und dies nur, wenn die Verkaufsfläche einen untergeordneten Teil <strong>de</strong>r durch das Betriebsgebäu<strong>de</strong><br />

überbauten Fläche einnimmt. Davon ausgenommen sind die Sortimentsgruppen Baustoffhan<strong>de</strong>l,<br />

Brennstoffhan<strong>de</strong>l, Kfz-Han<strong>de</strong>l, Gartenbaubetriebe und Landmaschinenhan<strong>de</strong>l. Hierdurch<br />

wird die Einrichtung von reinen Einzelhan<strong>de</strong>lsverkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente<br />

faktisch untersagt.<br />

2.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird unter Bezugnahme auf <strong>de</strong>n 2. Abschnitt <strong>de</strong>r BauNVO 1990 bestimmt<br />

durch<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die zulässige Grundflächenzahl 4 ; die GRZ gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind<br />

die zulässige Geschossflächenzahl 5 ; die GFZ gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind,<br />

die zulässige Baumassenzahl 6 ; die BMZ gibt an, wie viel m³ Baumasse je m² Grundstücksfläche<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind und<br />

die Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen.<br />

4 Sofern die gemäß GRZ zulässige Grundfläche nicht innerhalb <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche vollzogen wer<strong>de</strong>n kann, tritt<br />

die überbaubare Grundstücksfläche an Stelle einer GRZ; es gilt die engere Festsetzung. Auf die Festlegung <strong>de</strong>r GRZ kann gleichwohl<br />

nicht verzichtet wer<strong>de</strong>n, da sie auch das Maß <strong>de</strong>r zulässigen Überschreitung für die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen<br />

mit ihren Zufahrten usw. <strong>de</strong>finiert. Die zulässigen Grundflächen dürfen durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen<br />

mit ihren Zufahrten, untergeordneten Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>oberfläche, durch die das Baugrundstück<br />

lediglich unterbaut wird, regelmäßig bis zu 50% höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 (Kappungsgrenze)<br />

überschritten wer<strong>de</strong>n. Soweit <strong>de</strong>r Bebauungsplan nichts an<strong>de</strong>res festsetzt, kann im Einzelfall von <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r vorgenannten<br />

Grenzen abgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

5 Die Geschossfläche ist nach <strong>de</strong>n Außenmaßen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen<br />

in an<strong>de</strong>ren Geschossen, die keine Vollgeschosse i.S. HBO sind, einschl. <strong>de</strong>r zu ihnen gehören<strong>de</strong>n Treppenräume und<br />

einschl. ihrer Umfassungswän<strong>de</strong>, sind nicht mitzurechnen.<br />

6 Die Baumasse ist nach <strong>de</strong>n Außenmaßen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> vom Fußbo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s untersten Vollgeschosses bis zur Decke <strong>de</strong>s obersten<br />

Vollgeschosses zu ermitteln. Die Baumassen von Aufenthaltsräumen in an<strong>de</strong>ren Geschossen einschl. <strong>de</strong>r zu ihnen gehören<strong>de</strong>n<br />

Treppenräume und einschl. ihrer Umfassungswän<strong>de</strong> und Decken sind mitzurechnen. Sofern eine entsprechen<strong>de</strong> Berechnung nicht<br />

möglich ist, ist die tatsächliche Baumasse zu ermitteln und maßgeblich.<br />

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Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 11<br />

2.2.1 Grundflächenzahl<br />

Die Grundflächenzahl - sie gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche im Sinne <strong>de</strong>s § 19<br />

Abs. 3 BauNVO zulässig sind - orientiert sich mit GRZ = 0,8 an <strong>de</strong>r zulässigen Obergrenze <strong>de</strong>s § 17 Abs.<br />

1 BauNVO für Gewerbegebiet.<br />

2.2.2 Geschossflächenzahl<br />

Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 19 Abs. 3 BauNVO 1990 zulässig sind. Die Geschossfläche ist nach <strong>de</strong>n Außenmaßen<br />

<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in an<strong>de</strong>ren<br />

Geschossen einschl. <strong>de</strong>r zu ihnen gehören<strong>de</strong>n Treppenräume und einschl. ihrer Umfassungswän<strong>de</strong><br />

sind regelmäßig nicht mitzurechnen. Eine Geschossflächenzahl wird nur für die Grundstücke entlang <strong>de</strong>r<br />

Bahnstraße festgesetzt, da in diesem Bereich - im Vergleich zu <strong>de</strong>n nördlich angrenzen<strong>de</strong>n Flächen -<br />

auch kleinere Einheiten angestrebt sind.<br />

2.2.3 Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse<br />

Der Vollgeschossbegriff ist in <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung nicht <strong>de</strong>finiert. Auf <strong>de</strong>n Bebauungsplan ist<br />

insofern die Hessische Bauordnung (HBO 2010) anzuwen<strong>de</strong>n. Von einer Festsetzung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r zulässigen<br />

Vollgeschosse wird im vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan abgesehen, da mit <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r maximalen<br />

Gebäu<strong>de</strong>höhe die Höhenentwicklung ein<strong>de</strong>utig bestimmt ist.<br />

2.2.4 Festsetzungen zur Höhenentwicklung<br />

Da die Hessische Bauordnung nur eine Min<strong>de</strong>sthöhe vorgibt, ist <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>s Vollgeschosses höhenmäßig<br />

zunächst unbegrenzt. Daher empfiehlt sich die ergänzen<strong>de</strong> Festsetzung einer Höhenbegrenzung.<br />

Festgesetzt sind für das Plangebiet Gebäu<strong>de</strong>höhen von OK Geb . max. 14 m. Der untere Bezugspunkt für<br />

die Ermittlung <strong>de</strong>r im Bebauungsplan festgesetzten Gebäu<strong>de</strong>oberkanten ist die Fahrbahnoberkante<br />

(Scheitelpunkt) <strong>de</strong>r das jeweilige Grundstück erschließen<strong>de</strong>n Straße, gemessen lotrecht vor <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mitte.<br />

2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche<br />

Eine Bauweise wird nicht festgesetzt, sie ergibt sich abschließend aus <strong>de</strong>n ausgewiesenen überbaubaren<br />

Grundstücksflächen in Verbindung mit <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>srechtlichen Abstandsbestimmungen.<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen wer<strong>de</strong>n durch Baugrenzen bestimmt, bis an die gebaut wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Die Ausweisung erfolgt großzügig, um die sich aus <strong>de</strong>m jeweiligen Unternehmensgegenstand ergeben<strong>de</strong>n<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an die Anordnung von Gebäu<strong>de</strong>n usw. nicht einzuschränken. Beachtlich ist<br />

hierbei, dass keine städtebaulichen Zwangspunkte wie z.B. erhaltenswerte Sichtachsen nachgewiesen<br />

sind, <strong>de</strong>ren Erhalt eine Einschränkung bei <strong>de</strong>n überbaubaren Grundstücksflächen legitimieren könnte.<br />

Abweichungen sind darüber hinaus nur erfor<strong>de</strong>rlich entlang <strong>de</strong>r Bahnstraße (L 3006) aufgrund <strong>de</strong>r Vorgabe<br />

<strong>de</strong>s § 23 Abs. 1 HStrG für Lan<strong>de</strong>s- und Kreisstraßen nach <strong>de</strong>r Hochbauten je<strong>de</strong>r Art in einer Entfernung<br />

von bis zu 20 m, jeweils gemessen vom äußeren Rand <strong>de</strong>r befestigten Fahrbahn, nicht errichtet<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen. Dies gilt entsprechend für Aufschüttungen o<strong>de</strong>r Abgrabungen größeren Umfangs. Weitergehen<strong>de</strong><br />

bun<strong>de</strong>s- o<strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>srechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Der Bereich westlich <strong>de</strong>s Kreisverkehr<br />

soll zukünftig als Innerhalb <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt gelegen betrachtet wer<strong>de</strong>n, so dass beantragt<br />

wer<strong>de</strong>n soll, die OD-zu verschieben.<br />

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Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 12<br />

Wenn die überbaubaren Grundstücksflächen z.B. aufgrund von Teilungen die vollständige Ausschöpfung<br />

<strong>de</strong>r Grundfläche nach GRZ nicht zulassen, stellt dies keinen Wi<strong>de</strong>rspruch dar. Hier ist auf <strong>de</strong>n Beschluss<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgerichts vom 29.07.1999 Bezug zu nehmen 7 , <strong>de</strong>ssen Leitsatz lautet:<br />

Baugrenzen (§ 23 Abs. 3 BauNVO) müssen im Bebauungsplan nicht so festgesetzt wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>m Grundstückseigentümer<br />

auf <strong>de</strong>r so festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche die volle o<strong>de</strong>r eine weitgehen<strong>de</strong><br />

