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Wasserkraftwerk Mühleberg Überprüfung der ... - Greenpeace

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<strong>Wasserkraftwerk</strong> Mühleberg -­‐ Überprüfung <strong>der</strong> Erdbebensicherheit -­‐ Unregelmässigkeiten M. Kühni 19.2.2013 33/50<br />

Genaueres enthält wie<strong>der</strong>um das Kapitel 4.2.6, welches für Bautyp und Grösse des <strong>Wasserkraftwerk</strong>s<br />

Mühleberg gilt (Teil D, Sperrenklasse I):<br />

<br />

zur Gefährdung <strong>der</strong> gesamten Sperre führen und es zudem zu keinem unkontrollierten Ausfliessen<br />

von Reservoirwasser kommen kann. Man müsste also zeigen, dass das Gleiten beschränkt bleibt und<br />

dadurch keine inakzeptablen Schäden auftreten.<br />

Dabei wäre allerdings noch zu prüfen, ob ein solcher Nachweis im Rahmen einer nuklearen Ausle-­gungsüberprüfung<br />

41 überhaupt zulässig wäre. Die dort gefor<strong>der</strong>te deterministische Nachweismetho-­de<br />

verlangt (wie ihr Name sagt) klare Ergebnisse. Bauwerke und Ausrüstungen werden entwe<strong>der</strong> als<br />

<br />

akzeptabel wäre, wagt <strong>der</strong> Autor zu bezweifeln.<br />

Die Diskussion erübrigt sich jedoch: wie wir in Kapitel 5.2 gesehen haben, wurde das i-­‐<br />

-­‐Version des Erdbe-­bennachweises<br />

vollständig entfernt. Das Gutachten stellt lediglich fest, dass die Gleitsicherheit nach-­gewiesen<br />

sei, weil die Sicherheitsfaktoren über 1.0 blieben. Somit fehlt je<strong>der</strong> Nachweis gemäss <strong>der</strong><br />

obenstehenden Richtlinien-­‐Bestimmung.<br />

Der Stabilitätsnachweis muss insgesamt als nicht erbracht betrachtet werden.<br />

In Kapitel 10 wird zudem im Detail dargelegt, dass gemäss bereits ausgewiesenen Angaben keine<br />

Aussicht darauf besteht, den Nachweis erbringen zu können.<br />

6.7 <br />

Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme des BFE vollständig ausblendet,<br />

<br />

41 Der vorliegende Erdbebennachweis läuft gemäss Verfügung des ENSI vom 1.4.2013 unter dem Art.2, Überprüfung <strong>der</strong><br />

Auslegung, Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung <strong>der</strong> Kriterien für die vor-­läufige<br />

Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken (SR 732.114.5)<br />

http://www.admin.ch/ch/d/sr/732_114_5/a2.html

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