Gutachten - IFF - Universität St.Gallen
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Institut für Finanzwissenschaft Varnbüelstrasse 19 Telefon +41 (0)71 224 25 20<br />
und Finanzrecht<br />
CH-9000 <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Telefax +41 (0)71 224 26 70<br />
Homepage: www.iff.unisg.ch<br />
5. Die kürzlich erstmals durch die SNB publizierte Finanzierungsrechnung für die Schweiz ist zur<br />
Erstellung einer volkswirtschaftlichen Vermögensbilanz auch nicht ausreichend, da sie nur das finanzielle<br />
Vermögen und nicht das Sachvermögen und das immaterielle Vermögen erfasst.<br />
6. Das <strong>Gutachten</strong> schildert die Möglichkeiten, Investitionsausgaben im Hinblick auf ihre langfristige<br />
volkswirtschaftliche und fiskalische Wachstumswirkung zu quantifizieren und auf einen heutigen<br />
Wert abzudiskontieren. Ausgehend von der funktionalen Gliederung werden die Bereiche Bildung<br />
(Humankapital), Umwelt, Forschung und Entwicklung, Verkehr und Infrastruktur, Kultur und<br />
Freizeit, Sicherheit und Polizei sowie Wettbewerbs- und Wirtschaftsförderung beleuchtet. Es werden<br />
Methoden aufgezeigt, wie diese <strong>St</strong>aatsausgaben in einen Kapitalstock umgerechnet werden könnten,<br />
der den künftigen Generationen zusätzliches Wirtschaftswachstum und zusätzliche <strong>St</strong>euererträge generieren<br />
hilft. Es ist aber zu beachten, dass dieser Kapitalstock nicht nur durch die staatlichen, sondern<br />
auch durch die privaten Aktivitäten und Ausgaben entsteht. Im Bereich der Bildung insbesondere tragen<br />
die privaten Wirtschaftssubjekte durch eigenen finanziellen Mitteleinsatz (z.B. Schulgelder, Einnahmenverzicht)<br />
viel zum Humankapital bei. Keinesfalls dürfte das gesamte Humankapital einer<br />
<strong>St</strong>aatsschuld gegenübergestellt werden. In diesem Sinne wird beim Humankapital in der wissenschaftlichen<br />
Literatur unterschieden zwischen einer privaten, einer sozialen und einer fiskalischen Bildungsrendite.<br />
Mit dem ersten Ansatz wird beleuchtet, welche Zusatzeinkommen die privaten Subjekte aus<br />
der Bildung erwirtschaften, mit dem zweiten Ansatz, welches zusätzliche Volkseinkommen entsteht,<br />
und mit dem dritten Ansatz, welche zusätzlichen <strong>St</strong>euererträge für den <strong>St</strong>aat generiert werden. Die Berechnung<br />
des Humankapitalstocks erfolgte durch eine Abdiskontierung zukünftiger Lohnsteigerungen/Ertragssteigerungen).<br />
Der gesamte Humankapitalstock betrug in der Schweiz 2003 (bezogen auf<br />
die Ausbildungen, welche die Grundausbildung übersteigen) 2,8 Bio. Sfr.; 1991 waren es noch 2,1 Bio<br />
Sfr. Das fiskalische Humankapital betrug 2003 721 Mia. Sfr., 1991 532 Mia. Sfr. Die jährlichen Ausgaben<br />
für die Bildung (ohne Volksschulbildung) aller öffentlichen Haushalte in der Schweiz betrugen<br />
in dieser Zeitspanne im Schnitt pro Jahr rund 10 Mia. Franken. Es ergab sich aus den Bildungsausgaben<br />
in dieser Zeitspanne somit eine positive Fiskalrendite.<br />
7. Analoge Berechnungen werden im <strong>Gutachten</strong> auch für andere Bereiche wie Umwelt, Forschung und<br />
Entwicklung gemacht. Zudem werden in einem andern Ansatz zusätzlich auch noch die Investitionen<br />
des <strong>St</strong>aates für die einzelnen funktionalen Bereiche bewertet. Man kann allerdings diese Werte nicht<br />
zusammenzählen, da – wie ausgeführt – daran zum Teil der private Sektor, zum Teil der <strong>St</strong>aat beiträgt<br />
und die Berechnungsansätze unterschiedlich sind. Keinesfalls dürften solche Werte einfach mit einer<br />
<strong>St</strong>aatsverschuldung verrechnet werden.<br />
8. In keinem anderen mit der Schweiz vergleichbaren <strong>St</strong>aat werden bis heute solche volkswirtschaftlichen<br />
Gesamtbilanzen geführt. Daraus lässt sich schliessen, dass es wegen der mangelnden Kompatibilität<br />
der verschiedenen Bilanzierungen und wegen der Interpretationsschwierigkeiten kaum gelingen<br />
wird, solche Gesamtbilanzen aufzustellen.<br />
9. In Bezug auf die Berechnung der effektiven <strong>St</strong>aatsschuld ist daher zu empfehlen, zunächst mit der<br />
Analyse der buchhalterischen Bilanz zu beginnen und in der Folge schrittweise zusätzliche Überle-<br />
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