Ausschöpfung <strong>de</strong>r im Bebauungsplan festgesetzten (höchst-)zulässigen Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) ermöglicht<br />

wird.<br />

Zur Begründung ist einerseits darauf hinzuweisen, dass die Festsetzung einer Grundflächenzahl o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Größe einer Grundfläche bzw. <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche unterschiedliche städtebauliche Zielsetzungen<br />

erfüllen. An<strong>de</strong>rerseits ist aber auch zu beachten, dass die Festsetzung einer Grundflächenzahl<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Größe einer Grundfläche <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Grundflächen <strong>de</strong>r o.g. baulichen Anlagen limitiert –<br />

einschließlich <strong>de</strong>r (Neben-)Anlagen, die auch außerhalb <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche errichtet<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen. Darüber hinaus wird klarstellend festgesetzt, dass bei Konkurrenz von <strong>de</strong>r festgesetzten<br />

Grundflächenzahl (GRZ) und <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche die engere Festsetzung gilt.<br />

Bei <strong>de</strong>r Bebauung ist auf ausreichen<strong>de</strong> Zufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen für Feuerwehr- und<br />

sonstige Rettungsfahrzeuge zu achten (vgl. § 5 HBO).<br />

3 Verkehrserschließung<br />

3.1 Anbindung an das Fernstraßennetz<br />

Steinbach (Taunus) liegt verkehrsgünstig. Über die Lan<strong>de</strong>sstraße, die zu <strong>de</strong>n Anschlussstellen an die<br />

Bun<strong>de</strong>sautobahnen A 5 und A 66 und A 661 führt, wird die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz<br />

hergestellt. Darüber hinaus verfügt Steinbach (Taunus) mit <strong>de</strong>r Stadt Oberursel (Taunus) über einen gemeinsamen<br />

Bahnhof „Oberursel-Weißkirchen-Steinbach“ an <strong>de</strong>r Homburger Bahn, über diesen Steinbach<br />

an das S-Bahnnetz <strong>de</strong>s Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) angeschlossen ist. Mit <strong>de</strong>r Linie S5 können<br />

die Städte Oberursel, Bad Homburg und Frankfurt direkt erreicht wer<strong>de</strong>n. Der Standort <strong>de</strong>s geplanten<br />

Gewerbegebietes liegt im Nordosten <strong>de</strong>r Stadt Steinbach (Taunus) verkehrsgünstig unmittelbar an <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sstraße (L 3006).<br />

Die Ortsdurchfahrt Steinbach ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen belastet. Insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>r<br />

Eschborner Straße und <strong>de</strong>r Bahnstraße (L 3006) liegt ein Verkehrsaufkommen von rd. 16.000 Kfz am<br />

Tag. 8 Eine Verkehrsanalyse hat ergeben, dass <strong>de</strong>r Durchgangsverkehrsanteil im Ortskern relativ hoch ist.<br />

Es bestehen daher Überlegungen, diese Duchgangsverkehre auf eine neue Ortsumfahrung zu verlagern.<br />

Für die Trassierung wur<strong>de</strong>n zwei Alternativen entwickelt, die Nord- und die Südumfahrung. Die Trassenführung<br />

<strong>de</strong>r Südumfahrung hat bereits Eingang in <strong>de</strong>n Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) 2010<br />

gefun<strong>de</strong>n. Die Umfahrung verläuft ortsfern östlich <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Bahntrasse. Die Verkehrsanalyse hat<br />

ergeben, dass diese Trasse zu einer hohen Entlastung im Ortskern führen wür<strong>de</strong>.<br />

7<br />

8<br />

Az. 4 BN 24.99 BauR 12/99 , S. 1435<br />

Stadt Steinbach (Taunus) Stadtentwicklungsplanung, Eichler+Schauss+Partner, Darmstadt, 2006<br />

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Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 13<br />

Abb. genor<strong>de</strong>t, ohne Maßstab<br />

Auszug aus <strong>de</strong>m Stadtentwicklungsplan (2006) Auszug aus <strong>de</strong>m RegFNP (2010)<br />

3.1.1 Äußere Erschließung<br />

Die Haupterschließung <strong>de</strong>s „Gewerbegebietes südlich <strong>de</strong>r Bahnstraße“ erfolgt über einen bestehen<strong>de</strong>n<br />

zentralen Verkehrsknoten (LSA) im Bereich Bahnstraße L 3006 / Industriestraße. Zur Anbindung <strong>de</strong>s<br />

neuen „Gewerbegebietes Im Gründchen / Am Bahnhof“ ist die Anlage eines ausreichend dimensionierten<br />

Kreisverkehrs vorgesehen. Die Bahnstraße wird gegenwärtig von <strong>de</strong>r Stadt Steinbach (Taunus) umgeplant.<br />

Gegenstand dieser Umplanung ist u.a. die Schaffung eines Fußweges, <strong>de</strong>r hier bereits in <strong>de</strong>n<br />

räumlichen Geltungsbereich für <strong>de</strong>n 1. Bauabschnitt <strong>de</strong>s Bebauungsplanes aufgenommen wur<strong>de</strong>.<br />

Insgesamt lässt die Planung eine Zunahme <strong>de</strong>s Ziel- und Quellverkehrs erwarten. Parallel zur Aufstellung<br />

<strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplanes wur<strong>de</strong>n ein Verkehrsgutachten 9 sowie eine Straßenplanung 10 auch<br />

erstellt, die in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA<br />

Eingang gefun<strong>de</strong>n haben.<br />

Die Verkehrsuntersuchung gelangt insgesamt zu <strong>de</strong>r Auffassung, dass ein einspuriger Kreisverkehrsplatz<br />

ausreichend ist. Ein Bypass ist in <strong>de</strong>r Fahrbeziehung L 3006‐Ost zur Zufahrt Im Gründchen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Der Kreisdurchmesser kann auf Grundlage <strong>de</strong>r sonstigen Anfor<strong>de</strong>rungen gewählt wer<strong>de</strong>n, aus Sicht <strong>de</strong>r<br />

verkehrstechnischen Erfor<strong>de</strong>rnisse bestehen keine weitergehen<strong>de</strong>n Ansprüche. Die Verkehrsuntersuchung<br />

liegt <strong>de</strong>m Bebauungsplan als Anlage bei, so dass bei Detailfragen hierauf verwiesen wird.<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Verkehrsuntersuchung wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Dimensionierung <strong>de</strong>s Kreisverkehrs entsprechend<br />

berücksichtigt. Die Straßenplaner führen hierzu Folgen<strong>de</strong>s aus:<br />

Das Gewerbegebiet „Im Gründchen“ soll auf Höhe <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Einmündung <strong>de</strong>r Industrie Straße an<br />

die L 3006 Bahnstraße angebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Der Kreuzungsbereich soll dabei als vierarmiger Kreisverkehrsplatz<br />

ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

9<br />

Verkehrsuntersuchung Steinbach Gewerbegebiet „Im Gründchen“: mociety consult GmbH, 65207 Wiesba<strong>de</strong>n,<br />

Stand 30.01.2013<br />

10 Straßenplanung: Sommer, Beraten<strong>de</strong> Ingenieurgesellschaft mbH, 65232 Taunusstein-Blei<strong>de</strong>nstadt<br />

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Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 14<br />

Eine durchgeführte Verkehrsuntersuchung hat die verkehrliche Wirkung <strong>de</strong>r neuen Nutzungen ermittelt<br />

und ergeben, dass die Verkehrsqualität eines einspurigen Kreisverkehrsplatz ausreichend ist. Ein Bypass<br />

ist in <strong>de</strong>r Fahrbeziehung L 3006 Ost zur Zufahrt „Im Gründchen“ erfor<strong>de</strong>rlich. Der Kreisdurchmesser wur<strong>de</strong><br />

mit 40 Metern gewählt. Aus <strong>de</strong>m Kreisdurchmesser ergibt sich ein Durchmesser <strong>de</strong>r Kreisinsel von 27<br />

Meter.<br />

Dieser Innendurchmesser wird benötigt um zu gewährleisten, dass die vorhan<strong>de</strong>nen Armaturengruppen<br />

<strong>de</strong>r Versorgungsleitungen Gas nach Maßgabe <strong>de</strong>s Versorgers in <strong>de</strong>r Inneninsel liegen und frei zugänglich<br />

sind.<br />

Die Breite <strong>de</strong>s Kreisrings beträgt damit 6,50 Meter und wird in eine Kreisfahrbahn und einen Innenring<br />

aufgeteilt. Der Innenring darf nur von Fahrzeugen, für die die Breite <strong>de</strong>r Kreisfahrbahn nicht ausreicht<br />

(Schwerlastverkehr), befahren wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Fahrstreifenbreiten <strong>de</strong>r Kreiszu- und -ausfahrten betragen in allen Armen zwischen 3,75 und 4,0 Meter.<br />

