Wasserkraftwerk Mühleberg Überprüfung der ... - Greenpeace
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<strong>Wasserkraftwerk</strong> Mühleberg -‐ Überprüfung <strong>der</strong> Erdbebensicherheit -‐ Unregelmässigkeiten M. Kühni 19.2.2013 33/50<br />
Genaueres enthält wie<strong>der</strong>um das Kapitel 4.2.6, welches für Bautyp und Grösse des <strong>Wasserkraftwerk</strong>s<br />
Mühleberg gilt (Teil D, Sperrenklasse I):<br />
<br />
zur Gefährdung <strong>der</strong> gesamten Sperre führen und es zudem zu keinem unkontrollierten Ausfliessen<br />
von Reservoirwasser kommen kann. Man müsste also zeigen, dass das Gleiten beschränkt bleibt und<br />
dadurch keine inakzeptablen Schäden auftreten.<br />
Dabei wäre allerdings noch zu prüfen, ob ein solcher Nachweis im Rahmen einer nuklearen Ausle-gungsüberprüfung<br />
41 überhaupt zulässig wäre. Die dort gefor<strong>der</strong>te deterministische Nachweismetho-de<br />
verlangt (wie ihr Name sagt) klare Ergebnisse. Bauwerke und Ausrüstungen werden entwe<strong>der</strong> als<br />
<br />
akzeptabel wäre, wagt <strong>der</strong> Autor zu bezweifeln.<br />
Die Diskussion erübrigt sich jedoch: wie wir in Kapitel 5.2 gesehen haben, wurde das i-‐<br />
-‐Version des Erdbe-bennachweises<br />
vollständig entfernt. Das Gutachten stellt lediglich fest, dass die Gleitsicherheit nach-gewiesen<br />
sei, weil die Sicherheitsfaktoren über 1.0 blieben. Somit fehlt je<strong>der</strong> Nachweis gemäss <strong>der</strong><br />
obenstehenden Richtlinien-‐Bestimmung.<br />
Der Stabilitätsnachweis muss insgesamt als nicht erbracht betrachtet werden.<br />
In Kapitel 10 wird zudem im Detail dargelegt, dass gemäss bereits ausgewiesenen Angaben keine<br />
Aussicht darauf besteht, den Nachweis erbringen zu können.<br />
6.7 <br />
Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme des BFE vollständig ausblendet,<br />
<br />
41 Der vorliegende Erdbebennachweis läuft gemäss Verfügung des ENSI vom 1.4.2013 unter dem Art.2, Überprüfung <strong>der</strong><br />
Auslegung, Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung <strong>der</strong> Kriterien für die vor-läufige<br />
Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken (SR 732.114.5)<br />
http://www.admin.ch/ch/d/sr/732_114_5/a2.html