Die Eckausrundungen betragen zwischen 12 und 18 Meter.<br />

Der Rechtabbieger außerhalb <strong>de</strong>r Kreisfahrbahn (Bypass) ist baulich durch einen Gehweg mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Grünflächen für Fahrzeugüberhänge getrennt wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Breite <strong>de</strong>s Bypasses mit 4,5 Meter wur<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen einer Schleppkurve für Sattelzüge<br />

entwickelt. Die Einführung <strong>de</strong>s Bypasses wur<strong>de</strong> mit einem kurzen Abbiegestreifen.<br />

In allen vier Knotenpunktarmen wer<strong>de</strong>n Fahrbahnteiler mit Überquerungshilfen für Fußgänger und Radfahrer<br />

angeordnet. Des Weiteren verbessern sie die Erkennbarkeit <strong>de</strong>s Knotenpunktes und ver<strong>de</strong>utlichen<br />

die Wartepflicht. Auf Höhe <strong>de</strong>r Überquerung weisen alle Fahrbahnteiler für <strong>de</strong>n Radverkehr eine Breite<br />

von 2,5 Meter auf.<br />

Die Bahnstraße wird mit Linienbussen befahren und im Bereich <strong>de</strong>s Knotenpunktes sollen Haltestellen<br />

angelegt wer<strong>de</strong>n. In Richtung Oberursel wird die Haltestelle in <strong>de</strong>r Kreiszufahrt unmittelbar vor <strong>de</strong>m Fahrbahnteiler<br />

angeordnet (Haltestellenkap). Ein Überholen <strong>de</strong>s Busses vor <strong>de</strong>m Kreisverkehrsplatz ist ausgeschlossen.<br />

Dadurch wer<strong>de</strong>n die ein- und aussteigen<strong>de</strong>n Fahrbahngäste, die die Fahrbahn queren geschützt<br />

zu Lasten eines zeitweiligen Rückstaus. In Richtung Steinbach wird die Haltestelle in <strong>de</strong>r Kreisausfahrt<br />

angeordnet. Es wird eine Bushaltebucht erfor<strong>de</strong>rlich, die unmittelbar an <strong>de</strong>r Kreisfahrbahn beginnt.<br />

3.1.2 Innere Erschließung<br />

Der Straßenquerschnitt <strong>de</strong>r Haupterschließungsstraßen wird in einer Breite von 12,5 m, festgesetzt und<br />

erlaubt einen Ausbau mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 m, beidseitig angelegten Fußwegen von 1,75 m<br />

und einem einseitigen Parkstreifen mit einer Breite von rd. 2,5 m (Längsparker). Die für <strong>de</strong>n Schwerlastverkehr<br />

dimensionierte Straße mün<strong>de</strong>t östlich vor <strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong>n Bauabschnitt in eine Wen<strong>de</strong>anlage. Die<br />

Wen<strong>de</strong>anlage ist ausgelegt für Schwerlastverkehr und dient gleichermaßen als Überleitung zum nächsten<br />

Bauabschnitt.<br />

Abb: Straßenquerschnitt, Haupterschließungsstraße<br />

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Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 15<br />

Abb.: Straßenplanung (vorläufiger Planstand)<br />

Entwurfsverfasser: Sommer Beraten<strong>de</strong> Ingenieurgesellschaft mbH, 65232 Taunusstein Stand: März 2013 / ohne Maßstab<br />

Ergänzt wird das Verkehrswegenetz durch die landwirtschaftlichen Wege, die auch nach Vollzug <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes eine Bewirtschaftung <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Flächen sicherstellen sollen.<br />

3.2 Anbindung an <strong>de</strong>n ÖPNV<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r verkehrlichen Erschließung sind auch die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer<br />

zu berücksichtigen:<br />

Bus: Über die Haltestellen im Bereich <strong>de</strong>s am nördlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebiets gelegenen S-Bahn Haltepunktes<br />

Oberursel-Weißkirchen / Steinbach ist das Gewerbegebiet an die Buslinien 251 (Frankfurt-<br />

Nordwestzentrum - Kronberg) und 252 (Oberursel - Frankfurt-Rö<strong>de</strong>lheim) angebun<strong>de</strong>n.<br />

Es ist vorgesehen im Zuge <strong>de</strong>r geplanten Entwicklung eine weitere Haltestelle an <strong>de</strong>r Bahnstraße einzurichten.<br />

Das Plangebiet wäre insofern i<strong>de</strong>al an <strong>de</strong>n ÖPNV angebun<strong>de</strong>n.<br />

Bahn: Der S-Bahnhof Oberursel Weißkirchen-Steinbach, <strong>de</strong>r im 15-Minuten-Takt bedient wird (Fahrzeit<br />

zum Frankfurter Hauptbahnhof rd. 12 Minuten) schließt sich nördlich an das Plangebiet an und ist von<br />

hier aus fußläufig zu erreichen. Eine Anbindung an das eigentliche Stadtgebiet und die Wohngebiete<br />

erfolgt über zwei Buslinien.<br />

Fußgängerwegenetz/Radwegenetz: Der Fuß- und Radweg parallel zur Bahnstraße soll im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

geplanten Attraktivierung <strong>de</strong>s Bahnhofsumfel<strong>de</strong>s, ausgebaut wer<strong>de</strong>n und fin<strong>de</strong>t seine Fortführung in Richtung<br />

Westen zur Verbesserung <strong>de</strong>r Anbindung <strong>de</strong>s eigentlichen Stadtgebietes. Auch <strong>de</strong>r Stadtentwicklungsplan<br />

schlägt <strong>de</strong>n Ausbau attraktiver Radrouten vor. Diese sollen die Steinbacher Siedlungsbereiche<br />

verknüpfen.<br />

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4 Immissionsschutz<br />

Hingewiesen sei auf <strong>de</strong>n § 50 BImSchG <strong>de</strong>r besagt, dass bei raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen und Maßnahmen<br />

die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan<strong>de</strong>r so zuzuordnen seien, dass<br />

schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich o<strong>de</strong>r überwiegend <strong>de</strong>m Wohnen dienen<strong>de</strong>n Gebiete,<br />

sowie auf sonstige schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Für <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Bebauungsplan be<strong>de</strong>utet dies:<br />

Nordwestlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.<br />

Nordöstlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen (Gewerbegebiet-Planung (2. BA) an.<br />

Südöstlich grenzt die Lan<strong>de</strong>sstraße L 3006 an und<br />

Südwestlich schließen sich die Freibereiche (ehem. geplante Ludwig-Landmann-Straße) an. Die Ortslage<br />

beginnt vom Gewerbegebiet aus erst in rd. 160 m. Ausgenommen hiervon ist ein gewerblich genutztes<br />

Gebäu<strong>de</strong>, RP, Brandschutzautomation in rd. 60 m Entfernung vom Plangebiet (Flst. Nr. 58/2). Die<br />

Profession <strong>de</strong>r Firma sind Brand- und Sicherheitstechnik, Türen und Automatik, Industrie- und Gebäu<strong>de</strong>technik,<br />

Antriebs- und Steuerungstechnologie sowie Schranken und Absperrtechnik. Vom Grundsatz her<br />

wäre diese Firma ebenfalls in einem Gewerbegebiet zulässig.<br />

Es grenzen insofern keine schutzwürdigen Nutzungen an, so dass festgestellt wer<strong>de</strong>n kann, dass<br />

durch <strong>de</strong>n Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA voraussichtlich<br />

keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte zu befürchten sind.<br />

5 Erneuerbare Energien und Energieeinsparung<br />

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB sind bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen die Nutzung erneuerbarer<br />

Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energien zu berücksichtigen. Der Beitrag <strong>de</strong>r<br />

Bauleitplanung zum Umwelt- und Naturschutz erfolgt damit auch für die Ziele <strong>de</strong>s globalen Klimaschutzes.<br />

Dies verbessert die Möglichkeiten von Gemein<strong>de</strong>n und Vorhabenträger, die Belange <strong>de</strong>s Klimaschutzes<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r gemäß § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmen<strong>de</strong>n Abwägung zu gewichten. Ferner<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n bereits mit <strong>de</strong>r BauGB-Novelle 2004 die Möglichkeit eingeräumt, mit <strong>de</strong>m Abschluss<br />

von städtebaulichen Verträgen auch die Umsetzung von energiepolitischen und energiewirtschaftlichen<br />

Vorstellungen sicherzustellen.<br />

Mit <strong>de</strong>m am 30.07.2011 in Kraft getretenen Gesetz zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Klimaschutzes bei <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

in <strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n (BGBl. I S. 1509) wur<strong>de</strong> das BauGB zu<strong>de</strong>m unter <strong>de</strong>m Aspekt <strong>de</strong>s Klimaschutzes<br />

und <strong>de</strong>s Einsatzes erneuerbarer Energien, <strong>de</strong>r Energieeffizienz und <strong>de</strong>r Energieeinsparung<br />

geän<strong>de</strong>rt und ergänzt. Beachtlich ist insbeson<strong>de</strong>re die vorgenommene Ergänzung <strong>de</strong>r Grundsätze <strong>de</strong>r<br />

Bauleitplanung (§ 1 Abs. 5 Satz 2 und § 1a Abs. 5 BauGB), die Erweiterungen zum Inhalt <strong>de</strong>r Bauleitpläne<br />

(§§ 5 und 9 BauGB) und städtebaulicher Verträge (§ 11 Abs. 1 BauGB) sowie die Son<strong>de</strong>rregelungen<br />

zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie (§ 248 BauGB).<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplanes wird grundsätzlich eine Ausrichtung <strong>de</strong>r Bebauung nach<br />

Sü<strong>de</strong>n ermöglicht, um somit eine sonnenoptimierte Bauweise zu unterstützen. Von einer weitergehen<strong>de</strong>n<br />

Festsetzung <strong>de</strong>r Firstrichtung wird jedoch vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s Gebotes <strong>de</strong>r planerischen Zurückhaltung<br />

abgesehen, sodass <strong>de</strong>n Bauherren noch eine hinreichen<strong>de</strong> Flexibilität verbleibt. Aufgenommen<br />

wur<strong>de</strong> jedoch die ausdrückliche Zulässigkeit <strong>de</strong>r Errichtung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf <strong>de</strong>n<br />

Dachflächen. Darüber hinaus wird von <strong>de</strong>r Möglichkeit Gebrauch gemacht, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a<br />

BauGB Gebiete, in <strong>de</strong>nen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen bestimmte luftverunreinigen<strong>de</strong><br />

Stoffe nicht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n dürfen, festzusetzen. Zur Vermeidung von Umwelt-<br />

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Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 17<br />

belastungen (Reduzierung klimarelevanter Emissionen) sowie zur rationellen Verwendung von Energie ist<br />

als Hauptenergieträger zu Heizzwecken Erdgas vorzusehen. Sonstige fossile Brennstoffe sind dagegen<br />

innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes nicht zulässig.<br />

Weiterhin kann auf die speziellen energiefachrechtlichen Regelungen mit ihren Verpflichtungen zur Errichtung<br />

und Nutzung bestimmter erneuerbarer Energien verwiesen wer<strong>de</strong>n, die bei <strong>de</strong>r Bauplanung und<br />

Bauausführung zu beachten und einzuhalten sind. Nach § 3 Abs. 1 <strong>de</strong>s Erneuerbare-Energien-Wärme-<br />

Gesetzes (EEWärmeG) wer<strong>de</strong>n die Eigentümer von Gebäu<strong>de</strong>n, die neu errichtet wer<strong>de</strong>n, etwa dazu verpflichtet,<br />

<strong>de</strong>n Wärmeenergiebedarf <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien<br />

zu <strong>de</strong>cken. Im Zuge <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung (EnEV) ist zu<strong>de</strong>m sicherzustellen, dass bei <strong>de</strong>r<br />

Errichtung und wesentlichen Än<strong>de</strong>rungen von Gebäu<strong>de</strong>n ein bestimmter Standard an Maßnahmen zur<br />

Begrenzung <strong>de</strong>s Energieverbrauchs von Gebäu<strong>de</strong>n einzuhalten ist. Insofern wird es für zulässig erachtet,<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Nutzung von erneuerbaren Energien sowie <strong>de</strong>r Energieeinsparung keine weitergehen<strong>de</strong>n<br />

Festsetzungen in <strong>de</strong>n Bebauungsplan aufzunehmen, son<strong>de</strong>rn vielmehr auf die bestehen<strong>de</strong>n und zu<strong>de</strong>m<br />

stetig fortentwickelten gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu verweisen.<br />

6 Grünflächen<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s Baugebietes wird parallel zur Bahnstraße eine Fläche für „Verkehrsbegleitgrün“ dargestellt.<br />

Lage und Planung orientieren sich an <strong>de</strong>r gegenwärtig in <strong>de</strong>r Umsetzung befindlichen Planung für die<br />

Bahnstraße.<br />

7 Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und<br />

Landschaft<br />

Im Nor<strong>de</strong>n und im Westen <strong>de</strong>s Plangebietes sind Flächen für Maßnahmen […] festgesetzt. Entlang <strong>de</strong>r<br />

neuen Siedlungsrän<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n hierdurch Anpflanzungen mit Bäumen und Sträuchern zur Eingrünung<br />

vorgesehen. Die Flächen sollen neben <strong>de</strong>r Ortsran<strong>de</strong>ingrünung auch <strong>de</strong>r Versickerung anfallen<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagswassers,<br />

von <strong>de</strong>n nördlich anschließen<strong>de</strong>n Ackerflächen sowie <strong>de</strong>r Kompensation <strong>de</strong>r durch<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe dienen (Plankarten 1 und 2).<br />

8 Berücksichtigung umweltplanerischer Belange<br />

Entsprechend § 2a BauGB ist <strong>de</strong>r Umweltbericht Teil <strong>de</strong>r Begründung zum Bebauungsplan und unterliegt<br />

damit <strong>de</strong>n gleichen Verfahrensschritten wie die Begründung an sich (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung und<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Träger öffentlicher Belange). Die Ergebnisse <strong>de</strong>s Umweltberichts und die eingegangenen<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken sind in <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung <strong>de</strong>s Verfahrens zu vermei<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n die für die<br />

Abarbeitung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung notwendigen zusätzlichen Inhalte (v.a. Regelung <strong>de</strong>s naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleiches), die als Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege gemäß § 1 (6) 7<br />

BauGB gleichberechtigt in die bauleitplanerische Abwägung einzustellen sind, in <strong>de</strong>n Umweltbericht 11<br />

integriert (vgl. Anlage).<br />

11 Umweltbericht zum Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. Bauabschnitt,<br />

Planungsbüro Holger Fischer, Lin<strong>de</strong>n (05/2013)<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 18<br />

Ergänzend wur<strong>de</strong>n im Sommer 2011 tierökologische Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse wer<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>m ebenfalls als Anlage beiliegen<strong>de</strong>n Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag 12 aufgeführt.<br />

9 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Ausführungen geben Aufschluss über die Berücksichtigung <strong>de</strong>r wasserwirtschaftlichen<br />

Belange im Rahmen <strong>de</strong>s Bauleitplanverfahrens.<br />

9.1 Wasserversorgung<br />

Südlich <strong>de</strong>s Baugebietes, in <strong>de</strong>r Bahnstraße, verläuft eine Versorgungsleitung DN 200 <strong>de</strong>r Wasserversorgung<br />

Steinbach. Die Wasserversorgung Steinbach ist eine 100%iges Tochterunternehmen <strong>de</strong>r Stadtwerke<br />

Oberursel. Für Gewerbegebiete mit einer Geschossflächenzahl >1 wird gemäß DVGW ein Löschwasserbedarf<br />

von 192 m³/h gefor<strong>de</strong>rt. Es wird davon ausgegangen, dass <strong>de</strong>r Löschwasser- und Trinkwasserbedarf<br />

für das Gewerbegebiet über die vorhan<strong>de</strong>ne Leitung ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann. Die geplante<br />

Trinkwasserleitung wird in die öffentlichen Verkehrsflächen im Baugebiet verlegt. Im 1. Bauabschnitt wird<br />

diese als Stichleitung mit Endhydranten verlegt. Für die kommen<strong>de</strong>n Bauabschnitte wird zur hydraulischen<br />

Optimierung empfohlen, südöstlich <strong>de</strong>s Beckens, wie<strong>de</strong>r eine Einbindung an die vorhan<strong>de</strong>ne Versorgungsleitung<br />

DN 200 (Ringschluss) vorzunehmen.<br />

Die Detailabstimmung erfolgt im Rahmen <strong>de</strong>r parallel zu <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Aufstellungsverfahren erstellten<br />

Ver- und Entsorgungsplanung 13 .<br />

9.2 Gebiet für die Grundwassersicherung<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes berührt keinen Bereich zur Grundwassersicherung.<br />

9.3 Trinkwasserschutzgebiet<br />

Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans liegt in <strong>de</strong>r Zone III B <strong>de</strong>s im Festsetzungsverfahren befindlichen<br />

Wasserschutzgebiets für die Brunnen Praunheim II <strong>de</strong>r Stadt Frankfurt. Für die Festsetzung <strong>de</strong>s<br />

Wasserschutzgebiets ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt<br />

Frankfurt, Dezernat 41.1 Grundwasser / Bo<strong>de</strong>nschutz Ost, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt zuständig.<br />

9.4 Heilquellenschutzgebiet<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes berührt kein Heilquellenschutzgebiet.<br />

9.5 Bo<strong>de</strong>nversiegelung<br />

Von zunehmen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung im Hinblick auf die langfristige Trinkwassersicherung ist die mit <strong>de</strong>r Versiegelung<br />

infolge <strong>de</strong>s Bebauungsplanes einhergehen<strong>de</strong> Reduzierung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate.<br />

12<br />

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur geplanten Ausweisung <strong>de</strong>s Gewerbegebietes „Im Gründchen / Am Bahnhof“<br />

in Steinbach, Planungsbüro Holger Fischer, Lin<strong>de</strong>n / PlanÖ, Biebertal (05/2013)<br />

13 Ver- und Entsorgungsplanung, Sommer, Beraten<strong>de</strong> Ingenieurgesellschaft mbH, 65232 Taunusstein, März 2013<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 19<br />

Je<strong>de</strong> Inanspruchnahme von Bo<strong>de</strong>nfläche für eine bauliche Nutzung begrün<strong>de</strong>t einen Eingriff in die natürlichen<br />

Bo<strong>de</strong>nfunktionen: die Speicherfähigkeit, Filter- und Pufferfunktionen wer<strong>de</strong>n beeinträchtigt. Hinzu<br />

kommt <strong>de</strong>r Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen.<br />

Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die dazu beitragen, die Versiegelung von zu befestigen<strong>de</strong>n<br />

Flächen zu minimieren, z.B. durch die Vorschrift zur wasserdurchlässigen Befestigung von Stellplätzen<br />

usw..<br />

Weiterführend kann auf die einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung, z.B. <strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n<br />

zitierten § 8 Abs. 1 HBO verwiesen wer<strong>de</strong>n:<br />

Die nicht überbauten Flächen <strong>de</strong>r bebauten Grundstücke sind<br />

1. wasserdurchlässig zu belassen o<strong>de</strong>r herzustellen und<br />

2. zu begrünen o<strong>de</strong>r zu bepflanzen,<br />

soweit sie nicht für eine an<strong>de</strong>re zulässige Verwendung benötigt wer<strong>de</strong>n. Satz 1 fin<strong>de</strong>t keine Anwendung,<br />

soweit Bebauungspläne o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Satzungen Festsetzungen zu <strong>de</strong>n nicht überbauten Flächen<br />

treffen.<br />

Ferner ist auf die Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt Steinbach (Taunus) hinzuweisen, die bestimmt, dass Stellplätze<br />

mit Pflaster-, Verbundsteinen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren luft- und wasserdurchlässigem Belag auf einem <strong>de</strong>r<br />

Verkehrsbelastung entsprechen<strong>de</strong>n Unterbau herzustellen sind. Bei <strong>de</strong>r getroffenen Festsetzung in <strong>de</strong>r<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Satzung han<strong>de</strong>lt es sich mithin (nur) um die vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassene<br />

Konkretisierung einer ohnehin gelten<strong>de</strong>n Bestimmung.<br />

9.6 Überschwemmungsgebiete<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes berührt kein Überschwemmungsgebiet.<br />

9.7 Abwasser<br />

Die Entwässerung <strong>de</strong>s betrachteten Gesamtbereiches ist anspruchsvoll. Möglichkeiten wur<strong>de</strong>n bereits im<br />

Stadtentwicklungsplan <strong>de</strong>r Stadt Steinbach (Taunus) untersucht. Die Versickerung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />

ist aufgrund <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nverhältnisse zumin<strong>de</strong>st oberflächennah außeror<strong>de</strong>ntlich problematisch. Zur<br />

Abwasserableitung haben bereits Gespräche mit <strong>de</strong>m BSO (Stadt Oberursel (Taunus) und <strong>de</strong>m Regierungspräsidium<br />

Darmstadt stattgefun<strong>de</strong>n. Zum gegenwärtigen Planungszeitpunkt stellt sich das geplante<br />

Entwässerungskonzept wie folgt dar:<br />

Das zukünftige Baugebiet „Im Gründchen / Am Bahnhof“ weist eine Fläche von insgesamt 13 ha auf.<br />

Topografisch fällt das Gelän<strong>de</strong> von Westen nach Osten. An <strong>de</strong>r nordwestlichen Baugebietsgrenze befin<strong>de</strong>t<br />

sich ein Außengebiet von rund 53 ha. In <strong>de</strong>m Außengebiet anfallen<strong>de</strong>s Oberflächenwasser wird entsprechend<br />

<strong>de</strong>r Topographie in Richtung Osten auf das Baugebiet treffen. Tiefpunkt <strong>de</strong>s zukünftigen Baugebietes<br />

und <strong>de</strong>s gesamten Außengebietes ist im Osten an <strong>de</strong>r Kreuzung <strong>de</strong>r Eisenbahn mit <strong>de</strong>r Bahnstraße<br />

unmittelbar am Bahnhof.<br />

Südwestlich <strong>de</strong>s gesamten Interkommunalen Baugebietes „Im Gründchen“ liegt ein Mischwasserkanal<br />

<strong>de</strong>r Stadt Oberursel. Das Einzugsgebiet dieses Kanals mit einer Größe von rund 69 Hektar erstreckt sich<br />

in nordwestliche Richtung über die Gemarkungen Stierstadt und Steinbach. In diesem Einzugsgebiet liegt<br />

auch das gesamte interkommunale Baugebiet „Im Gründchen“ mit <strong>de</strong>m hier behan<strong>de</strong>lten 1. Bauabschnitt.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 20<br />

Der vorhan<strong>de</strong>ne Mischwasserkanal <strong>de</strong>r Stadt Oberursel wird für die geplante Baugebietsentwässerung<br />

die Vorflut sein. Im geplanten Baugebiet wird das zukünftig anfallen<strong>de</strong> Schmutz- und Regenwasser getrennt<br />

gesammelt. Das anfallen<strong>de</strong> Schmutzwasser wird direkt über <strong>de</strong>n geplanten Schmutzwassersammler<br />

in <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Mischwasserkanal <strong>de</strong>r Stadt Oberursel eingeleitet.<br />

Durch die Versiegelung <strong>de</strong>r Flächen im Baugebiet wird das anfallen<strong>de</strong> Regenwasser ein Vielfaches <strong>de</strong>r<br />

ursprünglichen Menge erreichen. Diese Mehrmenge an Regenwasser wird im Baugebiet durch die Anlage<br />

von Rückhaltebecken aufgefangen und gedrosselt in <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Mischwasserkanal <strong>de</strong>r Stadt<br />

Oberursel eingeleitet.<br />

Zur Rückhaltung <strong>de</strong>r Regenwassermengen <strong>de</strong>s gesamten Interkommunalen Baugebietes „Im Gründchen“<br />

sind drei Rückhaltebecken erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Zwei Rückhaltebecken (RRB 2 und RRB 3) wer<strong>de</strong>n nördlich <strong>de</strong>s Baugebietes angeordnet. Über Mul<strong>de</strong>n<br />

an <strong>de</strong>r nördlichen Baugebietsgrenze wird das vom Außengebiet kommen<strong>de</strong> Regenwasser gesammelt<br />

und zu <strong>de</strong>n Becken transportiert. Die Becken wer<strong>de</strong>n ausschließlich von Regenwasser aus <strong>de</strong>n nördlich<br />

und nordwestlich gelegenen Außengebieten beaufschlagt. Der Drosselabfluss <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Becken wird in<br />

<strong>de</strong>n geplanten Regenwasserkanal <strong>de</strong>s Baugebietes eingeleitet. Das östliche Becken (RRB 3) hat keine<br />

Be<strong>de</strong>utung für die Umsetzung <strong>de</strong>s 1. Bauabschnittes.<br />

Ein Rückhaltebecken (RRB 1) wird am Tiefpunkt, südöstlich im Baugebiet angeordnet. In diesem Rückhaltebecken<br />

wird das Regenwasser aus <strong>de</strong>m gesamten Baugebiet gesammelt, zurückgehalten und gedrosselt<br />

an <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Mischwasserkanal <strong>de</strong>r Stadt Oberursel weitergegeben. Durch das Rückhaltebecken<br />

wird auch <strong>de</strong>r Drosselabfluss Für das Regenrückhaltebecken, dass in unmittelbarer Nähe zu<br />

<strong>de</strong>m Bahnhof und einer Fußgängerunterführung liegt, musste eine erhöhte Sicherheit (50-jährig) bei <strong>de</strong>r<br />

Speicherbemessung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

Sämtliche Rückhaltebecken sollen aus wirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n und vorbehaltlich <strong>de</strong>n Ergebnissen aus<br />

<strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>ngutachten, als offene Erdbecken ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Drosselung erfolgt durch wasserstandsabhängige<br />

Regelorgane. Alle Becken erhalten einen Notüberlauf.<br />

Die in das Mischwassersystem <strong>de</strong>r Stadt Oberursel eingeleiteten Schmutz- und Regenwassermengen<br />

aus <strong>de</strong>m Baugebiet wer<strong>de</strong>n als Mischwasser zur Kläranlage „Weißkirchen“ transportiert und behan<strong>de</strong>lt<br />

bzw. bei entsprechen<strong>de</strong>n Regenereignissen über <strong>de</strong>n Regenüberlauf (RÜ21) in <strong>de</strong>n Urselbach abgeschlagen.<br />

Damit ist die Entsorgung und Behandlung <strong>de</strong>r anfallen<strong>de</strong>n Schmutz- und Regenwassermengen aus <strong>de</strong>m<br />

Baugebiet gesichert. Das Entwässerungskonzept wur<strong>de</strong> bereits mit <strong>de</strong>m Betreiber <strong>de</strong>r Oberurseler Entwässerungsanlagen<br />

(BSO) abgestimmt.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 21<br />

Abb.: Ver- und Entsorgungsplanung (vorläufiger Planstand)<br />

Entwurfsverfasser: Sommer Beraten<strong>de</strong> Ingenieurgesellschaft mbH, 65232 Taunusstein Stand: März 2013 / ohne Maßstab<br />

Die Detailabstimmung mit <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n erfolgt im Rahmen <strong>de</strong>r parallel zu <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Aufstellungsverfahren erstellten Ver- und Entsorgungsplanung 14 .<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Abwasserentsorgung ist ferner die Beseitigung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />

anzusprechen. Am 1. März 2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I<br />

S. 2585) in Kraft getreten. Da <strong>de</strong>m Bund im Zuge <strong>de</strong>r sog. Fö<strong>de</strong>ralismusreform für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Wasserhaushalts<br />

die konkurrieren<strong>de</strong> Gesetzgebungskompetenz eingeräumt wor<strong>de</strong>n ist, wur<strong>de</strong>n die bisherigen<br />

Rahmenregelungen entsprechend zu Vollregelungen fortentwickelt. Vorrangig gelten nunmehr die<br />

bun<strong>de</strong>srechtlichen Regelungen – die Vorschriften <strong>de</strong>s Hessischen Wassergesetzes (HWG) gelten jedoch<br />

fort, soweit das WHG für <strong>de</strong>n betroffenen Bereich keine o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st keine abschließen<strong>de</strong> Regelung<br />

trifft o<strong>de</strong>r aber eine Öffnungsklausel für das Lan<strong>de</strong>srecht enthalten ist.<br />

Die Än<strong>de</strong>rungen be<strong>de</strong>uten unter an<strong>de</strong>rem auch, dass § 42 Abs. 3 Satz 1 und 2 HWG a.F. im Ergebnis<br />

durch <strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n zitierten § 55 Abs. 2 WHG verdrängt wor<strong>de</strong>n ist:<br />

14 Sommer, Beraten<strong>de</strong> Ingenieurgesellschaft mbH, 65232 Taunusstein-Blei<strong>de</strong>nstadt<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 22<br />

§ 55 Abs. 2 WHG: Grundsätze <strong>de</strong>r Abwasserbeseitigung<br />

Nie<strong>de</strong>rschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt o<strong>de</strong>r direkt o<strong>de</strong>r über eine Kanalisation ohne Vermischung<br />

mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet wer<strong>de</strong>n, soweit <strong>de</strong>m we<strong>de</strong>r wasserrechtliche noch<br />

sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.<br />

§ 55 Abs. 2 WHG übernimmt damit als bun<strong>de</strong>sweite Regelung <strong>de</strong>n bereits im Lan<strong>de</strong>srecht eingeführten<br />

Grundsatz zur nachhaltigen Nie<strong>de</strong>rschlagswasserbeseitigung.<br />

Das HWG wur<strong>de</strong> darüber hinaus jedoch bereits an Inhalt und Systematik <strong>de</strong>s WHG angepasst und am<br />

14.12.2010 vom Landtag beschlossen, sodass nach <strong>de</strong>r erfolgten Anpassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>srechts nachfolgend<br />

zugleich die nunmehr maßgebliche Vorschrift <strong>de</strong>s HWG aufgeführt wer<strong>de</strong>n soll:<br />

§ 37 Abs. 4 Satz 1 HWG: Abwasserbeseitigung<br />

Abwasser, insbeson<strong>de</strong>re Nie<strong>de</strong>rschlagswasser, soll von <strong>de</strong>mjenigen, bei <strong>de</strong>m es anfällt, verwertet wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.<br />

Da sowohl § 55 Abs. 2 WHG als auch § 37 Abs. 4 Satz 1 HWG zu<strong>de</strong>m unmittelbar gelten<strong>de</strong>s Recht darstellen<br />

und im Rahmen <strong>de</strong>r Baugenehmigungsverfahren zu beachten sind, wobei <strong>de</strong>r Begriff „soll“ dahingehend<br />

verstan<strong>de</strong>n wird, dass nur bei nachweislich zu erwarten<strong>de</strong>n Schwierigkeiten, d.h. bei atypischen<br />

Son<strong>de</strong>rfällen, von <strong>de</strong>m Vollzug Abstand genommen wer<strong>de</strong>n darf, wird es für zulässig angesehen, hier auf<br />

die Ebene <strong>de</strong>r Baugenehmigungsverfahren verweisen zu dürfen.<br />

9.8 Oberirdische Gewässer<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes berührt kein oberirdisches Gewässer, Quellen<br />

o<strong>de</strong>r quellige Bereiche.<br />

9.9 Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten<br />

Altlastenverdächtige Flächen o<strong>de</strong>r Altlasten sind keine bekannt.<br />

10 Denkmalschutz<br />

Zur Sicherung von Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmälern wird ein Hinweis auf § 20 HDSchG aufgenommen:<br />

Wenn bei Erdarbeiten Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler bekannt wer<strong>de</strong>n, so ist dies gemäß § 20 HDSchG <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt<br />

für Denkmalpflege Hessen (Abt. Archäologische Denkmalpflege) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong><br />

unverzüglich anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind gem. § 20 Abs. 3 HDSchG bis zum<br />

Ablauf einer Woche nach <strong>de</strong>r Anzeige im unverän<strong>de</strong>rten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor<br />

Gefahren für die Erhaltung <strong>de</strong>s Fun<strong>de</strong>s zu schützen.<br />

11 Sonstige Infrastruktur und Hinweise<br />

Nachrichtlich in <strong>de</strong>n Bebauungsplan aufgenommen wur<strong>de</strong> die Ferngasleitung <strong>de</strong>r Netzdienste Rhein-<br />

Main. NRM Netzdienste weist in <strong>de</strong>r Stellungnahme vom 22.02.2012 darauf hin, dass bei <strong>de</strong>r weiteren<br />

Planung folgen<strong>de</strong>s zu berücksichtigen sei:<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 23<br />

1. Gas-Nie<strong>de</strong>rdruck<br />

Es befin<strong>de</strong>n sich keine Gas-Nie<strong>de</strong>rdruck-Leitungen innerhalb Ihrer Flächennutzung <strong>de</strong>s 1. Bauabschnitts. Wenn<br />

das Gebiet mit Erdgas erschlossen wer<strong>de</strong>n und Verlegungen von Versorgungsleitungen notwendig wer<strong>de</strong>n sollten,<br />

bitten wir Sie, uns in Ihre Planungen einzubeziehen und um Kontaktaufnahme unter:<br />

Frau Susanne Litz<br />

Email: S.Litz@nrm-netzdienste.<strong>de</strong><br />

Tel.: 069 - 213 26259<br />

2. Gas Hochdruck<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereiches <strong>de</strong>s Bebauungsplanes bestehen die Gas-Hochdruckleitungen Nr. 1001 und Nr.<br />

1125, einschließlich <strong>de</strong>r zugehörigen Armaturen. Durch <strong>de</strong>n Verlauf <strong>de</strong>r genannten Gas-Hochdruckleitungen ist<br />

<strong>de</strong>r Leitungsbestand durch die ausgewiesene Flächennutzung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes betroffen. Die bestehen<strong>de</strong>n<br />

Leitungsrechte sind bei Eigentümerwechsel <strong>de</strong>r betroffenen Grundstücke o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Teile im Grundbuch<br />

umzuschreiben.<br />

Die Aufweitung <strong>de</strong>s Verkehrsknotens Bahnstraße L 3006 / Industriestraße in Richtung Nor<strong>de</strong>n durch die Neuanlage<br />

eines Kreisverkehrs beeinflusst <strong>de</strong>n Bestand und Betrieb <strong>de</strong>r Gas-Hochdruckleitungen Nr. 1001 und Nr.<br />

1125. Die vorliegen<strong>de</strong>n Unterlagen zum Kreisverkehr erfor<strong>de</strong>rn die Umlegung <strong>de</strong>r Gas-Hochdruckleitungen aus<br />

<strong>de</strong>m Kern <strong>de</strong>s Kreisels an <strong>de</strong>ren Peripherie. Weitere Anpassungen (z.B. Schiebergruppe, Armaturen etc.) die<br />

aus <strong>de</strong>m Verlauf und <strong>de</strong>r zukünftigen Gelän<strong>de</strong>höhe <strong>de</strong>r Erschließungsstraße erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, sind mit <strong>de</strong>r<br />

NRM frühzeitig abzusprechen.<br />

Es wird Einspruch gegen die geplanten Baumstandorte im vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan erhoben. Die Standorte<br />

scheinen zu dicht an <strong>de</strong>r Gas-Hochdruck-Trasse geplant zu sein. Voraussetzung für die Planungen von Grünflächen<br />

bil<strong>de</strong>t die aktuelle Version <strong>de</strong>s DVGW-Arbeitsblattes GW 125 "Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer<br />

Versorgungsanlagen".<br />

Für alle Baumaßnahmen ist die NRM - Norm "Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen, Armaturen, Mess-,<br />

Signal- und Steuerkabel <strong>de</strong>r Mainova" einzuhalten. Zu<strong>de</strong>m möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Überbauung<br />

vorhan<strong>de</strong>ner Leitungstrassen unzulässig ist. Aus diesem Grund for<strong>de</strong>rn Sie für ihre Planungen bitte unsere<br />

Bestandspläne unterlagen an, die sie über unsere Netzauskunft unter folgen<strong>de</strong>r Telefonnummer 069 213-<br />

26633 o<strong>de</strong>r online unter folgen<strong>de</strong>m Link über das Internet www.nrm-netzdienste.<strong>de</strong>/netzauskunft beziehen können.<br />

Die Syna GmbH weist in <strong>de</strong>r Stellungnahme vom 03.02.2012 auf Folgen<strong>de</strong>s hin (kursiv):<br />

Gegen Ihre Projektierung mel<strong>de</strong>n wir vorsorglich Be<strong>de</strong>nken an. Von <strong>de</strong>r Projektierung ist eine Ortsnetzfreileitung<br />

an <strong>de</strong>r südwestlichen Grenze <strong>de</strong>s Plangebietes betroffen, welche in ihrem Bestand erhalten bleiben muss. Im<br />

beiliegen<strong>de</strong>n Planauszug ist diese blau dargestellt. Zu unseren Ortsnetzfreileitungen ist ein Abstand gemäß DIN<br />

VDE 0211 Punkt 14.1 und 14.2 einzuhalten. Den geplanten Anpflanzungen von großkronigen Laubbäumen in<br />

diesem Bereich können wir daher nicht zustimmen.<br />

Im Bebauungsplan-Entwurf wer<strong>de</strong>n die geplanten Baumstandorte um 5 m nach Osten versetzt.<br />

Von <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen im Bereich <strong>de</strong>r Bahnstraße (L 3006) und <strong>de</strong>s geplanten Kreisverkehrs sind unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

weitere Versorgungsanlagen betroffen (Mittelspannungs-, Ortsnetz- und Straßenbeleuchtungskabel sowie<br />

Beleuchtungsmaste). Sollten zur Verwirklichung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Umlegungen und/o<strong>de</strong>r Versetzungen von<br />

Versorgungsanlagen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, sind uns die entstehen<strong>de</strong>n Kosten zu erstatten. Die Kostentragung<br />

richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen sowie bestehen<strong>de</strong>n Verträgen.<br />

Für die Stromversorgung <strong>de</strong>s Plangebietes müssen voraussichtlich eine o<strong>de</strong>r mehrere Ortsnetzstationen neu errichtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Der flächenmäßige Bedarf beträgt rund 16 m 2 (ca. 4 m x 4 m) pro Station. Wir bitten Sie daher,<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 24<br />

ausreichend Flächen vorzuhalten. Genaue Angaben zu Anzahl und Lage <strong>de</strong>r Stationen können wir erst liefern,<br />

wenn uns exakte Angaben über <strong>de</strong>n Leistungsbedarf vorliegen.<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass uns in allen Erschließungsstraßen und Verbindungswegen <strong>de</strong>r notwendige<br />

Raum für die Einbringung <strong>de</strong>r Versorgungskabel und <strong>de</strong>r Straßenbeleuchtungsstützpunkte mit Betonfundament<br />

nach DIN 1998 bereitzustellen ist.<br />

Wir weisen auf die allgemein jeweils gültigen Bestimmungen, Vorschriften und Merkblätter (VDE, Merkblätter<br />

über Baumanpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen usw.) hin. Bei Baumanpflanzungen im<br />

Bereich unserer vorhan<strong>de</strong>nen bzw. geplanten, unterirdischen Versorgungsanlagen muss <strong>de</strong>r Abstand zwischen<br />

Baumachse und Kabel 2,50 m betragen.<br />

Bei geringeren Abstän<strong>de</strong>n sind die Bäume zum Schutz unserer Versorgungsanlagen in Betonschutzrohre einzupflanzen,<br />

wobei die Unterkante <strong>de</strong>r Schutzrohre bis auf die Verlegetiefe <strong>de</strong>r Versorgungsleitungen reichen muss.<br />

Bei dieser Schutzmaßnahme kann <strong>de</strong>r Abstand zwischen Schutzrohr und Kabel auf 0,50 m verringert wer<strong>de</strong>n.<br />

In je<strong>de</strong>m Falle sind Pflanzungsmaßnahmen im Bereich unserer Versorgungsanlagen im Voraus mit uns abzustimmen.<br />

Unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, dass die oben genannten Be<strong>de</strong>nken beachtet sowie unsere vorhan<strong>de</strong>nen und geplanten<br />

Versorgungsanlagen bei <strong>de</strong>r weiteren Bearbeitung <strong>de</strong>s Verfahrens berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, bestehen von unserer<br />

Seite keine weiteren Einwän<strong>de</strong> gegen die Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />

Zur Ausarbeitung <strong>de</strong>s Versorgungsprojektes benötigen wir nach Abschluss <strong>de</strong>s Genehmigungsverfahrens eine<br />

Kopie <strong>de</strong>s Bebauungsplanes in <strong>de</strong>r endgültigen Form.<br />

Um Unfälle o<strong>de</strong>r eine Störung <strong>de</strong>r Energieversorgung zu vermei<strong>de</strong>n, ist allen mit Erd- und Straßenbauarbeiten in<br />

<strong>de</strong>r Nähe unserer Leitungstrassen beauftragten Firmen zwingend zur Auflage zu machen, vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n Bestandspläne bei <strong>de</strong>r Syna GmbH abzuholen.<br />

Die Deutsche Bahn AG weist in <strong>de</strong>r Stellungnahme vom 08.02.2012 auf Folgen<strong>de</strong>s hin (kursiv):<br />

Gegen <strong>de</strong>n geplanten Bebauungsplan bestehen bei Beachtung und Einhaltung <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />

und Hinweise aus Sicht <strong>de</strong>r OB AG keine Be<strong>de</strong>nken.<br />

Durch die Festsetzung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit <strong>de</strong>s Eisenbahnverkehres<br />

auf <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Bahnstrecke 3611 nicht gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Wir bitten Sie uns im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren entsprechend zu beteiligen.<br />

Zur Berücksichtigung bei Bauplanung und –ausführung - wobei im 1. Bauabschnitt zunächst nur das Regenrückhaltebecken<br />

an Flächen für Bahnanlagen grenzt wer<strong>de</strong>n die nachfolgen<strong>de</strong>n Hinweise in die Begrünung aufgenommen:<br />

Durch <strong>de</strong>n Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung <strong>de</strong>r Bahnanlagen entstehen Immissionen (insbeson<strong>de</strong>re Luftund<br />

KörperschaII, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug usw.). In unmittelbarer Nähe unserer elektrifizierten<br />

Bahnstrecke ist mit <strong>de</strong>r Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten und an<strong>de</strong>ren auf<br />

magnetische Fel<strong>de</strong>r empfindlichen Geräten zu rechnen. Während <strong>de</strong>r Baumaßnahmen auf <strong>de</strong>m Gleiskörper wird<br />

z. B. mit Gleisbaumaschinen gearbeitet. Hier wer<strong>de</strong>n zur Warnung <strong>de</strong>s Personals gegen die Gefahren aus <strong>de</strong>m<br />

Eisenbahnbetrieb Tyfone o<strong>de</strong>r Signalhörner benutzt. Entschädigungsansprüche o<strong>de</strong>r Ansprüche auf Schutzmaßnahmen<br />

können gegen die Deutsche Bahn AG we<strong>de</strong>r vom Antragsteller noch <strong>de</strong>ssen Rechtsnachfolger geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n, da die Bahnlinie planfestgestellt ist. Es obliegt <strong>de</strong>n Anliegern, für Schutzmaßnahmen zu<br />

sorgen.<br />

Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen <strong>de</strong>m Bahngelän<strong>de</strong> nicht zugeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Auf o<strong>de</strong>r im unmittelbaren Bereich von OB-Liegenschaften muss je<strong>de</strong>rzeit mit <strong>de</strong>m Vorhan<strong>de</strong>nsein betriebsnotwendiger<br />

Kabel und Leitungen gerechnet wer<strong>de</strong>n. Wer<strong>de</strong>n Erdarbeiten ausgeführt, muss vorab durch eine ausreichen<strong>de</strong><br />

Anzahl von Schürfungen, die Lage von OB-Kabeln und Leitungen festgestellt wer<strong>de</strong>n. Gegebenenfalls<br />

sind alle Erdarbeiten von Hand auszuführen. Evtl. vorhan<strong>de</strong>ne Kabel und Leitungen müssen entwe<strong>de</strong>r umgelegt<br />

o<strong>de</strong>r gesichert wer<strong>de</strong>n. Die anfallen<strong>de</strong>n Kosten gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Bauherrn bzw. seiner Rechtsnachfolger.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 25<br />

Bei <strong>de</strong>r Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>r Bahn (z .B. Beleuchtung von Parkplätzen,<br />

Baustellenbeleuchtung, Leuchtwerbung aller Art, etc.) ist darauf zu achten, dass Blendungen <strong>de</strong>r Triebfahrzeugführer<br />

ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Über<strong>de</strong>ckungen und Vortäuschungen von Signalbil<strong>de</strong>rn<br />

nicht vorkommen.<br />

Parkplätze und Zufahrten/Wege müssen auf ihrer ganzen Länge zur Bahnseite hin mit Schutzplanken o<strong>de</strong>r ähnlichem<br />

abgesichert wer<strong>de</strong>n, damit ein unbeabsichtigtes Abrollen zum Bahngelän<strong>de</strong> hin in je<strong>de</strong>m Falle verhin<strong>de</strong>rt<br />

wird. Die Schutzvorrichtung ist von <strong>de</strong>n Bauherrn o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Rechtsnachfolgern auf ihre Kosten laufend instand<br />

zu setzen und ggf. zu erneuern.<br />

Bei <strong>de</strong>r Bepflanzung <strong>de</strong>s Grundstücks zur Bahnseite hin dürfen keine windbruchgefähr<strong>de</strong>ten Hölzer (z.B. Pappeln),<br />

sowie stark ranken<strong>de</strong> und kriechen<strong>de</strong> Gewächse (z.B. Brombeeren) verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Der Pflanzabstand<br />

zum Bahnbetriebsgelän<strong>de</strong> ist entsprechend <strong>de</strong>r Endwuchshöhe zu wählen.<br />

Die Flächen befin<strong>de</strong>n sich in unmittelbarer Nähe zu unserer Oberleitungsanlage. Wir weisen hiermit ausdrücklich<br />

auf die Gefahren durch die 15000 V Spannung <strong>de</strong>r Oberleitung hin und die hiergegen einzuhalten<strong>de</strong>n einschlägigen<br />

Bestimmungen.<br />

12 Bo<strong>de</strong>nordnung<br />

Ein Verfahren zur Bo<strong>de</strong>nordnung i.S. <strong>de</strong>r §§ 45 ff. BauGB ist vorgesehen und wird durchgeführt.<br />

13 Städtebauliche Vorkalkulation<br />

Welche Kosten <strong>de</strong>r Stadt Steinbach (Taunus) durch <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes entstehen, kann<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend genau beziffert wer<strong>de</strong>n.<br />

14 Verzeichnis <strong>de</strong>r Gutachten<br />

Zum Bebauungsplan wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Gutachten erstellt, die Anlage <strong>de</strong>r Begründung sind:<br />

- Anlage 1: Umweltbericht, Planungsbüro Holger Fischer (05/2013)<br />

- Anlage 2: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur geplanten Ausweisung <strong>de</strong>s Gewerbegebietes<br />

„Im Gründchen / Am Bahnhof“ in Steinbach, Planungsbüro Fischer/ PlanÖ (05/2013)<br />

- Anlage 3: Verkehrsgutachten, mociety (01/2013)<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 26<br />

Teil B<br />

15 Orts- und Gestaltungssatzung<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ermächtigung <strong>de</strong>s § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO sind Gestaltungsvorschriften<br />

im Bebauungsplan aufgenommen wor<strong>de</strong>n: Gegenstand sind Werbeanlagen, Einfriedungen, Stellplätze<br />

und Begrünungsmaßnahmen.<br />

15.1 Werbeanlagen<br />

Mit <strong>de</strong>r Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen einher geht die Option auf Selbstdarstellung. Werbeanlagen<br />

können sich als häufigem Wan<strong>de</strong>l unterliegen<strong>de</strong>s Element <strong>de</strong>r Stadtmöblierung und <strong>de</strong>r Stadtgestalt auf<br />

das Straßen-, das Orts- und das Landschaftsbild allerdings auch negativ auswirken.<br />

Die angestrebte Integration <strong>de</strong>s Baugebietes in die umgeben<strong>de</strong> Kulturlandschaft und die Nähe zur Lan<strong>de</strong>sstraße<br />

begrün<strong>de</strong>n die Notwendigkeit, Werbeanlagen nur soweit zuzulassen, sofern sie sich in Größe<br />

und Farbgebung unterordnen. Die maximale Höhe von Werbeanlagen (Werbepylon) ist auf die tatsächliche<br />

Traufhöhe <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zu begrenzen. Die max. zulässige Schrifthöhe beträgt 1,5 m. Werbeanlagen<br />

sind nur am Ort <strong>de</strong>r Leistung zulässig. Die Werbeanlagen müssen sich insgesamt <strong>de</strong>m Bauwerk unterordnen.<br />

Werbeanlagen (einschl. Fahnen und Pylonen) auf Dachflächen sind ebenso wie Blink- und<br />

Wechsellichtwerbung und Skybeamer unzulässig.<br />

Hennen Mobil weist darauf hin, dass sie bei Werbeanlagen im 40 m Bereich <strong>de</strong>r L 3006 im Einzelfall zu<br />

beteiligen sind.<br />

15.2 Einfriedungen<br />

Im Plangebiet sind ausschließlich gebrochene Einfriedungen - Drahtgeflecht, Holzlatten, Stabgitter usw. -<br />

bis zu einer Höhe von max. 2,0 m über Gelän<strong>de</strong>oberkante zulässig, um <strong>de</strong>n offenen Charakter zu wahren<br />

und eine hiermit unverträgliche Abgrenzung, wie es z.B. bei Mauern zu erwarten wäre, auszuschließen,<br />

gleichwohl aber auch <strong>de</strong>m berechtigten Sicherheitsbedürfnis <strong>de</strong>r Unternehmen Rechnung zu tragen. Die<br />

Zäune sind ferner mit Laubsträuchern abzupflanzen o<strong>de</strong>r dauerhaft mit Kletterpflanzen zu beranken, um<br />

auch bei kleinen Flächen eine Min<strong>de</strong>stbegründung zu gewährleisten.<br />

15.3 Begrünung/Grundstücksfreiflächen<br />

In Ausführung <strong>de</strong>r einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung wird eine Min<strong>de</strong>stüberstellung<br />

<strong>de</strong>r Grundstücksfreiflächen, d.h. <strong>de</strong>r nicht bebauten Grundstücksflächen mit standortgerechten einheimischen<br />

Laubgehölzen zur Auflage gemacht.<br />

Teil C<br />

16 Nachrichtliche Übernahme<br />

Als nachrichtliche Übernahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bebauungsplan aufgenommen:<br />

- die Vorgaben <strong>de</strong>s HStrG zu Baufreihaltezonen und Werbeanlagen<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013


Stadt Steinbach (Taunus): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA 27<br />

Teil D<br />

17 Hinweise<br />

Hingewiesen wird auf<br />

- die Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt Steinbach (Taunus)<br />

- die Belange <strong>de</strong>s Denkmalschutzes<br />

- die Lage <strong>de</strong>s Plangebietes innerhalb <strong>de</strong>r Wasserschutzzone III A und B eines ausgewiesenen<br />

Trinkwasserschutzgebietes sowie die entsprechen<strong>de</strong>n Schutzbestimmungen<br />

- die Grundsätze <strong>de</strong>r Abwasserbeseitigung in § 55 Abs. 2 <strong>de</strong>s Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)<br />

sowie auf die Vorgaben <strong>de</strong>s § 37 Abs. 4 Satz 1 <strong>de</strong>s Hessischen Wassergesetzes (HWG)<br />

- die Belange <strong>de</strong>s Artenschutzes<br />

18 Verfahrensstand<br />

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB: 04.10.2011, Bekanntmachung: 21.10.2011 in <strong>de</strong>r<br />

Taunuszeitung<br />

Frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB: 06.02.2012 – 17.02.2012, Bekanntmachung:<br />

28.01.2012<br />

Frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1<br />

BauGB: Anschreiben: 17.01.2012, Frist: 24.02.2012<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB: __.__.____ – __.__.____, Bekanntmachung am<br />

__.__.____<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB: Anschreiben:<br />

__.__.____, Frist: __.__.____<br />

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB: __.__.____<br />

/Anlagen (sofern beiliegend)<br />

aufgestellt:<br />

aufgestellt:<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2013

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